Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption

Kontakt

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

A - B: Prüfungsamt 8 (Svenja Wulf)

Prüfungsamt 8 - Svenja Wulf

Post- und Besucheranschrift

Universität Hildesheim
Prüfungsamt 8 - Svenja Wulf
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.36)
31141 Hildesheim

Telefon: 05121/883 - 91336
E-Mail: pruefungsamt-8@uni-hildesheim.de
Postfach: 615

Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!

Offene Sprechzeiten

Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr

Die offenen Sprechzeiten finden wieder vor Ort statt. Aus diesem Grund ist die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit eingeschränkt.

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt 8 mittwochs nur per E-Mail erreichbar ist.

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes 8 und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:

  • 30.04.2024 + 02.05.2024
  • 21.05.2024 - 27.05.2024
  • 11.06.2024 + 12.06.2024
  • 24.07.2024 + 25.07.2024
  • 23.08.2024 - 13.09.2024

In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-8@uni-hildesheim.de) bearbeitet:

  • Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
  • Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
  • Anmeldungen von Abschlussarbeiten
C - M: Prüfungsamt 9 (Jessica Henter-Besting)

Prüfungsamt 9 - Jessica Henter-Besting

Post- und Besucheranschrift

Universität Hildesheim
Prüfungsamt 9 - Jessica Henter-Besting
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.29)
31141 Hildesheim

Telefon: 05121/883 - 91338
E-Mail: pruefungsamt-9@uni-hildesheim.de
Postfach: 612

Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!

Offene Sprechzeiten

Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Freitag: i.d.R. 08:00 - 13:30 Uhr
Mittwoch: Erreichbarkeit nur per E-Mail
Donnerstag: i.d.R. 08:00 - 16:00 Uhr

Während der offenen Sprechzeiten kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden, da in dieser Zeit Beratungsgespräche vor Ort stattfinden.

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes 9 und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:

  • 15.07. - 02.08.2024

Während meiner Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-9@uni-hildesheim.de) bearbeitet:

  • Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
  • Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
  • Anmeldungen von Abschlussarbeiten
N - Z: Prüfungsamt 6 (Michael Landorf)

Prüfungsamt 6 - Michael Landorf

Post- und Besucheranschrift

Universität Hildesheim
Prüfungsamt 6 - Michael Landorf 
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.28)
31141 Hildesheim

Telefon: 05121/883 - 91332
E-Mail: pruefungsamt-6@uni-hildesheim.de
Postfach: 606

Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!

Offene Sprechzeiten

Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Donnerstag: In der Regel von 09:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: Erreichbarkeit nur per E-Mail

Freitag: In der Regel von 09:00 bis 12.00 Uhr

Während der offenen Sprechzeiten kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden, da in dieser Zeit Beratungsgespräche vor Ort stattfinden.

 

 

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:

  • 10.05.2024
  • 24.06.2024
  • 01.07. - 12.07.2024
  • 23.12. - 30.12.2024 (bis zum 20.12.24 und ab dem 02.01.25 geöffnet)

Während dieser Zeit werden im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-6@uni-hildesheim.de) folgende Anliegen bearbeitet:

  • Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
  • Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
  • Anmeldungen von Abschlussarbeiten

Bitte beachten Sie:
Während der genannten Abwesenheiten findet keine Vertretung durch andere Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt statt!

Allgemeine Hinweise

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen und Formulare zum Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Studentische Mitwirkungspflicht

Als Studierende*r haben Sie eine Mitwirkungspflicht, d.h. Sie haben die Pflicht, sich über alle Prüfungsangelegenheiten zu informieren. Dazu zählen u.a. die Information über Prüfungstermine und die jeweiligen Anmelde- und Abmeldefristen sowie die Information über Zugangsvoraussetzungen und die Prüfungsformen.

Als Informationsquelle dienen Ihnen die Prüfungs-, Studien- und Rahmenstudienordnungen. Außerdem können Sie sich bei Fragen zu den Regelungen in den verschiedenen Ordnungen sowie zu sämtlichen anderen Prüfungsangelegenheiten jederzeit an das Prüfungsamt wenden.

Schriftverkehr (per Post oder Mail)

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!

Anfragen per Mail bzgl. Ihrer Leistungsübersicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!

Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen und die Zusendung der Zeugnisunterlagen auf die Daten im System zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im Portal für Lehre und Studium (PLuS) stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen! Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!

Prüfungs- und Studienordnungen

Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs-, Rahmen- und Studienordnungen finden Sie hier: Ordnungen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs. Rechtsverbindlich sind jedoch nur die im Verkündungsblatt bekanntgemachten Fassungen der Ordnungen. Informationen zu auslaufenden Ordnungen erhalten Sie unter dem Reiter "Auslaufende Ordnungen".

