Die Abgabe von Abschlussarbeiten, Leistungsnachweisen, Formularen und Ärztlichen Attesten ist weiterhin über den digitalen Weg möglich.
dienstags 09:30 – 12:30 Uhr
donnerstags 09:30 – 12:30 Uhr
Für Personen, die nicht vor Ort in die Sprechzeit kommen können, wird bei Bedarf eine BBB-Sprechzeit angeboten (link: https://meet.gwdg.de/b/ste-vf2-ovp-zpr ). Die nächste findet am Do. 21.09. von 14 - 15h statt.
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes 2 und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten bei Ihren Planungen:
Geplante Abwesenheiten:
In dieser Zeit (ausgenommen Schließzeit) werden im Backoffice (erreichbar über pruefungsamt-2@uni-hildesheim.de) folgende Anliegen bearbeitet:
-Weiterleitung eingereichter Abschlussarbeiten an die Prüfenden
-Erstellung von Abschlussdokumenten und Studienabschlussbescheinigungen
-Anmeldungen von Abschlussarbeiten
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Sprechzeit | Büroadresse | Tel. / E-Mail | Postanschrift |
---|---|---|---|
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Di. und Do. 9.30 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung;
| Universitätsplatz 1 Raum HC.N.1.31 Postfach 613 im Forvm | +49(0)5121/ 883-91326 E-Mail: pafb2(at)uni-hildesheim.de | Universität Hildesheim Prüfungsamt 2 Stefan Schmidt Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim |
WICHTIG:
Bitte geben Sie bei jeglichem Kontakt Ihren Namen, Studiengang und die Matrikelnummer an, damit eine schnelle Zuordnung möglich ist und der Datenschutz gewährt bleibt!
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
Bitte beachten: Mit einer Bewerbung um einen Studienplatz in der Studiengangsvariante: Kulturpolitik im internationalen Vergleich (KIV) stimmen Sie zu in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnungsversion Ihres Studiengangs zu wechseln.
Inlandsphase
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
für den Masterstudiengang: Inszenierung der Künste und der Medien wenden Sie sich bitte an Herrn Johannes Wolbring (Prüfungsamt 1), der die Betreuung zum 01.02.2020 übernommen hat.
Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich im Prüfungsamt beantragt werden.
Studienbegleitend
Masterarbeit und -disputation
Studienabschluss
für die deutsch-französische Studienvariante des Masterstudiengangs Kulturvermittlung wenden Sie sich bitte an Frau Inka Weinhold (Prüfungsamt international).
Prüfungsordnung (in KV eingebettet)
Studienordnung (in KV eingebettet)
Studien- und Prüfungsordnung vom 05.09.2016 (ausgelaufen)
Studienordnung vom 26.10.2017 (ausgelaufen)
Studienordnung vom 23.09.2019
Unterlagen zum Download:
Vorlage Eigenständigkeitserklärung für Masterarbeit
Protokoll mündliche Modulprüfung
Anmeldung zur Masterdisputation
Datum der letzten Studien-/Prüfungsleistung
Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich beim Prüfungsamt gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Studien- und Prüfungsordnung 2017 am 30.09.2023 erlischt. Studierende haben letztmalig zum Sommersemester 2023 die Möglichkeit sich nach der alten Ordnung zurückzumelden. Danach ist ein Fortsetzen des Studiums nur mit Wechsel in die Ordnung von 2020 (Verkündungsblatt Heft 147 / 07.05.2020) möglich. Informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die möglichen Konsequenzen für Ihren Studienverlauf.
§ 6 StO 2020 Übergangsregelung (2): Studierende, die ihr Studium im Master-Studiengang Philosophie und Künste interkulturell (PKi) vor dem 01.10.2020 begonnen haben, setzen ihr Studium nach der für sie am 30.09.2020 geltenden Studienordnung fort. Studien- und Prüfungsleistungen nach der Studienordnung vom 26.10.2017 können letztmalig am 30.09.2023 erbracht werden. Auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt können Studierende in die vorliegende Prüfungsordnung wechseln. Ein Wechsel zurück ist nicht möglich.
Studienabschluss
Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (Diplom) - ehem. Kulturpädagogik - ausgelaufen
Kreatives Schreiben & Kulturjournalismus (Diplom) - ausgelaufen
Szenische Künste (Diplom) - ausgelaufen
Diese Studiengänge nehmen keine Studierenden mehr auf.
Studien- und Prüfungsleistungen sind daher nicht mehr möglich.
Anfragen zu innerhalb des Diplomstudiums erbrachten Leistungen/Schriftstücken etc. sind schriftlich und eigenhändig unterschrieben unter Angaben wie Abschlussjahr / Studiengang / Matrikelnummer (ersatzweise Geburtstag u. -ort) und ggf. früherer Name postalisch zu richten an:
Prüfungsamt 2 /Schmidt
Archivanfrage Diplom
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Bei Anfragen von Dritten (Familienangehörigen etc.) ist zusätzlich der Nachweis über die Berechtigung zu erbringen (Vollmacht/Totenschein usw.).
