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Prüfungsamt 2
Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen des Prüfungsamtes.
Aktuelle Hinweise
***Aufgrund der aktuellen COVID-19 (Corona-Virus) Entwicklungen, entfallen die Kontaktsprechzeiten des Immatrikulations- und Prüfungsamtes. Ebenso bleibt der ServicePoint geschlossen. Diese Schutzmaßnahmen gelten vorerst bis zum 31.03.2021***
***Die Abgabe von Leistungsnachweisen, Arbeiten und Formularen ist eingeschränkt weiterhin über den Postweg möglich, soll jedoch weitestgehend digital erfolgen, damit eine schnellere und sichere Bearbeitung ermöglicht wird. Die Kontaktsprechzeit und ausgemachte Termine entfallen. Die Sachbearbeiter_innen bieten ersatzweise Telefonsprechzeiten an und sind bemüht, Ihre Anfragen per E-Mail schnellstmöglich zu beantworten. Ärztliche Atteste der Studierenden des FB2 sind nur noch per Scan einzureichen.***
Über Ersatzleistungen für aktuell nicht leistbare Prüfungen aufgrund der Einschränkung der sozialen Kontakte o.ä. muss im Einzelnen entschieden werden.
Informationen hierzu bietet der Fachbereich 2 unter: https://www.uni-hildesheim.de/fb2/aktuelles/informationen-coronavirus/#c106483
- Kontakt und Sprechzeiten
- Bachelorstudiengänge und -varianten
- Masterstudiengänge und - varianten
- Auslaufende Ordnungen und ausgelaufene Betreuungen
- Formulare und Hinweise
Offene Sprechzeiten
dienstags 09:30 – 12:30 Uhr
donnerstags 09:30 – 12:30 Uhr
Aktuell: Die Kontaktsprechzeiten sind in Telefonsprechzeiten gewandelt. In dieser Zeit ist die Erreichbarkeit sichergestellt. Gern beantworten wir auch Ihre Fragen per E-Mail.
Abwesenheiten
Verschiebung der Telefonsprechzeit am 19.01.21: Die Sprechzeit findet am Vormittag nicht statt und ist auf 13 - 16h verlegt. Bitte beachten!
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes 2 und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten bei Ihren Planungen:
Geplante Schließzeiten im WS 20/21 und SoSe 21:
- 22.01.21 (Stillarbeitstag)
- 29.01.21
- 19.02.21
- 09.08.21 - 31.08.21
- 03.09.21
- 08.09.21
Bitte wenden Sie sich während längerer Schließzeiten des Prüfungsamtes 2 in Vertretung an das Prüfungsamt 1 (KUP, SK) oder das Prüfungsamt international (KS, LSL, KV, PKM, PKI), sofern nicht anders angegeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
PRÜFUNGSAMT 2
Sprechzeit | Besucheradresse | Tel. / E-Mail | Postanschrift |
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Di. und Do. 9.30 - 12.30 Uhr und nach Vereinbarung; Kontaktsprechzeit: entfällt derzeit | Universitätsplatz 1 Raum 131 Postfach 613 im Forvm | +49(0)5121/ 883-91326 E-Mail: pafb2(at)uni-hildesheim.de | Universität Hildesheim Prüfungsamt 2 Stefan Schmidt Universitätsplatz 1 31141 Hildesheim |
WICHTIG:
Bitte geben Sie bei jeglichem Kontakt Ihren Namen, Studiengang und die Matrikelnummer an, damit eine schnelle Zuordnung möglich ist und der Datenschutz gewährt bleibt!
Bachelorstudiengänge und -varianten
- Studiennachweis
- Studiennachweis (Modul Instrumental- und Gesangspraxis)
- Studiennachweis (Praktikum)
- Studiennachweis (Praktikum) ab StO 2017
- Informationen zu Studiennachweisformularen (Merkblatt)
- Meldung zur Bachelorarbeit (Formular)
- Bachelorkolloquium (Protokoll)
- Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
- Studiennachweis
- Studiennachweis (Modul Instrumental- und Gesangspraxis)
- Studiennachweis (Praktikum) bis StO 2014
- Studiennachweis (Praktikum) ab StO 2017
- Informationen zu Studiennachweisformularen (Merkblatt)
- Meldung zur Bachelorarbeit (Merkblatt)
- Meldung zur Bachelorarbeit (Formular)
- Bachelorkolloquium (Protokoll)
- Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
Bitte beachten: Mit einer Bewerbung um einen Studienplatz in der Studiengangsvariante: Kulturpolitik im internationalen Vergleich (KIV) stimmen Sie zu in die aktuelle Studien- und Prüfungsordnungsversion Ihres Studiengangs zu wechseln.
