FAQ Immatrikulationsamt
Wo finde ich welche Bescheinigung?
Folgende Bescheinigungen finden Sie im Portal für Lehre und Studium (PLuS) zum Download:
- Immatrikulationsbescheinigungen
- Bescheinigung nach § 9 BAföG
- eine englische Version Ihrer Immatrikulationsbescheinigung (enrolment certificate)
- Studienverlaufsbescheinigung
- Zahlungsnachweis (für das jeweils aktuelle Semester)
Sobald Sie exmatrikuliert sind, finden Sie hier auch Ihre Exmatrikulationsbescheinigung sowie Ihre Rentenbescheinigung.
Zu den Bescheinigungen gelangen Sie im PLuS über:
Mein Studium → Studienservice → Bescheinigungen.
Sollten Sie einen Zahlungsnachweis für vergangene Semester (vor Wintersemester 2021/2022) benötigen, wenden Sie sich bitte an Frau Windhorst: iamt-3(at)uni-hildesheim.de.
Ich habe mein Studium an der Universität Hildesheim bereits vor mehr als einem Semester beendet und benötige noch einmal eine Exmatrikulationsbescheinigung/Rentenbescheinigung/Studienverlaufsbescheinigung.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Frau Lange (Immatrikulationsamt 2) unter iamt-2(at)uni-hildesheim.de.
Bitte beachten Sie: Immatrikulationsbescheinigungen werden nicht nachträglich ausgestellt.
Was muss ich bei meinem Antrag auf Beurlaubung beachten?
Je nach Beurlaubungsgrund müssen Sie unterschiedliche Dinge beachten. Generell gilt: Wählen Sie den passenden Grund für die Beurlaubung und die Gebühr an und achten Sie auf die erforderlichen Unterschriften.
- Bei länger andauernden Erkrankungen: Reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein, auf dem unmissverständlich formuliert ist, dass Sie für das gesamte Semester (01.10.-31.03. bzw. 01.04.-30.09.) nicht studierfähig sind.
- Mutterschutz (Schwangerschaft): Reichen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder den Mutterpass (wichtig: mit Deckblatt!) ein.
- Elternzeit: Reichen Sie bitte die Geburtsurkunde ein. Beachten Sie: Väter können erst ab der Geburt auf Grund von Elternzeit beurlaubt werden!
- Familiäre Pflege: Reichen Sie bitte einen Nachweis des Verwandtschaftsgrades über Geburtsurkunden und/oder Heiratsurkunden ein. Außerdem benötigen wir ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und eine Bescheinigung der Pflegekasse, dass die Pflegetätigkeit von Ihnen vorgenommen wird. Beachten Sie: Nur zulässig für die Pflege von Familienangehörigen (dazu zählen u. a.: Stiefeltern, Partner in lebenspartnerschaftähnlichen Gemeinschaften, Ehegatten/Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten/Lebenspartner)!
- Praktikum: Achten Sie darauf, dass die Förderlichkeit für das Studium mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden muss. Reichen Sie zusätzlich noch den Praktikumsvertrag ein, in dem die Laufzeit von mindestens 3 Monaten innerhalb des Semesters vermerkt ist. Beachten Sie: Wir benötigen einen Praktikumsvertrag und keinen Arbeitsvertrag. Dabei ist es unerheblich, ob Sie für Ihr Praktikum entlohnt werden oder nicht.
- Auslandsaufenthalt: Achten Sie darauf, dass die Förderlichkeit für das Studium mit Unterschrift und Stempel bestätigt werden muss, wenn Sie den Aufenthalt nicht über das International Office planen.
Weitere Informationen zur Beurlaubung vom Studium sowie das benötigte Antragsformular finden Sie hier.
Wie exmatrikuliere ich mich selbst?
Für die eigenständige Exmatrikulation müssen Sie im Portal für Lehre und Studium (PLuS) den Antrag auf Exmatrikulation stellen. Eine Kurzanleitung zur elektronischen Antragstellung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt auch die auf der Website unter „Antrag auf Exmatrikulation“ genannten Hinweise!
Ich habe meine Abschlussprüfung bestanden, muss ich mich selbst exmatrikulieren?
