Grundsätzlich muss der erfolgreiche Bachelor-Abschluss nachgewiesen werden. Zugelassen wird aber auch, wer im Bachelorstudium mindestens 162 Leistungspunkte erworben hat.
Die Zugangs- und Zulassungsordnungen finden Sie in der Übersicht aller Ordnungen für das Lehramt an Grundschulen (M.Ed.) und für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.) unter folgendem Link: Ordnungen Master Lehramt (M.Ed.)
Hinweis: für das Fach Englisch gilt, dass als zusätzliche Zugangsvoraussetzung ein mindestens dreimonatiger studienrelevanter Auslandsaufenthalt in einem englischsprachigen Land nachgewiesen wird.
Nein, jede Bewerberin und jeder Bewerber, der sich fristgerecht und mit vollständigen Unterlagen bewirbt und die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, erhält einen Studienplatz.
Das Online-Bewerbungsportal ist für Sie ab Anfang Dezember bis i. d. R. 1. März (Sommersemester) und ab Anfang Juni bis i. d. R. 1. September (Wintersemester) eines Jahres freigeschaltet.
Den Link zum Online-Bewerbungsportal und weitere Informationen zu Bewerbung und Zulassung finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten zur Bewerbung: Bewerben und Einschreiben: Master
In diesem Falle erfolgt Ihre Exmatrikulation aus dem Masterstudiengang mit Fristablauf zum Semesterende (31. März für das Wintersemester bzw. 30. September für das Sommersemester). Sie bleiben aber weiterhin im Bachelorstudiengang eingeschrieben.
Um Ihr Studium im Masterstudiengang fortsetzen zu können, müssen Sie sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt erneut form- und fristgerecht um einen Studienplatz im Masterstudiengang bewerben, dann mit einem erfolgreichen Bachelorabschluss!
Bewerberinnen und Bewerber ohne Bachelorabschluss, aber mit mindestens 162 erreichten Leistungspunkten, sind vorläufig zugangsberechtigt. Der Nachweis über den erfolgreichen Bachelorabschluss muss spätestens bis zum jeweiligen Semesterende (31. März für das Wintersemester bzw. 30. September für das Sommersemester) erbracht werden, andernfalls erfolgt die Exmatrikulation aus dem Master of Education.
Ja, alle zur Praxisphase gehörenden Veranstaltungen (Begleit- und Nachbereitungsseminare und der Praxisblock) können weiter besucht werden, auch wenn eine Exmatrikulation erfolgt ist (dies gilt nur bei einer Exmatrikulation aus dem Master im Sommersemester). Bei einer erneuten Einschreibung in den Masterstudiengang werden die diesbezüglichen Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt. Das gilt im Übrigen auch für die Veranstaltungen des Projektbandes, da dieses eng mit der Praxisphase zusammenhängt.
Ja.
Der Masterstudiengang Lehramt kann auch ab dem Sommersemester studiert werden! Dann beginnt die Praxisphase allerdings ab dem 2. Mastersemester!
Da viele der Lehrveranstaltungen in den Fächern und in den Bildungswissenschaften Pädagogik und Psychologie auch im Sommersemester angeboten werden, können diese bereits in ersten Semester belegt werden. Das gilt auch für Veranstaltungen des individuellen Profilierungsbereichs, sofern im Rahmen des Optionalbereichs dieser und nicht der Profilierungsbereich Inklusion belegt wird.
Die Hauptarbeitsbelastung im Rahmen der Praxisphase fällt im Praxisblock an, also im Semester vor der Masterarbeit. Die Nachbereitungsveranstaltungen werden in der Regel als Blockveranstaltungen in zeitlicher Nähe zum Praxisblock angeboten werden. Und was das Projektband betrifft, so erfolgt zwar die Anfertigung des Projektberichts im Anschluss an den Praxisblock und in den meisten Fällen wird dafür auch noch ein Teil des vierten Semesters in Anspruch genommen werden müssen. Da aber in vielen Fällen in der Masterarbeit Fragestellungen bearbeitet werden, die sich aus dem Projekt ergeben haben, ist eine Bearbeitung der Projektergebnisse und der Masterarbeit in unmittelbarer zeitlicher Nähe durchaus von Vorteil. Und zwar sowohl inhaltlich als auch im Hinblick auf die erforderlichen Zeitressourcen, da es in einer solchen Konstellation zu Synergieeffekten kommen wird.
Das wird nicht der Fall sein, wenn die Studienplanung dem Modellstudienplan für den Studienbeginn zum Sommersemester aus der Rahmenstudienordnung folgt.
Bis auf weiteres ist die Praxisphase nicht in Teilzeit studierbar! Für die lehramtsbezogenen Masterstudiengänge ist keine Teilzeitmöglichkeit vorgesehen. Grund: Die Praxisphase erstreckt sich über drei der vier Mastersemester.
Eine frühere Psychotherapie ist nicht automatisch ein Ausschlussgrund für die Verbeamtung.
Die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerberinnen und Bewerber kann nur dann verneint werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird, bzw. wenn absehbar ist, dass die zu verbeamtende Person wegen einer chronischen Erkrankung voraussichtlich regelmäßig erhebliche, in der Gesamtheit nicht zumutbare Ausfallzeiten aufweisen wird.
Sie studieren im ersten Semester Lehramt an Grundschulen den landesweit neu eingeführten Basislernbereich. Im Basislernbereich werden insgesamt 12 LP im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Mathematik oder Deutsch erworben. Wenn Sie Deutsch und Mathematik als Hauptfächer studieren, absolvieren Sie den Basislernbereich im Fach Sachunterricht.
