Wichtige Information für Masterstudierende des Studiengangs Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Master of Education):
Studierende, welche die Nachreichfrist (Prüfungszeugnis) zum 31.03.2024 für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst Lehramt wahren müssen, beachten bitte, dass das Prüfungsamt 5 in dem Zeitraum 25.03.- 01.04.2024 urlaubsbedingt geschlossen ist und für Ausstellungen von Studienabschlussbescheinigungen, Unterschriften o. Ä. nicht zur Verfügung steht! Während der genannten Abwesenheit findet keine Vertretung durch die anderen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt statt!
Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um die notwendigen Unterlagen und beachten diesen Hinweis bei Ihrer Planung. Vielen Dank!
Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen M.Ed. (H - M)
Sozial- und Organisationspädagogik (B.A./M.A.)
Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in (B.A./Diplom)
Soziale Dienste (M.A.)
Post- und Büroanschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 5 - Lisa Bullock
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.38)
31141 Hildesheim
Telefon: 0049 - (0)5121/883 - 91354
E-Mail: pruefungsamt-5@uni-hildesheim.de
Postfach: 617
Offene Sprechzeit
Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag: In der Regel von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: Erreichbarkeit nur per E-Mail
Freitag: In der Regel von 08:30 bis 12.00 Uhr
Während der offenen Sprechzeiten kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden, da in dieser Zeit Beratungsgespräche vor Ort stattfinden.
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten:
In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-5@uni-hildesheim.de) bearbeitet:
Wichtige Information für Masterstudierende des Studiengangs Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen (Master of Education):
Studierende, welche die Nachreichfrist (Prüfungszeugnis) zum 31.03.2024 für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst Lehramt wahren müssen, beachten bitte, dass das Prüfungsamt 5 in dem Zeitraum 25.03.- 01.04.2024 urlaubsbedingt geschlossen ist und für Ausstellungen von Studienabschlussbescheinigungen, Unterschriften o. Ä. nicht zur Verfügung steht! Während der genannten Abwesenheit findet keine Vertretung durch die anderen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt statt!
Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um die notwendigen Unterlagen und beachten diesen Hinweis bei Ihrer Planung. Vielen Dank!
Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie folgend die hierfür notwendigen Antragsformulare und Anlagen:
Die Anlage SOP ersetzt die allgemeine Anlage unter "Prüfungsamt/Formulare".
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Anrechnungsprozess:
Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt. Informationen zu ggf. auslaufenden Ordnungen (Infoschreiben, Umrechnungstabellen) erhalten Sie unter dem jeweiligen Reiter Ihres Studiengangs.
Sie haben die Möglichkeit, in Prüfungs- und Studienordnungen zu wechseln, die nach Ihrer Immatrikulation verkündet wurden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Fachvertreter*innen und dem Prüfungsamt, da sich Prüfungs- und Studienleistungen ändern können. Bedenken Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück nicht möglich ist.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Mail:
Postanschrift:
Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:
Eine Anmeldung im LSF ist nicht möglich?
Leistungsnachweise (Scheine):
Leistungsübersicht:
Bitte nutzen Sie zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:
Anmeldung der Abschlussarbeit:
Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!). Sie können das Anmeldeformular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen. Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer*innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer*innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen. Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform vornehmen.
Hinweis: Sofern Sie die Unterschriften Ihrer Prüfenden bereits eingeholt haben und das Thema auf dem Antrag vermerkt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte unverzüglich im Prüfungsamt ein. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.
Der Antrag wird abschließend von der Vorsitzenden der Prüfungskommission geprüft und genehmigt.
Verlängerung der Bearbeitungszeit:
Abgabe der Abschlussarbeit:
Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.
Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.
Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:
Sofern Sie vorab mit Ihren Prüfenden die Abgabe einer gedruckten Fassung Ihrer Abschlussarbeit besprochen und auf der Anmeldung zur Abschlussarbeit festgehalten haben, denken Sie bitte daran, diese direkt bei Ihren Prüfenden (bzw. der abgesprochenen Abgabestelle) einzureichen. Gedruckte Fassungen werden vom Prüfungsamt nicht entgegengenommen und nicht an die Prüfenden weitergeleitet.
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:
https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/suchen-finden/abschlussarbeiten-online/
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen. Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im Portal für Lehre und Studium (PLuS) hinterlegte Postanschrift gesendet.
Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Um nach dem 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie 90 Leistungspunkte erbracht haben. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters (i.d.R. 30.09.) erbracht wurden.
Bitte füllen Sie die Angaben zur Auszubildenden Person des Formblatt 5 aus und reichen Sie es im Prüfungsamt ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular an ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers zur Unterschrift und anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschrift bis zu zwei Wochen dauern (in der vorlesungsfreien Zeit ggf. etwas länger). Wenn eine Abholung des fertig ausgefüllten Formblatt 5 am Servicepoint gewünscht ist, muss dies bitte vermerkt werden.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studierendenwerk OstNiedersachsen betreut.
Vorziehen von Masterleistungen:
Nachweis des Bachelorabschlusses:
Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".
Alle Informationen und Formulare rund um die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in finden Sie unter folgendem Link:
Der Antrag auf Ausstellung der Urkunde über die Staatliche Anerkennung ist im Prüfungsamt einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Nachweise beigefügt sind, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann:
Alle Informationen und Formulare für den Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - Master of Education finden Sie hier!