  • Die Prüfungsordnung (PO) gilt übergeordnet für den Studiengang. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Studiengang.
  • In der Rahmenstudienordnung (RStO) sind die Schlüsselqualifikationen geregelt.
  • Für jedes Fach gibt es außerdem eine Studienordnung (StO). In diesen werden die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Inhalte, welche vermittelt werden sollen, beschrieben.

Sie haben die Möglichkeit, in Prüfungs- und Studienordnungen zu wechseln, die nach Ihrer Immatrikulation verkündet wurden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Fachvertreter*innen und dem Prüfungsamt, da sich Prüfungs- und Studienleistungen ändern können. Bedenken Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück nicht möglich ist.

Abgabe von Unterlagen, Leistungsnachweisen und Anträgen

Bitte nutzen Sie zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606, 612 und 615)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Umgang mit Täuschung / Plagiat (für Lehrende)

Sollte ein Täuschungs- bzw. Plagiatsverdacht bestehen, finden Sie die Regelungen und die Vorgehensweise, welche die Prüfungsordnung vorsieht, übersichtlich in einem Merkblatt zusammen gefasst.

Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bei Krankheit (Ärztliches Attest)

Sind Sie erkrankt und können eine Prüfung daher nicht antreten, ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original mit Angabe der Erkrankung im Institut bzw. bei der Lehrperson (nicht im Prüfungsamt!) einzureichen. Andernfalls wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Das unten zur Verfügung stehende Formular kann hierfür verwendet werden.

Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist dieses Formular verpflichtend beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.

Besonderheiten während der Schwangerschaft

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.

Sprachnachweis

Für das Bachelorstudium wird kein Sprachnachweis gefordert. Studierende der Fächer Deutsch, Englisch und Katholische Theologie müssen zur Anmeldung der Masterarbeit Sprachkenntnisse nachweisen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite des Master of Education.

Anerkennung aus vorherigem Studium

Wenn Sie die Möglichkeit von Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular unter dem folgenden Link:

Bitte füllen Sie zunächst das Deckblatt vollständig aus und geben Sie beide Unterrichtsfächer sowie das Wahlpflichtfach an. Anschließend wählen Sie die entsprechenden Anerkennungsbögen (s.u.) aus und geben in der Zeile "ursprüngliche Leistung" an, welche Leistung Sie bereits erbracht haben und für welches Modul diese angerechnet werden soll. Reichen Sie das Deckblatt und die Anerkennungsbögen zusammen mit einer von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt ein. Die Fachvertreter*innen können zur Prüfung einer Anerkennnung ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Modulhandbücher oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen etc.) anfordern.

Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.

Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, können sich mit Ihren Antragsunterlagen (Anerkennungsbögen, Leistungsübersicht, Leistungsnachweise, Zeugnis etc.) direkt an die für die Anerkennnung zuständigen Fachvertreter*innen wenden. Unter folgendem Link finden Sie die Ansprechpartner*innen und ihre Kontaktdaten:

Anerkennungsbögen

Studien- und Prüfungsleistungen

Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fragestellungen, welche Ihre Studien- und Prüfungsleistungen betreffen. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte denken Sie daran, sich innerhalb der Fristen in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden (also sowohl für benotete Prüfungen wie auch für unbenotete Leistungen). Die Lehrpersonen können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen! Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden sie hier: Anleitung zur Online-Prüfungsanmeldung

Sofern Sie eine Studien-/Prüfungsleistung doch nicht erbringen möchten, melden Sie sich bitte fristgerecht wieder ab! Eine erneute Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung in diesem Teilmodul ist sonst nicht möglich! Sofern Sie die Abmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Lehrperson. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Rücktritt noch akzeptiert wird und verbucht diesen dann entweder selbst im System oder meldet die Entscheidung dem Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!

Keine Online-Anmeldung möglich

Sofern eine Anmeldung zu Studien- oder Prüfungsleistungen im LSF nicht möglich ist, können Papier-Leistungsnachweise (Scheine) im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise unter dem Eintrag "Leistungsnachweise (Scheine)".

Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die Modulleitung des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.

Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der Modulleitung kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.

Leistungsnachweise (Scheine)

Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (Semester, vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und reichen Sie sie im Original und mit einem Institutstempel versehen im Prüfungsamt ein.

Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).

Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.

Leistungsübersicht (Transcript of Records)

Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF-Datei ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig. Sollten Sie dennoch eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Im LSF werden im Online-Notenspiegel und auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen. Das endgültige Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, enthält die nicht bestandenen Leistungen nicht mehr.