Eigentlich verteilen sich die 12 LP des Basislernbereichs auf das Bachelorstudium (4 LP) und das Masterstudium (8 LP). Da Sie nun aber das Bachelorstudium nach den bisherigen Regelungen absolviert haben, müssen Sie das im Bachelor angesiedelte Modul für den Basislernbereich im Master belegen. Das bedeutet für Sie aber keine Mehrbelastung. Denn Sie haben die für das Wahlpflichtfach vorgesehenen 14 LP bereits im Bachelorstudium erworben, so dass Sie das neuerdings im Master vorgesehene Modul des Wahlpflichtfachs (4 LP) nicht mehr absolvieren müssen. Die 4 Leistungspunkte werden Ihnen aus dem Bachelor anerkannt.
Welche Kompetenzen sollen Sie im Basislernbereich erwerben?
Die Lehrveranstaltungen des Basislernbereichs werden Sie überblicksartig in das jeweilige Fach einführen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Vermittlung fachdidaktischer Kompetenzen. Im Rahmen des Praxisblocks werden Sie u. a. im Unterricht Ihres Basislernbereich-Fachs hospitieren.
Was hat sich sonst noch geändert?
Die ausführlichen Regelungen zum Basislernbereich sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Die Bachelor-Module: „Basislernbereich im Fach Deutsch“, „Basislernbereich im Fach Mathematik“ und „Basislernbereich im Fach Sachunterricht“ sind in der „Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ für die Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge beschrieben.
Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgenden Links:
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Basislernbereich-Fach haben, wenden Sie sich bitte an
1. Anerkennung: Formalia
Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden Ihre Ansprechpartner*innen unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen
2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis: Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen
Sie beginnen ihr Studium im „Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen“ im Wintersemester 2022/2023. Das bedeutet für sie, dass sie Studienleistungen erbringen müssen, die Ihnen explizit schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Bisher gab es jeweils ein Teilmodul im Umfang von 2 LP in den beiden Fächern Pädagogik und Psychologie, in denen Sie solche Schlüsselqualifikationen für den Bereich LHR erwerben mussten. Diese Angebote sind weiterhin verpflichtend. Dazu kommt im Fach Pädagogik die Vorlesung „Digitales Lehren und Lernen in der Sekundarstufe I“ (2 LP), die ebenfalls für alle Studierenden verpflichtend ist. Darüber hinaus erwerben Sie in Ihren Unterrichtsfächern schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen. Dies geschieht im Modul „Praxisblock: Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen (LHR)“. Im Rahmen der im Praxisblock vorgesehenen Unterrichtshospitationen werden Sie (im Umfang von 1 LP pro Fach) schulstufenspezifische Fragestellungen in den Blick nehmen und Ihre Beobachtungen dazu in einem Portfolio (ebenfalls im Umfang von 1 LP pro Fach) beschreiben und reflektieren.
Was hat sich sonst noch geändert?
Die ausführlichen Regelungen zu den Schulstufenspezifischen Schlüsselqualifikationen sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie in der „Rahmenstudienordnung für die Masterstudiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen“ sowie in der Fachstudienordnung Pädagogik für die Masterstudiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“.
Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgendem Link:
1. Anerkennung: Formalia
Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden das zuständige Prüfungsamt unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen
2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis: Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen
Sie befinden sich im 2. Fachsemester und können ihr Masterstudium nach den bisher geltenden Regelungen, also ohne Belegung des Basislernbereichs, fortsetzen. Trotzdem möchten wir Ihnen nachfolgend kurz darlegen, was es mit dem Basislernbereich auf sich hat, denn vielleicht wollen Sie ja irgendwann einmal in ein anderes Bundesland gehen oder haben es sogar schon fest vor. Ggf. werden in einem anderen Bundesland im Grundschulbereich 3 statt 2 Fächer gefordert.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, in die neue Prüfungsordnung zu wechseln und dann gilt für Sie das Folgende:
Bachelorstudium an einer anderen Hochschule
Sie finden die jeweiligen Kontaktpersonen im Abschnitt "Beratung und Kontakt".
Welche Kompetenzen sollen Sie im Basislernbereich erwerben?
Was hat sich sonst noch geändert?
Die ausführlichen Regelungen zum Basislernbereich sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Die Bachelor-Module: „Basislernbereich im Fach Deutsch“, „Basislernbereich im Fach Mathematik“ und „Basislernbereich im Fach Sachunterricht“ sind in der „Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ für die Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge beschrieben.
Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgendem Link:
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Basislernbereich-Fach haben, wenden Sie sich bitte an
1. Anerkennung: Formalia
Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden Ihre Ansprechpartner*innen unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen
2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis: Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen
Sie befinden Sie sich im 3. oder in einem höheren Fachsemester. Sie können Ihr Masterstudium nach den bisher geltenden Ordnungen, also ohne Belegung des Basislernbereichs, fortsetzen. Sie haben die Praxisphase und das Projektband bereits zum großen Teil absolviert und haben vielleicht sogar schon die Masterarbeit angemeldet. Insofern bietet sich für Sie ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung nicht an.
Wenn Sie aber die Möglichkeit eines Wechsels in ein anderes Bundesland in Erwägung ziehen oder einen solchen bereits fest vorhaben, dann eröffnen wir Ihnen die Möglichkeit, den Basislernbereich zusätzlich zu absolvieren. Denn bei einem Wechsel werden Sie ggf. den Nachweis erbringen müssen, dass Sie über Basiskompetenzen im – nicht als Hauptfach studierten – Fach Mathematik oder Deutsch verfügen bzw. im Fach Sachunterricht bei Belegung der Fächer Mathematik und Deutsch.
Sollten Sie diese Leistungen noch erbringen wollen, dann wenden Sie sich zur Klärung der inhaltlichen Fragen an Ihre fachspezifische Ansprechpartner*in . Sie finden die Ansprechpartner*innen im Abschnitt "Beratung und Kontakt" / "Leistungen Basislernbereich". Bitte informieren Sie auch das für Sie zuständige Prüfungsamt. Dort würden die Leistungen als zusätzliche Studienleistungen erfasst und Sie würden darüber eine Bescheinigung erhalten, mit der Sie gegenüber der Kultusbehörde eines anderen Bundeslandes die erforderlichen Kompetenzen im entsprechenden Fach nachweisen können.
