FAQ Master Lehramt: Lehrende der Uni
Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen rund um die Praxisphase, die Betreuung der Studierenden im Praxisblock, Dientsreiseanträge und der Projektbörse zusammengestellt. Die FAQ Master Lehramt werden laufend auch durch Ihre Rückmeldungen und Erfahrungen aktualisiert!
Langzeitdienstreiseantrag
Langzeitdienstreiseantrag (Frist: 31. Januar eines Jahres)
Bitte denken Sie daran, jeweils vor Beginn des Praxisblocks einen Langzeitdienstreiseantrag (Frist: bis 31. Januar eines Jahres) beim Dezernat 2 zu stellen! Zu spät eingegangene DR-Anträge können nachträglich nicht mehr angenommen werden.
Praxisphase und Praxisblock
Wie umfangreich sind die Beratungsbesuche im Praxisblock?
Das schulische Langzeitpraktikum dient der Berufsfelderkundung, es ist kein vorgezogener Vorbereitungsdienst!
Bei den Schulbesuchen handelt es sich um Beratungsbesuche, nicht um Prüfungsbesuche! Diese müssen im Vorfeld bei der Schulleitung angezeigt und abgestimmt werden. Es sind pro Fach zwei, max. 3 Besuche vorgesehen. (s. Durch wen werden die Studierenden im Praxisblock betreut?).
Beratungsbesuche umfassen die Unterrichtshospitation und Nachbesprechung der Unterrichtsstunde.
Wann finden die Schultage im Praxisblock statt?
Montag, Dienstag und Mittwoch.
Wieviel Zeit verbringen die Studierenden im Praxisblock pro Woche an der Schule und was wird außerhalb des Unterrichts erwartet?
In der Regel sind es an drei Tagen (Montag bis Mittwoch) insgesamt 15 Zeitstunden. Donnerstag und Freitag sind Universitätstage. Die nicht für selbstgestalteten Unterricht (siehe auch: Wie viele Unterrichtsstunden geben die Studierenden im Praxisblock?) verbleibenden Zeitstunden sind für außerunterrichtliche Tätigkeiten vorgesehen. Die Studierenden sollen das ganze Spektrum der Arbeitsbereiche einer Lehrkraft an der Schule kennen lernen. Bei Projektwochen o.ä. kann sich auch punktuell eine längere bzw. kürzere Anwesenheitszeit der Studierenden an der Schule ergeben. Dies liegt in der Entscheidungsbefugnis der Schulleitung und ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort.
Dazu kann Folgendes gehören:
- Teilnahme an Gremiensitzungen und Fachkonferenzen,
- Elternabenden,
- Lektüre von Förderplänen und Schulprogrammen,
- Teilnahme am Ganztagsprogramm der Schule,
- Hospitationen und Besprechungen (Hinweis: Hospitationen können auch in fachfremdem Unterricht stattfinden, insbesondere wenn es Ihre Lerngruppe betrifft!)
- ggf. Vor- und Nachbereitung von Stunden (Vorbereitung von Fachräumen, Mediennutzung, Absprachen mit den Mentor*innen o. ä. ),
- Durchführung des Projektbandes.
Wie viele Unterrichtsstunden geben die Studierenden im Praxisblock?
In den ersten Wochen machen sich die Studierenden mit den Gegebenheiten an Ihrer Praktikumsschule vertraut. Neben der Hospitation gehören dazu vor allem die Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten (s. Was wird von den Studierenden außerhalb des Unterrichts erwartet?) und das Vertrautwerden mit den Lerngruppen, in denen sie möglichst kontinuierlich während des Praktikums verbleiben.
Die Studierenden führen ab der dritten Praktikumswoche zunächst teilweise selbstgestalteten Unterricht (Sequenzen von Unterrichtsstunden) durch, im weiteren Verlauf des Praktikums dann vollständig selbstgestalteten Unterricht. Sie unterrichten dabei möglichst eine Unterrichtsstunde pro Woche in jedem ihrer Fächer. Sie werden dabei zum einen durch die/den Mentor*in betreut, zum anderen durch das Lehrendentandem, das auch die Unterrichtsbesuche vornimmt. Einmal während des Praxisblocks sollten die Studierenden in jedem Fach eine längere Unterrichtseinheit selbstständig durchführen; während des gesamten Praktikums sollten sie in jedem Fach 15 Unterrichtsstunden selbstgestaltet unterrichten.
Dürfen Studierende Vertretungsunterricht erteilen?
Studierende dürfen keinen Vertretungsunterricht durchführen! Sie dürfen auch nicht für Aufsicht eingesetzt werden. Dies gilt auch im Rahmen von Klassenfahrten, Schulausflügen und vergleichbaren Veranstaltungen.
