Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - Master of Education
Kontakt
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Prüfungsamt 8 - Svenja Wulf
Post- und Besucheranschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 8 - Svenja Wulf
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.36)
31141 Hildesheim
Telefon: 0049 - (0)5121/883 - 91336
E-Mail: pruefungsamt-8@uni-hildesheim.de
Postfach: 615
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeit
Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr
Die Offene Sprechzeit findet in Präsenz statt. Daher ist die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit eingeschränkt.
Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt 8 mittwochs nur per E-Mail erreichbar ist.
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sprechzeiten
- 23.08.2024 - 13.09.2024
In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-8@uni-hildesheim.de) bearbeitet:
- Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
- Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
- Anmeldungen von Abschlussarbeiten
Prüfungsamt 5 - Lisa Bullock
Post- und Besucheranschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 5 - Lisa Bullock
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.38)
31141 Hildesheim
Telefon: 0049 - (0)5121/883 - 91354
E-Mail: pruefungsamt-5@uni-hildesheim.de
Postfach: 617
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeit
Dienstag 9:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag: In der Regel von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: Erreichbarkeit nur per E-Mail
Freitag: In der Regel von 08:30 bis 12.00 Uhr
Während der offenen Sprechzeiten kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden, da in dieser Zeit Beratungsgespräche vor Ort stattfinden.
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:
- Freitag, 04.10. - Freitag, 11.10.2024
- Freitag, 01.11.2024
- Freitag, 20.12.2024 - Freitag, 03.01.2025
In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice bearbeitet:
- Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
- Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
- Anmeldungen von Abschlussarbeiten
Während der genannten Abwesenheiten findet keine Vertretung durch die anderen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt statt!
Prüfungsamt 6 - Michael Landorf
Post- und Besucheranschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 6 - Michael Landorf
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.28)
31141 Hildesheim
Telefon: 0049 - (0)5121/883 - 91332
E-Mail: pruefungsamt-6@uni-hildesheim.de
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeiten
Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Dienstag und Donnerstag: In der Regel von 09:00 bis 15:30 Uhr
Mittwoch: Erreichbarkeit nur per E-Mail
Freitag: In der Regel von 09:00 bis 12.00 Uhr
Während der offenen Sprechzeiten kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden, da in dieser Zeit Beratungsgespräche vor Ort stattfinden.
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:
- 01.07. - 12.07.2024
- 23.12. - 30.12.2024 (bis zum 20.12.24 und ab dem 02.01.25 geöffnet)
Während dieser Zeit werden im Backoffice folgende Anliegen bearbeitet:
- Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
- Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
- Anmeldungen von Abschlussarbeiten
Bitte beachten Sie:
Während der genannten Abwesenheiten findet keine Vertretung durch die anderen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt statt!
Allgemeine Hinweise
Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen und Formulare zum Master of Education - Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.
Als Studierende*r haben Sie eine Mitwirkungspflicht, d.h. Sie haben die Pflicht, sich über alle Prüfungsangelegenheiten zu informieren. Dazu zählen u.a. die Information über Prüfungstermine und die jeweiligen Anmelde- und Abmeldefristen sowie die Information über Zugangsvoraussetzungen und die Prüfungsformen.
Als Informationsquelle dienen Ihnen die Prüfungs-, Studien- und Rahmenstudienordnungen. Außerdem können Sie sich bei Fragen zu den Regelungen in den verschiedenen Ordnungen sowie zu sämtlichen anderen Prüfungsangelegenheiten jederzeit an das Prüfungsamt wenden.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Anfragen per Mail bzgl. Ihrer Leistungsübersicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!
Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen und die Zusendung der Zeugnisunterlagen auf die Daten im System zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im Portal für Lehre und Studium (PLuS) stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen! Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs-, Rahmen- und Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt. Informationen zu auslaufenden Ordnungen erhalten Sie unter dem Reiter "Auslaufende Ordnungen".
- Die Prüfungsordnung (PO) gilt übergeordnet für den Studiengang. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Studiengang.
- In der Rahmenstudienordnung (RStO) sind die Schlüsselqualifikationen geregelt.
