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- Fragen zu Prüfungs-/Studienleistungen
FAQ - Frequently Asked Questions

Adress- und Namensänderungen
Bitte beachten Sie, dass Adressänderungen ab sofort über das Portal für Lehre und Studium (PLuS: https://plus.uni-hildesheim.de, Anmeldung mit Rechenzentrum-Kennung) vorgenommen werden können.
Bei Namensänderungen (z.B. durch Eheschließungen, Genderwechsel o.ä.) wenden Sie sich bitte mit dem entsprechenden Nachweis an: sekretariat-d3@uni-hildesheim.de
Anmeldung zu Prüfungs-/Studienleistungen
Zwei Schritte im Anmeldeverfahren
Es gibt zwei Schritte im Anmeldeverfahren.
- Schritt: Sie melden sich ganz normal zu den Veranstaltungen an, die sie beabsichtigen zu besuchen.
- Schritt: Sie sind sich sicher, welche Veranstaltung Sie bis zum Ende besuchen wollen und haben sich von den "angetesteten" bereits wieder abgemeldet. Melden Sie sich jetzt in den verbliebenen dazu an, dort Leistungen verbucht zu bekommen und legen Sie fest in welchem Modul diese verbucht werden sollen - sonst fehlen diese bei einer späteren Leistungsübersicht (Transcript of Records).
Seit dem 02. Mai 2023
ist im LSF die POS-Anmeldung (Online-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen) für das SoSe 2023 für alle Bachelor- und Masterstudiengänge freigeschaltet (mit Ausnahme einiger Weiterbildungsmaster sowie einiger alter PO-Versionen).
Basierend auf den Erfahrungen des letzten Semesters, einige Hinweise:
Bitte melden Sie sich für alle Module / Teilmodule an (bzw. so viele wie möglich), in denen Sie Leistungen erbringen wollen, die in ihrem Transcript bescheinigt werden sollen - also u.a. für
- unbenotete Leistungen ("Studienleistungen"), weil nur dann Ihre Leistungen von den Lehrkräften im von Ihnen gewählten Modul verbucht werden können. Die meisten Anmeldungen sind aber unverbindlich und können jederzeit wieder storniert werden (Details: s.u.). Achten Sie also darauf, dass Sie bei unverbindlichen Anmeldungen spätestens dann angemeldet sind, wenn die Lehrkräfte Ihre Leistung im System eintragen (also bevor Sie die Hausarbeit abgeben / das Referat halten / ...), damit es nicht zu Problemen und Verzögerungen bei der Eingabe der Leistungen kommt. Anmeldung bei welchen Leistungen?
- Klausuren. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen bei Klausuren mit einer verbindlichen Anmeldung!
- Nachklausuren. Die Anmeldung zu einer Nachklausur finden Sie immer in dem Semester, in dem die ursprüngliche Veranstaltung stattgefunden hat. Wenn es z.B. zu einer Vorlesung aus dem WiSe 22/23 eine Nachklausur im SoSe 23 gibt, finden Sie die dazugehörige POS-Anmeldung im WiSe 22/23 unter der Vorlesung, dort als separaten Termin.
Eine POS-Anmeldung ist in Modulen wie 'Studium Generale' oder 'Profilmodul' nur in einigen Fällen möglich.
Häufige Fragen für neue Nutzer, die die POS-Anmeldung noch nicht genutzt haben:
- Unterschied zwischen POS-Anmeldung und Veranstaltungsanmeldung?
- Vorteil für Studierende: Im Falle von Wahlmöglichkeiten werden Ihre Leistungen im von Ihnen angegebenen Modul verbucht; im Transcript wird die besuchte Veranstaltung zu einer Leistung korrekt aufgeführt (Vorteile der POS-Anmeldung)
- Keine POS-Anmeldung zu Lehrveranstaltung in den Modulen Studium Generale, Wahlpflichtfach (SOP), Profilmodul, Spezialisierungsmodul möglich?
- POS-Anmeldung für bereits bescheinigte Leistungen aus vergangenen Semestern?
Weitere häufige Fragen zur Online-Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen
Einige wichtige allgemeine Bemerkungen:
- Auch wenn das System die Verwaltung der Studien- und Prüfungsleistungen über alle Studiengänge vereinheitlicht, soll es grundsätzlich nicht zu Einschränkungen bei den Studienmöglichkeiten führen. Trotzdem werden aber einige Voraussetzungsprüfungen durchgeführt, um 'fehlerhafte' POS-Anmeldungen schon im Vorfeld zu verhindern (weitere Infos: Probleme bei der POS-Anmeldung). Wir bitten um Rückmeldung, wenn es hier zu Problemen kommt.