Durch wen werden die Studierenden im Praxisblock betreut?
Hier ist zu unterscheiden zwischen:
- Betreuung an der Schule: Die direkte Betreuung erfolgt in jedem Fach durch die Mentor*innen.
- Beratungsbesuche: Regelmäßige Beratungsbesuche erfolgen:
- einmal durch das Lehrendentandem (dieses besteht aus der/dem Lehrbeauftragten für den Praxisphase, der/dem LiP, sowie der/dem Fachdidaktiker*in der Universität)
- ein zweites Mal durch die/den LiP und
- zudem ist ein weiterer Besuch der Fachdidaktikerin/des Fachdidaktikers möglich. Hinweis: dieser kann aber durch eine Beratung an der Universität ersetzt werden.
Gelten die Schulferien auch für Studierende?
Die Schulferien gelten für die LiPs, die/den Mentor*innen und für Studierende! Sofern die Studierenden nicht bei Schulveranstaltungen mit eingeplant sind, sind sie in dieser Zeit nicht an der Schule! Sofern in dieser Zeit Lehrveranstaltungen an der Universität stattfinden, werden diese besucht.
Eine Rückstufung in den Bachelor ist erfolgt. Kann man die Veranstaltungen der Praxisphase weiterbesuchen?
Ja, alle zur Praxisphase gehörenden Veranstaltungen (Begleit- und Nachbereitungsseminare und der Praxisblock) können weiter besucht werden, auch wenn eine Exmatrikulation erfolgt ist (dies gilt nur bei einer Exmatrikulation aus dem Master im Sommersemester). Bei einer erneuten Einschreibung in den Masterstudiengang werden die diesbezüglichen Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt. Das gilt im Übrigen auch für die Veranstaltungen des Projektbandes, da dieses eng mit der Praxisphase zusammenhängt.
Bewertung von Praxisphase und Praxisblock
Für Studierende nach der RStO 2018/2021
Für die Praxisphase werden insgesamt 30 LP vergeben. Davon entfallen:
- 10 LP auf die Seminare (je 3 LP auf die beiden Vorbereitungsseminare, je 1 LP auf die beiden Begleitseminare und je 1 LP auf die beiden Nachbereitungsseminare)
- 20 LP auf den Praxisblock.
Für die Verteilung der 20 LP auf den Praxisblock hat die FaStuL in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2014 folgende Empfehlung ausgesprochen:
- Für die Anwesenheit im Praxisblock werden 10 LP vergeben.
- pro Fach werden im Praxisblock jeweils 5 Punkte vergeben.
Davon werden jeweils 2 LP für die Studienleistung (z. B. Hospitations- oder Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsbögen, theoretische Reflexionen, Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden - s. auch Modulbeschreibung in der RahmenStO) und 3 LP für die Prüfungsleistung angesetzt. Die Prüfungsleistung wird in einem der beiden Fächer als Auswertungs- und im anderen Fach als Planungsdidaktik erbracht.
Für Studierende nach der RStO 2022
Für die Praxisphase werden insgesamt 30 LP vergeben. Davon entfallen in den beiden Unterrichtsfächern:
- 10 LP auf die Seminare (je 3 LP auf die beiden Vorbereitungsseminare, je 1 LP auf die beiden Begleitseminare und je 1 LP auf die beiden Nachbereitungsseminare)
- 16 LP auf den Praxisblock.
- Beim Stufenbezug GS entfallen 4 LP im Praxisblock auf den Basislernbereich.
- Beim Stufenbezug HRS werden 4 LP im Praxisblock in den beiden Unterrichtsfächern erworben.
Für die 20 LP im Praxisblock gilt folgendes:
- Für die Anwesenheit im Praxisblock in den beiden Unterrichtsfächern werden insgesamt 9 LP vergeben.
- Pro Unterrichtsfach werden im Praxisblock jeweils 4 LP für Studien- und Prüfungsleistungen vergeben.
Davon werden jeweils 2 LP für die Studienleistung (z. B. Hospitations- oder Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsbögen, theoretische Reflexionen, Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden - s. auch Modulbeschreibung in der RStO) und 2 LP für die Prüfungsleistung angesetzt. Die Prüfungsleistung wird in einem der beiden Fächer als Auswertungs- und im anderen Fach als Planungsdidaktik erbracht.
- Für den Stufenbezug GS bzw. HRS sind weitere 4 LP im Praxisblock vorgesehen.
Was müssen die Studierenden tun, wenn sie während des Schulpraktikums erkranken?