- Für jedes Fach gibt es außerdem eine Studienordnung (StO). In diesen werden die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Inhalte, welche vermittelt werden sollen, beschrieben.
Sie haben die Möglichkeit, in Prüfungs- und Studienordnungen zu wechseln, die nach Ihrer Immatrikulation verkündet wurden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Fachvertreter_innen und dem Prüfungsamt, da sich Prüfungs- und Studienleistungen ändern können. Bedenken Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück nicht möglich ist.
Bitte nutzen Sie zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
- Telefonzentrale (Hauptgebäude)
- Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606, 615 oder 617)
- Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
- Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Sollte ein Täuschungs- bzw. Plagiatsverdacht bestehen, finden Sie die Regelungen und die Vorgehensweise, welche die Prüfungsordnung vorsieht, übersichtlich in einem Merkblatt zusammen gefasst.
Sind Sie erkrankt und können eine Prüfung daher nicht antreten, ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original mit Angabe der Erkrankung im Institut bzw. bei der Lehrperson (nicht im Prüfungsamt!) einzureichen. Andernfalls wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Das unten zur Verfügung stehende Formular kann hierfür verwendet werden.
Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Masterarbeit ist dieses Formular verpflichtend beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.
Studien- und Prüfungsleistungen
Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fragestellungen, welche Ihre Studien- und Prüfungsleistungen betreffen. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.
Bitte denken Sie daran, sich innerhalb der Fristen in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Studien- und Prüfungsleistungen anzumelden (also sowohl für benotete Prüfungen wie auch für unbenotete Leistungen). Die Lehrpersonen können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen! Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden sie hier: Anleitung zur Online-Prüfungsanmeldung
Sofern Sie eine Studien-/Prüfungsleistung doch nicht erbringen möchten/können, melden Sie sich bitte fristgerecht wieder ab! Eine erneute Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung in diesem Teilmodul ist sonst nicht möglich! Sofern Sie die Abmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Lehrperson. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Rücktritt noch akzeptiert wird und verbucht diesen dann entweder selbst im System oder meldet die Entscheidung dem Prüfungsamt.
Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!
Sofern eine Anmeldung zu Studien- oder Prüfungsleistungen im LSF nicht möglich ist, können Papier-Leistungsnachweise (Scheine) im Prüfungsamt eingereicht werden. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise unter dem Eintrag "Leistungsnachweise (Scheine)".
Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die Modulleitung des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.
Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der Modulleitung kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.
Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (Semester, vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und reichen Sie sie im Original und mit einem Institutstempel versehen im Prüfungsamt ein.
Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen).
Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.
Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF-Datei ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig. Sollten Sie dennoch eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Im LSF werden im Online-Notenspiegel und auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen. Das endgültige Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, enthält die nicht bestandenen Leistungen nicht mehr.
Grundsätzlich können Studierende gem. Prüfungsordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und im Transcript of Records aufführen lassen. Dazu ist das unten zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Dieses Formular muss dem zuständigen Prüfungsamt vor der Meldung der letzten Leistung im Studium vorliegen. Zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen, die dem Prüfungsamt erst nach der Zeugniserstellung gemeldet werden, können vom Prüfungsamt leider nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden. Die in den zusätzlichen Prüfungen erreichten Noten und Leistungspunkte werden bei der Bildung der Gesamtnote/Leistungspunkte nicht berücksichtigt. Im Vorfeld des Besuches der Lehrveranstaltung müssen Sie mit der Lehrperson klären, ob Sie die Lehrveranstaltung als Zusatzveranstaltung besuchen dürfen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Erbringen von zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen kann von der Lehrperson z. B. aus kapazitären Gründen versagt werden.
Auslaufende Ordnungen
Studien- und Prüfungsleistungen können nach den unten aufgeführten Ordnungen nur noch bis zum jeweils genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Masterstudium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die jeweils aktuellste Ordnung umgeschrieben.
Weitere Hinweise finden Sie im Informationsschreiben (04.03.2024)
oder hier.
