Energiepreispauschale für Studierende

Am 21.12.2022 ist das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft getreten. Danach sollen alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben waren, aufgrund der gestiegenen Energiekosten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist ein Wohnsitz oder "gewöhnlicher Aufenthalt" in Deutschland zum genannten Stichtag.

Die Einmalzahlung muss beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Anträge nicht bei der Universität Hildesheim stellen, sondern auf einer bundesweit zentralen Antragsplattform:

www.einmalzahlung200.de

Der Antrag muss bis spätestens 30.09.2023 gestellt werden!

Die Universität Hildesheim hat den antragsberechtigten Studierenden am 14.03.2023 den für die Antragstellung erforderlichen Zugangscode über unser Portal für Lehre und Studium (PLuS) zur Verfügung gestellt.
Alle Antragsberechtigten haben zusätzlich über das Portal für Lehre und Studium eine PIN erhalten. Diese wird nur dann benötigt, wenn Sie über KEINE elektronische ID verfügen (Online-Ausweisfunktion, europäische eID, ELSTER-Zertifikat)! In diesem Fall legen Sie sich bitte ein BundID-Konto mit einer gültigen E-Mailadresse an. Nach Erhalt der PIN können Sie dann mit dem Zugangscode, der PIN und dem BundID-Konto Ihren Antrag stellen.
Sie finden die PIN im PLuS unter
„Mein Studium“ -> “Studienservice“ -> "Bescheide/Bescheinigungen“ auf der linken Seite („PIN-Brief“).

Bei Problemen im Rahmen der Antragstellung lesen Sie bitte zunächst die FAQ unter www.einmalzahlung200.de/faq. Sofern Sie hiernach weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Support für Antragstellende unter www.einmalzahlung200.de/kontakt. Im Falle von technischen Fehlern ist die Bereitstellung von Screenshots hilfreich.