Informationen zur Rückmeldung

Zur Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch den fristgerechten Eingang der fälligen Gebühren auf dem Konto der Universität Hildesheim.

Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nur dann vor, wenn Sie im kommenden Wintersemester (01.10.2024 bis 31.03.2025) noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen! Bitte melden Sie sich nicht zurück, sofern Sie alle für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen noch im laufenden Sommersemester erbringen (also bis spätestens 30.09.2024) und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse und die Abschlussdokumente warten.

Rückmeldefrist für das WINTERSEMESTER 2024/2025:
15.06.2024 bis 01.08.2024

Wenn Sie sich für das Wintersemester 2024/2025 beurlauben lassen möchten, müssen Sie innerhalb der Rückmeldefrist den entsprechenden Antrag im PLuS stellen. Im Portal finden Sie eine Kurzanleitung mit näheren Erläuterungen.

Zum Wintersemester 2024/2025 ist die Einführung des Deutschland-Semestertickets geplant. Das Deutschland-Semesterticket ist ein ausschließlich digitales Wallet- oder Web-Ticket. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des AStA der Universität Hildesheim.

Aufgrund der Umstellung des bisherigen Semestertickets auf das neue Deutschland-Semesterticket wird die UNI-Card bei der Validierung für das Wintersemester 2024/2025 derzeit nur eine Gültigkeit bis zum 30.09.2024 anzeigen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Wie hoch sind die Gebühren?

Der Semesterbeitrag beträgt 377,90 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
Studierendenwerksbeitrag: 114,- Euro
Beitrag Studierendenschaft: 12,50 Euro
Verkehrsticket: 176,40 Euro
Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro

  • Langzeitstudierende zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- Euro und den Semesterbeitrag (= insgesamt 877,90 Euro).
  • Promotionsstudierende zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von 377,90 Euro.
    Promotionsstudierende, die sich zu Zwecken des Promotionsstudiums mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Tickets (=außerhalb Deutschlands) aufhalten, können sich auf Antrag beim Immatrikulationsamt vom Verkehrsticket befreien lassen.
  • Studierende, die parallel auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, melden sich bitte im Immatrikulationsamt 2.
  • Beurlaubte Studierende zahlen lediglich den Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 114,- Euro.
  • Studierende mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben (nachzuweisen durch eine Kopie des Behindertenausweises, versehen mit einer gültigen Wertmarke), zahlen 201,50 Euro.
  • Austauschstudierende zahlen 302,90 Euro.
  • Studierende der Weiterbildungsstudiengänge "Inklusive Pädagogik und Kommunikation", "musik.welt-Kulturelle Diversität in der musikalischen Bildung" und "Rechtspsychologie" zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Studiengebühr und 201,50 Euro (Semesterbeitrag abzüglich Verkehrsticket).
Auf welches Konto sind die Gebühren zu überweisen?

Die für Ihre Rückmeldung erforderlichen Gebühren sind fristgerecht, d. h. spätestens bis zum 01. August 2024, auf das Konto der Universität Hildesheim zu überweisen:

Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE48 2595 0130 0011 0055 44
SWIFT-BIC: NOLADE21HIK

Wichtiger Hinweis: Ratenzahlungen sind nicht möglich!

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Nachnamen und Vornamen und keinen sonstigen Text an.
Beispiel:  „123456 Mustermann, Max“

Wichtig: Die Reihenfolge (zuerst Matrikelnummer, dann Name und Vorname) muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kann Ihre Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden und Ihre Rückmeldung reibungslos erfolgen!

Da die Daten von eingehenden Zahlungen automatisch verarbeitet werden, können Abweichungen vom vorgeschriebenen Verwendungszweck zu erheblichen Verzögerungen führen. Bitte achten Sie daher ganz besonders darauf, dass Ihre Matrikelnummer korrekt bei der Überweisung angegeben wird, da diese das maßgebliche Kriterium bei der automatischen Verarbeitung ist. Sofern Sie die Überweisung für Ihre Rückmeldung nicht selbst vornehmen, informieren Sie bitte unbedingt die Person, die die Überweisung für Sie durchführt.

Fristen

Die Rückmeldung für das Wintersemester 2024/2025 muss in der Zeit vom 15.06.2024 bis spätestens 01.08.2024 erfolgen. Die Rückmeldefrist ist zwingend einzuhalten! Die Universität Hildesheim behält sich vor, Ihnen den durch eine verspätete Zahlung im Rahmen eines Mahnverfahrens entstehenden Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.

Der Rückmeldezeitraum wird jedes Semester auf den Webseiten der Universität Hildesheim veröffentlicht. Zudem werden alle Studierenden per Rundmail über den Rückmeldezeitraum und die Modalitäten der Rückmeldung informiert.

Bitte tragen Sie in Ihrem und in unserem Interesse dafür Sorge, dass Sie sich fristgerecht rückmelden, um unnötigen Verwaltungsaufwand (Mahnverfahren) und den verzögerten Zugriff auf Ihre Immatrikulationsbescheinigungen zu vermeiden.

Wichtige Hinweise

§ 19 Abs. 6 S. 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) lautet wie folgt:
„Exmatrikuliert ist zum Ende des Semesters, wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht innerhalb der Frist rückmeldet oder fällige Abgaben oder Entgelte nicht innerhalb der Frist bezahlt."

Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten als Studierender.

Nur wer die erforderlichen Gebühren fristgerecht und vollständig an die Universität Hildesheim überweist und die Rückmeldung im Portal für Lehre und Studium (PLuS) bucht, gilt als rückgemeldet und kann somit die Gültigkeit der UNI-Card an einer der Validierungsstationen verlängern.

Weitere Informationen bekommen Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass wir unser Mahnverfahren für die Rückmeldung zum Wintersemester 2024/2025 und alle zukünftigen Semester umgestellt haben: Studierende, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, erhalten die Mahnung/Zahlungserinnerung nicht mehr per Briefpost sondern ausschließlich im Portal für Lehre und Studium als digitales Dokument.

Was ist noch zu beachten?

Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dem Immatrikulationsamt stets Ihre aktuelle Postanschrift bekannt ist. Änderungen Ihrer Adresse(n) nehmen Sie bitte über das "Portal für Lehre und Studium (PLuS)" vor.

Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie weiterhin:
Studierende sind gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim nach der Exmatrikulation oder während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Es ist also nicht möglich, Prüfungen (Bachelor- oder Masterarbeit, Hausarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen etc.) im exmatrikulierten oder beurlaubten Status abzulegen!