Freiwillige Zusatzleistungen

Grundsätzlich können Studierende gem. Prüfungsordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und im Transcript of Records aufführen lassen. Dazu ist das unten zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Dieses Formular muss dem zuständigen Prüfungsamt vor der Meldung der letzten Leistung im Studium vorliegen. Zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen, die dem Prüfungsamt erst nach der Zeugniserstellung gemeldet werden, können vom Prüfungsamt leider nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden. Die in den zusätzlichen Prüfungen erreichten Noten und Leistungspunkte werden bei der Bildung der Gesamtnote/Leistungspunkte nicht berücksichtigt. Im Vorfeld des Besuches der Lehrveranstaltung müssen Sie mit der Lehrperson klären, ob Sie die Lehrveranstaltung als Zusatzveranstaltung besuchen dürfen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Erbringen von zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen kann von der Lehrperson z. B. aus kapazitären Gründen versagt werden.

Außerschulisches Praktikum

Studierende des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption absolvieren im Rahmen der Schlüsselqualifikationen ein außerschulisches Praktikum (§ 7 der Rahmenstudienordnung). Das außerschulische Praktikum hat eine Dauer von vier Wochen ohne Unterbrechung (4 LP). Dabei kann es sich um ein Praktikum in einem Betrieb, einer sozialen oder kulturellen Einrichtung oder einem Sportverein handeln. Studierende des Schwerpunktes Grundschule können zudem ein Praktikum in einer vorschulischen Einrichtung absolvieren.

  • Die Anrechnung des Sozialpraktikums und des Praktikums in einer vorschulischen Einrichtung erfolgt über das Prüfungsamt. Es muss keine Begleitveranstaltung besucht werden.
  • Für Studierende des Fachs Wirtschaft (-SU) ist ein Betriebspraktikum verpflichtend. Die Anrechnung des Betriebspraktikums erfolgt über das Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik, Abteilung Wirtschaftswissenschaft und ihre Didaktik. Die Begleitveranstaltung zum Betriebspraktikum wird ebenfalls vom Institut für Betriebswirtschaft und Wirtschaftsinformatik angeboten.
  • Für Studierende des Fachs Sport ist ein Vereinspraktikum verpflichtend. Die Anrechnung des Vereinspraktikums erfolgt über das Institut für Sportwissenschaft. Es muss keine Begleitveranstaltung besucht werden.

Nähere Angaben zur Anrechnung außerhalb des Studiums absolvierter Praktika finden sich in § 7 Abs. 5 - 8 der Rahmenstudienordnung.

Auslandsaufenthalt

Der Auslandsaufenthalt wird im Transcript of Records nicht unter den Leistungen im Fach Englisch aufgeführt, sondern auf der letzten Seite unter Ihren Zusatzleistungen. Sie erhalten keine Leistungspunkte für den Auslandsaufenthalt, da es sich bei diesem nicht um einen Bestandteil des Bachelorstudiums, sondern um eine Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium handelt.

Für die Anrechnung des Auslandsaufenthaltes wenden Sie sich bitte direkt an das Institut für englische Sprache und Literatur.

Auslaufende Ordnungen

Studien- und Prüfungsleistungen können nach den im Informationsschreiben aufgeführten Ordnungen nur noch bis zum jeweils genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Bachelorstudium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die jeweils aktuellste Ordnung umgeschrieben.

Weitere Hinweise finden Sie im Informationsschreiben (01.03.2024) oder auf dem Aushang.

BAföG

Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studierendenwerk OstNiedersachsen betreut. Einige Formulare, die für den Erhalt der Fördergelder beim BAföG-Amt einzureichen sind, müssen vom Prüfungsamt unterzeichnet werden. Welche Formulare das sind und wie Sie jeweils vorgehen, wird im Folgenden erklärt.

Formblatt 5

Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person und zum Studium auf dem Formular im Vorfeld aus und reichen Sie dieses im Prüfungsamt (Sprechstunde oder Postfach) ein.

Damit das Formblatt 5 positiv vom Prüfungsamt bestätigt werden kann, müssen 90 Leistungspunkte nachgewiesen werden (POS). Dies kann schon nach dem 3. Fachsemester erfolgen oder nach dem 4. Fachsemester. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemester (i.d.R. 30.9.) erbracht wurden. Wenn Sie weniger als 90 Leistungspunkte erbracht haben, wird das Formblatt 5 vermutlich negativ bestätigt.

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular vom Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission unterzeichnet. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschrift variieren. I.d.R. dauert diese ca. 10 Tage bis zwei Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.

