An-/Ab- und Krankmeldungen für Klausuren beim IwiSt

An-/Abmeldungen

Für An- und Abmeldungen zu Klausuren wird ausschließlich das POS genutzt. Wer nicht rechtzeitig zum letzten An-/Abmeldungen im POS für eine Klausur angemeldet ist, darf also auch nicht mitschreiben. Ausnahmen existieren für Master-Studierende, die sich nicht per POS anmelden können, diese müssen rechtzeitig an den/die Dozierenden eine entsprechende E-Mail senden. Diese E-Mail gilt als verpflichtende Anmeldung, daher ist eine Bestätigung durch den/die DozierendeN anzufragen.

Hinweis: Funktioniert die Anmeldung ohne weitere Begründung bzw. technisch nicht, schreiben Sie bitte an posadmin(at)uni-hildesheim.de und bedenken Sie, dass die Behebung eines technischen Problems manchmal ein paar Tage dauert. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig für die Prüfungsleistungen im POS anzumelden (man kann sich ja bis zum Abmeldetermin wieder ohne Konsequenzen abmelden).

Allgemeine Informationen zur Anmeldung zu Prüfungen im LSF finden Sie auf:
Online-Prüfungsanmeldung für Studierende.

Rücktritt von einer Prüfung aus Krankheitsgründen

Gesetzlich geregelt ist, dass Studierende, die rechtmäßig für eine Prüfung angemeldet sind, sich ausschließlich vor Beginn der jeweiligen Prüfung krankmelden dürfen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass es nicht möglich ist, sich während oder nach einer laufenden Prüfung noch krankzumelden.

Die Krankmeldung kann mündlich oder auch von zu Hause aus per E-Mail an den/die verantwortlichen Dozierenden erfolgen. Krankmeldungen nach Beginn einer Prüfung werden nicht anerkannt, d.h. die Prüfungsleistung gilt als "nicht bestanden". Der Vorgang wird also genauso behandelt, als ob man ohne Begründung nicht erschienen ist.

Ein ärztlicher Nachweis der Prüfungsunfähigkeit (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern ein gestempelter und unterschriebener Brief eines Arztes/einer Ärztin) muss innerhalb von 7 Tagen nach dem Prüfungstermin im Original (bei der/dem verantwortlichen Dozierenden, Institut für Informationswissenschaft und Sprachtechnologie, Universitätsplatz 1, 31141 Hildesheim) oder als abfotografiertes (lesbares!) jpeg per E-Mail eingehen. PDFs werden nicht anerkannt.

Der Brief muss folgende Angaben beinhalten, wobei 1. und 2. der Ärztin/dem Arzt mitzuteilen sind:

  1. Name/Vorname des/der Studierenden, Matrikelnummer,

  2. Angaben zur Prüfung: Was wird geprüft, wann wird geprüft und von wem?

  3. Die Aussage, dass eine Prüfungsunfähigkeit für diese Prüfung besteht,

  4. Name/Adresse der Ärztin/des Arztes,

  5. Stempel der Praxis,

  6. Datum der Ausstellung.

Es gibt auch ein Formular für Bescheinigungen der Prüfungsunfähigkeit, dieses beinhaltet allerdings Angaben zur Diagnose, auf die wir nicht bestehen.