Prüfungsamt 1
Erziehungswissenschaft (B.A./M.A.)
Inszenierung der Künste und der Medien (M.A.)
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (M.A.)
Weiterbildungsprogramm Inklusive Bildung, Inklusive Pädagogik und Kommunikation (M.A. berufsbegleitend)
Aktuelles
Bis auf Weiteres gilt: Das Prüfungsamt 1 ist weiterhin für Sie erreichbar. Aufgrund der aktuellen Situation finden unsere offenen Sprechzeiten aber nicht vor Ort statt. Stattdessen bieten wir Ihnen zeitgleich eine telefonische Sprechzeit an. Sie können uns natürlich auch gerne per E-Mail kontaktieren.
Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Abschlussarbeiten, Anträgen, Scheinen und sonstigen Unterlagen pdf-Dateien (max. 10 MB) per E-Mail (Uni-Account).
Bitte beachten Sie auch die aktuellen Informationen und Hinweise zum Coronavirus auf den Internetseiten der Stiftung Universität Hildesheim! Hier finden Sie eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) zu den Auswirkungen und Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Kontakt
Besucher- und Postanschrift
Universität Hildesheim
Prüfungsamt 1
Johannes Wolbring
Universitätsplatz 1 (Raum N 137)
31141 Hildesheim
Telefon: 0 5121 / 883 - 91322
E-Mail: pruefungsamt-1@uni-hildesheim.de
Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikelnummer an!
Offene Sprechzeiten
- Dienstag 09:30 - 12:30 Uhr
- Freitag 09:30 - 12:30 Uhr
- Die Sprechzeit am 20.05.2022 beginnt aufgrund einer Veranstaltung erst um 10:00 Uhr.
Aufgrund der aktuellen Situation finden unsere offenen Sprechzeiten bis auf Weiteres nicht vor Ort statt. Stattdessen bieten wir Ihnen zeitgleich telefonische Sprechzeiten an. Sie können uns natürlich auch gerne per E-Mail kontaktieren.
Abwesenheiten
Bitte beachten Sie folgende Schließzeiten des Prüfungsamtes 1 und damit ggf. verbundene Ausfälle der Sprechzeiten bei Ihren Planungen. Das Prüfungsamt 1 bleibt an folgenden Tagen geschlossen:
- 26.05.2022 - 10.06.2022
Bitte wenden Sie sich während längerer Schließzeiten des Prüfungsamtes 1 in dringenden Angelegenheiten in Vertretung an das Prüfungsamt 2.
Allgemeine Hinweise und Formulare
Informationen zum Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.
- Die Prüfungs- und Studienordnungen finden Sie im Verkündungsblatt.
- Im LSF (im Bereich Studien- / Prüfungsleistungen - Notenspiegel) können Sie einsehen, nach welcher Ordnung Sie studieren.
- Informationen zu ggf. auslaufenden Ordnungen (Infoschreiben, Umrechnungstabellen) erhalten Sie unter dem jeweiligen Reiter Ihres Studiengangs.
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel unbedingt die Matrikelnummer an!
Mail:
- Anfragen bzgl. der Leistungsübersichten sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nur über Korrespondenz mit der Ihnen zugewiesenen Uni-Mailadresse möglich!
Postanschrift:
- Das Prüfungsamt greift für jegliche schriftliche Korrespondenz mit Ihnen (Themenzustellungen, Bescheide zur Verlängerung der Bearbeitungszeit, Zusendung der Zeugnisunterlagen etc.) auf die Daten im Portal für Lehre und Lehre (PLuS) zurück. Achten Sie bitte unbedingt darauf, im Portal für Lehre und Lehre (PLuS) (https://plus.uni-hildesheim.de) stets Ihre aktuelle Postanschrift zu hinterlegen!
- Adressangaben auf Formularen werden nicht automatisch ins Portal für Lehre und Lehre (PLuS) übernommen.
- Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Anmeldung zu Prüfungs- und Studienleistungen im LSF:
- Bitte denken Sie daran, sich vor Semesterende in der Online-Prüfungsverwaltung (LSF) für alle Prüfungen / Veranstaltungen anzumelden, in denen Sie eine Leistung bescheinigt bekommen wollen (also sowohl für benotete Prüfungsleistungen als auch für unbenotete Studienleistungen). Ihre Prüfer können Ihre Leistungen sonst nicht verbuchen!
- Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen Veranstaltungsanmeldung und Anmeldung zu Studien-/Prüfungsleistungen!
Eine Anmeldung im LSF ist nicht möglich?
- Sofern eine Anmeldung zu Prüfungs-/ oder Studienleistungen im LSF nicht möglich ist (bspw. Studium Generale), können die Lehrenden die Leistungen per E-Mail oder Papier-Leistungsnachweis (Schein) dem Prüfungsamt direkt mitteilen.
