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Servicestelle studienbezogene Ordnungen
Herzlich willkommen!
Aufgaben und Arbeitsweise
Die Servicestelle studienbezogene Ordnungen ist Ansprechpartnerin für die Studiengangsbeauftragten und Fachverantwortlichen, wenn es um die Erstellung oder Änderung studienbezogener Ordnungen geht. Sie prüft die Ordnungsentwürfe zudem im Hinblick auf Konformität mit der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung (Nds. StudAkkVO). Die Servicestelle nimmt keine rechtliche Prüfung vor. Sie gibt die Ordnungsentwürfe hierfür an das Justiziariat weiter. Die Servicestelle koordiniert zudem den Änderungsprozess innerhalb des Dezernats für Studienangelegenheiten und ist insbesondere Ansprechpartnerin für dezernatsinterne Umsetzungsfragen.
Ab dem Sommersemester 2025 legt die Servicestelle den Fokus noch stärker auf die prozessbegleitende Beratung der Studiengangsbeauftragten und Fachverantwortlichen. In diesem Zuge führt sie ein Checklistenverfahren zur Erstellung/Änderung studienbezogener Ordnungen ein. Das Checklistenverfahren ist ein Projekt der Zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZKSL). Weitere Informationen zur ZKSL finden Sie hier.
Näheres zum Checklistenverfahren finden Sie in den FAQ.
FAQ - Das Wichtigste in Kürze
Die Servicestelle studienbezogene Ordnungen berät Studiengangsbeauftragte und Fachverantwortliche bei allen Angelegenheiten rund um Ordnungsänderungen oder -neufassungen. Die angebotenen Dienstleistungen finden Sie unten.
- Studienordnungen
- Prüfungsordnungen
- Auswahlordnungen
- Zugangs- und Zulassungsordnungen
- Zertifikatsordnungen
- Teilzeitordnungen
Das Checklistenverfahren ist ein umfangreiches prozessbegleitendes Beratungsangebot an die Studiengangsbeauftragten bzw. Fachverantwortlichen im Vorfeld und während der Änderung oder Neuerstellung von studienbezogenen Ordnungen. Die Servicestelle studienbezogene Ordnungen stellt den Studiengangsbeauftragten bzw. Fachverantwortlichen in diesem Zuge eine Checkliste mit Anlagen bereit, die es ermöglicht, die Ordnungsentwürfe eigenständig zu prüfen.
Das Checklistenverfahren zur Erstellung/Änderung von studienbezogenen Ordnungen startet ab Beginn des Sommersemesters 2025. Im Sommersemester 2025 ist die Anwendung optional und läuft parallel zum bisherigen Verfahren.
Wenn Sie das Checklistenverfahren optional nutzen, um studienbezogene Ordnungen zu erstellen oder zu ändern, wird keine abschließende Prüfung dieser Ordnungen mehr im Dezernat für Studienangelegenheiten durchgeführt. Stattdessen berät die Servicestelle studienbezogene Ordnungen die Studiengangsbeauftragten und Fachverantwortlichen während des gesamten Prozesses. Dieser reicht von der Feststellung, ob Änderungen nötig sind oder eine Neufassung bei einem neu eingeführten Studiengang erforderlich ist, bis zur finalen Ausarbeitung der Ordnungen. Bei Fragen zur Änderung oder Neufassung von Ordnungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Im Sommersemester 2025 ist eine Ordnungsprüfung nach dem bisherigen Verfahren parallel zum Checklistenverfahren zur Erstellung/Änderung von studienbezogenen Ordnungen weiterhin möglich.
Das Checklistenverfahren gilt für alle Studien- und Prüfungsordnungen der Universität Hildesheim. Es gilt nicht für Promotionsordnungen, Auswahlordnungen, Zugangs- und Zulassungsordnungen, Zertifikatsordnungen und Teilzeitordnungen. Diese werden weiterhin von der Servicestelle studienbezogene Ordnungen nach dem bisherigen Verfahren geprüft.
Dienstleistungen der Servicestelle studienbezogene Ordnungen
Die Servicestelle studienbezogene Ordnungen bietet folgende Dienstleistungen an:
Planungsberatung | ordnungsbezogene Beratung der Studiengangsbeauftragten und Fachverantwortlichen im Vorfeld der Entwicklung neuer Studiengänge oder Studienvarianten sowie im Zusammenhang mit strukturellen Änderungen bestehender Studienangebote |
Umsetzungsberatung | Beratung während der Entwicklung neuer Studiengänge oder Studienvarianten sowie im Zusammenhang mit strukturellen Änderungen bestehender Studienangebote |
Lösungsvorschläge | für zulassungs- bzw. prüfungsrechtliche Regelungen unter Berücksichtigung studiengangs- bzw. fachspezifischer Besonderheiten sowie der strategischen Ziele der Universität |
Koordination | Klärung der Umsetzbarkeit der geplanten Änderungen und/oder Neufassungen mit den Immatrikulations- und Prüfungsämtern und den Administrator*innen der Bewerbungs- und Zulassungssoftware bzw. des Prüfungsmanagements sowie der Servicestelle Übersetzungsmanagement. Außerdem hält die Servicestelle studienbezogene Ordnungen Rücksprache mit dem Justiziariat, das im Anschluss an die Prüfung im Dezernat für Studienangelegenheiten die juristische Prüfung durchführt. |