- POS-Anmeldungen sind verbindlich, wenn es eine Anmeldefrist gibt - sonst sind POS-Anmeldungen unverbindlich. Weitere Infos siehe hierzu: Verbindliche vs. unverbindliche Anmeldungen
ABER: Auch unverbindliche POS-Anmeldungen sind notwendig, damit die Dozenten ihre Leistung im System vermerken können und Ihnen die entsprechenden Credits gut geschrieben werden können.
- Stornieren Sie POS-Anmeldungen zeitnah, wenn sich herausstellt, dass Sie doch keine Leistung erbringen. Veraltete Anmeldungen können neue Anmeldungen blockieren. Stornierungen von unverbindlichen POS-Anmeldungen sind jederzeit möglich, allerdings nur bis max. 3 Semester rückwirkend. Für Abmeldungen gehen Sie bitte in das „richtige“ Semester und verfahren analog der Anmeldungen.
Sie finden die Liste aller bestehenden POS-Anmeldungen unter 'POS-Management' => 'Meine POS-Anmeldungen'.
Weiterführende Informationen zur POS-Anmeldung:
POS registration for students
These pages offer information around the online registration to achievements and exams for students (abbr. "POS registration").
Further Information:
Sollten Sie keine Antwort finden, melden Sie sich bitte bei den Administratoren der Prüfungsverwaltung. Ggf. hilft es auch, bei den FAQs für Prüfer nachzuschauen.
Abmeldung von nicht erbrachten Studienleistungen
Bitte achten Sie darauf sich von Veranstaltungen, die Sie im POS angemeldet haben, rechtzeitig (i.d.R. noch im selben Semester) wieder abzumelden, um keinen Versuch zu verlieren. Als Erinnerung hierzu dient die Farbampel in der Notenübersicht des LSF.
Ist die Veranstaltung länger als drei Semester her (rot), kann sie nicht mehr abgemeldet werden und wird dann durch das Prüfungsamt in ein "NB" (nicht bestanden) gewandelt, damit das Teilmodul wieder neu belegt werden kann. Achtung: Dies gilt nur für den Fall des Abmeldens - sollten ältere Leistungen noch offen sein, in denen eine Leistung erbracht wurde, nur noch nicht verbucht, so bleibt die Anmeldung zunächst bestehen, bis der "bestanden" Eintrag vorgenommen wird.
Fachwechsel
Sie haben festgestellt, dass Ihnen ein anderes Fach eher zusagt, als das gerade studierte. Dann sind diese FAQ vielleicht hilfreich.
Frage: Wie kann ich z.B. mein Nebenfach von Kunst zu Medien wechseln? Welche Schritte sind hierfür nötig?
Bei Fachwechseln ist der Ablauf in der Regel folgendermaßen.
1. Sie führen ein Gespräch mit dem Fachvertreter/der Fachvertreterin des aufnehmenden Fachs.
2. Der Fachvertreter / die Fachvertreterin meldet das "OK" für den Wechsel an den Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission Ihres Studiengangs.
3. Der Vorsitz befindet über den angestrebten Wechsel und teilt die Entscheidung dem Prüfungsamt mit.
4. Das Prüfungsamt leitet den genehmigten Wechsel zur Umschreibung an das Immatrikulationsamt.
5. Das Immatrikulationsamt schreibt die Fächer um und informiert Sie per Mail.
(6). Sobald die Umschreibung aktiv ist und der entsprechende Prüfungszeitraum freigeschaltet wurde, können die Leistungen im Prüfungsamt umgebucht werden.
Anrechnen: Erasmus und Co.
Auslandssemester anerkennen
Wie gehe ich vor, um Leistungen anerkannt zu bekommen?
(FAQ zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen in den kulturwissenschaftlichen BA-Studiengängen des Fachbereichs II)
Vor der Ausreise
Vor Ihrem Studienaufenthalt im Ausland besprechen Sie mit dem Fachkoordinator, welche Kurse Sie im Ausland belegen und ob diese in Hildesheim anerkannt werden können. Sie nutzen dazu das sogenannte Learning Agreement, das u.a. vom Koordinator unterschrieben wird. Es hat keine Verbindlichkeit hinsichtlich zu belegender Veranstaltungen sowie deren Anerkennung.
Während des Aufenthaltes im Ausland
Sollte sich Ihre Kursauswahl ändern, nutzen Sie die dafür vorgesehene Seite des Learning Agreements ("Changes") und tragen dort die geänderte Auswahl ein. Die Änderungen müssen durch die Unterschriften aller Beteiligten bekräftigt werden.