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt Ihre Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt.
Auch wenn Sie Ihre letzte Prüfungs- bzw. Studienleistung erst am Ende eines Semesters (also Ende März oder Ende September) absolvieren bzw. absolviert haben, erfolgt die Exmatrikulation zum Ende des entsprechenden Semesters (also zum 31.03. bzw. zum 30.09.).
Ein Beispiel: Sie geben Ihre Bachelorarbeit am 29.03. eines Jahres ab. Ihre Bachelorarbeit ist die letzte Leistung, die Sie noch erbringen müssen und es ist keine Verteidigung o. Ä. erforderlich. In diesem Fall endet Ihr Studium zum Ende des Wintersemesters (also am 31.03.). Hierbei ist es nicht relevant, ob die Bewertung Ihrer Bachelorarbeit noch im Wintersemester oder erst im Sommersemester erfolgt und somit auch Ihre Note erst im Sommersemester eingetragen wird. Entscheidend ist nur, an welchem Tag Sie die Arbeit abgegeben haben. Bei Abgabe am 29.03. erfolgt die Exmatrikulation somit zum 31.03. des Jahres.
Achtung: Auch wenn Sie sich bereits für das kommende Semester zurückgemeldet haben, endet Ihr Studium zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre letzte Leistung erbracht haben. In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass Sie erst nach Erstellung Ihres Abschlusszeugnisses und somit ggf. erst Wochen nach Beginn des neuen Semesters noch rückwirkend zum Ende des vorherigen Semesters exmatrikuliert werden. Sie verlieren in diesem Fall rückwirkend zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihre letzte Leistung erbracht haben, Ihren Studierendenstatus.
Beispiel: Sie haben Ihre Bachelorarbeit am 29.03. abgegeben, Ihr Abschlusszeugnis wird jedoch erst am 15.05. erstellt. In diesem Fall würden Sie trotzdem rückwirkend zum 31.03. exmatrikuliert werden und wären somit (sofern Sie nicht bereits ein Masterstudium an der Uni Hildesheim aufgenommen haben) ab dem 01.04. keine Studentin/kein Student mehr.
Wenn Sie eine rückwirkende Exmatrikulation vermeiden wollen, können Sie selbst einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Beachten Sie hierfür bitte die Hinweise unter „Wie exmatrikuliere ich mich selbst?“. Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (incl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten. Das frühestmögliche Exmatrikulationsdatum ist das Datum der letzten Prüfungsleistung / Eingangsdatum des Antrags auf Exmatrikulation. Bitte beachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Prüfung immatrikuliert sein müssen, ansonsten wird die Prüfung nicht anerkannt.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen sollten, können Sie sich gern an Frau Franziska Lange wenden:
+49 5121 883-91306
iamt-2@uni-hildesheim.de
Auf meiner Exmatrikulationsbescheinigung steht, dass ich aus „sonstigen Gründen“ exmatrikuliert wurde, obwohl ich die Abschlussprüfung bestanden habe. Was muss ich tun?
In diesem Fall müssen Sie nichts weiter tun. Sobald Ihre Abschlussnoten eingetragen und Ihr Zeugnis erstellt wurde, erhalten wir eine Information vom zuständigen Prüfungsamt. Hierauf ändern wir den Grund auf der Exmatrikulationsbescheinigung zu „Beendigung Studium nach Prüfung“ und Sie können Sich die aktualisierte Exmatrikulationsbescheinigung über das PLuS abrufen.
Auf meiner Exmatrikulationsbescheinigung steht, dass ich aufgrund von „fehlender Rückmeldung“ exmatrikuliert wurde, obwohl ich die Abschlussprüfung bestanden habe. Was muss ich tun?
In diesem Fall senden Sie bitte eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses als PDF-Datei an das Immatrikulationsamt 2 (iamt-2(at)uni-hildesheim.de) und geben Sie Ihr Anliegen kurz wieder. Wir erstellen dann eine aktualisierte Exmatrikulationsbescheinigung mit korrigiertem Grund für die Exmatrikulation.
