Zwischen Friedenserhaltung und Friedenserzwingung – Europäische Sicherheitspolitik im globalen Kontext

Zwischen Friedenserhaltung und Friedenserzwingung – Europäische Sicherheitspolitik im globalen Kontext

Zusammenfassung des Vortrags von Hofrat Univ.-Doz. Dr. Erwin A. Schmidl, 10. November 2008

Der Referent gliederte seinen Vortrag grob in zwei Teile, in einen theoretischen und einen chronologischen Part. Im theoretischen Teil ging er auf die verschiedenen Konfliktformen und Typen der Friedensmaßnahmen ein. Zur europäischen Dimension merkte er einleitend an, dass der Begriff „europäisch“ geographisch wie institutionell unterschiedliche Bedeutungen habe. Dies demonstrierte er am Beispiel des von der Mitgliederzahl viel größeren Europarats (gegr. 1949) und der von weit geringerer Staatenzugehörigkeit geprägten EGKS (gegr. 1952) und EWG (gegr. 1958), aber auch am Wandel von der KSZE zur OSZE sowie der WEU und der NATO machte er dies im weiteren Verlauf seiner Ausführungen deutlich.

Zu Beginn des Vortrags wurde auf zwei verschiedene Konfliktarten verwiesen:

·         Konflikte zwischen Staaten (die auch eine innere Dimension aufweisen können);

·         Konflikte in Staaten (die auch eine äußere Dimension haben können);

Ein Eingreifen von außen könne in beiden Fällen erfolgen. Solcherlei Maßnahmen würden zwei Funktionen erfüllen: die Situation stabilisieren und die Konfliktlösung erleichtern. Das externe Einwirken von außen allein könne aber nie einen Konflikt lösen. Dazu wären nur die jeweiligen Konfliktparteien selbst in der Lage; die Intervention von außen könnte dies zwar erleichtern und beschleunigen, aber auch verzögern – indem die Stabilisierung der Lage den Druck auf die Konfliktparteien verringert, selbst eine Lösung zu suchen. Nur wenn die Konfliktgegner gewissermaßen zu „Konfliktpartnern“ werden und den Konflikt mit dieser Einstellung und Haltung zu bewältigen versuchten, wäre eine dauerhafte Beilegung des jeweiligen Konflikts (und nicht nur eine Einstellung der Kampfhandlungen) möglich.

Schmidl nannte in weiterer Folge drei Ansätze bzw. drei Typen als Beispiele für internationale Einsätze, wobei er betonte, dass es sich dabei nicht um „Generationen“ im Sinne eines chronologisch-genealogischen Verständnisses handle, obwohl der Begriff Generation in der einschlägigen Literatur häufig (fälschlich!) verwendet wird. In der Praxis ergeben sich naturgemäß Überlappungen und Vermischungen:

1.      Klassisches „peace keeping“ zwischen Staaten und Territorien, das mit Blick auf die Konfliktparteien konsensual angelegt ist und eher eine Art Waffenstillstand (auch „truce keeping“) ermöglicht (Beispiel Zypern);

2.      Erweitertes „peace keeping“, auch „wider peace keeping“ (ein Begriff, der 1994 eingeführt wurde) genannt, das ebenfalls konsensual ausgerichtet ist, aber innerhalb eines Landes bzw. einer Region nach inneren (ethnischen usw.) Konflikten durchgeführt wird und neben militärischen viele zivile Aufgaben umfasst (Beispiel Kosovo in den folgenden Jahren nach der NATO-Intervention 1999);

3.      Robustes „peace keeping“, gelegentlich und nicht immer zutreffend – weil sich dieses eigentlich auf die strategische Ebene bezieht – auch „peace enforcement“ genannt, welches ebenfalls bei Konflikten innerhalb eines Landes erfolgt, aber nicht mehr konsensual ausgerichtet ist und eben mit Gewaltanwendung verbunden ist; da es in solchen Szenarien keine klaren Fronten gibt, ist die Situation komplex und unüberschaubar, weshalb sich eine entsprechende Konfliktlösung als äußerst mühsam und langwierig erweist (Beispiele dafür wären etwa die Erzwingung des Passierens humanitärer Hilfslieferungen in Somalia oder Bosnien-Herzegowina in den 1990er Jahren sowie manche Aspekte der Einsätze in Afghanistan und im Irak).

