Prüfungsamt 8

Aktuelles und Kontakt

Besucher- und Postanschrift

Universität Hildesheim
Prüfungsamt 8 - Svenja Wulf
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.36)
31141 Hildesheim

Telefon: 05121 / 883 - 91336
E-Mail: pruefungsamt-8@uni-hildesheim.de
(Bitte nutzen Sie ausschließlich diese Mailadresse!)
Postfach: 615

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel die Matrikelnummer an!

Offene Sprechzeiten

Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr

Die Sprechzeiten finden wieder vor Ort statt und aus diesem Grund ist die telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit eingeschränkt.

Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsamt 8 mittwochs nur per E-Mail erreichbar ist.

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und ggf. damit verbundene Ausfälle der Sprechzeiten

  • 30.04.2024 + 02.05.2024
  • 21.05.2024 - 27.05.2024
  • 11.06.2024 + 12.06.2024
  • 24.07.2024 + 25.07.2024
  • 23.08.2024 - 13.09.2024

In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-8@uni-hildesheim.de) bearbeitet:

- Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden

- Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen

- Anmeldungen von Abschlussarbeiten

Allgemeine Hinweise und Formulare

Studierende, Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang (English Applied Linguistic; Individuelle-Variante; Sport-Gesundheit-Leistung; Umweltsicherung, Wirtschaft Plus) (B.A./B.Sc.), klicken bitte hier. Die hier aufgeführten Informationen sind nicht relevant.

Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig auszufüllen und reichen Sie diese im Prüfungsamt ein.

Studentische Mitwirkungspflicht

Als Studierende*r haben Sie eine Mitwirkungspflicht, d.h. Sie haben die Pflicht, sich über alle Prüfungsangelegenheiten zu informieren. Dazu zählen u.a. die Information über Prüfungstermine und die jeweiligen Anmelde- und Abmeldefristen sowie die Information über Zugangsvoraussetzungen und die Prüfungsformen.

Als Informationsquelle dienen Ihnen die Prüfungs- und Studienordnungen. Außerdem können Sie sich bei Fragen zu den Regelungen in den verschiedenen Ordnungen sowie zu sämtlichen anderen Prüfungsangelegenheiten jederzeit an das Prüfungsamt wenden.

Prüfungs- und Studienordnungen

Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt bekanntgemachten Fassungen der Ordnungen. Informationen zu auslaufenden Ordnungen erhalten Sie unter dem Reiter "Auslaufende Ordnungen".

  • Die Prüfungsordnung (PO) gilt übergeordnet für den Studiengang. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Studiengang.
  • Für jedes Fach gibt es außerdem eine Studienordnung (StO). In diesen werden die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Inhalte, welche vermittelt werden sollen, beschrieben.

Sie haben die Möglichkeit, in Prüfungs- und Studienordnungen zu wechseln, die nach Ihrer Immatrikulation verkündet wurden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Fachvertreter_innen und dem Prüfungsamt, da sich Prüfungs- und Studienleistungen ändern können. Bedenken Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück nicht möglich ist. Die Umschreibung Ihrer Leistungen wird einige Tage in Anspruch nehmen. In dieser Zeit sehen Sie i.d.R. keine Ihrer Leistungen.

Schriftverkehr (per Post oder Mail)

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!

Anfragen per Mail bzgl. Ihrer Leistungsübersicht sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!

Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen und die Zusendung der Zeugnisunterlagen auf die Daten im System zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im PLuS stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen! Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!

 

Abgabe von Unterlagen, Leistungsnachweisen und Anträgen

Bitte nutzen Sie zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606 und 612)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit bei Krankheit (Ärztliches Attest)

Sind Sie erkrankt und können eine Prüfung daher nicht antreten, ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest bei dem jeweiligen Lehrperson bzw. in den Sekretariaten (Institut für Psychologie) einzureichen (nicht im Prüfungsamt!). Bei der Abgabe im Sekretariat müssen noch folgende Angaben gemacht werden: verantwortliche Lehrperson, Prüfdatum/Termin und Name der Veranstaltung bzw. der Klausur.

Wird kein Attest bzw. das Attest zu spät eingereicht, wird die betreffende Prüfungsleistung mit "nicht ausreichend" (5,0) bewertet.

Besonderheiten während der Schwangerschaft

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".

Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.

Anrechnung aus vorherigem Studium

Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie das hierfür notwendige Antragsformular und die Anlage auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".