1. Praktikumsschule
Melden Sie sich am ersten Tag Ihrer Erkrankung spätestens zu Schulbeginn in Ihrer Praktikumsschule und legen Sie dort auch Ihr ärztliches Attest vor.
Hinweis: Von Fall zu Fall ist an der Praktikumsschule zu klären, ab wann eine Krankmeldung per Attest benötigt wird!
2. Mentor*in
Informieren Sie Ihre/Ihren Mentor*in.
3. Universität Hildesheim
Informieren Sie per E-Mail:
- die Koordinierungsstelle Lehramt: koordla@uni-hildesheim.de
Hinweis: Sie benötigen dafür kein zweites Attest, eine E-Mail reicht aus - gern mit dem eingescannten Attest – nehmen Sie uns in Ihrer E-Mail an die Schule einfach cc! - Im Fall eines anstehenden Unterrichtsbesuchs: die Lehrenden im Fach
Portfolio
Portfolio Praxisblock
Grundsätzlich gilt:
- Das Portfolio im Praxisblock sollte als Studienleistung von der Prüfungsleistung unterschieden werden.
- Das Portfolio soll in den beiden Unterrichtsfächern als Arbeitsmappe im Sinne einer Dokumentation begleitend zum Praxisblock entstehen und wird bei Beratungsbesuchen vorgelegt.
- Die Abgabe des fertigen Portfolios erfolgt 4 Wochen nach Ende des Praxisblocks.
- Das Portfolio ist keine Voraussetzung mehr für die Anmeldung der Masterarbeit.
Änderungen MaVo Lehramt
Studierende des Masterstudiengangs Lehramt am Haupt- und Realschulen, die nach der RStO 2022 studieren, erstellen zudem
- in den beiden Unterrichtsfächern je ein Portfolio im Umfang von jeweils 1 LP im Modul Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen.
Studierende des Masterstudiengangs Lehramt an Grundschulen, die nach der RStO 2022 studieren, erstellen
- im Modul Basislernbereich (Deutsch, Mathematik bzw. Sachunterricht) ein Portfolio im Umfang von 3 LP.
Projektband
Wo und wann kann ich mich für das Projektband anmelden?
Die Anmeldung für das Projektband erfolgt über das LSF. Der Anmeldezeitraum beginnt im Zuge der allgemeinen Anmeldung ab Mitte September eines Jahres und endet in der Regel am Donnerstag vor der Einführungswoche um 23.59 Uhr.
Was ist das Projektband?
Das Projektband verläuft parallel zur Praxisphase und besteht neben dem eigentlichen Projekt aus ebenfalls einer Vorbereitungs-, einer Begleit- und einer Nachbereitungsveranstaltung.
Mit dem Projektband wird das forschende Lernen in die Lehramtsausbildung implementiert. Das Projektband ist parallel zur Praxisphase geschaltet, die studentischen Forschungsprojekte werden während des schulischen Langzeitpraktikums durchgeführt. Es müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet und das Einvernehmen mit der Schulleitung muss hergestellt werden. Die Studierenden müssen ihr Vorhaben deshalb zur Genehmigung der Schulleitung der Praktikumsschule vorstellen.
Stichwort: »kleines Verfahren«
Es besteht jedoch keine Genehmigungspflicht im Sinne des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums "Umfragen und Erhebungen".
Mit Bezug auf diesen Erlass wird zur Klarstellung mitgeteilt, dass bei sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen wie z. B. im Rahmen der niedersächsischen Lehrer*innenausbildung einschließlich der berufsbegleitenden Qualifizierung keine Genehmigungspflicht im Sinne von Nr. 1.1 des Runderlasses besteht. Diese sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.
Das bedeutet:
Die Koordinierungsstelle Lehramt ist den Schulen auf dem Dienstweg als offizieller Ansprechpartner benannt worden und gibt solche Schreiben auf dem Dienstweg weiter an die Schulleitungen. Zum »kleinen Verfahren« im Rahmen des Projektbandes zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios. Für alle anderen universitären Forschungsprojekte gilt diese Ausnahmeregelung nicht: Forschungsarbeiten wie wissenschaftliche Dissertationen o.ä. sind davon nicht gedeckt, hier greift der Erlass "Umfragen und Erhebungen" vom 1. Januar 2014.
Den Erlass finden Sie auf unserer Seite "Dokumente und Formulare der Lehrer*innenausbildung" in der Rubrik "Nds. Kultusministerium": Dokumente und Formulare der Lehrer*innenausbildung
Wird das Projektband benotet?
Ja. Das Projektband wird benotet. Die dafür erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Rahmenstudienordnung für die Masterstudiengänge Lehramt an Grundschulen sowie Haupt- und Realschulen festgelegt.
