Prüfungsamt 7
Bachelorstudiengänge
- Polyvalente Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge (B. A./ B. Sc.):
English Applied Linguistics - EAL
Individuelle Studienvariante - IND
Sport, Gesundheit und Leistung - SGL
Umweltsicherung - UWS
Wirtschaft Plus - WIR+
Masterstudiengänge
- Barrierefreie Kommunikation - BK (M. A.)
- Internationale Fachkommunikation - Sprachen und Technik - SuT (M. A.)
- Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Sport, Gesundheit und Leistung in der Lebensspanne - SGuLL (M. Sc.)
- Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit - UNA (M. Sc.)
Alle Informationen und Formulare für den Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (English Applied Linguistic; Individuelle-Variante; Sport-Gesundheit-Leistung; Umweltsicherung, Wirtschaft Plus) (B.A./B.Sc.) finden Sie hier!
Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussarbeit: Module 1 - 5 müssen abgeschlossen sein
Voraussetzungen zur Anmeldung der Abschlussarbeit: 75 LP + 8-wöchiges Praktikum (bzw. zwei 4-wöchige Pratika)
Kontakt
Büro- und Postanschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 7
Sina Schroedel
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.30)
31141 Hildesheim
Telefon: 0 5121 / 883 - 91324
E-Mail: pruefungsamt-7@uni-hildesheim.de
Postfach: 629
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr
Die Sprechzeiten finden vor Ort statt und aus diesem Grund ist die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit eingeschränkt.
Telefonische Erreichbarkeit (i.d.R.)
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Mittwochs ist das Prüfungsamt 7 nur per E-Mail erreichbar.
Abwesenheiten
20.12.2024 - 03.01.2025
In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-7@uni-hildesheim.de) bearbeitet:
- Anmeldungen von Abschlussarbeiten
- Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
- Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
Allgemeine Hinweise und Formulare
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
- Die Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt.
- Im LSF (im Bereich Studien- / Prüfungsleistungen - Notenspiegel) können Sie einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren.
- Informationen zu ggf. auslaufenden Ordnungen (Infoschreiben, Umrechnungstabellen) erhalten Sie unter dem jeweiligen Reiter Ihres Studiengangs.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Mail:
- Anfragen bzgl. der Leistungsübersichten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!
Postanschrift:
- Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen (Themenzustellungen, Bescheide zur Verlängerung der Bearbeitungszeit, Zusendung der Zeugnisunterlagen etc.) auf die Daten im PLuS zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PLuS stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen!
- Adressangaben auf dem Antragsformular für Bachelor- oder Masterarbeiten werden nicht automatisch in die Datenbank des Immatrikulationsamtes übernommen.
- Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:
- Bitte denken Sie daran, sich vor Semesterende in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Prüfungen / Veranstaltungen anzumelden, in denen Sie eine Leistung bescheinigt bekommen wollen (also sowohl für benotete Prüfungen wie auch für unbenotete Leistungen). Ihre Prüfer*innen können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen!
- Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!
Eine Anmeldung im LSF ist nicht möglich?
- Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist, können Papier-Leistungsnachweise (Scheine) im Prüfungsamt eingereicht werden.
- Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an den Modulverantwortlichen des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.
- Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung des Modulverantwortlichen kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.
Leistungsnachweise (Scheine):
- Leistungsnachweise können nur im Original und mit Institutsstempel akzeptiert und verbucht werden.
- Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und geben Sie unbedingt an, in welchem Semester Sie die Leistung erbracht haben.
- Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).
Leistungsübersicht:
- Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF ausgeben lassen.
- Benötigen Sie ein unterschriebenes Transcript of Records, reichen Sie bitte maximal 3 Ausdrucke davon beim Prüfungsamt ein.
Bitte nutzen Sie zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
- CampusCenter (Universitätsplatz 1, 1. Etage - Neubau am Hauptcampus)
- Telefonzentrale (Hauptgebäude)
- Postfach der Sachbearbeiterin am Universitätsplatz 1 (Fach 629)
- Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
- Zusendung per Post (Es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Anmeldung der Abschlussarbeit:
- Die Abschlussarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllt sind (siehe Antragsformular).
