B.Sc. WInf - Wirtschaftsinformatik
B.Sc. IMIT - Informationsmanagement und Informationstechnologie inclusive Variante Angewandte Informatik
M.Sc. WInf - Wirtschaftsinformatik
M.Sc. IMIT - Informationsmanagement und Informationstechnologie inclusive Variante Angewandte Informatik
M.A. IIM-IW - Internationales Informationsmanagement - Informationswissenschaft
M.A. IIM-SWIKK - Internationales Informationsmanagement - Sprachwissenschaft und interkulturelle Kommunikation
M.A. MUM - Medientext und Medienübersetzung
Die Zuständigkeiten der Prüfungsämter 3 und 4 haben sich geändert. Ab sofort gilt:
Prüfungsamt 4:
B.Sc. Wirtschaftsinformatik (alle Buchstaben)
B.Sc. Informationsmanagement und Informationstechnologie inkl. Variante Angewandte Informatik (alle Buchstaben)
M.Sc. Wirtschaftsinformatik (alle Buchstaben)
M.Sc. Informationsmanagement und Informationstechnologie inkl. Variante Angewandte Informatik (alle Buchstaben)
M.A. Internationales Informationsmanagement – Informationswissenschaft (alle Buchstaben)
M.A. Internationales Informationsmanagement – Sprachwissenschaft und Interkulturelle Kommunikation (alle Buchstaben)
M.A. Medientext und Medienübersetzung (alle Buchstaben)
B.A. Internationale Kommunikation und Übersetzen (alle Buchstaben)
B.A. Internationales Informationsmanagement inkl. Varianten DiSo und IKS (alle Buchstaben).
Besucher- und Postanschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 4
Rosemarie Bierwirth
Universitätsplatz 1 (Raum N 132)
31141 Hildesheim
Telefon: 0 5121 / 883 - 91330
E-Mail: pruefungsamt-4@uni-hildesheim.de
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr
Sprechzeiten finden wieder vor Ort statt.
Eine telefonische Erreichbarkeit kann während der Sprechzeiten nicht garantiert werden, da ich mich dann in persönlichen Kundengesprächen befinde!
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:
18.07.2022
Bei Abwesenheit der Sachbearbeiterin Prüfungsamt 4 (Frau Bierwirth) wenden Sie sich in dringenden Fällen bitte an die Vertretung Prüfungsamt 3 (Frau Deiwald) (bitte die Sprechzeiten beachten).
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung.
Dazu können Sie das hier zum Download bereitstehende Formular ausfüllen und es Ihrem Prüfungsamt zukommen lassen. Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 2 - 10 Wochen zu rechnen.
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/forschen-publizieren/abschlussarbeiten-upload/
Um nach dem 3. bzw. 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie i.d.R. 90 Leistungspunkte erbracht haben.
Studiengangsspezifische Ausnahmen der Punktegrenze sind:
- Bachelor IMIT bzw. WInf: Stichtag 3. Semester 55 LP / Stichtag 4. Semester 75 LP
- Bachelor IKÜ: Stichtag 3. Semester 55 LP / Stichtag 4. Semester 85 LP
- Bachlor IIM: Stichtag 3. Semester: 67 LP / Stichtag 4. Semester 90 LP
Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Semesterende-Stichtag (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) erbracht wurden.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut.
Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular auf den allgemeinen Seiten des Prüfungsamtes unter "Formulare" oder unter folgendem Link:
Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, wenden sich als erstes mit Ihren Antragsunterlagen direkt an die für die Anrechnung zuständigen Fachvertreter_innen/Fachstudienberater_innen!
Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien bei der jeweiligen Fachvertretung ein bzw. terminieren Sie dort einen Besprechungstermin.
Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
Erst danach werden die Anträge im Prüfungsamt eingereicht, welches weitere Genehmigungsschritte veranlasst. Sobald sämtliche Genehmigungen vorliegen, wird die anerkannte Leistung durch das Prüfungsamt verbucht.