Bitte füllen Sie das Deckblatt und die Anlagen vollständig aus (inklusive der Angabe des Studiengangs) und reichen Sie diesen zusammen mit von der jeweiligen Prüfungsbehörde bescheinigten Leistungsübersicht bzw. beglaubigten Zeugniskopien beim Prüfungsamt ein. Die Fachvertreter_innen können zur Prüfung einer Anrechnung ggf. weitere Unterlagen (wie z.B. Modulhandbücher oder Lehrveranstaltungsbeschreibungen etc.) anfordern. Bei der "Anlage zum Antragsformular" wird im unteren Teil angegeben, für welches Modul/Teilmodul die Leistung an der Universität Hildesheim angerechnet werden soll. Hier sind in jedem Fall die Modulbezeichnungen der Studienordnug von der Universität Hildesheim anzugeben. Ohne diese Angaben kann Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Die Studienordnung finden Sie im Verkündungsblatt.

Für ausländische Unterlagen kann ggf. eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.

Studierende, die bereits an der Universität Hildesheim immatrikuliert sind, können sich mit Ihren Antragsunterlagen (Leistungsübersicht, Leistungsnachweise, Zeugnis etc.) direkt an die für die Anrechnung zuständigen Fachvertreter*innen wenden.

  • Psychologie: Frau Enders (fsbpsy@uni-hildesheim.de)
  • Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Sport, Gesundheit und Leistung in der Lebensspanne: Herr Kurpiers (kurpiers@uni-hildesheim.de)
  • Umwelt, Naturschutz, Nachhaltigkeit(sbildung): Herr Sauerwein (martin.sauerwein@uni-hildesheim.de)

Studien- und Prüfungsleistungen

Im Folgenden finden Sie Informationen zu verschiedenen Fragestellungen, welche Ihre Studien- und Prüfungsleistungen betreffen. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen

Bitte denken Sie daran, sich im LSF/POS für alle Prüfungen / Veranstaltungen anzumelden, in denen Sie eine Leistung (benotet oder unbenotet) bescheinigt bekommen wollen. Die Prüfer*innen bzw. Sekretariate können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen! Beachten Sie dabei die indiviudellen An- und Abmeldefristen zu den einzelnen Veranstaltungen! Eine Anleitung zur Prüfungsanmeldung finden sie hier.

Sofern Sie eine Studien-/Prüfungsleistung doch nicht erbringen möchten, melden Sie sich bitte fristgerecht wieder ab! Eine erneute Anmeldung zu einer Studien-/Prüfungsleistung in diesem Teilmodul ist sonst nicht möglich! Sofern Sie die Abmeldefrist verpasst haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Lehrperson. Diese entscheidet darüber, ob Ihr Rücktritt noch akzeptiert wird und verbucht diesen dann entweder selbst im System oder meldet die Entscheidung dem Prüfungsamt.

Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!

Keine Online-Anmeldung möglich

Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist (bspw. Studium Generale), können Leistungsnachweise im Prüfungsamt eingereicht werden. Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise". Bitte beachten Sie dabei die Hinweise unter dem Eintrag "Leistungsnachweise (Scheine)".

Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an den Modulverantwortlichen des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.

Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung des Modulverantwortlichen kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.

Leistungsnachweise (Scheine)

Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (Semester, vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und reichen Sie sie im Original und mit einem Institutstempel versehen im Prüfungsamt ein.

Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).

Das Formular zum Leistungsnachweis finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise.

Leistungsübersicht (Transcript of Records)

Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF-Datei ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig. Sollten Sie dennoch eine unterschriebene und gestempelte Leistungsübersicht benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.

Im LSF werden im Online-Notenspiegel und auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen. Das endgültige Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, enthält die nicht bestandenen Leistungen nicht mehr.

Freiwillige Zusatzleistungen

Grundsätzlich können Studierende gem. Prüfungsordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und im Transcript of Records aufführen lassen. Dazu ist das unten zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Dieses Formular muss dem zuständigen Prüfungsamt vor Abschluss des Studiums vorliegen. Zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen, die dem Prüfungsamt erst nach der Zeugniserstellung gemeldet werden, können vom Prüfungsamt leider nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden. Die in den zusätzlichen Prüfungen erreichten Noten und Leistungspunkte werden bei der Bildung der Gesamtnote/Leistungspunkte nicht berücksichtigt. Im Vorfeld des Besuches der Lehrveranstaltung müssen Sie mit der Lehrperson klären, ob Sie die Lehrveranstaltung als Zusatzveranstaltung besuchen dürfen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Erbringen von zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen kann von der Lehrperson z. B. aus kapazitären Gründen versagt werden.