Belegungsvorschriften | Lehrveranstaltungen (1 Modul) |
---|---|
Wer nicht Mathematik studiert: BLB Mathematik | 2 Vorlesungen, 4 SWS, nur Studienleistungen |
Wer nicht Deutsch studiert: BLB Deutsch | Vorlesung, 2 SWS, nur Studienleistungen |
Wer Deutsch und Mathematik studiert: BLB Sachunterricht | Vorlesung, 2 SWS und Übung, Studienleistungen |
Belegungsvorschriften | Studienleistungen |
---|---|
| Es sind nur Studienleistungen zu erbringen. Hinweis: welche Variante in Frage kommt, entscheidet das jeweilige Fach! Dies kann geschehen durch:
|
Studienelemente im Master | Umfang | Zu belegen im |
---|---|---|
Praxisblock: Vorbereitung für den Praxisblock im Basislernbereich | 2 SWS / 2 LP | WiSe (1. oder 2. Semester) |
Didaktik des Erstunterrichts im Basislernbereich | 2 SWS / 2 LP | BLB Deutsch / BLB Mathematik:
BLB Sachunterricht:
|
Praxisblock: Hospitation im Unterrichtsfach des Basislernbereichs | 30 Unterrichtsstunden / 1 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
Praxisblock: Portfolio | Studienleistung im Umfang von 90 Stunden (Selbststudium) / 3 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
Studienelemente im Master* | Umfang | Zu belegen im |
---|---|---|
0507 - Vorlesung: Digitales Lehren und Lernen (angesiedelt im Fach Pädagogik) | 2 SWS / 2 LP (Mi 18 – 20, Anbieterin: Prof. Dr. Johanna Fleckenstein) | WiSe (1. oder 2. Semester) |
Praxisblock: Hospitation in jedem Unterrichtsfach mit Fokus auf eine schulstufenspezifische Fragestellung | Pro Fach: 30 Unterrichtsstunden / 1 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
Praxisblock: Portfolio | Pro Fach: Studienleistung im Umfang von 30 Stunden (Selbststudium) / 1 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
* Hier werden nur die Studienelemente (im Umfang von 6 LP) aufgeführt, die zum WiSe 2022/23 neu eingeführt werden. Hinzu kommen noch die bisher schon bestehenden schulstufenspezifischen Lehrveranstaltungen im Fach Pädagogik und Psychologie (jeweils 2 LP).
Zielgruppe | Aktion |
---|---|
| Die Fortsetzung des Studiums im Master erfordert auf jeden Fall die Absolvierung des BLB-Bachelormoduls. Dieses muss, sofern kein Wechsel im Bachelor erfolgt, nachgeholt werden. |
| Ein Wechsel ist nur dann sinnvoll, wenn man sich die Option, später einmal in ein anderes Bundesland zu gehen, offenhalten will. |
| Statt eines Wechsels der Ordnung bietet es sich in Fällen, in denen der Wechsel in ein anderes Bundesland in Erwägung gezogen wird, die erforderlichen Leistungen als zusätzliche Leistungen zu erbringen, die dann im Transcript of Records ausgewiesen werden. Hier sollte vorher auf jeden Fall eine individuelle Beratung in Anspruch genommen werden. |
| Für diese Personengruppe ist ein Wechsel in der Regel nicht sinnvoll. Falls gleichwohl Interesse bestehen sollte, ist eine individuelle Beratung vor dem Wechsel anzuraten. |
Zielgruppe | Aktion |
---|---|
| Die 14 LP für das Wahlpflichtfach werden künftig – bei einem etwas anderen Modulzuschnitt – auf Bachelor (10 LP) und Master (4 LP) aufgeteilt. Die 4 LP werden stattdessen im BLB erworben. |
|
|
Zielgruppe | Aktion |
---|---|
| Primär wird in die neue Prüfungsordnung gewechselt, die automatisch für die Studierenden gilt, die zum WiSe 2022/23 ihr Bachelor- oder ihr Masterstudium mit Studienziel Lehramt an der Uni Hildesheim aufgenommen haben. Damit gelten dann auch die neue Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften (Bachelor) bzw. die Rahmenstudienordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen (Master). |
| Ein Wechsel bedeutet, dass für die Wahlpflichtfächer die geänderten Fassungen der Studienordnungen gelten. Die StOen der Fächer werden nicht automatisch gewechselt, da die Neuregelungen keine Auswirkungen auf die Fächer haben. |
| Hier werden alle Studienordnungen gewechselt, da diese auch Regelungen zu Praxisphase, Projektband und Mastermodul enthalten. Und hierfür gelten ja neue Umfänge. |
Studierende mit Studienziel Lehramt an Grundschulen (LG), aber abweichender Fächerkombination, z. B. Englisch und Sachunterricht, können wählen, ob sie den BLB im Fach Deutsch oder im Fach Mathematik belegen wollen. Das Teilmodul „Didaktik des Erstunterrichts im Hauptfach“ absolvieren sie in dem Fach, das sie nicht als BLB gewählt haben.
Für die Hospitation im Unterrichtsfach des BLB bzw. mit schulstufenspezifischer Fragestellung in den beiden Unterrichtsfächern erfolgt kein erneuter Schulbesuch. Vielmehr wird es für diese Fälle Ersatzstudienleistungen geben, z. B. unter Heranziehung von Unterrichtsbeispielen aus dem Fallarchiv „Hilde“. Über die Art der Ersatzleistungen entscheiden die Lehrenden.
