Förderrichtlinien

Es werden ausschließlich Zeitschriftenartikel von Mitgliedern der Universität Hildesheim gefördert, die als «submitting» bzw. «corresponding author» für die Bezahlung von Publikationsgebühren verantwortlich sind.

Gefördert werden Artikel in Open Access-Zeitschriften, deren Beiträge unmittelbar nach dem Erscheinen entgeltfrei zugänglich sind. Die Förderung einzelner Artikel in subskriptionspflichtigen Zeitschriften (hybride Finanzierung nach dem Modell «Open Choice») ist nicht förderfähig.

Die Zeitschrift muss über ein im jeweiligen Fach anerkanntes Qualitätssicherungsverfahren verfügen (in der Regel Peer Review).

Pro Aufsatz werden Publikationsgebühren mit bis zu 1.500 € (inkl. Steuern) gefördert. Eine anteilige Förderung bei höheren Publikationsgebühren ist möglich. Die Ko-Finanzierung durch Drittmittelgeber ist durch die Antragsteller*innen anzugeben.

Je submitting author können maximal zwei Veröffentlichungen im Jahr gefördert werden.

Anträge zur Förderung von Open Access-Beiträgen können nach der Annahme des Manuskripts durch den Verlag bzw. die Herausgeber*innen der Zeitschrift per Web-Formular bei der Universitätsbibliothek Hildesheim gestellt werden.

Jede geförderte Publikation muss folgenden Hinweis auf die Förderung durch die Universität Hildesheim enthalten: «We acknowledge financial support by Stiftung Universität Hildesheim.» bzw. «Dieser Beitrag wurde mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Universität Hildesheim publiziert.»

Die Bibliothekskommission der Stiftung Universität Hildesheim entscheidet über die Förderung der eingegangenen Anträge.

Die Autor*innen werden gebeten, der Universitätsbibliothek Hildesheim (UB) die URL bzw. DOI des geförderten Beitrages mitzuteilen für den Nachweis in ihrem elektronischen Katalog. Zudem werden Sie gebeten, der UB die Zweitveröffentlichung des geförderten Open Access-Artikels auf ihrem Publikationsserver HilPub zu ermöglichen.