Inlandsphase
- Studiennachweis (Profil- und Spezialisierungsmodul, Praktikum, Zusatzveranstaltungen)
- Studiennachweis (Praktikum) ab StO 2017
- Studiennachweis (Modul Instrumental- und Gesangspraxis)
- Meldung zur Bachelorarbeit (Merkblatt)
- Meldung zur Bachelorarbeit (Formular)
- Bachelorkolloquium (Protokoll)
- Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
- Studiennachweis
- Studiennachweis (Modul Instrumental- und Gesangspraxis)
- Studiennachweis (Praktikum)
- Studiennachweis (Praktikum) ab StO 2017
- Informationen zu Studiennachweisformularen (Merkblatt)
- Meldung zur Bachelorarbeit (Formular)
- Bachelorkolloquium (Protokoll)
- Formular: Abfrage des Datums der letzten Prüfungsleistung
Für die Ausstellung des BA-Zeugnisses sowie ggf. für die entsprechende Bescheinigung für das BAföG-Amt benötigt das Prüfungsamt die Angabe über das Datum des letzten Prüfungsteils, mit dessen Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen.
Masterstudiengänge und -varianten
für den Masterstudiengang: Inszenierung der Künste und der Medien wenden Sie sich bitte an Herrn Johannes Wolbring (Prüfungsamt 1), der die Betreuung zum 01.02.2020 übernimmt.
ORDNUNGEN und HILFSMITTEL
Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich im Prüfungsamt beantragt werden.
Studien- und Prüfungsordnung vom 01.10.2014
Zugangs- und Zulassungsordnung vom 16.03.2015
UNTERLAGEN (Downloadlinks):
Studienbegleitend
Masterarbeit und -disputation
Studienabschluss
- Formular: Datum der letzten Prüfungsleistung (auch im Falle einer letzten Studienleistung auszufüllen)
- Exmatrikulation (link zum Immatrikulationsamt)
Doppelmaster: Kulturvermittlung / Médiation Culturelle de l'Art (M.A.)
für die deutsch-französische Studienvariante des Masterstudiengangs Kulturvermittlung wenden Sie sich bitte an Frau Inka Weinhold (Prüfungsamt international).
Prüfungsordnung (in KV eingebettet)
Studienordnung (in KV eingebettet)
Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.)
Studien- und Prüfungsordnung vom 05.09.2016 (ausgelaufen)
Studienordnung vom 26.10.2017 (auslaufend)
Bitte beachten: Studien- und Prüfungsleistungen nach der bisherigen Studienordnung können bis zum 30.09.2021 erbracht werden. Auf schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt können die Studierenden ihr Studium nach dieser Neufassung der Studienordnung fortsetzen. Ein Wechsel zurück ist ausgeschlossen.
Bitte beantragen Sie Ihren Wechsel in die Ordnung 2019 rechtzeitig.
Studienordnung vom 23.09.2019
- Modulübersicht (bitte der Studienordnung Anlage 1 entnehmen)
Unterlagen zum Download:
Vorlage Eigenständigkeitserklärung für Masterarbeit
Protokoll mündliche Modulprüfung
Anmeldung zur Masterdisputation
Datum der letzten Studien-/Prüfungsleistung
Ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung muss schriftlich beim Prüfungsamt gemeldet werden.
Philosophie und Künste interkulturell (M.A.)
Auslaufende Ordnungen
Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus (B.A.) - 2014 und 2016
Die Studienordnung 2014 / 2016 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2020 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2020 möglich.
Studierende, die ihr Studium nach einer früheren Studienordnung als 2017 begonnen haben, können ihr Studium innerhalb von sechs Semestern nach Wirksamwerden der Ordnung 2017 (01.10.2017) nach der jeweiligen Studienordnung zu Ende führen. (ausgelaufen)
Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (B.A.) - 2014 und 2015
Die Studien- und Prüfungsordnung 2014 und 2015 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2020 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2020 möglich.