Ja. Alle Studierende, die das Masterstudium „Lehramt an Grundschulen“ aufnehmen, müssen am Ende ihres Masterstudiums 12 Leistungspunkte im BLB nachweisen, unabhängig davon, nach welcher Prüfungsordnung der Bachelor abgeschlossen wurde. Sofern das BLB-Modul des Bachelor nicht noch nicht absolviert wurde, was aktuell bei allen Studierende, die ihr Bachelorstudium an der Universität Hildesheim abgeschlossen haben oder jetzt abschließen, der Fall ist, dann müssen die 4 LP während des Masters nachgeholt werden. Da in diesem Fall das Wahlpflichtfach in vollem Umfang (14 LP) bereits im Bachelor studiert wurde, werden die neuerdings im Masterstudium angesiedelten 4 LP für das Wahlpflichtfach aus dem Bachelorstudium angerechnet. Insofern entsteht durch das Nachholen des BLB-Moduls kein zusätzlicher Arbeitsaufwand.
Sie dürfen das Bundesland wechseln, müssen aber in der Regel Auflagen erfüllen Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Vorbereitungsdienst im anderen Bundesland absolviert werden soll. Bitte erfragen Sie hier alle Auflagen bei der aufnehmenden Stelle! (I. d. R. Kultusministerium des anderen Bundeslandes/oberste Schulbehörde).
Ja, Sie können nach der für Sie am 30. September 2022 geltenden Ordnung Ihr Studium beenden, sofern sie dies in der in den Übergangsbestimmungen vorgesehenen Frist tun. Wenn Sie jetzt im Bachelor sind, werden Sie das Masterstudium allerdings nach den neuen Regelungen absolvieren müssen. Im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (LG) heißt das, dass Sie die gesamten 12 LP für den BLB erwerben müssen. Für Lehramt an Haupt- und Realschulen (LHR) muss nichts nachgeholt werden.
Nein. Für LHR gilt, dass Sie zwar den Master nach den neuen Regelungen studieren müssen, sofern Sie Ihr Masterstudium zum Wintersemester 2022/2023 (oder später) aufgenommen haben. Sie müssen das Bachelormodul aber nicht nachholen.
Für das Masterstudium, ja. Auch wenn Sie sich erneut in den Master einschreiben mussten, weil Sie das Bachelorstudium während des ersten Mastersemesters nicht abschließen konnten. Denn Sie müssen sich ja erneut bewerben und einschreiben und nicht nur rückmelden.
Verschieben Sie den Besuch der Vorlesung auf das nächste Wintersemester.
Sie werden:
In unserer Informationsveranstaltung: Praxisphase, Praxisblock und Projektband im Juli eines Jahres informiert. Link zur Veranstaltungsseite: Informationsveranstaltung: Praxisphase, Praxisblock und Projektband
Fragen?
Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit den Kolleg*innen der Koordinierungsstelle Lehramt (CeLeB). Nehmen Sie bitte Kontakt unter folgender E-Mail-Adresse mit uns auf: koordla(at)uni-hildesheim.de
Die Beantragung der Priorisierung erfolgt im Immatrikulationsamt: FAQ Immatrikulationsamt (Priorisierung bei der Anmeldung für Lehrveranstaltungen).
Sobald die Priorisierung erfolgt wird automatisch im LSF ein Vermerk gesetzt. Bei der Schulverteilung geben Sie dann:
Sie benötigen eine aktuell gültige Masernschutzimpfung. Der Impfnachweis ist bei Antritt des Praktikums der Schulleitung vorzulegen. Hinweis: Ist Ihr Impfschutz unsicher? Dann können Sie beim Hausarzt eine „Tita-Bestimmung“ durchführen lassen. Die Kosten übernimmt die Universität nicht.
Nach § 5.1 RdErl. d. MK v. 1.8.2014 wird für das schulische Langzeitpraktikum ein persönliches erweitertes Führungszeugnis nach § 30 BZRG benötigt. Sie werden in der Praktikumseinweisung zum Praxisblock im November e. J. darüber informiert. Das dafür erforderliche Formblatt wird im Zuge dieser Veranstaltung verteilt. Für die Beantragung fallen Kosten i. H. v. 13 EUR an, die von den Studierenden zu tragen sind.
Der Praxisblock beginnt am 24. Februar 2025 und startet mit zunächst zweiwöchiger Hospitationszeit. Danach folgt die Phase des eigenen Unterrichtens. Der Praxisblock endet am 02. Juli 2025 (Beginn der Sommerferien 2025 ab 03. Juli 2025).
Im November 2024 werden die Studierenden im Rahmen der Praktikumseinweisung alle für das Praktikum erforderlichen Unterlagen erhalten (Aufforderung zur Beantragung eines Führungszeugnisses, Belehrung Infektionsschutz/ Krankmeldung und Verschwiegenheitserklärung).
Die universitären Lehrveranstaltungen gehen bis zum Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters 2025! Die Vorlesungszeit endet mit dem 18. Juli 2025. Bei Blockveranstaltungen kann es zu Abweichungen kommen.
Hier ist zu unterscheiden zwischen:
Betreuung an der Schule: Die direkte Betreuung erfolgt in jedem Fach durch die Mentor*innen.
Nein.
Da der Praxisblock sowohl formal als auch inhaltlich voll integrierter Bestandteil des Studiums ist und die Studierenden bei ihrer Ableistung der rechtlichen und organisatorischen Verantwortung, Weisung und Kontrolle der Universität unterliegen, sind Sie als Studierende in diesem Zeitraum grundsätzlich über den Unfallversicherungsträger der Universität unfallversichert. Sollte es zu einem Unfall mit einem Personenschaden kommen, wird die Landesunfallkasse dennoch jeden Fall einzeln prüfen.
Für Sachschäden gilt die Unfallversicherung nicht! Die Universität selbst hat keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. D.h., die Mitnahme und die Nutzung persönlicher/privater Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr! Dies gilt sowohl im Projektband als auch in der Praxisphase. Es gilt hier die allgemeine gesetzliche Regelung, dass diejenige bzw. derjenige für den Schaden aufzukommen hat, die bzw. der ihn verursacht hat. Eine Haftung der Schule käme z.B. in Betracht, wenn diese bzw. ihre Vertreter*innen selbst den Schaden zu verantworten haben. Für Schäden, die Dritte verursachen (z.B. Diebstahl), braucht die Schule – genauso wie die Universität - nicht aufzukommen. Beschädigen Sie Eigentum der Universität oder der Schule oder werden Ihnen geliehene Gegenstände gestohlen, haften Sie für den Schaden. Falls Sie eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, klären Sie bitte im Schadensfall, ob Ihre Versicherung die Beschädigung oder den Verlust des Gegenstandes ersetzt.
Bitte beachten Sie daher:
Montag, Dienstag und Mittwoch.
In der Regel sind es an drei Tagen (Montag bis Mittwoch) insgesamt 15 Zeitstunden. Donnerstag und Freitag sind Universitätstage. Die nicht für selbstgestalteten Unterricht (siehe auch: Wie viele Unterrichtsstunden geben die Studierenden im Praxisblock?) verbleibenden Zeitstunden sind für außerunterrichtliche Tätigkeiten vorgesehen. Die Studierenden sollen das ganze Spektrum der Arbeitsbereiche einer Lehrkraft an der Schule kennen lernen. Bei Projektwochen o.ä. kann sich auch punktuell eine längere bzw. kürzere Anwesenheitszeit der Studierenden an der Schule ergeben. Dies liegt in der Entscheidungsbefugnis der Schulleitung und ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort.
Dazu kann Folgendes gehören:
In den ersten Wochen machen sich die Studierenden mit den Gegebenheiten an Ihrer Praktikumsschule vertraut. Neben der Hospitation gehören dazu vor allem die Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten (s. Was wird von den Studierenden außerhalb des Unterrichts erwartet?) und das Vertrautwerden mit den Lerngruppen, in denen sie möglichst kontinuierlich während des Praktikums verbleiben.
Die Studierenden führen ab der dritten Praktikumswoche zunächst teilweise selbstgestalteten Unterricht (Sequenzen von Unterrichtsstunden) durch, im weiteren Verlauf des Praktikums dann vollständig selbstgestalteten Unterricht. Sie unterrichten dabei möglichst eine Unterrichtsstunde pro Woche in jedem ihrer Fächer. Sie werden dabei zum einen durch die/den Mentor*in betreut, zum anderen durch das Lehrendentandem, das auch die Unterrichtsbesuche vornimmt. Einmal während des Praxisblocks sollten die Studierenden in jedem Fach eine längere Unterrichtseinheit selbstständig durchführen; während des gesamten Praktikums sollten sie in jedem Fach 15 Unterrichtsstunden selbstgestaltet unterrichten.
Bei den Schulbesuchen handelt es sich um Beratungsbesuche, nicht um Prüfungsbesuche! Diese müssen im Vorfeld bei der Schulleitung angezeigt und abgestimmt werden.
Hinweis: Das schulische Langzeitpraktikum dient der Berufsfelderkundung, es ist kein vorgezogener Vorbereitungsdienst!
1. Praktikumsschule
Melden Sie sich am ersten Tag Ihrer Erkrankung spätestens zu Schulbeginn in Ihrer Praktikumsschule und legen Sie dort auch Ihr ärztliches Attest vor.
Hinweis: Von Fall zu Fall ist an der Praktikumsschule zu klären, ab wann eine Krankmeldung per Attest benötigt wird!
2. Mentor*in
Informieren Sie Ihre/Ihren Mentor*in.
3. Universität Hildesheim
Informieren Sie per E-Mail:
Die Schulferien gelten für die LiPs, die/den Mentor*innen und für Studierende!
Sofern die Studierenden nicht bei Schulveranstaltungen mit eingeplant sind, sind sie in dieser Zeit nicht an der Schule! Sofern in dieser Zeit Lehrveranstaltungen an der Universität stattfinden, werden diese besucht.
Studierende dürfen keinen Vertretungsunterricht durchführen! Sie dürfen auch nicht für Aufsicht eingesetzt werden. Dies gilt auch im Rahmen von Klassenfahrten, Schulausflügen und vergleichbaren Veranstaltungen.
Eine Klassenfahrt fällt in die Schultage und zählt zu den durch Erlass und Kooperationsvereinbarung gedeckten Tätigkeiten. Grundsätzlich können Sie daher an einer Klassenfahrt teilnehmen, sofern folgende Voraussetzungen beachtet werden:
Wir können Ihnen auf Antrag und unter Vorlage der Nachweise Kosten in Höhe von 25% erstatten. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin in der Koordinierungsstelle Lehramt, damit wir die Einzelheiten gemeinsam besprechen können.
Für die Praxisphase werden insgesamt 30 LP vergeben. Davon entfallen:
Für die Verteilung der 20 LP auf den Praxisblock hat die FaStuL in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2014 folgende Empfehlung ausgesprochen:
Davon werden jeweils 2 LP für die Studienleistung (z. B. Hospitations- oder Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsbögen, theoretische Reflexionen, Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden - s. auch Modulbeschreibung in der RahmenStO) und 3 LP für die Prüfungsleistung angesetzt. Die Prüfungsleistung wird in einem der beiden Fächer als Auswertungs- und im anderen Fach als Planungsdidaktik erbracht.
Für die Praxisphase werden insgesamt 30 LP vergeben. Davon entfallen in den beiden Unterrichtsfächern:
Für die 20 LP im Praxisblock gilt folgendes:
Davon werden jeweils 2 LP für die Studienleistung (z. B. Hospitations- oder Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsbögen, theoretische Reflexionen, Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden - s. auch Modulbeschreibung in der RStO) und 2 LP für die Prüfungsleistung angesetzt. Die Prüfungsleistung wird in einem der beiden Fächer als Auswertungs- und im anderen Fach als Planungsdidaktik erbracht.
Der öffentliche Nahverkehr wird bestreikt und Sie haben keine Möglichkeit zur Praktikumsschule zu kommen? Hinweis: Dieser Streik betrifft alle Schüler*innen an ihrer Praktikumsschule und es wird ein passendes Angebot/Vorgehen seitens der Schule vorgeschlagen. Informieren Sie sich entsprechend.
Grundsätzlich nein.
Der Praxisblock ist Bestandteil der universitären Ausbildung und aufgrund seiner Einbindung ins reguläre Studium nicht vergleichbar mit der reinen Tätigkeit als pädagogische Mitarbeiter*in oder auch dem Einsatz als Feuerwehrlehrkraft (ohne univ. Abschluss). Unabhängig davon, welches professionstheoretische Verständnis man nun auch immer zugrunde legen mag, die reine Praxiserfahrung ist nur ein Bestandteil der Ausbildung. Es geht ja gerade darum, diese Erfahrung theoriebasiert vorzubereiten, zu begleiten (reflexiv zugänglich zu machen) und nachzubereiten (um Professionalisierungsprozesse zu fördern). Das geschieht im schulischen Langzeitpraktikum.
Die Anmeldung für die Praxisphase läuft zeitgleich mit der Bewerbung zum Master, also ab Mitte Juni bis Ende August. Während dieser Zeit können Sie die Anmeldung jederzeit modifizieren bzw. die Anmeldung stornieren.
Die Anmeldung zu den Vorbereitungsseminaren (im ersten Wintersemester der Praxisphase) läuft analog zur allgemeinen Veranstaltungsanmeldung vor Semesterbeginn. Weitere Informationen zur allgemeinen Veranstaltungsanmeldung vor Semesterbeginn finden Sie unter folgendem Link: Merkblatt: Anmeldung zu Lehrveranstaltungen).
Die Anmeldefrist endet bereits am Freitag vor der Einführungswoche (um die Überschneidungsfreiheit der beiden Vorbereitungsseminare gewährleisten zu können).
"Reguläre" Teams sind Teams, in der alle Fächerkombinationen paarweise auftreten. Hinweis: Idealerweise sollte es nur 'reguläre Teams' geben, damit z.B. immer beide Studis gemeinsam in beiden Fächern die Praxisphase absolvieren können. Es ist aber nicht immer möglich, reguläre Teams zu bilden, wenn es z.B. in einem Jahrgang nur 3 Studierende mit Musik als Fach gibt.
Reguläre Teams sind:
Tandem bedeutet gemeinsame Unterbringung an einer Schule nach Fächern. Dies heißt aber nicht, dass das Tandem als solches auch in derselben Klasse eingesetzt werden sollte. Hier entscheidet die Schule, wie der Einsatz erfolgen kann!
Nein, sie müssen nicht nach Team-Partner*innen mit derselben Fächerkombination suchen.
Wenn Sie 'Ohne Partner' angeben, wird das System automatisch die 'besten' regulären Teams zusammenstellen, basierend auf den Fächerkombinationen der angemeldeten Studierenden und der Ähnlichkeit der angegebenen Regionswünsche. Wir wollten Ihnen nur die Möglichkeit geben, Teamwünsche anzugeben, um z.B. Fahrgemeinschaften bilden zu können.
Ob alle Teamwünsche erfüllen werden können, ist im Vorhinein aber nicht vorhersehbar.
Nein.
Nein, ein Tridem mit derselben Fächerkombination (AB-Tridem) kann nicht als Teamwunsch im LSF angegeben werden, denn es ist nicht 'regulär' in dem Sinne, dass Fächer immer nur paarweise auftreten.
AB-Tridems können nur nach der automatischen Team-Generierung entstehen: Da Studierende ohne Team insgesamt noch weniger vorteilhaft sind als AB-Tridems und vermutlich nicht alle Studierenden in regulären Teams unterkommen können, werden bei der automatischen Team-Generierung einzelne Studierende 'ohne Team' an bereits gebildete 'reguläre' 2-er Tandems angehängt werden (und so dann ein AB-Tridem bilden).
Wenn ein AB-Tridem mit einer Fächerkombination "A-B" gewünscht ist, kann man wie folgt vorgehen:
Dann besteht eine gewisse Chance, dass nach der automatischen Team-Generierung das gewünschte AB-Tridem entsteht. Sollte sich aber noch eine weitere Studierende mit derselben Fächerkombination "A-B" anmelden mit ähnlichen Regionswünschen wie die drei aus dem 'Wunsch-AB-Tridem', dann wird es nach der automatischen Team-Generierung zwei reguläre Tandems geben: Denn das Ziel der Team-Generierung ist es, möglichst viele 'reguläre' Teams zu bilden.
Ja, Sie können ruhig einen Teamwunsch angeben (bei gleichen Fächern ein Tandem, bei nur einem gleichen Fach ein Tridem).
Sollten Sie sich kurzfristig vor der Einteilung der Studierenden in die Teams (in der Einführungswoche) wieder abmelden, wird das System die Anmeldung ihres Team-Partners wie eine Anmeldung 'Ohne Partner' (bei einem Tandem) bzw. wie ein 'halbes Tandem' behandeln (bei der Anmeldung als Tridem mit insgesamt drei Studierenden und versuchen, automatisch auf Basis der Fächerkombination und den angegebenen Regionswünschen ein optimales Team zu finden.
Abmeldungen von der Praxisphase nach der Teameinteilung in der Einführungswoche führen aber immer zu dem Problem, dass dann bereits gebildete Teams auseinanderbrechen und manuell nach Alternativen gesucht werden muss. Dadurch dass Studierende die Praxisphase aber fortsetzen können, auch wenn Sie nur auflösend bedingt im Master eingeschrieben waren, aber wieder zurückgestuft werden, sollte es nur wenige Teams geben, denen nach der Teameinteilung noch Teammitglieder abhanden kommen.
Einer der beiden Teammitglieder muss im Reiter 'Mein(e) Team-Partner' alle dort angegebenen Zeilen löschen (das Häkchen vor der Zeile anwählen und dann auf 'Löschen' klicken und bestätigen. Danach kann im Reiter 'Grunddaten' auch das Feld 'Ihr Teamstatus' von 'Tandem-Starter' auf 'Tandem-Partner' geändert werden.
Teamwünsche zu 'regulären' Teams (also 2-er Teams mit der gleichen Fachkomb. bzw. 3-er Teams mit paarw. der gleichen Fachkomb.) haben eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, realisiert zu werden.
Die Anmeldung zur Praxisphase ist für die Studierenden mit Priorisierung aufgrund der Besonderheiten im Rahmen der bevorzugten Vergabe ausschließlich ohne Partnerin bzw. ohne Partner möglich.
Sofern Sie sich unbedingt mit einer Tandempartnerin bzw. einem Tandempartner anmelden möchten, besteht nur die Möglichkeit, dass Sie im Rahmen des Anmeldeverfahrens auf Ihre Priorisierung verzichten und sich im regulären Verfahren anmelden. Die Beantragung der Priorisierung erfolgt im Immatrikulationsamt. Damit werden Sie automatisch als Studierende mit Priorisierung im LSF und somit für die Praxisphase und das Projektband geführt.
Die Angabe von Wunschschulen ist aus mehreren Gründen problematisch:
Und wichtig: Bitte kontaktieren Sie auf keinen Fall die Schulen direkt vor der Verteilung auf die Schulen, ob dort Plätze frei sind etc.
Nein. Wir unterscheiden innerhalb einer Region aber nach Schulen, die (generell) gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind, und solchen, die (generell) nur schlecht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Studierende, die keine Angabe zum KfZ machen oder 'nein' angeben, bekommen eine höhere Wahrscheinlichkeit, an eine mit Öffis gut zu erreichende Schule zugewiesen zu werden.
Wir hatten eine Weile überlegt, ob wir diese Angabe überhaupt abfragen sollen genau wegen der Zweifel, die eine solche Abfrage weckt. Andererseits kann es sein, dass jemand in der Nähe einer schlecht zu erreichenden Schule wohnt, aber lieber mit dem Auto dorthin fährt als zu einer gut erreichbaren Schule, die aber weiter weg liegt. Oder jemand pendelt ohnehin täglich mit dem Auto zur Uni und möchte lieber eine 'schlecht erreichbare' Schule in seinem / ihrem 'Heimatkreis' bekommen (weil der Weg mit dem Auto dorthin ohnehin kürzer ist als zur Uni).
Es kann immer sein, dass ihr Team-Partner kurzfristig vor der Verteilung der Teams auf die Schulen ausfällt (wenn z.B. die Bewerbung zum Master nicht erfolgreich ist). Wenn dieses Problem nach dem Ende der Anmeldung zur Praxisphase auftritt, sind für Sie im System keine Regionswünsche hinterlegt.
Studierende werden voraussichtlich nur dann an Schulen in den 'weit entfernten' Regionen geschickt, wenn Sie diese explizit als Erstwunsch angegeben haben (und sich ein passendes Team zusammenfindet). Vor einer Zuteilung wird aber auch berücksichtigt, ob auch die Fahrzeiten der Lehrendentandems akzeptabel sind.
Wir hatten überlegt, ob wir einige der 'weit entfernten' Regionen ganz aus der Auswahl entfernen. Sofern sich aber sowohl die Studierendenteams wie auch die Lehrendentandems einig sind, wollten wir bei der Anmeldung einer solchen Konstellation zunächst nicht technisch entgegen stehen. Da aber bei einem regulären 2-er Team insgesamt 6 Personen beteiligt sind (2 Studierende sowie 2 Lehrkräfte der Uni und 2 LiPs in den beiden Lehrendentandems), scheint die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass diese Konstellation in der Realität auftritt.
Grundsätzlich wird die vorläufige Vergabe der Praktikumsplätze in der zweiten Septemberhälfte eines Jahres bekannt gegeben, der genaue Termin ist abhängig vom Beginn des Wintersemesters und wird Ihnen rechtzeitig verkündet. Sie haben dann eine befristete Anzahl an Tagen Zeit ihre Zuteilung im LSF zu evaluieren.
Zur Einsicht ihrer Vergabe und zur Evaluation loggen Sie sich im LSF ein:
Studierende des Masterstudiengangs Lehramt am Haupt- und Realschulen, die nach der RStO 2022 studieren, erstellen zudem
Studierende des Masterstudiengangs Lehramt an Grundschulen, die nach der RStO 2022 studieren, erstellen
Die Anmeldung für das Projektband erfolgt über das LSF. Der Anmeldezeitraum beginnt im Zuge der allgemeinen Anmeldung ab Mitte September eines Jahres und endet in der Regel am Donnerstag vor der Einführungswoche um 23.59 Uhr.
Das Projektband verläuft parallel zur Praxisphase und besteht neben dem eigentlichen Projekt aus ebenfalls einer Vorbereitungs-, einer Begleit- und einer Nachbereitungsveranstaltung.
Mit dem Projektband wird das forschende Lernen in die Lehramtsausbildung implementiert. Das Projektband ist parallel zur Praxisphase geschaltet, die studentischen Forschungsprojekte werden während des schulischen Langzeitpraktikums durchgeführt. Es müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet und das Einvernehmen mit der Schulleitung muss hergestellt werden. Die Studierenden müssen ihr Vorhaben deshalb zur Genehmigung der Schulleitung der Praktikumsschule vorstellen.
Stichwort: »kleines Verfahren«
Es besteht jedoch keine Genehmigungspflicht im Sinne des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums "Umfragen und Erhebungen".
Mit Bezug auf diesen Erlass wird zur Klarstellung mitgeteilt, dass bei sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen wie z. B. im Rahmen der niedersächsischen Lehrer*innenausbildung einschließlich der berufsbegleitenden Qualifizierung keine Genehmigungspflicht im Sinne von Nr. 1.1 des Runderlasses besteht. Diese sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Das bedeutet:
Die Koordinierungsstelle Lehramt ist den Schulen auf dem Dienstweg als offizieller Ansprechpartner benannt worden und gibt solche Schreiben auf dem Dienstweg weiter an die Schulleitungen. Zum »kleinen Verfahren« im Rahmen des Projektbandes zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios. Für alle anderen universitären Forschungsprojekte gilt diese Ausnahmeregelung nicht: Forschungsarbeiten wie wissenschaftliche Dissertationen o.ä. sind davon nicht gedeckt, hier greift der Erlass "Umfragen und Erhebungen" vom 1. Januar 2014.
Den Erlass finden Sie auf unserer Seite "Dokumente und Formulare der Lehrer*innenausbildung" in der Rubrik "Nds. Kultusministerium": Dokumente und Formulare der Lehrer*innenausbildung
Ja. Das Projektband wird benotet. Die dafür erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Rahmenstudienordnung für die Masterstudiengänge Lehramt an Grundschulen sowie Haupt- und Realschulen festgelegt.
Nein. Die Master-Verordnung 2014 sieht vor, dass die Gesamtnote des Masterstudiums aus den Noten der beiden Unterrichtsfächer, der Bildungswissenschaften (also der Fächer Pädagogik, Psychologie und für den Studiengang Lehramt an Grundschulen des Moduls »Didaktik des Erstunterrichts«) sowie der Masterarbeit berechnet wird.
vgl. Neufassung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.); § 14, Abs. (8)
Ja. Das Modul wird unter Angabe der Leistungspunkte und der Modulnote im Transcript of Records und im Zeugnis aufgeführt. Hinweis: Dies gilt auch für die Praxisphase!
Mit Bezug auf den Runderlass des nds. Kultusministeriums.Erlass: "Umfragen und Erhebungen in Schulen": RdErl. d. MK v. 1.12.2021 wird zur Klarstellung mitgeteilt, dass bei sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen wie z. B. im Rahmen der niedersächsischen Lehrerausbildung einschließlich der berufsbegleitenden Qualifizierung keine Genehmigungspflicht im Sinne von Nr. 1.1 des Runderlasses besteht. Diese sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. (z.B.: Gemeint sind kleine studentische Forschungsprojekte im Projektband bzw. im Rahmen schulpraktischer Studien). Zum „kleinen Verfahren“ zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios.
Für alle anderen universitären Forschungsprojekte gilt diese Ausnahmeregelung nicht: Forschungsarbeiten wie wissenschaftliche Dissertationen o.ä. sind davon nicht gedeckt, hier greift der Erlass „Erhebungen und Umfragen“.
Sie finden den aktuellen Erlass unter folgendem Link im Abschnitt Erlasse & Verordnungen der Lehrer*innenausbildung (Land Niedersachsen): Runderlasse des Nds. Kultusministeriums
Das Projekt muss im Einvernehmen mit der Schulleitung stattfinden. Die Studierenden treten zu Beginn des Praktikums selbständig in Kontakt mit der Schulleitung und erläutern ihr Vorhaben. Ein Schreiben der Dozentin bzw. des Dozenten zum speziellen Projekt kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Hinweis: Die Koordinierungsstelle Lehramt ist den Schulen auf dem Dienstweg als offizieller Ansprechpartner benannt worden und gibt solche Schreiben auf dem Dienstweg weiter an die Schulleitungen – hierbei handelt es sich um das sogn."kleine Verfahren". Zum "kleinen Verfahren" zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios.
Es ist nicht auszuschließen, dass ggf. Akzente des Projektes oder sogar die ganze Projektidee nicht zur aktuellen Schulsituation passt. Ebenso könnte die Einbindung von Elternvertretern je nach Projekt und Schulsituation eine Rolle spielen. Solche Einzelfälle werden dann auch als solche gelöst werden müssen, hier wird man kaum eine einheitliche Regelung finden können.
Die Schulen sind nach Runderlass des MK vom 1. August 2014 dazu verpflichtet, den Studierenden im Praxisblock Unterricht in ihren Fächern zu gewähren (rein theoretisch 2 Stunden/ Fach/ Woche).
Dies gestaltet sich in vielen (kleinen wie großen) Fächern als schwierig. In den kleinen fehlen häufig die Unterrichtsstunden, in den großen Fächern möchten und müssen die Mentoren ungeachtet des Praktikums eine gute Unterrichtsversorgung garantieren. Wir haben hier keine Möglichkeit, auf zusätzlichem "Projektunterricht" zu "bestehen". Vielmehr sollte, sofern das Projekt ggf. weitere Unterrichtsversuche der Studierenden vorsieht, darauf geachtet werden, dass entweder eine Verbindung mit dem schon bestehenden Unterricht zustande kommt oder zusätzliche Möglichkeiten gefunden werden: letzteres ist aber Mehraufwand für die Schulen, die dazu auch nicht verpflichtet sind!
Die Kooperationsvereinbarung zum GHR 300 betrifft die Praxisphase, nicht das Projektband! Auch hier können wir nur empfehlen, das Gespräch zu suchen (zunächst mit der Schulleitung, dann mit den Mentor*innen) und vor Ort zu entscheiden, was möglich ist.
Bildnachweis: Header FAQ Master Lehramt: Informationen für Studierende (Kommunikation und Medien / Universität Hildesheim)