Informationen zur Rückmeldung
Rückmeldefrist für das SOMMERSEMESTER 2026:
15.01.2026 bis 01.03.2026
Zur Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie sich fristgerecht zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt durch den fristgerechten Eingang der fälligen Gebühren auf dem Konto der Universität Hildesheim.
Bitte nehmen Sie die Rückmeldung nur dann vor, wenn Sie im kommenden Sommersemester (01.04.2026 bis 30.09.2026) noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen! Bitte melden Sie sich nicht zurück, sofern Sie alle für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen noch im laufenden Wintersemester erbringen (also bis spätestens 31.03.2026) und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse und die Abschlussdokumente warten.
Eine Rückmeldung kann nicht durchgeführt werden, wenn ein Rückmeldehindernis für das Sommersemester 2026 (z. B. Bachelorabschluss noch nicht nachgewiesen oder Einschreibauflagen noch nicht erfüllt) vorliegt. Ob ein solches Rückmeldehindernis vorliegt, können Sie im PLuS einsehen.
Wie hoch sind die Gebühren?
Der Semesterbeitrag beträgt 439,85 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:
- Studierendenwerksbeitrag: 138 Euro
Detaillierte Informationen zur Erhöhung des Studierendenwerksbeitrags finden Sie hier. - Beitrag Studierendenschaft: 12,50 Euro
- Verkehrsticket (Deutschlandsemesterticket): 208,80 Euro
- Kulturticket: 5,55 Euro
- Verwaltungskostenbeitrag: 75,- Euro
- Langzeitstudierende zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- Euro und den Semesterbeitrag (= insgesamt 939,85 Euro). Der Gebührenbescheid wird Ihnen im Portal für Lehre und Studium (PLuS) angezeigt.
- Promotionsstudierende zahlen den Semesterbeitrag in Höhe von 439,85 Euro.
Promotionsstudierende, die sich zu Zwecken des Promotionsstudiums nachweislich mindestens drei Monate des jeweiligen Semesters außerhalb Deutschlands aufhalten, können sich auf Antrag beim Immatrikulationsamt 4 (Inka Weinhold) innerhalb der Rückmeldefrist vom Verkehrsticket befreien lassen. - Studierende, die parallel auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, melden sich bitte im Immatrikulationsamt 2 (Franziska Lange).
- Beurlaubte Studierende zahlen lediglich den Studierendenwerksbeitrag in Höhe von 138 Euro. Es ist möglich, die Beurlaubung mit Semesterticket (=Verkehrs- und Kulturticket) zu beantragen. In diesem Falle ist ein Gesamtbetrag in Höhe von 352,35 Euro (138 Euro Studierendenwerksbeitrag zuzüglich 208,80 Euro für das Verkehrsticket zuzüglich 5,55 Euro für das Kulturticket) zu entrichten. WICHTIGER HINWEIS: Bei einer Beurlaubung mit Semesterticket ist die Validierung der UNI-Card frühestens ab 01.04.2026 möglich!
- Studierende mit Behinderung, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben (nachzuweisen durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, versehen mit einer gültigen Wertmarke), zahlen 231,05 Euro.
- Austauschstudierende zahlen 364,85 Euro.
- Studierende der Weiterbildungsstudiengänge "musik.welt-Kulturelle Diversität in der musikalischen Bildung" und "Rechtspsychologie" zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Studiengebühr und 225,50 Euro (Semesterbeitrag abzüglich Verkehrsticket und Kulturticket).
Auf welches Konto sind die Gebühren zu überweisen?
Die für Ihre Rückmeldung erforderlichen Gebühren sind fristgerecht, d. h. spätestens bis zum 01. März 2026, auf das Konto der Universität Hildesheim zu überweisen.
Empfänger: Stiftung Universität Hildesheim
IBAN: DE48 2595 0130 0011 0055 44
BIC: NOLADE21HIK
Name der Bank: Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Wichtiger Hinweis: Ratenzahlungen sind nicht möglich!
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Nachnamen und Vornamen und keinen sonstigen Text an.