Das Formular wird anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Wenn eine Abholung des ausgefüllten Formulars gewünscht ist, muss dies bitte vermerkt werden.

Anrechenbare Semester

Bitte reichen Sie dieses Formular zusammen mit der Leistungsübersicht Ihrer vorherigen Hochschule im Prüfungsamt ein. Häufig bedarf es hier einer genauen Prüfung, weshalb das Formular nicht am gleichen Tag wieder mitgenommen werden kann.

Prognosebescheinigung

Bitte reichen Sie die Prognosebescheinigung im Prüfungsamt ein und geben Sie an, bis zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Studienabschluss planen.

Bachelorarbeit

Für die Anmeldung der Bachelorarbeit müssen zunächst die Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sein. Anschließend muss das Formular "Antrag auf Zuteilung des Themas für die Bachelorarbeit" ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Folgenden und im Merkblatt zur Bachelorarbeit.

Anmeldeformular

Die Anmeldung von Bachelorarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!) oder in Papierform (Einwurf des Antrags in das Postfach der zuständigen Sachbearbeiterin / des zuständigen Sachbearbeiters). Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur bearbeiten können, sofern dieser vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Das bedeutet, dass Sie auch die Unterschriften Ihrer Prüfer*innen auf dem Antrag eingeholt haben müssen (eingescannte oder digitale Unterschriften sind möglich). Auch das Thema Ihrer Bachelorarbeit muss bereits von Ihrer Erstprüferin / Ihrem Erstprüfer auf dem Antrag vermerkt und bestätigt worden sein. Bitte beachten Sie zudem, dass auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag unverzüglich im Prüfungsamt ein, nachdem Ihre Erstprüferin / Ihr Erstprüfer das Thema auf dem Antrag vermerkt hat. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.

Der Eingang Ihres Antrags auf Zuteilung des Themas für die Bachelorarbeit wird durch einen Eintrag im POS durch das Prüfungsamt bestätigt. Diese für Sie im LSF sichtbare Eingangsbestätigung für Ihren Antrag bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Antrag bereits vollständig vorliegt, Sie zur Bachelorarbeit zugelassen sind und die Bearbeitungszeit bereits begonnen hat.
Über Ihren Antrag entscheidet die Ständige Prüfungskommission. Erst wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Ausgabe des Themas mit Festlegung der Bearbeitungszeit für Ihre Bachelorarbeit durch das zuständige Prüfungsamt per E-Mail.

Fristen zur Anmeldung

Die Bachelorarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Wenn Sie den Übergang in den Master planen, ist die Bachelorarbeit bis zum 15.07. (Bewerbung zum WiSe) bzw. zum 15.01. (Bewerbung zum SoSe) im Prüfungsamt anzumelden. Hierbei handelt es sich um eine Zugangsbedingung für den Master. Nähere Informationen erhalten Sie auch im Immatrikulationsamt.

Bis zu diesen Fristen muss der Antrag vollständig (d.h. beide Unterschriften der Prüfenden und das Thema sind auf dem Antrag eingetragen) im Prüfungsamt vorliegen!

Voraussetzungen zur Anmeldung

Im POS müssen 120 Leistungspunkte eingetragen sein.

Wird die Bachelorarbeit im Bezugsfach mit Sachunterricht geschrieben (z.B. Geographie+SU) beachten Sie bitte den Eintrag "Bachelorarbeit im Bezugsfach".

Bachelorarbeit im Bezugsfach mit Sachunterricht

Möchten Sie Ihre Bachelorarbeit im B.Sc.-Bezugsfach mit Sachunterricht (Geo+SU, Bio+SU, Chemie+SU, Technik+SU, Physik+SU, Wirtschaft+SU) schreiben, sind folgende Punkte zu beachten:

  • Notendurchschnitt von 2,5 im Bezugsfach
  • mündliche Kenntnisstandsprüfung (ca. 20-30 Minuten)
    (Die erstbetreuende Person sorgt für die Durchführung der Prüfung, die sich auf den fachlichen Schwerpunkt des Bezugsfaches beziehen soll, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll. Die mündliche Prüfung dient dem Nachweis vertiefter Kenntnisse im Themenbereich der Bachelorarbeit.)
  • Ein Antrag auf Fächertausch ist nicht notwendig.

Möchten Sie Ihre Bachelorarbeit in einem anderen Bezugsfach als den o.g. Möglichkeiten (Politik+SU, Geschichte+SU) schreiben, sind die o.g. Punkte nicht relevant. In diesem Fall ist jedoch ein "Antrag auf Umstellung der Fächerkombination im Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang" im Immatrikulationsamt zu stellen.