Bekomme ich den Semesterbeitrag erstattet, wenn ich einen Antrag auf Exmatrikulation stelle?
Wenn Sie Ihre Exmatrikulation bis spätestens einen Monat nach dem Vorlesungsbeginn für einen Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes beantragen und Ihre UNI-Card innerhalb dieser Frist abgeben, wird Ihnen von der Universität Hildesheim der komplette Semesterbeitrag erstattet.
Beispiel 1: Sie schließen Ihr Studium bereits zum Ende des Sommersemesters ab, haben sich jedoch für das folgende Wintersemester zurückgemeldet. Wenn Sie einen Antrag auf Exmatrikulation zum 30.09. stellen, werden Ihnen die für das kommende Wintersemester gezahlten Gebühren erstattet.
Beispiel 2: Sie stellen zum 15.04. einen Antrag auf Exmatrikulation, da Sie Ihr Studium unterbrechen wollen. Die Vorlesungszeit des Sommersemesters hat am 10.04. begonnen. In diesem Fall erhalten Sie den kompletten Semesterbeitrag erstattet, sofern Sie bis zum 15.04. Ihre UNI-Card im Immatrikulationsamt abgegeben haben.
Beispiel 3: Sie stellen zum 31.05. einen Antrag auf Exmatrikulation und legen dem Antrag auf Exmatrikulation Ihre UNI-Card bei. Die Vorlesungszeit des Sommersemesters hat am 10.04. begonnen. In diesem Fall erfolgt die Exmatrikulation zum 31.05., Sie erhalten jedoch keine Erstattung, da die Frist für mögliche Erstattungen bereits zum 10.05. (= einen Monat nach Vorlesungsbeginn) abgelaufen ist.
Werde ich exmatrikuliert, wenn ich mehr als 20 Stunden pro Woche arbeite?
Nein. Aber: Wer regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit arbeitet, muss volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen und profitiert nicht von den günstigen Beiträgen für Studierende. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an Ihre Krankenkasse. Bitte beachten Sie auch mögliche Auswirkungen auf Ihre BAföG-Förderung.
Unter welchen Voraussetzungen wird keine Langzeitstudiengebühr erhoben?
Die Langzeitstudiengebühr wird nicht erhoben für Semester, in dem die oder der Studierende
- beurlaubt ist
- ein Kind im Sinne des § 25 Abs. 5 BAföG tatsächlich betreut, das zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- eine nahe Angehörige oder einen nahen Angehörigen im Sinne des § 7 Abs. 3 des Pflegezeitgesetzes pflegt und die Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 des Pflegezeitgesetzes nachgewiesen worden ist
- eine in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehene Studienzeit im Ausland absolviert
- ein in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgesehenes praktisches Studiensemester absolviert (nur im Masterstudiengang Sozial- und Organisationspädagogik vorgesehen!)
- die als gewählte Vertreterin oder gewählter Vertreter in einem Organ der Hochschule, der Studierendenschaft oder des Studentenwerks tätig ist (diese Regelung findet für höchstens zwei Semester Anwendung)
- der/die das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wahrnimmt (diese Regelung findet für höchstens zwei Semester Anwendung)
Genauere Angaben zu den Voraussetzungen finden Sie im „MERKBLATT zu den Ausnahmeregelungen“.
Bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung sowie bei studienzeitverlängernden Folgen als Opfer einer Straftat haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass der Langzeitstudiengebühr zu stellen. Genauere Angaben zu den Voraussetzungen und das Antragsformular finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Langzeitstudiengebühr nicht um den Semesterbeitrag handelt. Seit der Abschaffung der Studienbeiträge verfügt jede/r Studierende über ein Studienguthaben. Das Studienguthaben ergibt sich aus der Zahl der Semester der Regelstudienzeit für den gewählten grundständigen Studiengang zuzüglich sechs weiterer Semester. Für einen konsekutiven Masterstudiengang erhöht sich das Studienguthaben um die Zahl der Semester der Regelstudienzeit für diesen Studiengang. Studierende, deren Studienguthaben verbraucht ist, müssen pro Semester wegen der erhöhten Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von 500,- Euro zahlen.
