Informationen zum Berufseinstieg

Studierende unserer erziehungswissenschaftlichen Studiengänge werden für alle pädagogischen Handlungsfelder qualifiziert – besonders für Tätigkeiten in außerschulischen pädagogischen Arbeitsfeldern. Die Studiengänge vermitteln Kenntnisse und Fähigkeiten, um Erziehungs- und Bildungsprozesse in Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Diversität analysieren, verstehen und pädagogische Maßnahmen professionell gestalten und kritisch reflektieren zu können. Dies umfasst die Beratung und Begleitung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, aber auch die Entwicklung, Planung, Leitung, Evaluation und Sicherung dieser Maßnahmen. 

Im Jahr 2018 waren in Deutschland 2,5 Mio. Menschen in pädagogischen Berufen tätig, dies entspricht einem Anteil von 6 % aller Erwerbstätigen (s. Nationaler Bildungsbericht 2020). Der überwiegende Teil der pädagogisch Tätigen arbeitet in Kindertageseinrichtungen, Schulen und Hochschulen. Vor allem die Expansion und Akademisierung in der Frühen Bildung und wachsende Studierendenzahlen an Hochschulen haben zu einem erheblichen Bedarf an pädagogischem Personal geführt. Expandiert sind auch die pädagogischen Tätigkeiten außerhalb von Bildungseinrichtungen z.B. in kulturellen Einrichtungen, Gesundheitswesen, Freizeit und Sport (s. Nationaler Bildungsbericht 2020, S. 55f.).

Die Absolvent*innen unserer Studiengänge arbeiten heute beispielsweise in Beratungseinrichtungen, in der Kinder-, Jugend- und Familienbildung, in der Kinder- und Jugendhilfe, der Schulsozialarbeit, der Bildungsplanung, der Erwachsenen- und Weiterbildung, im Personalbereich, der Migrations- und Gedenkstättenpädagogik oder auch in Wissenschaft und Forschung (ausführliche Informationen finden Sie dazu in unserer Verbleibstudie

Bei manchen Tätigkeiten, insbesondere bei der Übernahme von hoheitlichen Aufgaben (z.B. Inobhutnahme) gelten besondere Zugangsregeln. Für die Beschäftigung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe wird je nach Bundesland und regionaler Regelung z.B. über Fachkräftekataloge festgelegt, welche Berufsgruppen in welchen pädagogischen Arbeitsfeldern tätig werden können. Hier sind auch jene speziellen Felder genannt, in denen eine staatliche Anerkennung für Soziale Arbeit erforderlich ist. 

Auch für die Kitas wird auf Landesebene geregelt, über welche Ausbildung pädagogische Fachkräfte verfügen sollen. In den meisten Bundesländern werden Absolvent*innen erziehungswissenschaftlicher Studiengänge zu den pädagogischen Fachkräften gezählt und können ohne Einschränkung in Kitas tätig werden.

 

Hier finden Sie weitere Informationen:

Niedersachsen hat ein neues Kita-Gesetz verabschiedet. Bislang musste eine staatliche Anerkennung vorliegen, um als Fachkraft in niedersächsischen Kitas eingestellt zu werden. Dies ist nun nicht mehr der Fall. Der Abschluss BA Erziehungswissenschaft der Uni Hildesheim erfüllt die Voraussetzungen, um als pädagogische Fachkraft angestellt zu werden. Allerdings wird eine einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.

Diese kann entweder vor, während oder nach dem Studium erfolgt sein. Studierende, die über diese einjährige Berufserfahrung noch nicht verfügen, können also vom Träger als Assistenzkraft eingestellt und nach einem Jahr Tätigkeit in der Einrichtung zur Fachkraft höher gestuft werden.

 

Zugang für die stationären Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ist in Niedersachsen jetzt offiziell geöffnet für Absolvierende des BA-Studiengangs Erziehungswissenschaft

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat per Erlass vom 06.03.2023 den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft in die „Auflistung pädagogischer Fachkräfte“ (Fachkräftekatalog)  für die betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff. SGB VIII aufgenommen.

Das bedeutet, dass bis auf Weiteres von den Trägern von Einrichtungen der (teil-)stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und Einrichtungshilfe dementsprechend kein „Antrag auf Zustimmung zur Beschäftigung einer Nichtfachkraft“ beim Landesjugendamt mehr gestellt werden muss.  

Die entsprechende Anpassung der „Hinweise für die Erlaubnis für den Betrieb von Einrichtungen und sonstigen betreuten Wohnformen nach §§ 45 ff. SGB VIII“ soll zeitnah erfolgen, die aktuellen Informationen zu Betriebserlaubnisverfahren finden Sie unter: Hilfen zur Erziehung | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (niedersachsen.de)

Bei Fragen wenden Sie sich an die/den für Ihre Region zuständige/n Mitarbeiter*in des Landesjugendamtes. Die aktuelle Zuständigkeitsübersicht finden Sie unter: https://soziales.niedersachsen.de/download/189682/Zustaendigkeitsuebersicht_des_Teams_JH3_Stand_20.02.2023.pdf

 

Unsere Tipps:

  • Bilden Sie im Studiengang ein eigenes Studienprofil heraus, dass die Chancen einer Berufseinmündung erhöhen kann. 
  • Nutzen Sie den Praxistag, um mit potentiellen Arbeitgebern ins Gespräch zu kommen sowie das Praktikum, um Anforderungen an die verschiedenen Berufsfelder kennen zu lernen und das ‚Praktikum plus‘, um die Möglichkeiten des Berufszugangs für Berufsfelder zu eröffnen, in denen die ‚100 Tage Praxiserfahrung‘ Voraussetzung für die Einstellung ist (z.B. Kita, Jugendhilfe).
  • Nutzen Sie auch die Weiterbildungsmöglichkeiten, um fachübergreifende Schlüsselkompetenzen zu erwerben sowie die Beratungsangebote des career service der Universität Hildesheim
  • Informieren Sie sich genau über die regional sehr unterschiedlichen Möglichkeiten der Berufseinmündung für Erziehungswissenschaftler*innen.
  • Lesen Sie die untenstehenden Informationen und sprechen Sie Lehrende und die Fachstudienberatung der Erziehungswissenschaft an, wenn Sie dazu konkrete Fragen haben.