Auslaufende Ordnungen

Studien- und Prüfungsleistungen können von den Studierenden, die bisher nach einer der unten aufgeführten Ordnungen studiert haben, nur noch bis zum unten genannten Stichtag erbracht werden. Sollten Sie Ihr Bachelorstudium zu diesem Stichtag nicht abgeschlossen haben, werden Sie (im entsprechenden Studiengang) zum darauffolgenden Semester vom Prüfungsamt in die neue Ordnung umgeschrieben.

B.Sc. Psychologie - Prüfungs- und Studienordnung 2019
  • Infoschreiben
  • Stichtag: 30.09.2025 (für Studierende in Teilzeit: 30.09.2028)
  • veröffentlicht in:
    • Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 158 - Nr. 04/2021 (01.04.2021), S. 3 ff. (Prüfungsordnung)
    • Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 158 - Nr. 04/2021 (01.04.2021), S. 39 ff.; zuletzt geändert am 07.12.2021 (Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 168 - Nr. 14/2021 (07.12.2021), S. 22 ff.) (Studienordnung)
M.Sc. Psychologie - Prüfungsordnung 2014
  • Infoschreiben
  • Stichtag: 30.09.2024 (für Studierende in Teilzeit: 30.09.2027)
  • veröffentlicht in: Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05/2021 (16.04.2021), S. 11 ff.
M.Sc. Psychologie - Studienordnung 2017
  • Infoschreiben
  • Stichtag: 30.09.2024 (für Studierende in Teilzeit: 30.09.2027)
  • veröffentlicht in: Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 159 - Nr. 05/2021 (16.04.2021), S. 109 ff.
M.Sc. Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Sport, Gesundheit und Leistung in der Lebensspanne - Prüfungsordnung 2015
  • Infoschreiben
  • Stichtag: 30.09.2023
  • veröffentlicht in: Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 161 - Nr. 07/2021 (26.05.2021), S. 28 ff.
M.Sc. Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Sport, Gesundheit und Leistung in der Lebensspanne - Studienordnung 2018
  • Infoschreiben
  • Stichtag: 30.09.2023
  • veröffentlicht in: Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 161 - Nr. 07/2021 (26.05.2021), S. 3 ff.
M.Sc. Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung - Prüfungs- und Studienordnung 2014
  • Infoschreiben
  • Stichtag: 30.09.2023
  • veröffentlicht in:
    • Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 162 - Nr. 08/2021 (25.06.2021), S. 3 ff. (Prüfungsordnung)
    • Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 160 - Nr. 06/2021 (10.05.2021), S. 72 ff. (Studienordnung)

BAföG

Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studierendenwerk OstNiedersachsen betreut. Einige Formulare, die für den Erhalt der Fördergelder beim BAföG-Amt einzureichen sind, müssen vom Prüfungsamt unterzeichnet werden. Welche Formulare das sind und wie Sie jeweils vorgehen, wird im Folgenden erklärt.

Formblatt 5

Bitte füllen Sie die Angaben zu Ihrer Person und zum Studium auf dem Formular im Vorfeld aus und reichen Sie dieses im Prüfungsamt (Sprechstunde oder Postfach) ein.

Damit das Formblatt 5 positiv vom Prüfungsamt bestätigt werden kann, müssen 90 Leistungspunkte nachgewiesen werden (POS). Dies kann schon nach dem 3. Fachsemester erfolgen oder nach dem 4. Fachsemester. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemester (i.d.R. 30.9.) erbracht wurden. Wenn Sie weniger als 90 Leistungspunkte erbracht haben, wird das Formblatt 5 vermutlich negativ bestätigt.

Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular an den Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission bzw. an ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers zur Unterschrift und anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet.. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschrift variieren. I.d.R. dauert diese ca. 10 Tage bis zwei Wochen. In der vorlesungsfreien Zeit kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen.

Das Formular wird anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Wenn eine Abholung des ausgefüllten Formulars gewünscht ist, muss dies bitte vermerkt werden. Sollten Sie sich darüber hinaus, auch um das Einholen der Unterschrift selbst kümmern wollen, vermerken Sie dies bitte ebenfalls auf dem Formular.

Anrechenbare Semester

Bitte reichen Sie dieses Formular zusammen mit der Leistungsübersicht Ihrer vorherigen Hochschule im Prüfungsamt ein. Häufig bedarf es hier einer genauen Prüfung, weshalb das Formular nicht am gleichen Tag wieder mitgenommen werden kann.