- Ist eine Veranstaltung im LSF nicht für ein bestimmtes Modul geöffnet, wenden Sie sich bitte vor Besuch der Veranstaltung an die/den Modulverantwortliche/n des aufnehmenden Moduls (s. Studienordnung) und lassen Sie sich die Möglichkeit einer Anrechnung der Veranstaltung für das Modul genehmigen. Die Anrechnung muss auch dem Prüfungsamt bestätigt werden.
- Ohne korrekte Modulzuordnung im LSF bzw. ohne Zustimmung der/des Modulverantwortliche/n kann das Prüfungsamt eine Leistung nicht verbuchen.
Leistungsnachweise (Scheine):
- Sie finden den Leistungsnachweis auch unter den Reitern "Erziehungswissenschaft (B.A.), Erziehungswissenschaft (M.A.).
- Unter dem Reiter "Inszenierung der Künste und der Medien (M.A.)" finden Sie einen speziellen Studiennachweis für diesen Studiengang.
- Bitte benutzen Sie den Leistungsnachweis auch für Ihr Begleitfach.
- Leistungsnachweise können nur im Original und mit Institutsstempel akzeptiert und verbucht werden. Bis auf Weiteres gilt: Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Abschlussarbeiten, Anträgen, Leistungsnachweisen und sonstigen Unterlagen pdf-Dateien per E-Mail.
- Bitte füllen Sie die Leistungsnachweise vollständig (vollständiger Veranstaltungstitel, ggf. Veranstaltungsnummer) aus und geben Sie unbedingt an, in welchem Semester Sie die Leistung erbracht haben.
- Reichen Sie die Nachweise unverzüglich nach Erhalt im Prüfungsamt ein. Die Verbuchung der Leistungen kann durch das Sammeln und späte Einreichen der Nachweise eine erheblich längere Zeit in Anspruch nehmen (insbesondere vor Fristabläufen wie bspw. zur Masterbewerbung oder Abgabe des Formblatt 5 im BAföG-Amt).
Leistungsübersicht (Transcript of Records)
- Ihre aktuelle Leistungsübersicht (Transcript of Records) können Sie sich jederzeit selbstständig im LSF als PDF ausgeben lassen. Das Dokument ist ohne Unterschrift und Stempel gültig.
- Im LSF werden im Online-Notenspiegel auf dem vorläufigen Transcript of Records auch nicht bestandene Leistungen ausgewiesen. Das endgültige Transcript, welches zusammen mit dem Abschlusszeugnis ausgestellt wird, enthält die nicht bestandenen Leistungen nicht mehr.
Informationen zum Prüfungsdatum finden Sie hier.
Bis auf Weiteres gilt:
Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Abschlussarbeiten, Anträgen, Scheinen und sonstigen Unterlagen pdf-Dateien (max. 10 MB) per E-Mail (Uni-Account) an pruefungsamt-1(at)uni-hildesheim.de
Anmeldung der Abschlussarbeit:
- Die Abschlussarbeit kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt angemeldet werden, sofern die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllt sind (siehe Anmeldeformular Ihres Studiengangs).
- Das auf der Meldung einzutragende Thema ist gleichzeitig der Titel Ihrer Arbeit, welcher so in Ihrer Arbeit stehen muss.
- Das Thema wird Ihnen i.d.R. innerhalb einer Woche zugesendet. Dieses darf nur innerhalb der ersten zwei Wochen (Bachelor) bzw. 4 Wochen (Master) nach Ausgabe und nur mit Zustimmung Ihrer Erstprüfenden/Ihres Erstprüfenden geändert werden. Eine eigenmächtige Änderung kann zum Nichtbestehen führen. Ein formloses Antragsschreiben zur Änderung des Themas inkl. Bestätigung des Erstprüfers reichen Sie bitte im Prüfungsamt ein.
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte übersenden Sie für die Anmeldung von Abschlussarbeiten das ausgefüllte Anmeldeformular als pdf-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt 1. Die Unterschriften der Prüfenden werden nicht benötigt. Die Prüfenden müssen die Betreuung der Abschlussarbeit und das Thema der Abschlussarbeit per E-Mail dem Prüfungsamt 1 bestätigen.
Verlängerung der Bearbeitungszeit:
- Bei Krankheit ist unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) ein Attest im Original sowie ein formloses Antragsschreiben beim Prüfungsamt einzureichen.
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte nutzen Sie für die Abgabe von Abschlussarbeiten, Anträgen, Leistungsnachweisen und sonstigen Unterlagen pdf-Dateien per E-Mail.
- Sie erhalten schnellstmöglich eine Rückmeldung bezüglich einer möglichen Verlängerung der Bearbeitungszeit (i.d.R. verlängert sich die Bearbeitungszeit um die Anzahl der Krankheitstage).
Abgabe der Abschlussarbeit:
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte senden Sie Ihre Abschlussarbeit fristgerecht als PDF-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt 1 und verwenden Sie dabei Ihre Uni-E-Mail-Adresse. Senden Sie Ihre Arbeit bitte ausschließlich an das für Sie zuständige Prüfungsamt und nicht an die Prüfenden. Die Weiterleitung Ihrer Abschlussarbeit an die Prüfenden erfolgt über das Prüfungsamt. Sollte Ihre Datei eine Größe von 10 MB überschreiten, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Prüfungsamt. In diesem Fall kann die Möglichkeit einer Abgabe auf einem Datenträger (in zweifacher Ausfertigung) besprochen werden. Bei Einsendung Ihrer Abschlussarbeit auf einem Datenträger per Post gilt der Eingangsstempel der Universität Hildesheim und nicht der Poststempel!
Aufnahme in die Universitätsbibliothek:
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Soll Ihre Abschlussarbeit in der Universitätsbibliothek der Universität Hildesheim ausgestellt werden, müssen Sie diese über das Web-Formular der Universitätsbibliothek hochladen. Dies kann erst nach der (Gesamt-)Bewertung der Arbeit erfolgen. Bachelorarbeiten können nur bei einer Bewertung mit der Note 1,0 hochgeladen werden. Masterarbeiten können bei einer Bewertung bis zur Note 1,5 hochgeladen werden. Nähere Informationen sowie den Zugang zum Web-Formular finden Sie hier: https://www.uni-hildesheim.de/bibliothek/suchen-finden/abschlussarbeiten-online/abschlussarbeiten-upload/
Bitte binden Sie die folgende Eigenständigkeitserklärung in Ihre Abschlussarbeit ein, mit der Sie das selbstständige Verfassen der Arbeit versichern.
Die Ausstellung des Abschlusszeugnisses muss nicht gesondert beantragt werden. Sofern Sie Ihr Studium nicht mit der Abschlussarbeit oder dem Abschlusskolloquium abschließen, benötigt das Prüfungsamt für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses jedoch die Angabe über das Datum der letzten Prüfungs- oder Studienleistung, mit deren Bestehen Sie Ihr Studium abschließen. Relevant ist hier nicht das Datum der Eintragung, sondern das Datum der Abgabe bzw. Erbringung der Leistung. Bitte füllen Sie das hier zum Download bereitstehende Formular aus und lassen es Ihrem Prüfungsamt zukommen. Für die Erstellung der Zeugnisunterlagen ist anschließend i.d.R. mit einer Bearbeitungszeit von 4 - 6 Wochen zu rechnen.
Sie haben Ihre Zeugnisdokumente verloren? Für die Ausstellung einer Zweitschrift Ihrer Zeugnisdokumente (z.B. Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records oder Diploma Supplement) benutzen Sie bitte folgendes Formular. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass die entsprechenden Originaldokumente sich nicht mehr in Ihrem Besitz befinden, da Sie lediglich einen Satz Originalunterlagen besitzen dürfen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung vier Wochen dauern kann. Außerdem behält sich die Universität Hildesheim vor, Gebühren für die Ausstellung zu erheben.
Um nach dem 4. Semester weiterhin Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu erhalten, müssen Sie dem BAföG-Amt das ordnungsgemäße Studium nachweisen. Das dazu erforderliche Formblatt 5 kann Ihnen positiv ausgestellt werden, sofern Sie 90 Leistungspunkte erbracht haben. Zu beachten ist, dass nur Leistungspunkte berücksichtigt werden können, die bis zum Ende des 4. Fachsemesters (i.d.R. 30.09.) erbracht wurden.
Bitte füllen Sie den oberen Teil des Formblatt 5 (blauer Rand) aus und reichen Sie es im Prüfungsamt ein. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Formular an ein hauptamtliches Mitglied des Lehrkörpers zur Unterschrift und anschließend direkt an das BAföG-Amt weitergeleitet. Die Bearbeitungszeit kann aufgrund der Einholung der Unterschrift bis zu zwei Wochen dauern (in der vorlesungsfreien Zeit ggf. etwas länger). Wenn das fertig ausgefüllte Formblatt 5 nicht an das BAföG-Amt weitergeleitet werden soll, muss dies bitte vermerkt werden.
Die Berufsausbildungsförderung für Studierende der Universität Hildesheim wird vom Studentenwerk OstNiedersachsen betreut.
Vorziehen von Masterleistungen:
- Prüfungs- und Studienleistungen dürfen nur in dem Studiengang erbracht werden, in dem Sie auch eingeschrieben sind.
- Das Vorziehen von Masterleistungen im Bachelorstudium ist nicht zulässig.