Schmidl machte hierzu wichtige Anmerkungen, indem er nochmals unterstrich: Es handelt sich bei dieser Aufstellung um keine chronologische Abfolge. Der dritte Typus ist historisch älter als der erste. Die beiden zuvor genannten Typen sind keineswegs obsolet oder veraltet, sondern nach wie vor aktuell und bleiben es auch. Dieser Hinweis ist auch mit Blick auf die Position der allianzfreien und neutralen Staaten und ihre Zukunftsberechtigung nicht unwesentlich gewesen.

Nun folgten weitere Beispiele, die Schmidl zu den verschiedenen Typen der internationalen Einsätze nannte und etwas näher ausführte.

Zu 1: Hier verwies er auf die UN-„Blauhelme“, z. B. den Einsatz der Österreicher auf den Golanhöhen (seit 1974). Dabei gelte das Prinzip „desto mehr Menschen, desto schwieriger“. Schmidl lieferte gleichzeitig hierfür einen Extrembeleg: In der Wüste sei „peace keeping“ am leichtesten.

Zu 2: Hier nannte Schmidl die UN-Mission in Südwest-Afrika/Namibia 1989/90 als Beispiel für „erweitertes Peace-keeping“, wo militärische Elemente durch zivile Komponenten ergänzt würden, verbunden mit dem Aufbau einer neuen Polizei- und Justiz-Verwaltung, der Mithilfe bei der Flüchtlingsrückführung bis hin zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen. Folgende Schwierigkeit ergebe sich wiederholt: Militär ist in diesen Fällen relativ leicht verfügbar, bedingt durch Präsenzdienste, Reservisten und die damit verbundenen Karrieresysteme, während auf Polizisten und Zivilbeamte in der Regel nicht so leicht und ohne weiteres zugegriffen werden könne.

Zu 3: Hier nannte Schmidl den internationalen Kongoeinsatz in den Jahren 1960 bis 1964 als historisches Beispiel für „peace enforcement“, da es bei der Erfüllung des Auftrags auch zu Gewaltanwendung (wie dem Einsatz von Jagdbombern in Katanga) kam. Österreich war damals durch ein Sanitätskontingent vertreten mit dem Hintergrund, für die Lösung der Südtirolfrage unter den Staaten der „dritten“ und „vierten Welt“ in den Vereinten Nationen gute Stimmung zu machen.

In der Praxis zeige sich, so Schmidl zusammenfassend, ein breites Spektrum dieser internationalen Einsätze, die sich seit dem 19. Jahrhundert entwickelt hätten. Als Oberbegriff für alle drei Einsatztypen wird im Deutschen der Ausdruck „Friedensoperationen“, manchmal auch „friedensunterstützende Operationen“ (oder Einsätze) gebraucht, analog zu den im Englischen üblichen Termini „peace operations“ (insbesondere für die Einsätze im Rahmen der UNO seit der Suezkrise 1956 bis heute) oder „peace support operations“ (insbesondere im Rahmen der NATO verwendet). Diese Begriffe versteht Schmidl als Synonyme. Gemeinsam seien allen drei Typen von Friedenseinsätzen fünf Kriterien:

Erstens ist ein internationales Mandat für jeden Einsatz erforderlich, im Idealfall durch den UN-Sicherheitsrat, wie es jedenfalls für gewaltsame Aktionen notwendig ist (andernfalls handelt es sich um ein nicht völkerrechtskonformes Vorgehen – daher auch die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Nordatlantikrates zum Luftkrieg gegen Jugoslawien 1999);

Zweitens wären die eingesetzten Truppen bzw. auch ziviles Personal multinational, würde also nicht nur von einem Staat gestellt;

Drittens müssen die Einsätze auf den Erhalt des Status quo, dessen Wiederherstellung oder eine friedliche Überleitung abzielen, z. B. wie beim Übergang einer ehemaligen Kolonie in die Selbstverwaltung;

Viertens müssen die Maßnahmen im Interesse und Sinne des Gastlandes sein;

Fünftens sollten die Einsätze mit den Grundsätzen der Schadensbegrenzung („minimum damage“) und daher einer angemessenen Gewaltanwendung („measured force“) erfolgen (was beispielsweise im Falle des Interventionskrieges im Irak 2003 nicht der Fall war, als es zu Plünderungen und Zerstörungen von Museen der antiken Hochkulturen kam, Foltermaßnahmen einsetzten oder bei Razzien unschuldige Zivilisten erschossen wurden).