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Mail:
Postanschrift:
Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:
Im Falle einer Erkrankung reichen Sie bitte unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest bei der jeweiligen Dozentin / dem jeweiligen Dozenten bzw. in den jeweiligen Sekretariaten ein. Bei der Abgabe im Sekretariat müssen noch folgende Angaben gemacht werden: verantwortliche_r Dozent_in, Prüfdatum/Termin und Name der Veranstaltung bzw. der Klausur.
(Sind Sie während der Bearbeitungszeit ihrer Abschlussarbeit erkrankt, reichen Sie das Attest innerhalb von 3 Werktagen in ihrem zuständigen Prüfungsamt ein.)
Alternativ zu den offenen Sprechstunden Ihrer Prüfungsamts-Sachbearbeiterin nutzen Sie bitte zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
2020_Aktuell gilt: Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master]arbeit bis spätestens zum mitgeteilten Termin in Ihrem Zulassungsschreiben als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 10 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden.
Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Abschlussarbeiten können grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
M.A. IIM-SWIKK: Meldezeiträume gem. Beschluss der Ständig. Prüfungskommission v. 13.12.2016:
- für Bearbeitungszeit im SoSe: 01.-15. März d.J.
- für Bearbeitungszeit im WiSe: 01.-15. September d.J
Sie müssen immatrikuliert sein. Darüber hinaus gelten die folgenden Voraussetzungen:
Ja.
Auf dem Antrag auf Erstellung der Abschlussarbeit (der genaue Wortlaut des Antrags kann je Studiengang abweichen) wird das Thema/Titel i.d.R. zwischen Prüfling und Erstprüfer*in abgesprochen. Thema und Bearbeitungszeitraum gehen Ihnen noch mal offiziell mit einem Zulassungsschreiben zu. Bitte beachten Sie den genauen Wortlaut des ausgegebenen Themas. Bei Unstimmigkeiten kontaktieren Sie bitte umgehend das Prüfungsamt. Eigenständige Änderungen des Titels sind nicht zulässig. Bei Bedarf einer Änderung des Themas/Titels bitte einen formlosen Antrag stellen, von Erstprüfer*in bestätigen lassen und im Prüfungsamt einreichen.
Bitte vergewissern Sie sich vor Einreichen der Abschlussarbeit, dass der ausgegebene Titel mit dem Titel Ihrer Arbeit übereinstimmt.
2020_Aktuell gilt: Bitte senden Sie Ihre [Bachelor-/Master]arbeit bis spätestens zum mitgeteilten Termin in Ihrem Zulassungsschreiben als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 10 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe über einen Link zur Academic Cloud oder alternativer Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden.
Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Universität Hildesheim
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
( Bitte nutzen Sie zur Abgabe die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
Nach Prüfung der Arbeit (Unterschrift der eidesstattlichen Versicherung nicht vergessen!) wird das abgegebene Exemplar an Ihre Prüfer_innen weitergeleitet. Für die Weiterleitung der Arbeit an die Institute (via Hauspost) ist mit 2 bis 4 Werktagen zu rechnen. In der vorlesungsfreien Zeit und bei "externen Prüfer_innen" kann es zu Verzögerungen kommen.)
Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original mit Angabe der Erkrankung beim Prüfungsamt einzureichen. Sie erhalten schnellstmöglich eine (postalische) Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).
Sie stellen einfach Ihre Arbeit nicht über den Bibliothekslink ein.
Bei den früher üblichen gebundenen Abgaben mussten trotzdem 3 Exemplare abgegeben werden. Das dritte Exemplar wurde im Universitätsarchiv aufbewahrt.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/forschen-publizieren/abschlussarbeiten-upload/
Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/forschen-publizieren/abschlussarbeiten-upload/
Bachelorleistungen können grundsätzlich nicht im Masterstudium eingebracht werden, insbesondere dann nicht, wenn diese Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium oder Teil der Bachelorprüfung waren. Ausnahme: Master WInf und IMIT: hier dürfen auf Antrag Module im Unfang von maximal 12 LP, die bei der Masterzulassung zur Auflage gemacht wurden, in den Master eingebracht werden.
