In den letzten Jahren wurden ethische Fragen im Kontext von Forschung intensiver geführt, so dass viele Fachgesellschaften und wissenschaftliche Institutionen ethische Leitlinien und Standards veröffentlicht haben. Im Zuge dieser Diskussion werden zunehmend häufiger Gutachten von Ethikkommissionen eingefordert, z.B. bei der Antragsstellung von Forschungsprojekten oder bei der Publikation von Forschungsergebnissen. Die Ethikkommission des Fachbereichs Erziehungs- und Sozialwissenschaften versteht sich als ein Gremium, das Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Fachbereichs in ethischen Fragen auf Antrag in diesen Prozessen berät. Auf Antrag erstellt die Kommission dann ein Gutachten.
Von der Antragstellerin, dem Antragsteller bzw. den Antragstellenden sind die für eine Ethik-Stellungnahme relevanten Unterlagen ausschließlich per mail an folgende Adresse einzureichen:
Den Unterlagen beizulegen ist eine Erklärung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers, dass der Antrag nicht bereits bei einer anderen Ethikkommission vorgelegt wurde. Die Ethikkommission hat ein Routineverfahren zur Begutachtung von Forschungsprojekten eingeführt. Hinweise zur Antragstellung und ein Entwurf für einen Kurzantrag finden Sie verlinkt.
Die Ethikkommission des Fachbereichs 1 kann in der Regel keine Anträge zu Abschlussarbeiten (Bachelor oder Master) begutachten.
Falls Studierende aus besonderem Anlass einen Antrag stellen, muss der Antrag gemeinsam mit den Erstgutachter_innen der Thesis gestellt werden.
Der besondere Bedarf eines Votums muss dargelegt werden.
Wenn Sie in ihrem Forschungsvorhaben personenbezogene Daten erheben oder andere Fragen zum Datenschutz haben, dann wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung an die Ethikkommission an den Datenschutzbeauftragten der Stiftung Universität Hildesheim (Prof. Dr. Thomas Mandl).
Stellen Sie für ihn die geplante Datenverarbeitung dar (z.B. welche Daten, wo gespeichert, wer hat Zugang, wie gesichert, wie lange aufbewahrt).
Die von dem Datenschutzbeauftragten geprüften Datenschutzerklärungen, als Teil der informierteren Einwilligung, sollten als Anhänge dem Antrag (soweit sie zur Verfügung stehen) beigefügt werden.