Schmidl machte anschließend auf die Vielfalt der Terminologien aufmerksam, die zu einer erheblichen Begriffsverwirrung beigetragen habe. „Imperial policing“ (Polizeieinsätze) sei ein Begriff aus dem Englischen, verbunden mit Bezug auf den Empire-Gedanken. Seit den 1950er Jahren ist von „peace keeping“ die Rede, auch wenn dieser Begriff gelegentlich einer Übertreibung gleichkomme. „Maintien de la paix“ heißt es im Französischen. In der UNO-Charta finden sich diese Einsätze nicht (wohl „maintien de la paix“ in der französischen Fassung, dies aber im allgemeinen Sinne von „maintain[ing] international peace and security“, was als Hauptaufgabe der UNO in Artikel 1, Absatz 1 der Charta festgeschrieben ist). Daher wurden „peacekeeping“-Einsätze früher auch als „Kapitel 6 ½“ bezeichnet (da gewissermaßen zwischen den Kapiteln 6 und 7, der friedlichen Beilegung von Konflikten und der Zwangsanwendung, angesiedelt. Heute spricht man von Einsätzen nach Kapitel 6 oder 7 der Charta, je nachdem, ob das jeweilige Mandat die Gewaltanwendung sanktioniert (unter Berufung auf Kapitel 7).

Zur Verwirrung trugen Begriffe bei, die neben Friedensoperationen auch andere Einsätze umfassten. So war in den 1980er Jahren in der politischen Diktion und Rhetorik von „Low Intensity Conflicts“ (LIC) die Rede, in den 1990er Jahren in den USA dann von „Military Operations other than War“ (oder nur „Operations other than War“, MOOTW bzw. OOTW). Beide Begriffe umfassten neben Friedenseinsätzen auch Aktionen wie den „Krieg gegen Drogen“ („War on Drugs“) in Lateinamerika oder – am anderen Ende des Spektrums – Hilfseinsätze etwa nach Hurricane-Katastrophen.

Seit den 1990er Jahren tauchte der schon erwähnte Begriff „Peace Support Operations“ (PSO) auf, der mit dem Begriff Friedensoperationen deckungsgleich ist (manchmal aber im Sinne von eher gewaltsamen Aktionen missverstanden wird). Ende der 1990er Jahre war, vor allem im NATO-Kontext, immer mehr von „Crisis Response Operations“ (CRO) die Rede, was aber neben Friedenseinsätzen auch Einsätze zur Geiselbefreiung usw. umfasst. Zuletzt, im Nachhang der Einsätze in Afghanistan (2002 ff.) und im Irak (2003 ff.), die wohl nur teilweise als Friedensoperationen zu verstehen sind, tauchte zunehmend der Ausdruck „Peace and Stability Operations“ auf. Schmidl machte hierbei aufmerksam, dass manche dieser Kürzel und Ausführungen einen gewissen beschönigenden Charakter hätten. Teilweise würden die Begriffe unterschiedlich eingesetzt, aber auch ähnlich sein oder gar synonym verwendet, was er am Beispiel des „peace making“ und „peace enforcement“ aufzeigte, die gelegentlich (aber nicht immer) austauschbar und damit missverständlich gebraucht würden.

Schmidl machte dann eine Reihe von zeithistorischen Rekursen, indem er zunächst auf die „Agenda for Peace“ des UNO-Generalsekretärs Boutros Boutros-Ghali einging, die im Juni 1992 in Form eines Berichts an den Sicherheitsrat vorgelegt wurde, in dem die Möglichkeiten und Optionen der Vereinten Nationen in Konfliktfällen ausgeführt wurden. Sein „3 Phasen plus 1“-Modell stelle gewissermaßen eine chronologische Abfolge von Abläufen dar und sah folgendermaßen aus:

1.      Prävention, bevor es zum Konfliktaustrag kommt;

2.      „Peace Making“ im Falle eines Konfliktausbruchs;

3.      „Peace Keeping“ zur Stabilisierung der Verhältnisse;

+ 1: „Peace Building“ (Aufbau des Friedens bzw. Friedenskonsolidierung) mit longterm-Effekt, d. h. der Aufbau einer neuen Verwaltung, Polizei und eines Justizapparates unter Wahrung der Menschenrechte, die Schaffung von Infrastrukturen etc.