Weitere Informationen zum Studienguthaben und zu den Langzeitstudiengebühren finden Sie hier.
Wo kann ich die Änderung meines Namens (z. B. aufgrund von Heirat, Scheidung oder Adoption) anzeigen?
Eine Namensänderung beantragen Sie bitte über das Portal für Lehre und Studium (PLuS).
Bitte beachten Sie, dass ein entsprechender Nachweis benötigt wird. Weitere Informationen finden Sie in unserer Anleitung.
Wo kann ich meine persönlichen Daten (z. B. nach einem Umzug) ändern?
Ihre persönlichen Kontaktdaten wie Anschrift, Telefonnummer und Ihre private Mailadresse ändern Sie bitte im PLuS.
Zu der Funktion gelangen Sie im PLuS über: Mein Studium → Studienservice → Kontaktdaten.
Bitte achten Sie darauf, dass im PLuS stehts Ihre aktuelle Anschrift hinterlegt ist. Wenn eine veraltete Anschrift hinterlegt ist, kann dies u. a. dazu führen, dass Ihnen wichtige Schreiben oder Dokumente nicht postalisch zugestellt werden können und dadurch wichtige Fristen verstreichen!
Um Änderungen bei Ihrer Staatsangehörigkeit oder bei Ihrem eingetragenen Geschlecht oder eine Korrektur Ihres Geburtsortes vornehmen zu lassen, stellen Sie bitte einen entsprechenden Antrag im PLuS. Unsere Anleitung gibt Ihnen hierzu Hilfestellung.
Wie funktioniert die Priorisierung?
Die Universität Hildesheim ermöglicht es folgenden Personengruppen, sich für die automatische Kursvergabe priorisiert im LSF vermerken zu lassen:
- schwangere Studentinnen
- Studierende mit Kindern, die zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Studierende mit Pflegeaufgaben
- Studierende, die dauerhaft chronisch erkrankt sind oder bei denen eine anerkannte Behinderung von mindestens 50 % vorliegt
Um sich für die automatische Kursvergabe priorisiert im LSF vermerken zu lassen, müssen spezifische Dokumente im Immatrikulationsamt eingereicht werden.
- Schwangere Studentinnen:
Bitte reichen Sie einen Nachweis über die Schwangerschaft, bspw. über eine Kopie der Seite im Mutterpass, die den voraussichtlichen Geburtstermin ausweist oder über eine ärztliche Bescheinigung, ein. Den Nachweis können Sie als PDF-Datei per E-Mail an sekretariat-d3@uni-hildesheim.de oder in Papierform per Post an Inga Zabel senden. Auch der persönliche Einwurf der Dokumente in das Postfach 602 im Postraum (N 020) ist möglich.
- Studierende mit Kindern, die zu Beginn des Semesters das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
Bitte reichen Sie einmalig die Kopie der Geburtsurkunde Ihres (jüngsten) Kindes und zudem für jedes Semester, für dass Sie sich priorisieren lassen möchten, eine aktuelle Haushaltsbescheinigung ein. Eine aktuelle Haushaltsbescheinigung (in manchen Städten und Gemeinden heißt diese erweiterte Meldebescheinigung) erhalten Sie im Einwohnermeldeamt Ihrer zuständigen Stadt/Gemeinde. Die Dokumente können Sie als PDF-Datei per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de oder in Papierform per Post an Jessica Windhorst senden. Auch der persönliche Einwurf der Dokumente in das Postfach 665 im Postraum (N 020) ist möglich. Genauere Angaben zu den einzureichenden Dokumenten und den Voraussetzungen für die Priorisierung finden Sie hier.
- Studierende mit Pflegeaufgaben:
Bitte reichen Sie einmalig einen Nachweis des Verwandtschaftsgrades (z. B. durch Geburtsurkunde) und das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ein und zudem für jedes Semester, für dass Sie sich priorisieren lassen möchten, eine Bescheinigung der Pflegekasse aus der hervorgeht, dass die Pflegetätigkeit von Ihnen vorgenommen wird. Die Dokumente können Sie als PDF-Datei per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de oder in Papierform per Post an Jessica Windhorst senden. Auch der persönliche Einwurf der Dokumente in das Postfach 665 im Postraum (N 020) ist möglich. Genauere Angaben zu den einzureichenden Dokumenten und den Voraussetzungen für die Priorisierung finden Sie hier.
- Studierende die dauerhaft chronisch erkrankt sind oder bei denen eine anerkannte Behinderung von mindestens 50 % vorliegt:
Bitte reichen Sie bei einer chronischen Erkrankung eine aktuelle amtsärztliche Bescheinigung des Gesundheitsamtes ein, die folgende Angaben enthalten sollte:
-Bezeichnung der Behinderung oder schweren Erkrankung
-Begründung, warum und in welchem prozentualen Umfang die Behinderung oder schwere Erkrankung die Studierfähigkeit beeinträchtigt
-Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung oder Erkrankung.
Bitte beachten Sie: Eine fachärztliche Bescheinigung ist nicht ausreichend! Es ist zwingend eine amtsärztliche Bescheinigung erforderlich.
Bitte reichen Sie bei einer anerkannten Behinderung von mindestens 50 % eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises ein.
Die Dokumente können Sie als PDF-Datei per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de oder in Papierform per Post an Jessica Windhorst senden. Auch der persönliche Einwurf der Dokumente in das Postfach 665 im Postraum (N 020) ist möglich. Genauere Angaben zu den einzureichenden Dokumenten und den Voraussetzungen für die Priorisierung finden Sie hier.
Damit Ihre Priorisierung rechtzeitig vor der Vergabe der Veranstaltungen eingetragen werden kann, reichen Sie die genannten Dokumente bitte bis spätestens zwei Wochen vor Anmeldeschluss im LSF im Immatrikulationsamt ein! Sobald der Antrag auf Priorisierung bearbeitet wurde, können Sie im Portal für Lehre und Studium (PLuS) unter „LSF-Priorisierung“ einsehen, dass die Priorisierung erfolgt ist.
Wieso bin ich trotz Überweisung des Semesterbeitrages noch nicht für das Folgesemester zurückgemeldet?
Die Rückmeldung erfolgt in zwei Schritten:
Nach der Überweisung des Semesterbeitrages müssen Sie Ihre Rückmeldung noch eigenständig über das Portal für Lehre und Studium (PLuS) verbuchen. Wie genau das geht, erfahren Sie in unserer Kurzanleitung.
Was ist ein Rückmeldehindernis?
Sollten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung nicht herunterladen oder Ihre UNI-Card nicht validieren können, dann kann es sein, dass im PLuS ein Rückmeldehindernis hinterlegt ist. Das Rückmeldehindernis bedeutet, dass Sie sich zum nächsten Semester (noch) nicht zurückmelden können, da die Rückmeldung noch an Bedingungen geknüpft ist. Den Grund der Sperre können Sie unter Studienservice → Mein Status und hier „Rückmeldehindernisse“ ablesen.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Rückmeldehindernis wenden?
Unter dem Reiter Zuständigkeiten nach Themen können Sie die Zuständigkeitsbereiche der Sachbearbeiterinnen mit dem Grund Ihres Rückmeldehindernisses abgleichen und dann die für Sie zuständige Sachbearbeiterin kontaktieren.
Kann man sich von der Zahlung des Deutschlandsemestertickets befreien lassen?
Die Befreiung ist in folgenden Fällen möglich:
- Beurlaubte Studierende können bei Antragsstellung entscheiden, ob Sie den Antrag auf Beurlaubung mit oder ohne Verkehrs- und Kulturticket stellen. Weitere Informationen zu Beurlaubungen finden Sie hier (unter „Antrag auf Beurlaubung“) sowie in der FAQ-Liste unter "Beurlaubung".
- Schwerbehinderte Studierende, die im Besitz einer Wertmarke sind und damit berechtigt sind, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, können sich von der Zahlung des Semestertickets befreien lassen, indem sie eine Kopie ihrer aktuellen Wertmarke als eingescannte PDF-Datei per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de senden. Auch der persönliche Einwurf der Kopie in das Postfach 665 im Postraum (HC.N.0.20) ist möglich.
- Promotionsstudierende, die sich innerhalb des jeweiligen Semesters mindestens drei Monate außerhalb Deutschlands aufhalten und hierfür einen entsprechenden Nachweis erbringen, können per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de einen „Antrag auf Befreiung vom Deutschlandsemesterticket für Promotionsstudierende“ stellen.
An wen gebe ich das Formular für den Waisenrentenanspruch?
Sie können das entsprechende Formular eingescannt als PDF-Datei oder postalisch an Frau Lange (Immatrikulationsamt 2) (iamt-2(at)uni-hildesheim.de) schicken. Bitte tragen Sie ab „6 Bescheinigung der Schule, Fachschule, Fachhochschule, Hochschule“ nur Ihren Namen und das Geburtsdatum ein. Alle restlichen Informationen werden von den Sachbearbeiterinnen ausgefüllt. Das Formular senden wir Ihnen anschließend postalisch an Ihre im PLuS hinterlegte Adresse zurück.
Ich möchte gern ein Fach wechseln, was muss ich dafür tun?
Ob und wie Sie ein Studienfach wechseln können, hängt in erster Linie davon ab, welchen Studiengang Sie studieren:
- Polyvalente Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge (Lehramt, EAL, SGL, UWS, WPlus, individuelle Variante):
Wechsel von einem der Hauptfächer:
Ein Fachwechsel muss über das Antragsformular „Antrag auf Fachwechsel“ innerhalb der Frist beantragt werden. Für einen Wechsel zum Wintersemester muss der Antrag bis spätestens zum 15.07., für einen Wechsel zum Sommersemester bis spätestens 15.01. eines Jahres beim Immatrikulationsamt gestellt werden. Das Antragsformular und weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite unter Formulare und Hinweise.
Ein Wechsel ist nur dann möglich, wenn in dem gewünschten Studienfach freie Kapazitäten vorhanden sind. Ein Fachwechsel zu Deutsch, zu Englisch oder zu Sachunterricht ist aus kapazitären Gründen nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung der Anträge in Verbindung mit der Kapazitätsprüfung bis zu zwei Monaten Zeit in Anspruch nehmen kann. Bitte sehen Sie von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand ab! Sie werden umgehend per E-Mail informiert, sobald abschließend über Ihren Antrag entschieden wurde.
Wechsel des Wahlpflichtfaches innerhalb des Lehramtsstudiums:
Der Wechsel des Wahlpflichtfaches muss über das Antragsformular „Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtfaches“ beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Sie können einen Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtfaches jederzeit stellen. Das Antragsformular und weitere Hinweise finden Sie auf unserer Seite unter Formulare und Hinweise.
Wechsel des Ergänzungsfaches bei der Studienvariante EAL:
Der Wechsel des Ergänzungsfaches muss formlos beim Immatrikulationsamt beantragt werden, beispielsweise per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können einen Antrag auf Wechsel des Ergänzungsfaches jederzeit stellen.
Wechsel des Wahlpflicht- und Ergänzungsfaches bei der individuellen Studienvariante:
Der Wechsel des Wahlpflicht- und Ergänzungsfaches muss formlos beim Immatrikulationsamt beantragt werden, beispielsweise per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de. Sie können einen Antrag auf Wechsel des Wahlpflicht- und Ergänzungsfaches jederzeit stellen.
Wechsel des Ergänzungsfaches in der Studienvariante UWS:
Der Wechsel des Ergänzungsfaches muss über das Antragsformular „Antrag auf Wechsel der Rahmenstudienordnung oder des Ergänzungsfaches Studienvariante: B.Sc. Umweltsicherung“ beim Prüfungsamt beantragt werden. Sie können einen Antrag auf Wechsel des Ergänzungsfaches jederzeit beantragen. Das Antragsformular und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des Prüfungsamtes:
https://www.uni-hildesheim.de/dez3/pruefungsamt/polyvalenter-zwei-faecher-bachelor-studiengang-varianten/
- Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft:
Der Wechsel des Begleitfaches muss formlos beim Immatrikulationsamt beantragt werden, beispielsweise per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de . Sie können einen Antrag auf Wechsel des Begleitfaches jederzeit stellen.
- Bachelorstudiengänge Internationale Kommunikation und Übersetzen (IKÜ) und Internationales Informationsmanagement (IIM):
Der Wechsel des Wahlpflichtfaches muss formlos beim Immatrikulationsamt beantragt werden, beispielsweise per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de . Sie können einen Antrag auf Wechsel des Wahlpflichtfaches jederzeit stellen.
Achtung: Bei der Studienvariante Digitale Sozialwissenschaften des Bachelorstudiengangs IIM ist kein Wechsel des Wahlpflichtfaches möglich, da die Fächer Politik und Soziologie von der Studienordnung vorgegeben sind.
- Bachelorstudiengänge Kulturwissenschaften und künstlerische Praxis, Philosophie – Künste – Medien, Literarisches Schreiben und Kulturjournalismus und Szenische Künste:
Der Wechsel eines Faches muss von der jeweiligen Prüfungskommission genehmigt werden. Bitte wenden Sie sich für einen Fachwechsel direkt an die für Sie zuständige Prüfungskommission.
Ich möchte gern meinen Schwerpunkt ändern, was muss ich dafür tun?
- Wechsel des Schwerpunktes innerhalb des Lehramts-Studiums (Polyvalente Zwei-Fächer-Bachelorstudiengänge):
Unter einem Schwerpunktwechsel wird der Wechsel von einer Schulform zu einer anderen Schulform – beispielsweise von Lehramt an Realschulen zu Lehramt an Grundschulen – verstanden. Der Wechsel des Schwerpunktes muss formlos beim Immatrikulationsamt beantragt werden, beispielsweise per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de . Sie können einen Antrag auf Wechsel des Schwerpunktes jederzeit stellen.
Bitte prüfen Sie, bevor Sie einen Wechsel des Schwerpunktes beantragen, ob die Kombination Ihrer Hauptfächer für die von Ihnen beabsichtigte Schulform möglich ist. Ggf. können Sie den beabsichtigten Schwerpunktwechsel nur in Kombination mit einem Fachwechsel beantragen.
- Wechsel des Schwerpunktes innerhalb des Bachelorstudiengangs Internationales Informationsmanagement:
Sie haben die Möglichkeit, zwischen den Schwerpunkten „Angewandte Sprachwissenschaft“ und „Informationswissenschaft“ zu wechseln. Der Wechsel des Schwerpunktes muss formlos beim Immatrikulationsamt beantragt werden, beispielsweise per E-Mail an iamt-3(at)uni-hildesheim.de . Sie können einen Antrag auf Wechsel des Schwerpunktes jederzeit stellen.
Ich bin im Masterstudiengang unter Vorbehalt zugelassen, was muss ich beachten?
Wenn Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung für einen Masterstudiengang Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, erfolgt Ihre Zulassung für den Masterstudiengang unter Vorbehalt. Das bedeutet, dass Sie Ihren Bachelorabschluss anhand Ihres Bachelorzeugnisses (Abschlussdatum und Abschlussnote müssen ersichtlich sein!) innerhalb des ersten Mastersemesters nachweisen müssen. Sollten Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert haben, müssen Sie außerdem eine Exmatrikulationsbescheinigung einreichen, aus der die Anzahl Ihrer bisher absolvierten Hochschulsemester und Urlaubssemester hervorgehen. Diese Dokumente senden Sie bitte als PDF-Datei per E-Mail an Frau Lange (Immatrikulationsamt 2): iamt-2(at)uni-hildesheim.de
Ich habe Zulassungsauflagen für meinen Master erhalten, was jetzt?
In Ihrem Zulassungsbescheid finden Sie die Auflagen, welche Sie innerhalb von zwei Semestern erfüllen müssen. Dort ist auch immer eine Kontaktperson angegeben, die Ihnen bei Rückfragen zur Seite steht. Sobald Sie alle Zulassungsauflagen erfüllt haben, informiert das Prüfungsamt die zuständigen Sachbearbeiterinnen im Immatrikulationsamt und Sie können Ihr Studium regulär fortsetzen.