Nach der Rückkehr
Erst jetzt erfolgt die verbindliche Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen durch den Fachkoordinator. Dazu legen Sie Ihr Transcript of Records (ToR), alle weiteren Bescheinigungen über erbrachte Leistungen an der Partnerhochschule sowie die entsprechenden Modulbögen vor.
Welche Studienleistungen können anerkannt werden?
Insgesamt können während eines Auslandsaufenthaltes maximal 30 Leistungspunkte pro Semester erbracht werden.
Fachspezifische Leistungen werden ohne Einschränkungen anerkannt. Dabei wird die Anzahl an Leistungspunkten vergeben, die für das Modul oder Teilmodul an der Universität Hildesheim vorgesehen ist, unabhängig davon, wie viele Leistungspunkte dafür im Curriculum der ausländischen Hochschule vorgesehen sind.
Erforderte eine Lehrveranstaltung im Ausland einen Zeitaufwand, der mehreren Teilmodulen in Hildesheim entspricht, können die Leistungen auf mehrere Teilmodule verteilt werden.
Studiengangsfremde Leistungen (z.B. Sprachkurse) können maximal 12 Leistungspunkte aus dem Hildesheimer Lehrangebot ersetzen.
Es kann nicht mehr als die Hälfte eines Moduls durch fachfremde Teilmodule ersetzt werden (gilt auch für Profilmodul), und es dürfen nicht mehr als 2 Teilmodule pro Studienbereich durch fachfremde Teilmodule ersetzt werden.
Bevor Teilmodule aus dem festen Lehrangebot ersetzt werden, müssen zwei Lehrveranstaltungen über das Profilmodul angerechnet werden.
Das Projektsemester kann nicht durch im Ausland erbrachte Leistungen ersetzt werden.
Die studiengangsfremden Leistungen werden von den Koordinatoren an Stelle der nicht studierten Lehrveranstaltungen in die Modulblätter eingetragen und abgezeichnet.
Welche Prüfungsleistungen können anerkannt werden?
Von den Koordinatoren als fachbezogen anerkannte Prüfungen im Ausland können als Modulabschlussprüfung angerechnet werden, nicht jedoch fachfremde Leistungen. Hier muss der Modulabschluss in Hildesheim erfolgen. (Dies betrifft auch das Profilmodul.)
Wie erfolgt die Notenumrechnung?
Die Notenumrechnung erfolgt mit Hilfe einer Umrechnungstabelle und liegt im Ermessen des Koordinators.
Nach der Anerkennung durch den Fachkoordinator reichen Sie die abgezeichneten Leistungen nebst Kopie des ToR im Prüfungsamt ein, zwecks Verbuchung in Ihrer elektronischen Prüfungsakte.
Anrechnen von Leistungen aus einem vorherigen Studium
Frage: Gibt es die Möglichkeit, sich im Zweitstudium Leistungen aus einem bereits abgeschlossenem Studium anrechnen zu lassen? Beispielsweise im Wahlbereich oder bei Ähnlichkeit als normales Modul. Kann dies die Studienzeit verkürzen?
Antwort: Leistungen aus Ihrem vorherigen Studium können Ihnen für ein zweites Studium an der Uni Hildesheim angerechnet werden, sofern diese den Leistungen gleichwertig sind, die in Ihrem gewählten Studiengang an der Uni Hildesheim zu erbringen sind. Dies kann, wenn Leistungen in größerem Umfang anerkannt werden, durchaus die Studienzeit verkürzen. Ähnliche oder gleiche Module können für das Haupt- bzw. Nebenfach angerechnet werden. Inhaltlich nicht passende Module können unter Umständen für den Wahlbereich angerechnet werden, wenn es für diesen keine fachlichen Vorgaben gibt - über die Anrechnung entscheidet der Vorsitz der Ständigen Prüfungskommission des jeweiligen Studiengangs.
Frage: Ist es dabei von Vorteil, wenn beide Studiengänge an der Uni Hildesheim studiert werden (bzw. wurden)?
Antwort: Wenn Sie beide Studiengänge an der Uni Hildesheim studiert haben bzw. studieren, kann das für die Anrechnung von Vorteil sein, weil die Strukturen der Studiengänge ähnlich sind. Wenn die Studiengänge inhaltlich sehr unterschiedlich sind, haben Sie davon aber hinsichtlich der Anrechnung keinen großen Vorteil.
Frage: Ist es theoretisch möglich, sich Leistungen mehrmals in unterschiedlichen Studiengängen anrechnen zu lassen? Oder kann eine Studienleistung nur einmal neu angerechnet werden?