Masterarbeit
Für die Anmeldung der Masterarbeit müssen zunächst die Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sein. Anschließend muss das Formular "Antrag auf Zuteilung des Themas für die Masterarbeit" ausgefüllt im Prüfungsamt eingreicht werden.
Die Anmeldung von Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!) oder in Papierform (Einwurf des Antrags in das Postfach der zuständigen Sachbearbeiterin / des zuständigen Sachbearbeiters). Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Antrag nur bearbeiten können, sofern dieser vollständig ausgefüllt eingereicht wird. Das bedeutet, dass Sie auch die Unterschriften Ihrer Prüfer*innen auf dem Antrag eingeholt haben müssen (eingescannte oder digitale Unterschriften sind möglich). Auch das Thema Ihrer Masterarbeit muss bereits von Ihrer Erstprüferin / Ihrem Erstprüfer auf dem Antrag vermerkt und bestätigt worden sein. Bitte beachten Sie zudem, dass auch die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wichtiger Hinweis: Bitte reichen Sie Ihren Antrag unverzüglich im Prüfungsamt ein, nachdem Ihre Erstprüferin / Ihr Erstprüfer das Thema auf dem Antrag vermerkt hat. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.
Der Eingang Ihres Antrags auf Zuteilung des Themas für die Masterarbeit wird durch einen Eintrag im POS durch das Prüfungsamt bestätigt. Diese für Sie im LSF sichtbare Eingangsbestätigung für Ihren Antrag bedeutet jedoch noch nicht, dass Ihr Antrag bereits vollständig vorliegt, Sie zur Masterarbeit zugelassen sind und die Bearbeitungszeit bereits begonnen hat.
Über Ihren Antrag entscheidet die Ständige Prüfungskommission. Erst wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, erfolgt die Ausgabe des Themas mit Festlegung der Bearbeitungszeit für Ihre Masterarbeit durch das zuständige Prüfungsamt per E-Mail.
Die Masterarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Studierende des Faches Englisch müssen der Anmeldung der Masterarbeit (unabhängig davon, ob die Masterarbeit in diesem Fach geschrieben wird) den Nachweis über die Ableistung des Auslandsaufenthaltes beifügen (bitte prüfen Sie vorab im LSF, ob der Nachweis bereits erfasst wurde. Sollte das der Fall sein, entfällt das Beifügen mit der Antragstellung)
- Abschluss der den Praxisblock vorbereitenden und begleitenden Lehrveranstaltungen sowie des Praxisblocks selbst
- Teilnahme an denen das Projekt vorbereitenden und das Projekt begleitenden Lehrveranstaltungen
- Studierende mit den Fächern Deutsch, Englisch oder Katholische Theologie müssen der Anmeldung der Masterarbeit (unabhängig davon, ob die Masterarbeit in diesen Fächern geschrieben wird) den Nachweis der Sprachkenntnisse beifügen
- erfolgreicher Bachelorabschluss
Die Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) sieht vor, dass Studierende mit den Fächern Deutsch, Englisch oder Katholische Theologie (unabhängig davon, ob die Masterarbeit in diesen Fächern geschrieben wird) Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
- Deutsch: Nachweis über eine Fremdsprache
- Englisch: Nachweis über eine weitere Fremdsprache
- Kath. Theologie: Nachweis über fachbezogene Grundkenntnisse in Latein
Der Nachweis der Sprachkenntnisse muss mit der Anmeldung der Masterarbeit eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Sprachkenntnisse erst mit der Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt. Vorab nehmen wir keine Sprachnachweise entgegen. Des Weiteren ist es nicht ausreichend, dass Sie ihr Abschlusszeugnis bereits bei der Immatrikulation eingereicht haben. Das Immatrikulationsamt sowie das Prüfungsamt sind zwei eigenständige Institutionen, sodass der Nachweis in jedem Fall im Prüfungsamt erfolgen muss.
Möchten Sie Ihre Masterarbeit im Fach Psychologie schreiben, beachten Sie bitte, dass das Projektband ebenfalls im Fach Psychologie absolviert werden muss.
Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden) wird die abschließende Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission vom Prüfungsamt eingeholt. Sofern Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen das Thema postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas. Das konkrete Beginndatum wird im entsprechenden Themenschreiben aufgeführt.
Auf dem "Antrag auf Zuteilung des Themas der Masterarbeit" wird das Thema von der_dem Erstprüfenden eingetragen. Das Thema geht Ihnen mit dem Themenschreiben zu und muss später in Ihrer Masterarbeit stehen. Eigenmächtige Änderungen des Themas sind nicht zulässig und führen zum Nichtbestehen.
Die Rückgabe des Themas ist einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit möglich. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich immer auch an Ihr zuständiges Prüfungsamt.
Bei einer Erkrankung während der Bearbeitung der Bachelorarbeit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) das unten stehende Formular beim Prüfungsamt einzureichen. Ein einfaches Attest reicht in diesem Fall nicht aus.
Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit.
Der geltenden Rechtslage zufolge liegt es grundsätzlich in der Verantwortung der Prüfungsbehörde, festzustellen, ob eine nachgewiesene gesundheitliche Beeinträchtigung zum Rücktritt von einer Prüfung bzw. zur Verlängerung der Bearbeitungszeit bei einer schriftlichen Arbeit führen kann. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – der sogenannte „gelbe Schein“ – reicht dazu nicht aus, da sie keine Anhaltspunkte bietet, die gesundheitliche Beeinträchtigung der Prüflinge nachzuvollziehen.
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Bitte senden Sie Ihre Masterarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Masterarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.
Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:
- Telefonzentrale (Hauptgebäude)
- Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606 und 617)
- Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
- Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Sofern Sie vorab mit Ihren Prüfenden die Abgabe einer gedruckten Fassung Ihrer Masterarbeit besprochen und auf der Anmeldung zur Masterarbeit festgehalten haben, denken Sie bitte daran, diese direkt bei Ihren Prüfenden (bzw. der abgesprochenen Abgabestelle) einzureichen. Gedruckte Fassungen werden vom Prüfungsamt nicht entgegengenommen und nicht an die Prüfenden weitergeleitet.
Die Leistungspunkte Ihrer Masterarbeit werden erst angezeigt, wenn beide Noten verbucht sind.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der Gesamtbewertung der Arbeit erfolgen. Masterarbeiten können bei einer Bewertung bis zur Note 1,5 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/suchen-finden/abschlussarbeiten-online/
Im Masterabschlussmodul ist eine mündliche Prüfung vorgesehen. Diese findet nach der Bewertung der Abschlussarbeit statt, sofern diese mit mindestens 4,0 bewertet wurde. Den Termin des Masterkolloquiums vereinbaren Sie direkt mit Ihren Prüfenden. Sobald der Termin feststeht können Sie das Formular im Prüfungsamt einreichen.
Für die Durchführung des Masterkolloquiums wird folgendes Formular benötigt:
Masterabschluss
Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Masterabschluss. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit dem Kolloquium zur Masterarbeit abschließen, sondern mit einer anderen Studien- oder Prüfungsleistung, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das unten zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
Die Lehrperson kann ihre Unterschrift einscannen oder uns das Datum per Mail bestätigen. Sofern die Lehrperson das korrekte Datum bereits im System verbucht hat, ist eine Unterschrift/Bestätigung nicht mehr erforderlich.
Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im Portal für Lehre und Studium (PLuS) hinterlegte Postanschrift gesendet.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag, welchen Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise finden, aus und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Für Zweitschriften der Zeugnisdokumente zum Staatsexamen wenden Sie sich bitte an das NLQ (Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung).
Ständige Prüfungskommission
Über verschiedene Anträge und Widersprüche entscheidet gemäß Prüfungsordnung des Studiengangs Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (M.Ed.) die Ständige Prüfungskommission. Bitte wenden Sie sich zunächst an das Prüfungsamt, wir erklären Ihnen gerne das weitere Vorgehen in diesen Fällen. Eine Übersicht der Mitglieder der Ständigen Prüfungskommission des Studiengangs Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (M.Ed.) finden Sie unter folgendem Link:
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Koordinierungsstelle Lehramt unter: