Prüfungsamt 5

Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen M.Ed.  (H - M)

Sozial- und Organisationspädagogik (B.A./M.A.)

Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in (B.A./Diplom)

Soziale Dienste (M.A.)

Aktuelles

  • Für den Studiengang SOP (B.A./M.A.) und Soziale Dienste (M.A.) wurden neue Empfehlungen zum Erbringen von Modulprüfungen erstellt (Reiter: "Sozial- und Organisationspädagogik (B.A)/ Reiter: "Sozial- und Organisationspädagogik (M.A)"/ Reiter: "Soziale Dienste (M.A)").
  • Für den Studiengang SOP (B.A./M.A.) und Soziale Dienste (M.A.) wurden Informationen zur Anerkennung von Leistungen in anderen als der vorgesehenen Module erstellt (Reiter: "Sozial- und Organisationspädagogik (B.A)/ Reiter: "Sozial- und Organisationspädagogik (M.A)"/ Reiter: "Soziale Dienste (M.A)"
  • In den Studienordnungen (StO 2019) für den Studiengang SOP B.A. und M.A. wurden redaktionelle Veränderungen vorgenommen. Die aktuell gültigen Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt (Stand: 07.05.2020).
  • Bitte beachten Sie die Informationen zur auslaufenden Prüfungsordnung SOP (Reiter: "SOP B.A." und "SOP M.A.")!

Kontakt

Post- und Büroanschrift

Universität Hildesheim
Prüfungsamt 5 - Lisa Bullock
Universitätsplatz 1 (Raum HC.N.1.38)
31141 Hildesheim


Telefon: 0049 - (0)5121/883 - 91354
E-Mail: pruefungsamt-5@uni-hildesheim.de
Postfach: 617

Offene Sprechzeit

Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr

Donnerstag 09:30 - 12:30 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag und Donnerstag: In der Regel von 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: Erreichbarkeit nur per E-Mail

Freitag: In der Regel von 08:30 bis 12.00 Uhr

Während der offenen Sprechzeiten kann eine telefonische Erreichbarkeit nicht garantiert werden, da in dieser Zeit Beratungsgespräche vor Ort stattfinden.

 

 

 

 

Abwesenheiten

Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten

  • Freitag, 04.10. - Freitag, 11.10.2024
  • Freitag, 01.11.2024
  • Freitag, 20.12.2024 - Freitag, 03.01.2025

In der Abwesenheit werden folgende Bereiche im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-5@uni-hildesheim.de) bearbeitet:

  • Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
  • Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
  • Anmeldungen von Abschlussarbeiten

Während der genannten Abwesenheiten findet keine Vertretung durch die anderen Sachbearbeiter*innen im Prüfungsamt statt!

 

Allgemeine Hinweise und Formulare für SOP (B.A./M.A.) und den dualen Masterstudiengang Soziale Dienste (M.A.)

Anrechnungs-/Anerkennungsantrag

Wenn Sie die Möglichkeit von Anrechnungen/Anerkennungen von Leistungen aus einem vorherigen Studium oder aus anderen Tätigkeiten prüfen lassen möchten, finden Sie folgend die hierfür notwendigen Antragsformulare und Anlagen:

Die Anlage SOP ersetzt die allgemeine Anlage unter "Prüfungsamt/Formulare".

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zum Anrechnungs-/Anerkennungsprozess:

Prüfungs- und Studienordnungen

Im LSF können Sie im Bereich "Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel)" einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren. Die Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt. Informationen zu ggf. auslaufenden Ordnungen (Infoschreiben, Umrechnungstabellen) erhalten Sie unter dem jeweiligen Reiter Ihres Studiengangs.

  • Die Prüfungsordnung (PO) gilt übergeordnet für den Studiengang. Hier finden Sie allgemeine Regelungen zum Studiengang.
  • In der Studienordnung (StO) werden die zu erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen sowie die Inhalte, welche vermittelt werden sollen, beschrieben.

Sie haben die Möglichkeit, in Prüfungs- und Studienordnungen zu wechseln, die nach Ihrer Immatrikulation verkündet wurden. Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Fachvertreter*innen und dem Prüfungsamt, da sich Prüfungs- und Studienleistungen ändern können. Bedenken Sie außerdem, dass ein Wechsel zurück nicht möglich ist.

Schriftverkehr (per Post oder Mail)

Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!

Mail:

  • Anfragen bzgl. der Leistungsübersichten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!

Postanschrift:

  • Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen (Themenzustellungen, Bescheide zur Verlängerung der Bearbeitungszeit, Zusendung der Zeugnisunterlagen etc.) auf die Daten im Portal für Lehre und Studium (PLuS) zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im Portal für Lehre und Studium (PLuS) stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen!
  • Adressangaben auf dem Antragsformular für Bachelor- oder Masterarbeiten werden nicht automatisch in die Datenbank des Immatrikulationsamtes übernommen.
  • Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen

Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:

Eine Anmeldung im LSF ist nicht möglich?

  • Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist (bspw. Studium Generale), können Leistungsnachweise in Papierform (Modulscheine) im Prüfungsamt eingereicht werden oder die jeweiligen Prüfenden bestätigen dem Prüfungsamt die Leistungen unter Angabe der Matrikelnummer, des Veranstaltungstitels, des Prüfungsdatums und mit Angabe der Modulzuordnung, per Mail.
  • Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die oder den Modulverantwortliche/n des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul prüfen. Die Anrechnung muss auf dem Leistungsnachweis als solche gekennzeichnet und abgestempelt werden.
  • Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der modulverantwortlichen Person kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.
Leistungsnachweise / Leistungsübersichten

Leistungsnachweise (Scheine):

  • Leistungsnachweise können nur im Original und mit Institutsstempel akzeptiert und verbucht werden.
  • Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und geben Sie unbedingt an, in welchem Semester Sie die Leistung erbracht haben.
  • Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).
  • Grundsätzlich können Studierende gem. Prüfungsordnung zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und im Transcript of Records aufführen lassen. Dazu ist das unten zur Verfügung stehende Formular zu verwenden. Dieses Formular muss dem zuständigen Prüfungsamt vor der Meldung der letzten Leistung im Studium vorliegen. Zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen, die dem Prüfungsamt erst nach der Zeugniserstellung gemeldet werden, können vom Prüfungsamt leider nicht mehr in das Transcript of Records aufgenommen werden. Die in den zusätzlichen Prüfungen erreichten Noten und Leistungspunkte werden bei der Bildung der Gesamtnote/Leistungspunkte nicht berücksichtigt. Im Vorfeld des Besuches der Lehrveranstaltung müssen Sie mit der Lehrperson klären, ob Sie die Lehrveranstaltung als Zusatzveranstaltung besuchen dürfen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf das Erbringen von zusätzlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Die Teilnahme an zusätzlichen Lehrveranstaltungen kann von der Lehrperson z. B. aus kapazitären Gründen versagt werden.

    Bescheinigung über die Erbringung einer zusätzlichen Prüfungs- oder Studienleistung

 

Leistungsübersicht:

  • Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF ausgeben lassen.
  • Benötigen Sie ein unterschriebenes Transcript of Records, reichen Sie bitte maximal 3 Ausdrucke davon beim Prüfungsamt ein und beachten Sie bitte folgende Hinweise ToR.
Abgabe von Leistungsnachweisen oder Anträgen

Bitte nutzen Sie zur Abgabe der o.g. Unterlagen die aufgeführten Möglichkeiten, um lange Wartezeiten während der Sprechzeiten zu vermeiden:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt im Neubau (Universitätsplatz 1, EG)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)
Hinweise zur Abschlussarbeit

Anmeldung der Abschlussarbeit:

  • Die Abschlussarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllt sind (siehe Antragsformular).
  • Die Anmeldung von Bachelor- oder Masterarbeiten erfolgt digital über Ihren Universitäts-E-Mail-Account (Anträge von anderen Mailadressen können nicht bearbeitet werden!). Sie können das Anmeldeformular herunterladen, direkt am PC ausfüllen, unterschreiben und per E-Mail an Ihr Prüfungsamt senden oder eingescannt mit Ihrer Unterschrift per E-Mail einreichen. Die erforderliche Bestätigung des Themas und der Betreuung durch die Erst- und Zweitprüfer*innen kann per eingescannter oder digitaler Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder durch eine separate E-Mail direkt an das Prüfungsamt erfolgen. Bitte informieren Sie Ihre Prüfenden in letzterem Fall darüber, dass diese die Betreuung dem Prüfungsamt per E-Mail bestätigen müssen. Es empfiehlt sich, die Erst- und Zweitprüfer*innen bei Ihrer E-Mail mit dem Anmeldeformular in Kopie zu nehmen. Sie können Ihre Anmeldung auch in Papierform vornehmen.

Hinweis: Sofern Sie die Unterschriften Ihrer Prüfenden bereits eingeholt haben und das Thema auf dem Antrag vermerkt wurde, reichen Sie Ihren Antrag bitte unverzüglich im Prüfungsamt ein. Bei einer Verzögerung der Abgabe von vier Wochen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Antrag nicht genehmigt wird, da Sie sich hinsichtlich der Bearbeitungszeit einen Vorteil gegenüber Ihren Kommiliton*innen verschaffen.

  • Der Antrag wird abschließend von der Vorsitzenden der Prüfungskommission geprüft und genehmigt.