- Für die Anmeldung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit benötigen Sie derzeit nicht mehr die Unterschrift ihrer Betreuer*innen. Vielmehr übersenden Sie das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Anmeldung und evtl. nötige Nachweise per E-Mail direkt an das Prüfungsamt. Die Mitteilung des Themas und der Erklärung der Bereitschaft, Sie zu prüfen, senden die Prüfenden dem Prüfungsamt per E-Mail zu.
- Der Antrag wird abschließend von der Ständigen Prüfungskommission geprüft und genehmigt.
- Das Thema wird Ihnen i.d.R. innerhalb von 2 Wochen zugesendet. Dieses darf nur einmal innerhalb der ersten drei Wochen der Bearbeitungszeit und mit Zustimmung Ihres Erstprüfers/Ihrer Erstprüferin geändert werden. Eine eigenmächtige Änderung kann zum Nichtbestehen führen. Ein formloses Antragsschreiben zur Änderung des Themas inkl. der Unterschrift des Erstprüfers/der Erstprüferin reichen Sie bitte im Prüfungsamt ein.
Verlängerung der Bearbeitungszeit:
- Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original sowie ein formloses Antragsschreiben beim Prüfungsamt einzureichen.
- Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).
Abgabe der Abschlussarbeit:
- Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
- Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden.
- Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:
- Servicepoint (Universitätsplatz 1, 1. Etage - Forum)
- Telefonzentrale (Hauptgebäude)
- Postfach der Sachbearbeiterin im Forum (EG)
- Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
- Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Masterarbeiten können nur bei einer Bewertung bis zur Note 1,5 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/suchen-finden/abschlussarbeiten-online/
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Zeugniserstellung/Datum der letzten Studien- oder Prüfungsleistung" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Das für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) erforderliche Formular finden SIe auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise". Füllen Sie dieses bitte aus und reichen Sie es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Um nach dem 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie 90 Leistungspunkte erbracht haben. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters (i.d.R. 30.09.) erbracht wurden.
Bitte füllen Sie die Zeilen 2 - 10 des Formblatt 5 aus und reichen Sie es im Prüfungsamt ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Wenn eine Abholung des fertig ausgefüllten Formblatt 5 während der Sprechzeiten oder am CampusCenter (Universitätsplatz 1, 1. Etage - Neubau am Hauptcampus) gewünscht ist, muss dies bitte vermerkt werden.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut.
Vorziehen von Masterleistungen:
- Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind.
- Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig.
- Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.
Nachweis des Bachelorabschlusses:
- Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss lt. Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden.
- Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester eine Bachelorleistung zu absolvieren, die Ihnen noch zum Bestehen des Bachelorstudiums fehlt.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Masterleistungen kommt.
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Auslaufende Ordnungen
- Infoschreiben
- Stichtag: 30.09.2023
- veröffentlicht in: Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 161 - Nr. 07/2021 (26.05.2021), S. 28 ff.
Studien- und Prüfungsleistungen können von den Studierenden, die bisher nach einer der unten aufgeführten Ordnungen studiert haben, nur noch bis zum genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Studium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie (im entsprechenden Studiengang) zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die neue Ordnung umgeschrieben.
- Infoschreiben
- Stichtag: 30.09.2023
- veröffentlicht in: Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 161 - Nr. 07/2021 (26.05.2021), S. 3 ff.
Studien- und Prüfungsleistungen können von den Studierenden, die bisher nach einer der unten aufgeführten Ordnungen studiert haben, nur noch bis zum genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Studium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie (im entsprechenden Studiengang) zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die neue Ordnung umgeschrieben.
- Infoschreiben
- Stichtag: 30.09.2023
- veröffentlicht in:
- Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 162 - Nr. 08/2021 (25.06.2021), S. 3 ff. (Prüfungsordnung)
- Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 160 - Nr. 06/2021 (10.05.2021), S. 72 ff. (Studienordnung)
Studien- und Prüfungsleistungen können von den Studierenden, die bisher nach einer der unten aufgeführten Ordnungen studiert haben, nur noch bis zum genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Studium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie (im entsprechenden Studiengang) zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die neue Ordnung umgeschrieben.