Unterstrichen werden sollte mit diesem Modell die Bedeutung der vierten Phase, des „Peace Building“, dem eine zentrale Bedeutung zukomme, für das aber eine lange Dauer und daher auch Geduld (bzw. der entsprechend anhaltende politische Wille in den Entsendestaaten) vonnöten sei. „Peace bulding“ sei allerdings keine Sache von Monaten, sondern von Jahren, mitunter auch von Jahrzehnten, und stelle daher an den politischen Willen der Staatengemeinschaft die Anforderung, diese lange Dauer auch durchzuhalten. Im Rahmen der UNO wurde die Bedeutung des „Peace building“ durch die Einrichtung einer eigenen Peace building Commission Ende 2005 gewürdigt.

Ergänzend wurde hinzugefügt, dass die „Agenda“ oft als Definition von Operationstypen missverstanden und fehlinterpretiert wurde. Der genannte UN-Generalsekretär Boutros Boutros-Ghali durchbrach allerdings 1995 mit einem „Nachtrag“ das von ihm präsentierte Modell selbst und durchlöcherte und desavouierte damit sein eigenes Konzept.

Schmidl nannte in diesem Zusammenhang auch das sogenannte „Joghurt-Prinzip“: Politiker wollten zeitlich begrenzte Einsätze, um sich nicht langfristig binden zu müssen. Im Gegensatz zum Joghurt im Supermarkt aber hätten Friedenseinsätze, so Schmidl, eben kein vorgegebenes Ablaufdatum; die Verringerung und der schließliche Abzug von Friedenstruppen müsse sich nach der Entwicklung im Lande richten.

Ein zweiter Rekurs berührte die sogenannten „Petersberg-Aufgaben“, die 1992 im Rahmen eines Beschlusses der Außenminister der Westeuropäischen Union (WEU) aufgelistet wurden. Nach Ende des Kalten Krieges und des Golfkrieges und angesichts der eskalierenden Balkankriege stellte sich die WEU – neben der Verteidigung Westeuropas – auch für diese „Petersberg Tasks“ zur Verfügung, die im wesentlichen vier Bereiche umfassten:

1.      humanitäre Aufgaben (z. B. Wiederaufbau von Zivileinrichtungen, Krankenhäuser, Verpflegung, Wundversorgung, Minenräumaktionen);

2.      Rettungseinsätze (z. B. Evakuierung von Zivilisten);

3.      Friedenserhaltende Maßnahmen (die ein breites Feld von Aktivitäten umfassen, z. B. Waffenstillstandsüberwachungen);

4.      Militärische Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung (z. B. zur Beendigung kriegerischer Auseinandersetzungen, Durchsetzung von Flugverbotszonen etc.)

Diese sogenannten „Petersberg-Aufgaben“ (benannt nach dem Petersberg am von Bad Godesberg gegenüber liegenden Rheinufer, wo in einem ansehnlichen Gebäude, das heute als Steigenberger-Hotel dient, nach 1945 die westlichen Hochkommissäre über der Bonner Republik von Konrad Adenauer thronten) wurden 1997/99 in den EU-Vertrag von Amsterdam überführt. Schmidl machte aber klar, dass es sich beim vierten Punkt um konkrete Kampfeinsätze, also um kriegerische Maßnahmen bis hin zum Krieg, handeln könne. Im Jahr des 50. Gründungsjubiläums der NATO (1949-1999) wurde beispielsweise der Luftkrieg gegen Jugoslawien als „Petersberg-Aufgabe“ bezeichnet. Der Ausdruck klinge an sich harmlos und werde daher oft synonym zu Friedensmaßnahmen verstanden, könne aber auch, wie die Bewältigung der Kosovo-Krise gezeigt habe, Krieg bedeuten bzw. umschreiben. Der Begriff „Petersberg-Aufgaben“, so Schmidl, eigne sich daher keinesfalls als Definition bestimmter Einsatztypen, weil er praktisch alle militärischen Einsatzmöglichkeiten bis hin zum Krieg umfasse.

In einem weiteren zeitgeschichtlichen Rekurs führte Schmidl die Konstellation zu Beginn der Jugoslawienkrise im Sommer 1991 mit Blick auf die Rolle der KSZE an, die erst 1995 zur OSZE umgewandelt werden sollte. Der luxemburgische Außenminister (und damalige EG-Ratspräsident) Jacques Poos hatte im Juni 1991 von einer „Stunde Europas“ gesprochen, doch fehlte für ein wirkungsvolles Einwirken und Eingreifen der EG wie der KSZE noch das sicherheitspolitische Instrumentarium. Die KSZE hatte zwar einen Konsultations- und Kooperationsmechanismus, eine Art Frühwarnsystem, doch war dieses viel zu schwach. Als der deutsche Außenminister (und KSZE-Vorsitzende) Hans-Dietrich Genscher im Juni 1991 versuchte, in Belgrad und in Laibach (Ljubljana) zu vermitteln, wurde er von der jugoslawischen Führung abgewiesen, da es sich um einen internen Konflikt handle. Der EG-Troika gelang es dann wenige Tage nach Ausbruch der Kämpfe in Slowenien, in Brioni einen Waffenstillstand zu vermitteln, zu dessen Überwachung eine eigene „European Communities Monitoring Mission“ (ECMM, später dann EUMM) aufgestellt wurde, die immerhin bis Ende 2007 bestand. Während die Präsenz der ECMM in Slowenien zur friedlichen Überleitung beitrug, war die EG durch die Komplexität und Brutalität der kurz danach in Kroatien ausbrechenden Kämpfe überfordert. Daher wurde um die Jahreswende 1991/92 die UNO als Trägerorganisation der europäischen Bemühungen zur Konfliktbeilegung in Jugoslawien herangezogen.

Die Vereinten Nationen, die während der Bewältigung der Golfkrise 1991/92 einen Höhepunkt ihres Ansehens erfahren hatten, waren ursprünglich weniger für ein Eingreifen in Europa vorgesehen, sondern eher für Einsätze in Afrika oder im Nahen Osten zuständig. Hinzu kam das leidige Ressourcenproblem, und vor allem afrikanische Vertreter fragten angesichts der eskalierenden Konflikte in Somalia und Ruanda, ob denn der Schutz der dortigen Menschen weniger wichtig wäre als in Europa. Obwohl unter UN-Flagge, stammten die meisten ab 1992 in Südosteuropa eingesetzten Truppen dann aber aus europäischen Staaten. Vor allem schwarzafrikanischen Kontingenten wurde oft mit rassistischer Feindseligkeit begegnet; außerdem schienen manche UN-Polizisten aus Dritt-Welt-Staaten wenig geeignet, die jugoslawischen Polizisten in Sachen Menschenrechte auszubilden.

Durch die UN-Missionen in Südosteuropa und die gleichzeitigen größeren Einsätze in Kambodscha und Somalia stieg die Zahl der UN-Friedenstruppen stark an. Hatten diese während des „Kalten Krieges“ noch meist unter 10.000 Mann betragen, so stieg diese Zahl um 1994/95 auf rund 80.000. Danach sank die Zahl bis Ende der 1990er Jahre wieder, um seither wieder stetig anzuwachsen – heute sind bereits über 100.000 Blauhelme im Einsatz, vor allem in den afrikanischen Krisenregionen im Kongo, im Sudan und in Westafrika. Angesichts des – in dieser Schärfe ungerechtfertigten – Vorwurfes des „Versagens“ der UNO im Jugoslawien-Krieg, vor allem in Bosnien-Herzegowina, wurde die dortige Operation seit 1996 unter geänderten Vorzeichen und mit einem robusteren Mandat im Rahmen der NATO (IFOR, SFOR) durchgeführt und 2005 von der EU übernommen (EUFOR „Althea“). Das Personal aber blieb zu einem erheblichen Teil gleich und wechselte nur das Barett. Auch die militärische Komponente der internationalen Präsenz im Kosovo seit 1999 (KFOR) wurde durch die NATO organisiert. Gleichzeitig führte die UNO in Ost-Slawonien (in Kroatien) eine sehr erfolgreiche Mission durch (UNTAES), die aber kaum Echo in der Öffentlichkeit fand.

Das Engagement der EG bzw. EU in Friedenseinsätzen hatte schon 1991 mit der ECMM begonnen. Schmidl erwähnte sodann die von der WEU gestellte Polizeikomponente der EU-Verwaltung von Mostar 1994/95 und das verstärkte Engagement der EU in diesem Bereich seit 2003. So wurde 2003 die seit 1996 von der UNO geführte internationale Polizeipräsenz in Bosnien-Herzegowina (IPTF) von der EU übernommen (EUPM). Überhaupt ist die Parallelität mehrerer Organisationen charakteristisch für viele neuere Einsätze. Im Kosovo beispielsweise stellten die Vereinten Nationen die Polizei und die NATO die militärische Komponente, während EU und OSZE für die Wirtschafts- und Verwaltungsreform, Menschenrechte usw. zuständig waren.