- Zu Unrecht erbrachte Leistungen können nicht angerechnet und müssen entsprechend wiederholt werden.
Nachweis des Bachelorabschlusses:
- Bis zum Ende des ersten Mastersemesters (31.3. bei Beginn im Wintersemester bzw. 30.09. bei Beginn im Sommersemester) muss lt. Zulassungsbescheid der Bachelorabschluss nachgewiesen werden.
- Es ist also theoretisch möglich, im ersten Mastersemester eine Bachelorleistung zu absolvieren, die Ihnen noch zum Bestehen des Bachelorstudiums fehlt.
- Bitte beachten Sie jedoch, dass es in einem solchen Fall zu einer entsprechenden Mehrbelastung neben den Masterleistungen kommt.
Informationen zu den Themen Schwangerschaft, Mutterschutz und Stillzeit finden Sie hier.
Sofern Sie durch eine Behinderung oder chronische Erkankung beim Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen beeinträchtigt sind, können Sie einen Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleiches stellen. Im Leitfaden zum Nachteilsausgleich finden Sie unter anderem Hinweise zum Verfahren der Antragstellung sowie zur Antragsberechtigung, möglichen Formen eines Nachteilsausgleiches und den Anforderungen an die entsprechenden Nachweise.
Den Antrag und den Leitfaden finden Sie hier.
Erziehungswissenschaft (B.A.)
Unterlagen (Downloadlinks):
- Leistungsnachweis
- Empfehlungen zur Ausgestaltung von Modulprüfungen im Modul 14
- Praktikumsnachweis
- Hinweise und Downloads fürs Praktikum
- Meldung zur Abschlussarbeit
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte übersenden Sie für die Anmeldung von Abschlussarbeiten das ausgefüllte Anmeldeformular als pdf-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt 1. Die Unterschriften der Prüfenden werden nicht benötigt. Die Prüfenden müssen die Betreuung der Abschlussarbeit und das Thema der Abschlussarbeit per E-Mail dem Prüfungsamt 1 bestätigen.
- Hinweise und Materialien für Abschlussarbeiten
- Hinweise des Prüfungsamtes zur Abschlussarbeit
- Prüfungs- und Studienordnung
Erziehungswissenschaft mit den Schwerpunkten Pädagogik der Kindheit/ Diversity Education (M.A.)
Unterlagen (Downloadlinks):
- Leistungsnachweis
- Praktikumsnachweis
- Meldung zur Abschlussarbeit
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte übersenden Sie für die Anmeldung von Abschlussarbeiten das ausgefüllte Anmeldeformular als pdf-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt 1. Die Unterschriften der Prüfenden werden nicht benötigt. Die Prüfenden müssen die Betreuung der Abschlussarbeit und das Thema der Abschlussarbeit per E-Mail dem Prüfungsamt 1 bestätigen.
- Protokoll Abschlusskolloquium
- Prüfungs- und Studienordnung
Inszenierung der Künste und der Medien (M.A.)
Unterlagen (Downloadlinks):
Studienbegleitend
Masterarbeit und -disputation
- Meldung zur Masterarbeit
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte übersenden Sie für die Anmeldung von Abschlussarbeiten das ausgefüllte Anmeldeformular als pdf-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt 1. Die Unterschriften der Prüfenden werden nicht benötigt. Die Prüfenden müssen die Betreuung der Abschlussarbeit und das Thema der Abschlussarbeit per E-Mail dem Prüfungsamt 1 bestätigen.
- Vorlage Eigenständigkeitserklärung für Masterarbeit
- Einverständniserklärung Fristverkürzung
- Protokoll Masterdisputation
Studienabschluss
- Datum der letzten Studien-/Prüfungsleistung
- Exmatrikulation (link zum Immatrikulationsamt)
Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache (M.A.)
Unterlagen (Downloadlinks):
- Meldung zum Abschlussmodul
- Bis auf Weiteres gilt: Bitte übersenden Sie für die Meldung zur Masterarbeit und zur mündlichen Abschlussprüfung das ausgefüllte Formular als pdf-Datei per E-Mail an das Prüfungsamt 1. Die Unterschriften der Prüfenden werden nicht benötigt. Die Prüfenden müssen die Betreuung der Masterarbeit und das Thema der Masterrbeit per E-Mail dem Prüfungsamt 1 bestätigen.
- Protokoll der mündlichen Abschlussprüfung
- Laufzettel zur Anrechnung Doppelmaster M.ED.- Master DaZ 2013/2015
- Laufzettel zur Anrechnung Doppelmaster M.ED.- Master DaZ 2017
Weiterbildungsprogramm Inklusive Bildung, Inklusive Pädagogik und Kommunikation (M.A. berufsbegleitend)
Unterlagen (Downloadlinks):