Michael Wrase ist seit Oktober 2021 als Professor für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht in Hildesheim und Berlin tätig, zuvor hatte er für fünf Jahre eine entsprechende Gastprofessur inne. Seine Forschungsinteressen liegen in den Bereichen Verfassungsrecht, Bildungsrecht, Sozialrecht, Antidiskriminierungsrecht und Rechtssoziologie. In seiner Forschung und beratenden Funktion von Politiker*innen bewegt Wrase sich häufig selbst an der Schnittstelle von Politik und Wissenschaft. Mit Bezug auf seinen eigenen Erfahrungsschatz und unter Hinzunahme klassischer Autoren wie Weber und Luhmann wird er am Mittwoch, 29. Juni, ab 18 Uhr in der Timotheuskirche (Center for World Music) zu dieser wechselseitigen Beziehung referieren und damit zu einer Debatte einladen.
Die Veranstaltung wird zusätzlich auch online übertragen, Zugang über: https://www.youtube.com/user/WZBlive
Politik braucht die Expertise der Wissenschaft. Zurzeit berät Michael Wrase beispielsweise das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bei einem Gesetzesentwurf in der frühkindlichen Bildung: Für alle Kindergärten in Deutschland sollen bestimmte Qualitätskriterien bundesgesetzlich geregelt werden. Dabei kann auch kritisch gefragt werden, ob Wissenschaft zu politisch werden kann: Wie weit dürfen Wissenschaftler*innen mit eigenen Meinungen und Überzeugungen an Politiker*innen herantreten? „In der Klimaforschung ist das beispielsweise ein großes Thema. Die Kolleg*innen wissen, was passieren wird und wollen nicht tatenlos dabei zusehen, wie der Klimawandel ungehemmt voranschreitet. Wenn ich als Klimaforscher*in aus nachvollziehbaren Gründen an die Politik herantrete, klare Empfehlungen abgebe und Forderungen stelle – ist das dann noch zu vereinbaren mit meiner Position als neutrale*r Wissenschaftler*in?“ Diese und viele weitere Fragen werden in der Antrittsvorlesung in der kommenden Woche thematisiert.
Forschungsprojekte
Zurzeit leitet Wrase das Projekt „Zugang zum Recht in Berlin", gefördert von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung des Landes Berlin. Gemeinsam mit einem Forscherteam untersucht er, wie der tatsächliche Zugang für Bürgerinnen und Bürger zum Recht und Justiz in der Hauptstadt gewährleistet ist.
Die bisherigen Forschungsergebnisse legen nahe, dass Zugangsmöglichkeiten für Rechtssuchende durch verschiedene rechtliche, institutionelle, materielle und soziale Barrieren ungleich verteilt sein könnten. Die Studie setzt daher einen Fokus auf mögliche Diskriminierungen aufgrund des sozialen Status, der ethnischen Herkunft und/oder rassistischer Zuschreibung.
Im Bereich des Bildungsrechts war er federführend an dem Projekt „Umsetzung des DigitalPakts Schule - Wirkungsweisen und mögliche Problemlagen" beteiligt, welches von der Max-Traeger-Stiftung gefördert wurde. Mit dem Basispaket DigitalPakt Schule stellt der Bund innerhalb der Jahre 2019 bis 2024 fünf Milliarden Euro für den Auf- und Ausbau einer digitalen Infrastruktur an Schulen bundesweit zur Verfügung. Wrase und sein Team haben untersucht, wie der DigitalPakt in den sieben Bundesländern Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Sachsen umgesetzt wird.
In dem Projekt wurde festgestellt, dass sich die technische Infrastruktur an deutschen Schulen im internationalen Vergleich als weiterhin unterdurchschnittlich darstellt. Allerdings haben die Phasen des Fern- und Wechselunterrichts während der Corona-Pandemie zwischen März 2020 und Juni 2021 zu einem erheblichen „Digitalisierungsschub“ an den Schulen und beim pädagogischen Fachpersonal geführt. Bezüglich des Stands der Digitalisierung ist nach wie vor von großen Unterschieden zwischen den Schulen und auch Schulformen (Gymnasien auf der einen und Grund- sowie andere Sekundarschulen auf der anderen Seite) auszugehen. Außerdem konnten zentrale Faktoren für eine gelingende schulische Digitalisierung und die Weiterentwicklung des DigitalPakts bestimmt werden, die in dem Abschlussbericht des Forschungsprojekts nachzulesen sind.
Am WZB führt er gemeinsam mit Kolleg*innen ein digitales Kolloquium unter dem Titel „Wunsch und Wirklichkeit deutscher Bildungspolitik“ zu Themen der Bildungsforschung und -politik durch. Die Folgen können live verfolgt oder anschließend als Podcast angehört werden.
Vita
Vor seiner Berufung war Wrase als Wissenschaftlicher Mitarbeiter u.a. an der Humboldt-Universität zu Berlin und an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und als Lehrbeauftragter in Zürich und Bielefeld tätig. 2014/15 hat er eine Professur für Öffentliches Recht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vertreten. 2016 übernahm er dann die Professur für Öffentliches Recht mit den Schwerpunkten Sozial- und Bildungsrecht an der Universität Hildesheim. Schließlich wurde er im Oktober 2021 zu einer gemeinsamen Universitätsprofessur an der Universität Hildesheim und dem WZB berufen. Wrase ist außerdem geschäftsführender Vorstand der Vereinigung für Recht und Gesellschaft e.V. und Mitglied im Berliner Arbeitskreis Rechtswirklichkeit (BAR) e.V. und dem Zentrum für Inklusionsforschung Berlin (ZfIB).