Einige Ordnungen können noch hier online gefunden werden.
Dieses Formular ist zu verwenden, wenn aufgrund des unwiederbringlichen Verlusts eines originalen Zeugnisdokuments eine Zweitschrift ausgestellt werden soll.
Telefonische oder per E-Mail gestellte Anfragen können nicht beantwortet werden, wir bitten darum davon abzusehen.
Wenn Sie mit Ihren Gutachter_innen vereinbart haben, dass weniger Zeit für das Einlesen in die Gutachten erforderlich ist, als Ihnen per Ordnung zusteht, dann bitte dieses Formular ausfüllen und vor der Abschlussprüfung den Prüfer_innen aushändigen.
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
Zur unverzüglichen Vorlage beim zuständigen Prüfungsamt der Universität Hildesheim im Krankheitsfall während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.
Bachelor KUP, SK,KSKJ: Im Verlaufe des sechssemestrigen Studiums sind insgesamt 12 Wochen Praktikum zu absolvieren, die sich wie folgt aufteilen: entweder es werden 2 Praktika von je 6 Wochen Länge in zwei unterschiedlichen Praktikumsinstitutionen oder ein Praktikum von 12 Wochen Länge in einer Institution absolviert. (Vergleiche hierzu die Praktikumsordnung: https://www.uni-hildesheim.de/qm/processmanagement/download.php?fileID=4585 )
***Aktuelle Änderungen***:
Abschlussarbeiten senden Sie bitte als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 10 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) oder das Hinterlegen in der Acedemic Cloud besprochen werden.
Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Abschlussarbeiten können derzeit weder im Prüfungsamt direkt noch am ServicePoint (Gebäude N, 1.OG im Atrium) oder der Telefonzentrale am Hauptcampus bzw. am CampusCenter abgegeben werden. Dies ist vorerst bis 31.03.2022 nicht möglich.
Bei Einreichung per Post gilt weiterhin: Einzureichen sind drei gebundene Exemplare und eine elektronische Fassung der Abschlussarbeit. Ausnahme PKM - hier entfällt das Drittexemplar (siehe Ordnung).
Bitte denken Sie daran eine Versicherung über das eigenständige Verfassen entsprechend der Ihnen übersandten Vorlage (siehe Themenstellungsschreiben) ausgefüllt und unterschrieben mit einzubinden.
Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass die Ihnen im Themenstellungsschreiben mitgeteilte Frist eine Ausschlussfrist ist. Es zählt der Eingangsstempel im Prüfungsamt, nicht der Poststempel. Ein Nichteinhalten der Frist führt unmittelbar zu einem Nichtbestehen der Prüfungsleistung.
Drittexemplar der Arbeit:
Auch für den Fall, dass Sie die Aufstellung Ihrer Arbeit in der Bibliothek nicht wünschen, ist ein drittes Exemplar (Archivexemplar) zwingend einzureichen. Im Falle der digitalen Übersendung ist dies natürlich nicht erforderlich.
Ihre Adresse hat sich geändert und Sie wollen trotzdem, dass Unterlagen Sie erreichen. Dann ändern Sie Ihre Anschrift bitte direkt im PLuS.
Vorlage: Beurteilungsbogen für Hausarbeiten (ersetzt bei Abschlussarbeiten nicht das Gutachten)
Sachbearbeiter/Ansprechpartner:
Stefan Schmidt, M. A.
E-Mail: pafb2(at)uni-hildesheim.de
Tel.: +49 (0)5121/883-91326
Postanschrift:
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 2
Stefan Schmidt
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Büroadresse:
Sie finden uns am Hauptcampus (Gebäude N / FORVM 1.OG)
Universitätsplatz 1
Raum HC.N.1.31
31141 Hildesheim
WICHTIG:
*** Bitte nutzen Sie die Sprechzeiten oder korrespondieren per E-Mail.***
Bitte geben Sie bei jeglichem Kontakt Ihren Namen, Studiengang und die Matrikelnummer an, damit eine schnelle Zuordnung möglich ist und der Datenschutz gewahrt bleibt!
ABGABEN: Sollte eine Abgabe digital nicht möglich sein, können Sie in Ausnahmefällen Postfach 613, Gebäude N, Erdgeschoss (ggü. Sporthalle bzw. Rückseite Hörsaal 4) nutzen.
Bei Kontaktaufnahme über das Kontaktformular ignorieren Sie bitte die vorgestellte "Der Benutzer ist abwesend"-Notiz - wenn Sie diese außerhalb der hier genannten Abwesenheiten erhalten. Wir hoffen, die Störung ist bald behoben und bitten um Verständnis.
Hier sind wir NICHT zuständig:
Bei Fragen zu diesen Themen bitte auf den Begriff klicken (Weiterleitung).
Bitte wenden Sie sich an ihr örtliches Bürgerbüro oder ein anderes lokales siegelführendes Amt unter Vorlage der Originaldokumente.