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Informationen zur Rückmeldung
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2025 endete am 01.03.2025. Eine Rückmeldung ist somit nicht mehr möglich.
Rückmeldezeitraum für das Wintersemester 2025/2026: 15.06.2025 – 01.08.2025
§ 19 Abs. 6 S. 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) lautet wie folgt:
„Exmatrikuliert ist zum Ende des Semesters, wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht innerhalb der Frist rückmeldet oder fällige Abgaben oder Entgelte nicht innerhalb der Frist bezahlt."
Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten als Studierender.
Nur wer die erforderlichen Gebühren fristgerecht und vollständig an die Universität Hildesheim überweist und die Rückmeldung im Portal für Lehre und Studium (PLuS) bucht, gilt als rückgemeldet und kann somit die Gültigkeit der UNI-Card an einer der Validierungsstationen verlängern und auf die Immatrikulationsbescheinigungen zugreifen..
Weitere Informationen zur UNI-Card bekommen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir unser Mahnverfahren für die Rückmeldung umgestellt haben: Studierende, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, erhalten die Mahnung/Zahlungserinnerung nicht mehr per Briefpost sondern ausschließlich im Portal für Lehre und Studium als digitales Dokument.
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dem Immatrikulationsamt stets Ihre aktuelle Postanschrift bekannt ist. Änderungen Ihrer Adresse(n) nehmen Sie bitte über das "Portal für Lehre und Studium (PLuS)" vor.
Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Studierende sind gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim nach der Exmatrikulation oder während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Es ist also nicht möglich, Prüfungen (Bachelor- oder Masterarbeit, Hausarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen etc.) im exmatrikulierten oder beurlaubten Status abzulegen!