(Falls ich beispielsweise Leistungen aus meinem Erststudium in meinem Zweitstudium anerkennen lasse, aber dann diesen Studiengang noch einmal wechseln möchte.)
Antwort: Unter Umständen ist es möglich, Leistungen nach einem Wechsel noch einmal anrechnen zu lassen. Unter bestimmten Umständen sind Mehrfachanrechnungen aber auch schon im ersten Fall nicht zulässig - z.B. können Sie Leistungen, die für einen Bachelor- und einen Masterstudiengang einschlägig sind, nicht noch einmal für das Masterstudium anrechnen lassen, wenn diese Ihnen bereits im Bachelor angerechnet wurden und somit zur Zulassung zum Masterstudium dienten.
FAQ zum Bereich Medien
Frage: Im Bereich „Studien-/Prüfungsleistungen (Notenspiegel) stimmen anscheinend die Nummern von den Modulen nicht. Laut der Bezeichnung (die auch die alte Studienordnung auflistet) habe ich aber schon in allen Modulen mindestens 1 Studienleistung erbracht. Trotzdem wird von der Nummerierung her das 3. Modul übersprungen. Ich habe Leistungen in Modul 1 = Basismodul Medientheorie, Modul 2 = Medienkultur, Modul 4 = Vermittlungsmodul Medien und Modul 4 = Medienästhetik erbracht. Oder hatte ich den Fehler gemacht, dass ich mich – als da noch „Modul 4/5: Medienästhetik“ stand mich für Seminare angemeldet hatte anstatt für Modul 4? Muss ich jetzt noch mal was in Modul 3 Beifach Medien belegen?
Antwort: Das ist (leider) normal. Im Bereich Medien ist die Nummerierung auf das Hauptfach angepasst, daher müssen Beifach-Studierende in den Bachelorstudiengängen (KUP/SK/KSKJ und PKM) besonders darauf achten, die korrekte Wahl zu treffen.
MUSIK: Modul Instrumental- und Gesangspraxis
Rückmeldung zum Instrumental- bzw. Gesangsunterricht
- Die fristgerechte Rückmeldung ist verbindlich. Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester neu. Wer sich nicht fristgerecht rückmeldet, verliert den Anspruch auf Unterricht in dem Semester, für das die Rückmeldung hätte erfolgt sein müssen.
- Ein verlorenes Semester kann ausgeglichen werden, indem eine Ersatzleistung erbracht wird (zusätzliche Übung Instrumental- oder Ensemblepraxis, z.B. Chor) oder ein zusätzliches 7. Semester angehängt wird, nicht aber durch eine Verdoppelung der Unterrichtszeit in einem Semester davor.
- Hat sich ein Student oder eine Studentin in den ersten vier Wochen der Vorlesungszeit nicht bei der zugeteilten Lehrkraft gemeldet, um einen Termin zu vereinbaren, verfällt der Unterrichtsplatz (Ausgleich durch Verlängerung oder Ersatzangebot, s.o.).
- Die auf dem Rückmeldebogen angegebene Wahl des Musikinstruments und der Lehrkraft sind verbindlich. D.h. eine nachträgliche Änderung ist in Zukunft nur dann möglich, wenn sich kein gemeinsamer Termin mit der Lehrkraft finden lässt. Wer also Instrument bzw. Lehrkraft wechseln möchte, muss das bereits auf dem Rückmeldebogen vermerken.
- Ausgenommen von diesen Regelungen sind Studierende, die sich zum Zeitpunkt der Rückmeldung im Erasmus- / Auslandssemester befinden.
Abschlussprüfung im Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis in den BA-Studiengängen Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis, Kreatives Schreiben und Szenische Künste
1. Die Modulabschlussprüfung findet am Ende des 6. Semesters statt.
2. Die Prüfung dauert 25 min und besteht aus ca. 15 min Instrumental- bzw. Gesangsvorspiel und ca. 10 min Reflexion des praktischen Anteils.
3. In der Reflexion sollen die Studierenden zeigen, dass sie ihre eigene Leistung reflektieren können, und zwar hinsichtlich
- interpretatorischer Fragen: z.B. worin bestehen die spieltechnischen Herausforderungen, warum wurde das Stück so und nicht anders gespielt, welche Spielräume gibt es.
- struktureller Fragen: z.B. wie ist das Stück aufgebaut/gegliedert, was sind besondere kompositorische Mittel
- der stilistischen, historischen oder gattungsmäßigen Einordnung der Stücke: Z.B. was ist »Jazz-Rock«, was sind typische Merkmale des Impressionismus, welcher Schaffensperiode lässt sich die Sonate XXX des Komponisten YYY zuordnen und wodurch ist diese charakterisiert?
Ziel der Reflexion ist, nachzuweisen, dass die Interpretationen der Stücke bewusst und aus fundierter Kenntnis der Stücke heraus erfolgt. Sie bietet insbesondere auch die Möglichkeit, eine – durch Nervosität o. ä. – missglückte praktische Prüfung aufzufangen. Die Reflexion ist keine selbständige musikwissenschaftliche Prüfung, d.h. der Bezug zu den vorgespielten Stücken soll ersichtlich sein.
4. Die Prüfung wird insgesamt mit einer Note bewertet. Der Schwerpunkt liegt auf der praktischen Leistung. Im Hauptfach Musik zählt die Modulabschlussnote doppelt (2 von 6 Anteilen), im Beifach Musik zählt sie einfach (1 von 4 Anteilen). Die Reflexion wird als Tendenz (nach oben oder unten) in die Bewertung mit einbezogen.
5. In der Prüfung sollen Stücke aus mindestens zwei verschiedenen Stilrichtungen bzw. Epochen gespielt werden.
6. An einer Prüfung können beliebig viele Studierende mitwirken. Es können aber nur max. 2 Studierende gleichzeitig bewertet werden.
7. Die Prüfungskommission besteht aus einem/r hauptamtlichen Lehrenden (Vorsitz) und zwei Instrumental- bzw. GesangslehrerInnen. Der/die Lehrer/in des Prüflings hat beratende Funktion, bewertet aber nicht.
8. Das Modul Instrumental- bzw. Gesangspraxis gilt nur dann als abgeschlossen, wenn im Hauptfach drei und im Beifach zwei öffentliche Vorspiele (abgesehen von der Abschlussprüfung) absolviert und entsprechend testiert wurden.
9. Das Studiennachweisformular für das Modul Instrumental- / Gesangspraxis finden Sie unter https://www.uni-hildesheim.de/index.php?id=3139
10. Wer vor dem 6. Studiensemester seine Instrumental- bzw. Gesangsprüfung ablegen will (z.B. um die Prüfungsdichte im 6. Semester zu reduzieren), kann das tun. Der Anspruch auf 6 Semester Unterricht bleibt dennoch bestehen. Allerdings zählt die Note dieser Prüfung verbindlich. Das Wiederholen der Prüfung im 6. Semester ist nicht möglich.
Modulabschluss im Zweitinstrument (Spezialisierungsmodul)
1. Das Zweitinstrument ist ein Teilmodul innerhalb des Spezialisierungsmoduls. Das Spezialisierungsmodul kann mit einer Modulabschlussprüfung im Zweitinstrument abgeschlossen werden – oder mit einer Modulabschlussprüfung in einem anderen Teilmodul des Spezialisierungsmoduls.
2. Die Modulabschlussprüfung im Zweitinstrument besteht aus einem Vorspiel von ca. 10 Minuten. Eine zusätzliche Reflexion ist nicht nötig. Ebenso keine Vorspiele im Vorfeld. Die Prüfung wird vom/von der Instrumental/GesangslehrerIn plus einem/r zusätzlichen Prüfer/in abgenommen.
3. Erfolgt der Abschluss des Spezialisierungsmoduls in einem anderen Teilmodul als dem Zweitinstrument, testiert der/die Lehrer/in die qualifizierte Teilnahme am Teilmodul »Zweitinstrument« durch seine/ihre Unterschrift. Voraussetzung ist die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und ein adäquates Übeaufkommen.
Wer ist Modulbeauftragte/r?
Hier finden Sie die Modulbeauftragten Ihres Studiengangs (FB2)
Zusatzleistungen?
Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Studierenden möglichst frei und umfassend bilden können und möchten dies im Falle des Falles auch nicht gänzlich unerwähnt lassen. Daher haben Sie die Möglichkeit sich im Bachelorstudium bis zu neun zusätzliche Studienleistungen bzw. Prüfungsleistungen eintragen zu lassen, die auf dem Transcript of Records gelistet werden. Diese Leistungen, die zusätzlich zum geforderten Curriculum erbracht wurden, fließen nicht in die Benotung/Bepunktung ein, sind aber auf dem Transcript ersichtlich.
In den Masterstudiengängen des Fachbereichs 2 sind bis zu sechs zusätzliche Leistungen erwähnbar.
Fragen? - Der Vorsitz der Studienkommission antwortet
Sie haben einen Termin und müssen zum Kulturcampus? Hier gibts den Busfahrplan.