Studierende, die ihr Studium nach einer früheren Studienordnung als 2017 begonnen haben, können ihr Studium innerhalb von sechs Semestern nach Wirksamwerden der Ordnung 2017 (01.10.2017) nach der jeweiligen Studienordnung zu Ende führen. (ausgelaufen)
Szenische Künste (B.A.) - 2014
Die Studienordnung 2014 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2020 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2020 möglich.
Studierende, die ihr Studium nach einer früheren Studienordnung als 2017 begonnen haben, können ihr Studium innerhalb von sechs Semestern nach Wirksamwerden der Ordnung 2017 (01.10.2017) nach der jeweiligen Studienordnung zu Ende führen. (d.h. bis 30.09.2020)
Philosophie - Künste - Medien (B.A.) - 2015 und 2016
Die Studien- und Prüfungsordnung 2015 und 2016 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2020 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2020 möglich.
Studierende, die ihr Studium nach einer früheren Studienordnung als 2017 begonnen haben, können ihr Studium innerhalb von sechs Semestern nach Wirksamwerden der Ordnung 2017 (01.10.2017) nach der jeweiligen Studienordnung zu Ende führen. (ausgelaufen)
Literarisches Schreiben und Lektorieren (M.A.) - 2014, 2016 und 2017
Die Studien- und Prüfungsordnung 2016 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2019 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2019 möglich. (ausgelaufen)
Die Studien- und Prüfungsordnung 2017 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2021 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2021 möglich.
Kulturvermittlung (M.A.) - 2014
Die Studien- und Prüfungsordnung 2014 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 31.03.2020 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Wintersemester 19/20 möglich.
Studierende, die ihr Studium nach einer früheren Studienordnung als 2018 begonnen haben, können ihr Studium innerhalb von vier Semestern nach Wirksamwerden der Ordnung 2018 (01.10.2018) nach der jeweiligen Studienordnung zu Ende führen. (d.h. bis 30.09.2020)
Inszenierung der Künste und der Medien (M.A.) - 2014
Die Studien- und Prüfungsordnung 2014 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2019 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2019 möglich. (ausgelaufen)
Philosophie und Künste interkulturell (M.A.) - 2015
Die Studien- und Prüfungsordnung 2015 tritt unter Berücksichtigung der Übergangsfrist zum 30.09.2019 außer Kraft. Danach sind keine Studien- oder Prüfungsleistungen nach dieser Ordnung mehr möglich. Letzte Rückmeldung zum Sommersemester 2019 möglich. (ausgelaufen)
Ausgelaufene Betreuungen
Philosophie - Künste - Medien (M.A.)
- Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit mit Masterdisputation (M.A. PKM ab PO 2011)
- Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit mit mündlicher Abschlussprüfung (nur alte PO und PO 2009 M.A. PKM)
- Studiennachweisblätter M.A. PKM (alte PO)
- Studiennachweisblätter M.A. PKM (ab Studienbeginn WS 09/10 - PO 2009)
- Studiennachweisblätter M.A. PKM (ab Studienbeginn WS 11/12 - PO 2011 - bei Bedarf bis aktuell nutzbar)
Studienabschluss
- Formular: Datum der letzten Prüfungsleistung (auch im Falle einer letzten Studienleistung auszufüllen)
- Exmatrikulation (link zum Immatrikulationsamt)
Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis (Diplom) - ehem. Kulturpädagogik - ausgelaufen
Kreatives Schreiben & Kulturjournalismus (Diplom) - ausgelaufen
Szenische Künste (Diplom) - ausgelaufen
Diese Studiengänge nehmen keine Studierenden mehr auf.
Studien- und Prüfungsleistungen sind daher nicht mehr möglich.
Anfragen zu innerhalb des Diplomstudiums erbrachten Leistungen/Schriftstücken etc. sind schriftlich und eigenhändig unterschrieben unter Angaben wie Abschlussjahr / Studiengang / Matrikelnummer (ersatzweise Geburtstag u. -ort) und ggf. früherer Name postalisch zu richten an:
Prüfungsamt 2 /Schmidt
Archivanfrage Diplom
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim
Bei Anfragen von Dritten (Familienangehörigen etc.) ist zusätzlich der Nachweis über die Berechtigung zu erbringen (Vollmacht/Totenschein usw.).
Einige Ordnungen können noch hier online gefunden werden.
Dieses Formular ist zu verwenden, wenn aufgrund des unwiederbringlichen Verlusts eines originalen Zeugnisdokuments eine Zweitschrift ausgestellt werden soll.