Prüfung des Antrags und Beginn der Bearbeitungszeit

Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden) wird die abschließende Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission vom Prüfungsamt eingeholt. Sofern Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen das Thema postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.

Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas. Das konkrete Beginndatum wird im entsprechenden Themenschreiben aufgeführt.

Thema der Bachelorarbeit

Auf dem "Antrag auf Zuteilung des Themas der Bachelorarbeit" wird das Thema von der/dem Erstprüfenden eingetragen. Das Thema geht Ihnen mit dem Themenschreiben zu und muss später in Ihrer Bachelorarbeit stehen. Eigenmächtige Änderungen des Themas sind nicht zulässig und führen zum Nichtbestehen.

Die Rückgabe des Themas ist einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit möglich. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich immer auch an Ihr zuständiges Prüfungsamt.

Krankheit während der Bearbeitungszeit

Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) das unten stehende Formular beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit.

Der geltenden Rechtslage zufolge liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Prüfungsbehörde, festzustellen, ob eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung zum Rücktritt von einer Prüfung bzw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeit bei einer schriftlichen Arbeit führen kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte „gelbe Schein“ – reicht dazu nicht aus, da sie keine Anhaltspunkte bietet, die gesundheitliche Beeinträchtigung der Prüflinge nachzuvollziehen.

Eigenständigkeitserklärung

Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.

Abgabe der Bachelorarbeit

Bitte senden Sie Ihre Bachelorarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit in elektronischer Form bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die elektronische Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.

Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.

Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606, 612 und 615)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)

Sofern Sie vorab mit Ihren Prüfenden die Abgabe einer gedruckten Fassung Ihrer Bachelorarbeit besprochen und auf der Anmeldung zur Bachelorarbeit festgehalten haben, denken Sie bitte daran, diese direkt bei Ihren Prüfenden (bzw. der abgesprochenen Abgabestelle) einzureichen. Gedruckte Fassungen werden vom Prüfungsamt nicht entgegengenommen und nicht an die Prüfenden weitergeleitet.

Eintragung der Leistungspunkte

Die Leistungspunkte Ihrer Bachelorarbeit werden im System erst angezeigt, wenn beide Noten verbucht sind. 

Ausstellung in der Bibliothek

Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der Gesamtbewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:

https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/suchen-finden/abschlussarbeiten-online/

Bachelorabschluss und Übergang Master

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Bachelorabschluss und dem Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Abschluss des Bachelorstudiums während des 1. Mastersemesters

Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss dem Immatrikulationsamt laut Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden. Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester noch Bachelorleistungen bzw. -veranstaltungen, die für den Bachelorabschluss noch fehlen, zu absolvieren.

Bei der Anmeldung zum Master (zum WiSe bis 01.09. bzw. zum SoSe bis 01.03.) müssen mindestens 162 Leistungspunkte vorliegen. Es können also maximal 18 Leistungspunkte "mitgenommen" werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Masterstudium kommt.

Erbringung von Masterleistungen während des Bachelorstudiums

Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind. Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig. Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.

Zeugniserstellung / Datum der letzten Studien- oder Prüfungsleistung

Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Das Prüfungsamt benötigt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das unten zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem zuständigen Prüfungsamt per Post oder E-Mail zukommen.

Die Lehrperson kann ihre Unterschrift einscannen oder uns das Datum per Mail bestätigen. Sofern die Lehrperson das korrekte Datum bereits im System verbucht hat, ist eine Unterschrift/Bestätigung nicht mehr erforderlich.

Sofern die Abschlussarbeit die zuletzt erbrachte Leistung ist, muss das Formular ebenfalls nicht von der prüfenden Person unterschrieben werden.

Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im Portal für Lehre und Studium (PLuS) hinterlegte Postanschrift gesendet. 

Zweitschrift der Abschlussdokumente

Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag, welchen Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise finden, aus und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.

Für Zweitschriften der Zeugnisdokumente zum Staatsexamen wenden Sie sich bitte an das NLQ (Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung).

Ständige Prüfungskommissionen

Über verschiedene Anträge und Widersprüche entscheiden gemäß Prüfungsordnung des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs (B.A./B.Sc.) die Ständigen Prüfungskommissionen. Bitte wenden Sie sich zunächst an das Prüfungsamt, wir erklären Ihnen gerne das weitere Vorgehen in diesen Fällen. Eine Übersicht der Mitglieder der Ständigen Prüfungskommissionen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs (B.A./B.Sc.) finden Sie unter folgendem Link:

Informationen zum Basislernbereich (BLB) und zu den schulstufenspezifischen Schlüsselqualifikationen

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle Lehramt unter: