Förderung durch die SUH
Informationen zu weiteren Förderangeboten an der Universität Hildesheim:
Graduiertenzentrum
- Qualifizierung
Die Universität bietet sowohl Unterstützungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im wissenschaftlichen Bereich als auch für Aufgaben jenseits von Forschung und Lehre. Auf den Seiten des Graduiertenzentrums werden diese gebündelt aufgeführt. - Beratung
Das Graduiertenzentrum bietet eine Einzelberatung für Promotionsinteressierte, Promovierende und Postdocs, z. B. zur Unterstützung in Phasen der Unsicherheit oder bei Konflikten. Im Gespräch werden gemeinsam ein Erkenntnisgewinn und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Das Beratungsangebot ist offen, kostenfrei und auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden zugeschnitten.
Kontakt: Dr. Svea Korff (Beraterin i. Ausbildung), Tel.: 05121 883-11750, svea.korff(at)uni-hildesheim.de - Finanzierung
Ob Lebenshaltung- oder Reisekosten, Druckkostenzuschuss oder die Teilnahmegebühr für den kommenden Fachkongress, für ein Promotionsprojekt werden finanzielle Ressource für unterschiedliche Zwecke benötigt. Im Graduiertenzentrum werden finanziellen Fördermöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Universität aufgezeigt. Nachwuchswissenschaftler*innen können sich auch bei der Suche nach Fördermöglichkeiten von der Stabsstelle Forschungsförderung und -management unterstützten lassen. Neben allgemeinen Informationen bietet sie individuelle Beratungen z. B. zu den Angeboten der Begabtenförderungswerke.
Kontakt Förderberatung: Markus Weißhaupt, Tel.: 05121 883-90120, markus.weisshaupt(at)uni-hildesheim.de
Gleichstellungsbüro
- Promotionsabschuss-Stipendien
Das Promotionsabschluss-Stipendium ist für Promovendinnen gedacht, die sich in der Endphase ihres Qualifikationsprojekts befinden und deren Abschluss ohne die entsprechende Förderung gefährdet wäre.
Antragsfristen: 31.01. / 15.06. - Mittel für studentische Hilfskräfte zur Unterstützung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
Das Gleichstellungsbüro der Universität Hildesheim ist bestrebt, Frauen in ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung gezielt zu unterstützen und stellt daher Mittel zur Finanzierung einer studentischen Hilfskraft bereit.
Antragsfristen: 30.04. / 31.10. - Coaching für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs
Da die Herausforderungen junger Nachwuchswissenschaftlerinnen individuell sehr unterschiedlich sind, bedarf es häufig einer spezifischen auf die jeweilige Person zugeschnittenen Beratung. Vor diesem Hintergrund fördert das Gleichstellungsbüro ein Coaching für Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Antragsfristen: 31.01. / 30.04. / 31.10. - Tagungsmentoring
Mit dem Tagungsmentoring sollen Nachwuchswissenschaftlerinnen beim Übergang von Studium in den Beruf bzw. die Wissenschaft in die scientific community eingeführt und zu einer Promotion motiviert werden.
Antragsfristen: 31.01. / 30.04. / 15.06. / 31.10.
Forschungskommission
- Anschubfinanzierung für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags
Als Mitglied der Universität Hildesheim haben Sie die Möglichkeit, für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags eine Anschubfinanzierung bei der Forschungskommission zu beantragen. Ziel der Förderung ist es, Sie bei der Erstellung des Antrags zu unterstützen und die Summe der Drittmitteleinwerbungen unserer Universität im Bereich Forschung zu erhöhen.
Antragsfristen: 31.03. / 30.09.
Kommission zur Vergabe leistungsbezogener Mittel im FB1
- Die Kommission zur Vergabe leistungsbezogener Mittel im Mittelbau (kurz: AG Mittelvergabe) bietet die Möglichkeit zur Honorierung wissenschaftlicher Leistungen aus dem Mittelbau des Fachbereichs 1.
Antragsfristen: 30.06. / 30.11.
Universitätsgesellschaft
- Die Universitätsgesellschaft fördert Projekte und Leistungen der Studierenden, unterstützt Forschung und Lehre, prämiert herausragende Leistungen, verleiht den Preis der Universitätsgesellschaft und finanziert Dokumentationen und Veröffentlichungen.
Antragsfristen: Förderanträge müssen so beim Vorstand eingegangen sein, dass sie in einer Vorstandssitzung 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme bearbeitet werden können.
Zentrum für Geschlechterforschung
- Anschubfinanzierung für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags
Als Mitglied der Universität haben Sie die Möglichkeit, für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags eine Anschubfinanzierung beim Zentrum für Geschlechterforschung zu stellen. Ziel der Förderung ist es, Sie bei der Erstellung des Antrags zu unterstützen und die Summe der Drittmitteleinwerbungen unserer Universität im Bereich der Geschlechterforschung zu erhöhen.
Antragsfristen: siehe Homepage
Informationen zu deutschlandweiten Förderinstitutionen und Stipendienprogrammen können Sie bei Herrn Markus Weißhaupt und Herrn Markus Langer erfragen.