Telefonische oder per E-Mail gestellte Anfragen können nicht beantwortet werden, wir bitten darum davon abzusehen.
Inszenierung der Künste und der Medien
Studien- und Prüfungsordnung vom 21.10.2011 (ausgelaufen)
Studien- und Prüfungsordnung vom 19.07.2012 (ausgelaufen)
Studien- und Prüfungsordnung vom 09.08.2013 (ausgelaufen am 31.03.2017)
Kulturvermittlung
Studien- und Prüfungsordnung vom 21.10.2011 (ausgelaufen)
Studien- und Prüfungsordnung vom 19.07.2012 (ausgelaufen)
Studien- und Prüfungsordnung vom 09.08.2013 (am 31.03.2017 ausgelaufen)
Literarisches Schreiben
Studien- und Prüfungsordnung vom 21.10.2011
(ausgelaufen / letztmalige Rückmeldung zum WS 2016)
Studien- und Prüfungsordnung vom 19.07.2012
(ausgelaufen / letztmalige Rückmeldung zum WS 2016)
Studien- und Prüfungsordnung vom 09.08.2013
(am 31.03.2017 ausgelaufen / letztmalige Rückmeldung zum WS 2016)
Formular Fristverkürzung Einlesezeit
Wenn Sie mit Ihren Gutachter_innen vereinbart haben, dass weniger Zeit für das Einlesen in die Gutachten erforderlich ist, als Ihnen per Ordnung zusteht, dann bitte dieses Formular ausfüllen und vor der Abschlussprüfung den Prüfer_innen aushändigen.
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
Formular für die Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit (Ärztliches Attest)
Zur unverzüglichen Vorlage beim zuständigen Prüfungsamt der Universität Hildesheim im Krankheitsfall während der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit.
Abgabe von Abschlussarbeiten
***Aktuelle Änderungen***:
Abschlussarbeiten senden Sie bitte als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 10 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem USB-Datenstick oder einem anderen Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden.
Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Abschlussarbeiten können derzeit weder im Prüfungsamt direkt noch am ServicePoint (Gebäude N, 1.OG im Atrium) oder der Telefonzentrale am Hauptcampus bzw. am CampusCenter abgegeben werden. Dies ist vorerst bis 31.03.2021 nicht möglich.
Bei Einreichung per Post gilt weiterhin: Einzureichen sind drei gebundene Exemplare und eine elektronische Fassung der Abschlussarbeit. Ausnahme PKM - hier entfällt das Drittexemplar (siehe Ordnung).
Bitte denken Sie daran eine Versicherung über das eigenständige Verfassen entsprechend der Ihnen übersandten Vorlage (siehe Themenstellungsschreiben) ausgefüllt und unterschrieben mit einzubinden.
Bitte denken Sie ebenfalls daran, dass die Ihnen im Themenstellungsschreiben mitgeteilte Frist eine Ausschlussfrist ist. Es zählt der Eingangsstempel im Prüfungsamt, nicht der Poststempel. Ein Nichteinhalten der Frist führt unmittelbar zu einem Nichtbestehen der Prüfungsleistung.
Drittexemplar der Arbeit:
Da die Bibliothek die Drittexemplare der Arbeiten nicht mehr gebunden akzeptiert, werden die Studierenden darum gebeten, dieses Exemplar der Arbeit im Bedarfsfall über den im Themenstellungsschreiben mitgeteilten link hochzuladen.
Wie im Merkblatt angegeben, ist es nicht erforderlich, dass das Bibliotheksexemplar alle persönlichen Daten enthält. Wir bitten darauf zu achten, welche Daten veröffentlicht werden sollen, da nachträgliche Schwärzungen nicht möglich sind.
Hinweis: Auch für den Fall, dass Sie die Aufstellung Ihrer Arbeit in der Bibliothek nicht wünschen, ist ein drittes Exemplar (Archivexemplar) zwingend einzureichen. Im Falle der digitalen Übersendung ist dies natürlich nicht erforderlich.
Adressänderungen
Ihre Adresse hat sich geändert und Sie wollen trotzdem, dass Unterlagen Sie erreichen. Dann ändern Sie Ihre Anschrift bitte direkt im pwa.
Bewertungshilfen für Prüfer_innen
Vorlage: Beurteilungsbogen für Hausarbeiten (ersetzt bei Abschlussarbeiten nicht das Gutachten)