Parallel zum 1. Mastersemester erfolgt die weitere Einschreibung im Bachelorstudium, wenn dort noch kein Abschluss vorliegt. Der Bachelorabschluss (180 LP) ist bis spätestens Ende des 1. Mastersemesters (i.d.R. 31.03. bzw. 30.09.) nachzuweisen. Ihre persönliche Frist wird Ihnen m Master-Zulassungsschreiben mitgeteilt, welches Ihnen vom Immatrikulationsamt übermittelt wurde.
Es wird empfohlen das Formblatt 5 per E-Mail-Anhang an das zuständige Prüfungsamt zu senden. Der Nachweis kann aber auch über den ServicePoint oder im Briefkasten des zuständigen Prüfungsamtes eingeworfen werden.
Die Leistungspunkte werden allerdings nach Überprüfung manuell eingetragen und nach Unterschriftenrücklauf wie oberhalb beschrieben an Sie postalisch zurück geschickt.
Wahrscheinlich wird Ihnen in diesem Fall eine negative Bescheinigung ausgestellt. Das BAföG-Amt wird Sie darüber aufklären, was in einem solchen Fall zu tun ist.
Das Formular ist ebenfalls im Prüfungsamt einzureichen. Des Weiteren ist es notwendig das Transcript of Records (Leistungsübersicht) Ihrer vorherigen Hochschule mitzubringen bzw. in Kopie abzugeben. Häufig bedarf es hier einer genauen Prüfung, weshalb das Formular nicht am gleichen Tag wieder mitgenommen werden kann. Bitte wenden Sie sich aus diesem Grund direkt an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Bitte reichen Sie die Prognosebescheinigung mit einer Angabe bis zu wann Sie Ihren Studienabschluss planen im zuständigen Prüfungsamt ein.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut. Einige Formulare, die für den Erhalt der Gelder beim BAföG-Amt einzureichen sind, müssen außerdem vom Prüfungsamt unterzeichnet werden.
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Lassen Sie sich dazu vom Immatrikulationsamt beraten.
Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der letzten Leistung.
Prüfungs- und Studienleistungen können auch noch verbucht werden, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die Leistungen bis zum Exmatrikulationsdatum abgegeben/geschrieben/erbracht haben.
Ihre Zeugnisunterlagen werden allerdings erst erstellt, wenn alle Leistungen verbucht sind, denn erst dann zeigt das System auch Ihren Abschluss an.
Das Immatriulationsamt mahnt nach der Beendigung der Rückmeldefrist (SoSe 01.03. / WiSe 01.09.) alle Studierenden an, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurückgemeldet haben. Die Mahnung ist für Sie hinfällig, wenn Sie Ihr Studium noch im aktuellen Semester beenden.
Empfehlenswert ist es aus diesem Grund, einen Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt zu stellen. Lassen Sie sich dazu im Immatrikulationsamt beraten.
Das Immatrikulationsamt exmatrikuliert zu einem gewissen Zeitpunkt alle Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurück gemeldet haben. Sie bekommen eine korrigierte Fassung der Bescheinigung, sobald dem Immatrikulationsamt eine Kopie Ihres Zeugnisses vorliegt. Diese Kopie wird direkt vom Prüfungsamt an das Immatrikulationsamt weitergeleitet.
Achten Sie grundsätzlich immer darauf, ihre aktuellen Adress-/Kontaktdatenänderungen über das PWA selbst zu hinterlegen, damit Sie erreichbar bleiben.
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Ihre Zeugnisunterlagen werden automatisch erstellt, sobald im Prüfungsamt alle Leistungen vorliegen. Die Unterlagen gehen danach zur Unterschrift an die_den Dekan_in und die_den Prüfungsausschussvorsitzende_n.
Anschließend werden Ihnen die Zeugnisunterlagen per Post zugeschickt. Die Original-Urkunden werden üblicher Weise bei einer Urkundenübergabefeier persönlich an Sie überreicht.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PWA stets Ihre aktuelle Postanschrift und sonstigen Kontaktdaten zu hinterlegen!
Für den gesamten Prozess ist i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 3 - 10 Wochen zu rechnen.
Die Urkundenübergabefeiern finden einmal jährlich (üblicher Weise im Juni) statt. Erst nach diesem Zeitraum können Urkunden wegen Nichtteilnahme direkt angefordert werden.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.