  • Das Thema wird Ihnen i.d.R. innerhalb von 2 Wochen zugesendet. Dieses darf nur innerhalb der ersten zwei Wochen (B.A. SOP) bzw. 4 Wochen (M.A. SOP und M.A. Soziale Dienste) nach Ausgabe und nur mit Zustimmung Ihrer Erstprüferin/Ihres Erstprüfers geändert werden. Eine eigenmächtige Änderung kann zum Nichtbestehen führen. Ein formloses Antragsschreiben zur Änderung des Themas inkl. der Unterschrift Ihrer Erstprüferin/Ihres Erstprüfers reichen Sie bitte im Prüfungsamt ein.

Verlängerung der Bearbeitungszeit:

  • Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original sowie ein formloses Antragsschreiben beim Prüfungsamt einzureichen.
  • Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).

Abgabe der Abschlussarbeit:

  • Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens bis zum auf der Themenausgabe genannten Abgabedatum als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Bachelorarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt.

    Sollte Ihre Datei eine Größe von 5 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder über die Academic Cloud besprochen werden.

    Für die Abgabe der Datenträger (sofern abgesprochen) nutzen Sie bitte die aufgeführten Möglichkeiten:

  • Telefonzentrale (Hauptgebäude)
  • Postfach der für Sie zuständigen Person im Prüfungsamt (EG)
  • Postfach des Prüfungsamtes am Hauptgebäude (Fach 315 oder 405)
  • Zusendung per Post (es gilt das Eingangsdatum und nicht der Poststempel!)

Sofern Sie vorab mit Ihren Prüfenden die Abgabe einer gedruckten Fassung Ihrer Abschlussarbeit besprochen und auf der Anmeldung zur Abschlussarbeit festgehalten haben, denken Sie bitte daran, diese direkt bei Ihren Prüfenden (bzw. der abgesprochenen Abgabestelle) einzureichen. Gedruckte Fassungen werden vom Prüfungsamt nicht entgegengenommen und nicht an die Prüfenden weitergeleitet.

Eigenständigkeitserklärung (Abschlussarbeit)

Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.

Ausstellung in der Bibliothek

Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier:

https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/suchen-finden/abschlussarbeiten-online/

 

Zeugniserstellung / Datum der letzten Prüfungsleistung

Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit einem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen. Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen. Sobald dem Prüfungsamt die Zeugnisunterlagen unterschrieben und gesiegelt vorliegen, werden diese an die von Ihnen im Portal für Lehre und Studium (PLuS) hinterlegte Postanschrift gesendet. 

Zweitschrift der Zeugnisunterlagen

Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Prüfungsamt ein. Da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen, müssen Sie bestätigen, dass sich die entsprechenden Originaldokumente nicht mehr in Ihrem Besitz befinden.

Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung mindestens vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.

Bescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5)

Um nach dem 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie 90 Leistungspunkte erbracht haben. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters (i.d.R. 30.09.) erbracht wurden.

Bitte füllen Sie die Angaben zur Auszubildenden Person des Formblatt 5 aus und reichen Sie es im Prüfungsamt ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular an ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers zur Unterschrift und anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschrift bis zu zwei Wochen dauern (in der vorlesungsfreien Zeit ggf. etwas länger). Wenn eine Abholung des fertig ausgefüllten Formblatt 5 am Servicepoint gewünscht ist, muss dies bitte vermerkt werden.

Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studierendenwerk OstNiedersachsen betreut.

Übergang Bachelor - Master

Vorziehen von Masterleistungen:

  • Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind.
  • Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig.
  • Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.

Nachweis des Bachelorabschlusses:

  • Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss lt. Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden.
  • Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester eine Bachelorleistung zu absolvieren, die Ihnen noch zum Bestehen des Bachelorstudiums fehlt.
  • Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Masterleistungen kommt.
Besonderheiten während der Schwangerschaft

Alle Informationen und erforderlichen Formulare zum Thema "Schwangerschaft und Mutterschutz während des Studiums" finden Sie auf unserer Hauptseite unter dem Reiter "Formulare und Hinweise".

Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in (B.A./Diplom)

Alle Informationen und Formulare rund um die Staatliche Anerkennung als Sozialpädagog*in finden Sie unter folgendem Link:

Der Antrag auf Ausstellung der Urkunde über die Staatliche Anerkennung ist im Prüfungsamt einzureichen. Bitte achten Sie darauf, dass alle geforderten Nachweise beigefügt sind, damit Ihr Antrag zügig bearbeitet werden kann:

  • Nachweis über die Beantragung des Führungszeugnisses (Quittung oder von der Behörde ausgestellte Bescheinigung, das Führungszeugnis selbst ist an die AKP-Beauftragte zu senden)
  • beglaubigte Kopie Ihres Bachelorzeugnisses
  • beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises
  • Nachweis über die Immatrikulation oder Gasthörerschaft

Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - Master of Education

Alle Informationen und Formulare für den Studiengang Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen - Master of Education finden Sie hier!