RECHTSGRUNDLAGEN:
Die Regelungen der Prüfungs- und Studienordnungen enthalten zumeist keine Hinweise auf die Möglichkeit von elektronischen Prüfungen oder online-Prüfungen. Bis zur Schließung dieser Regelungslücke durch eine entsprechende Ordnung, gelten folgende Beschlüsse des Präsidiums und des Senats:
Beschluss des Senats und des Präsidiums vom 17.03.2020:
Der Prüfungszeitraum des Wintersemesters 2019/2020 wird bis zum 31.05.2020 verlängert.
Beschluss des Präsidiums vom 17.03.2020:
Prüfungen können in alternativer Form, auch online, durchgeführt werden. Die Entscheidung darüber trifft die oder der Prüfende.
Eine Verpflichtung der Studierende, Prüfungen in alternativer Form und / oder online zu absolvieren, besteht nicht. Allerdings kann im Falle, dass Studierende eine Prüfung nur in der in der Modulbeschreibung vorgesehenen Form und auch nicht online absolvieren wollen, ein zeitnahes Angebot der Prüfung nicht sichergestellt werden. Bis zum Ende der Schutzmaßnahmen sind Präsenzprüfungen untersagt.
Beschlussfassung des Senats zu einer Verlängerung der Geltung der o. g. Beschlüsse vom 17.03.2020 ist für die Senatssitzung am 29.04.2020 vorgesehen. Die Beschlussvorlage sieht die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende des Wintersemester 2020/2021 bzw. bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Ordnung vor.
UMSETZUNGSFRAGEN
WEITERE INFORMATIONEN
Die FAQ für Lehrende im Rahmen der Informationen zu Corona bieten Ihnen weitere Informationen u. a. zum Themenbereich "Prüfungsangelegenheiten"
KONTAKT
Bei Bedarf können Sie sich gern an unser Team unter e-learning2020(at)uni-hildesheim.de wenden.