Prognosebescheinigung

Bitte reichen Sie die Prognosebescheinigung im Prüfungsamt ein und geben Sie an, bis zu welchem Zeitpunkt Sie Ihren Studienabschluss planen. Wenn Sie mit dem Formular in die Sprechstunde kommen, kann das Formular i.d.R. direkt wieder ausgefüllt mitgenommen werden

Bachelor- und Masterarbeit

Für die Anmeldung der Bachelor - oder Masterarbeit müssen zunächst die Voraussetzungen (s.u.) erfüllt sein. Anschließend muss der Antrag ausgefüllt im Prüfungsamt eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie im Folgenden und in den jeweiligen Merkblättern.

Anmeldeformular

Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!). Sie können das Anmeldeformular auf der Webseite des für Sie zuständigen Prüfungsamtes herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen. Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer*innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer*innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen.

Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform vornehmen.

Hinweis: Sofern Sie die Unterschriften Ihrer Prüfenden bereits eingeholt haben und das Thema auf dem Antrag vermerkt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte unverzüglich im Prüfungsamt ein. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.

Den jeweiligen Antrag finden Sie unter den Studiengangsreitern.

Sollten Sie über eine*n externe*n Prüfer*in nachdenken, dann besprechen Sie dies frühzeitig vor Anmeldung der Arbeit mit Ihrer/Ihrem Erstprüfer*in und holen sich die Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission ein.

Fristen zur Anmeldung

Die Arbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. 

Voraussetzungen zur Anmeldung

Sie müssen immatrikuliert sein. Zum Zeitpunkt der Anmeldung der Masterarbeit müssen Sie spätestens Ihren Bachelorabschluss erbracht haben.

Darüber hinaus gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • B.Sc. Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie: 130 LP + abgeschlossenes Praktikumsmodul
  • B.Sc. Psychologie (PO 2019): 130 LP + abgeschlossenes Praktikumsmodul
  • B.Sc. Psychologie (PO 2020): 120 LP + abgeschlossenes Praktikumsmodul
  • M.Sc. Pädagogische Psychologie bzw. M.Sc. Psychologie: 60 LP
  • M.Sc. Sportwissenschaft mit dem Schwerpunkt Sport, Gesundheit und Leistung in der Lebensspann: Module 1 - 5 müssen abgeschlossen sein
  • M.Sc. Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeit: 75 LP + 8-wöchiges Praktikum (bzw. zwei 4-wöchige Pratika)
  • M.Sc. Umwelt, Naturschutz und Nachhaltigkeitsbildung: 75 LP + 8-wöchiges Praktikum (bzw. zwei 4-wöchige Pratika)
Prüfung des Antrags und Beginn der Bearbeitungszeit

Nach erfolgter Prüfung des Antrags (Erfüllung der Voraussetzungen, Prüfungsberechtigung der Prüfenden) wird die abschließende Genehmigung durch die Ständige Prüfungskommission vom Prüfungsamt eingeholt. Sofern Ihr Antrag genehmigt wurde, wird Ihnen das Thema postalisch oder per E-Mail an Ihre Uni-Mailadresse zugesendet.

Die Bearbeitungszeit beginnt erst mit der offiziellen Ausgabe des Themas. Das konkrete Beginndatum wird im entsprechenden Themenschreiben aufgeführt.

Thema der Bachelor- oder Masterarbeit

Auf dem Antrag wird das Thema von der_dem Erstprüfenden eingetragen. Das Thema geht Ihnen mit dem Themenschreiben zu und muss später in Ihrer Bachelor - oder Masterarbeit stehen. Eigenmächtige Änderungen des Themas sind nicht zulässig und führen zum Nichtbestehen.

Die Rückgabe des Themas ist einmalig möglich. Das Thema gilt dann als nicht ausgegeben. Bitte wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich immer auch an Ihr zuständiges Prüfungsamt.

Titel und Thema sind in diesem Zusammenhang äquivalente Begriffe.

Krankheit während der Bearbeitungszeit

Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original mit Angabe der Erkrankung beim Prüfungsamt einzureichen. Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).

Eigenständigkeitserklärung

Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.

 

Abgabe der Bachelor- oder Masterarbeit

Bitte senden Sie Ihre Bachelor- oder Masterarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Arbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.

Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.

Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Forum (Universitätsplatz 1, EG) (Fach 606 und 612)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Eintragung der Leistungspunkte und Noten

Die Leistungspunkte und die Gesamtnote Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit werden im System erst angezeigt, wenn beide Noten verbucht sind. 

Ausstellung in der Bibliothek

Soll Ihre Bachelor- oder Masterarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der Gesamtbewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Gesamtbewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Masterarbeiten können nur bei einer Gesamtbewertung mit der Note 1,5 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier.

Bachelorabschluss und Übergang Master

Im Folgenden erhalten Sie Informationen zum Bachelorabschluss und dem Übergang vom Bachelor- in das Masterstudium. Bitte achten Sie darauf, die Anträge und Formulare vollständig ausgefüllt im Prüfungsamt einzureichen.

Abschluss des Bachelorstudiums während des 1. Mastersemesters

Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss dem Immatrikulationsamt laut Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden. Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester noch Bachelorleistungen bzw. -veranstaltungen, die für den Bachelorabschluss noch fehlen, zu absolvieren.

Wie viele Leistungspunkte zum Bewerbungszeitpunkt vorliegen müssen, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern auf der Seite des Immatrukulationsamtes.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Prüfungs- und Studienleistungen aus dem Masterstudium kommt.

Eine Kopie des Zeugnisses wird bei automatisch an das Immatrikulationsamt weitergeleitet, vorausgesetzt Sie haben das Bachelorstudium an der Universität Hildesheim absolviert.

Erbringung von Masterleistungen während des Bachelorstudiums

Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind. Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig. Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.

Abschlussdokumente und Exmatrikulation

Zeugniserstellung / Datum der letzten Studien- oder Prüfungsleistung

Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt per Post oder Mail zukommen.

Die Lehrperson kann ihre Unterschrift einscannen oder uns das Datum per Mail bestätigen. Sofern die Lehrperson das korrekte Datum bereits im System verbucht hat, ist eine Unterschrift/Bestätigung nicht mehr erforderlich. Sofern die Abschlussarbeit die zuletzt erbrachte Leistung ist, muss das Formular nicht von der Lehrpersom unterschrieben werden.

Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im PluS hinterlegte Postanschrift gesendet. 

Abschluss und Exmatrikulation

Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Allerdings ist es immer empfehlenswert einen Exmatrikulationsantrag (auch zu Semesterende) zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Prüfungs- und Studienleistungen können auch noch verbucht werden, wenn Sie bereits exmatrikuliert sind. Voraussetzung dabei ist, dass Sie die Leistungen bis zum Exmatrikulationsdatum abgegeben/geschrieben/erbracht haben. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung.

Ihre Zeugnisunterlagen können erst erstellt werden, wenn alle Leistungen verbucht sind.

Die spätere Abgabe von Leistungsnachweisen (z.B. Scheinen) gilt nicht als das Erbringen einer Leistung.

Beispiel: Sie haben Ihre letzte Leistung am 09.02.2021 abgeleistet (WiSe 2020/2021). Den Leistungsnachweis geben Sie aber nicht sofort im Prüfungsamt ab. Das Modul ist somit noch nicht vollständig. Alle anderen Module inkl. der Bachelorarbeit und dem Kolloquium haben Sie aber bereits abgeschlossen. Laut dem System ist Ihr Studium noch nicht beendet und Sie können sich für das SoSe 2021 zurückmelden. Dieses wollen Sie z.B. für einen Auslandsaufenthalt nutzen. Ihren Nachweis geben Sie dann Ende des SoSe 2021 ab. Relevant ist dann nicht das Abgabedatum, sondern der 09.02.2021 und Sie würden rückwirkend zum 31.03.2021 exmatrikuliert werden.
 

Mahnung vom Immatrikulationsamt

Das Immatrikulationsamt mahnt nach der Beendigung der Rückmeldefrist alle Studierenden an, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurückgemeldet haben. Die Mahnung ist für Sie hinfällig, wenn Sie Ihr Studium noch im aktuellen Semester beenden.

Empfehlenswert ist es aus diesem Grund, einen Exmatrikulationsantrag im Immatrikulationsamt zu stellen. Ansonsten erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung mit dem Grund "Fehlende Rückmeldung", weil das Immatrikulationsamt alle Studierende, die ihr Studium noch nicht beendet und sich nicht zurück gemeldet haben, exmatrikuliert.

Zweitschrift der Abschlussdokumente

Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag, welchen Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter Formulare und Hinweise finden, aus und reichen diesen im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.