Praktikumseinweisung zum Praxisblock

Die verpflichtende Praktikumseinweisung und die Ausgabe der Unterlagen (nach Ziffer 5.1 des Runderlasses des MK vom 01.08.2014) dient zur Vorbereitung auf das schulische Langzeitpraktikum (Praxisblock).
In der Veranstaltung werden Sie über Ihre Verpflichtung zur Verschwiegenheit, über § 35 des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie dem Ablauf im Krankheitsfall belehrt und zeichnen die zugehörigen Unterlagen gegen. Sie erhalten ferner die schriftliche Aufforderung zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Termin
Die nächste Praktikumseinweisung zum Praxisblock findet im November 2023 statt.
Dokumentation
Präsentation zum Dowload: Praktikumseinweisung: Praxisblock GHR 300