Aus Anlass der Intervention im Kosovo beschloss die EU 1999, bis 2003 eine Interventionstruppe von 60.000 Soldaten und 5.000 Polizisten innerhalb von 60 Tagen für Einsätze von bis zu einem Jahr verfügbar zu haben („Helsinki Headline Goals“). Tatsächlich verpflichteten sich die EU-Mitglieder, jeweils eine bestimmte Anzahl von Truppen und Polizisten als schnelle Interventionstruppe bereitzustellen. De facto aber handelte es sich natürlich großteils um Personal, das bereits im Einsatz steht; überdies ist natürlich die tatsächliche Entsendung nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitgliedstaates möglich, der für den jeweiligen Einzelfall eine Teilnahme beschließt oder ablehnt. (Ähnliches gilt auch für die Stand-by Arrangements der UNO, die in den 1960er Jahren und erneut in den 1990er Jahren geschaffen wurden.)

Anfang des 21. Jahrhunderts zeigte sich, dass kein weiterer größerer Einsatz im Umfang der Kosovo-Mission anstand. Wohl aber stellte sich die Frage eines verstärkten EU-Engagements in Afrika, wo sich die EU schon länger politisch und ab 2003 (Mission „Artemis“ im Kongo) auch militärisch engagierte. Dabei ging es aber nicht um die 60.000 Mann der anfänglichen Kosovo-Mann, sondern um kleinere Streitkräfte, die rasch als „Krisenfeuerwehr“ verfügbar sein sollten. Dafür wurde das Modell der „battle groups“ installiert, laut Schmidl keine glückliche Begriffswahl – der deutsche Ausdruck „Gefechtsverbände“ klinge etwas weniger martialisch. Diese gemischten Kampfgruppen umfassen rund 1.600 Mann und sind im Rotationsprinzip innerhalb kurzer Zeit abrufbereit. Diese Entwicklung zeigt deutlich, dass die Konfliktbewältigung in Afrika stärkere Beachtung als bisher gefunden hat.

Aber nicht nur in Afrika ist die EU zunehmend gefordert. Schmidl verwies auf den Rückgang des US- und NATO-Engagements am Balkan. So übernahm im Jahre 2003 die EU die Friedenssicherung in Bosnien-Herzegowina und Mazedonien von der NATO, die allerdings weiter die Strukturen stellt. In den nächsten Jahren dürften die USA überdies ein stärkeres europäisches Engagement in Afghanistan und im Irak einfordern.

Die Bilanz des frei entwickelten Vortrags von Erwin A. Schmidl lautete folgendermaßen:

Internationale Friedenseinsätze bieten eine breite Vielfalt. Humanitäre Einsätze gibt es nach wie vor, sie werden aber zunehmend kritischer gesehen. Besonders strittig sind „robuste Einsätze“. Der Experte erwähnte abermals die Situation im Kosovo, wo sich im Jahre 2004 nach scheinbarer „Löschung“ der heißen Konfliktzonen wieder massive Ausschreitungen ereigneten. Kritik wächst auch, wenn die Erfolge bei Stabilisierungsprojekten ausbleiben: Die ISAF als internationale Schutztruppe in Afghanistan mit einer starken NATO-Komponente wartet noch auf durchgreifende Erfolge, während angesichts steigender Zahlen von getöteten Soldaten die Kritik in der Bevölkerung und die Zurückhaltung seitens der Politik in den Truppensteller-Ländern wächst, wie z. B. jüngst in der Bundesrepublik als es um die Verlängerung des Mandats ging. Im Tschad lief Anfang 2008 eine EU-Mission an, die für die Sicherung von Flüchtlingslagern zuständig sein soll. Doch auch dieser Einsatz rief Kritik hervor. In Österreich beispielsweise, einem traditionellen Truppenstellerland und klassischen „peace keeper“, gab es erstmals starke öffentliche Kritik an der Berechtigung und Sinnhaftigkeit dieser Mission, die man in erster Linie als Ergebnis französischer Interessenpolitik wertete. Der erhellende und kluge Vortrag Schmidls legte den Schluss nahe, dass weiterhin mit allen Varianten von internationalen Einsätzen zu rechnen, deren Substanz und Wirksamkeit aber mehr denn je in Frage gestellt sein wird.

Bericht als Download (pdf)