Beispiel: „123456 Mustermann, Max“
Wichtig: Die Reihenfolge (zuerst Matrikelnummer, dann Name und Vorname) muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kann Ihre Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden und Ihre Rückmeldung reibungslos erfolgen!
Da die Daten von eingehenden Zahlungen automatisch verarbeitet werden, können Abweichungen vom vorgeschriebenen Verwendungszweck zu erheblichen Verzögerungen führen. Bitte achten Sie daher ganz besonders darauf, dass Ihre Matrikelnummer korrekt bei der Überweisung angegeben wird, da diese das maßgebliche Kriterium bei der automatischen Verarbeitung ist. Sofern Sie die Überweisung für Ihre Rückmeldung nicht selbst vornehmen, informieren Sie bitte unbedingt die Person, die die Überweisung für Sie durchführt.
Fristen
Die Rückmeldung für das Sommersemester 2026 muss in der Zeit vom 15.01.2026 bis spätestens 01.03.2026 erfolgen. Die Rückmeldefrist ist zwingend einzuhalten! Die Universität Hildesheim behält sich vor, Ihnen den durch eine verspätete Zahlung im Rahmen eines Mahnverfahrens entstehenden Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Der Rückmeldezeitraum wird jedes Semester auf den Webseiten der Universität Hildesheim veröffentlicht. Zudem werden alle Studierenden per Rundmail über den Rückmeldezeitraum und die Modalitäten der Rückmeldung informiert.
Bitte tragen Sie in Ihrem und in unserem Interesse dafür Sorge, dass Sie sich fristgerecht rückmelden, um unnötigen Verwaltungsaufwand (Mahnverfahren) und den verzögerten Zugriff auf Ihre Immatrikulationsbescheinigungen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise
§ 19 Abs. 6 S. 3 Nr. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) lautet wie folgt:
„Exmatrikuliert ist zum Ende des Semesters, wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht innerhalb der Frist rückmeldet oder fällige Abgaben oder Entgelte nicht innerhalb der Frist bezahlt."
Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten als Studierender.
Nur wer die erforderlichen Gebühren fristgerecht und vollständig an die Universität Hildesheim überweist und die Rückmeldung im Portal für Lehre und Studium (PLuS) bucht, gilt als rückgemeldet und kann somit die Gültigkeit der UNI-Card an einer der Validierungsstationen verlängern und auf die Immatrikulationsbescheinigungen zugreifen..
Weitere Informationen zur UNI-Card bekommen Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass wir unser Mahnverfahren für die Rückmeldung umgestellt haben: Studierende, die ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind, erhalten die Mahnung/Zahlungserinnerung nicht mehr per Briefpost sondern ausschließlich im Portal für Lehre und Studium als digitales Dokument.
Die Gebührenbescheide für Langzeitstudierende werden nicht mehr postalisch versandt. Sie werden Ihnen im Portal für Lehre und Studium angezeigt.
Was ist noch zu beachten?
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dem Immatrikulationsamt stets Ihre aktuelle Postanschrift bekannt ist. Änderungen Ihrer Adresse(n) nehmen Sie bitte ausschließlich über das "Portal für Lehre und Studium (PLuS)" vor.
Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Studierende sind gemäß der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim nach der Exmatrikulation oder während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Es ist also nicht möglich, Prüfungen (Bachelor- oder Masterarbeit, Hausarbeiten, mündliche Abschlussprüfungen etc.) im exmatrikulierten oder beurlaubten Status abzulegen!
Hinweis zur Erhöhung des Studierendenwerksbeitrags
Das Studierendenwerk OstNiedersachsen hat entschieden, den Studierendenwerksbeitrag zu erhöhen. Detaillierte Informationen zur Erhöhung finden Sie hier.
Der Studierendenwerksbeitrag ist Teil des Semesterbeitrags, den Sie für Ihre Rückmeldung zu zahlen haben. Die Universität Hildesheim ist gem. § 70 Abs. 1 S. 2 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) verpflichtet, den Studierendenwerksbeitrag für das Studierendenwerk OstNiedersachsen zu erheben.