Geht die Note des Moduls "Projektband" in die Gesamtnote des Masterstudiums ein?
Nein. Die Master-Verordnung 2014 sieht vor, dass die Gesamtnote des Masterstudiums aus den Noten der beiden Unterrichtsfächer, der Bildungswissenschaften (also der Fächer Pädagogik, Psychologie und für den Studiengang Lehramt an Grundschulen des Moduls »Didaktik des Erstunterrichts«) sowie der Masterarbeit berechnet wird. vgl. Neufassung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen sowie Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.); § 14, Abs. (8)
Wird diese Note dennoch an irgendeiner Stelle ausgewiesen?
Ja. Das Modul wird unter Angabe der Leistungspunkte und der Modulnote im Transcript of Records und im Zeugnis aufgeführt. Hinweis: Dies gilt auch für die Praxisphase!
Welche Projekte fallen unter die Ausnahmen von den „Erhebungen und Umfragen“ in Schulen?
Mit Bezug auf den Runderlass des nds. Kultusministeriums.Erlass: "Umfragen und Erhebungen in Schulen": RdErl. d. MK v. 1.12.2021 wird zur Klarstellung mitgeteilt, dass bei sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen wie z. B. im Rahmen der niedersächsischen Lehrerausbildung einschließlich der berufsbegleitenden Qualifizierung keine Genehmigungspflicht im Sinne von Nr. 1.1 des Runderlasses besteht. Diese sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind zu beachten. (z.B.: Gemeint sind kleine studentische Forschungsprojekte im Projektband bzw. im Rahmen schulpraktischer Studien). Zum „kleinen Verfahren“ zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios.
Für alle anderen universitären Forschungsprojekte gilt diese Ausnahmeregelung nicht: Forschungsarbeiten wie wissenschaftliche Dissertationen o.ä. sind davon nicht gedeckt, hier greift der Erlass „Erhebungen und Umfragen“.
Sie finden den aktuellen Erlass unter folgendem Link im Abschnitt Erlasse & Verordnungen der Lehrer*innenausbildung (Land Niedersachsen): Runderlasse des Nds. Kultusministeriums
Muss ich mein Projekt in der Praktikumsschule anzeigen und wenn ja wie?
Das Projekt muss im Einvernehmen mit der Schulleitung stattfinden. Die Studierenden treten zu Beginn des Praktikums selbständig in Kontakt mit der Schulleitung und erläutern ihr Vorhaben. Ein Schreiben der Dozentin bzw. des Dozenten zum speziellen Projekt kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich.
Hinweis: Die Koordinierungsstelle Lehramt ist den Schulen auf dem Dienstweg als offizieller Ansprechpartner benannt worden und gibt solche Schreiben auf dem Dienstweg weiter an die Schulleitungen – hierbei handelt es sich um das sogn."kleine Verfahren". Zum "kleinen Verfahren" zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios.
Was ist, wenn die Schulleitung Bedenken gegen mein Projekt hat?
Es ist nicht auszuschließen, dass ggf. Akzente des Projektes oder sogar die ganze Projektidee nicht zur aktuellen Schulsituation passt. Ebenso könnte die Einbindung von Elternvertretern je nach Projekt und Schulsituation eine Rolle spielen. Solche Einzelfälle werden dann auch als solche gelöst werden müssen, hier wird man kaum eine einheitliche Regelung finden können.
Kann ich zusätzliche Schulstunden im Projektband erhalten?
Die Schulen sind nach Runderlass des MK vom 1. August 2014 dazu verpflichtet, den Studierenden im Praxisblock Unterricht in ihren Fächern zu gewähren (rein theoretisch 2 Stunden/ Fach/ Woche).
Dies gestaltet sich in vielen (kleinen wie großen) Fächern als schwierig. In den kleinen fehlen häufig die Unterrichtsstunden, in den großen Fächern möchten und müssen die Mentoren ungeachtet des Praktikums eine gute Unterrichtsversorgung garantieren. Wir haben hier keine Möglichkeit, auf zusätzlichem "Projektunterricht" zu "bestehen". Vielmehr sollte, sofern das Projekt ggf. weitere Unterrichtsversuche der Studierenden vorsieht, darauf geachtet werden, dass entweder eine Verbindung mit dem schon bestehenden Unterricht zustande kommt oder zusätzliche Möglichkeiten gefunden werden: letzteres ist aber Mehraufwand für die Schulen, die dazu auch nicht verpflichtet sind!
Die Kooperationsvereinbarung zum GHR 300 betrifft die Praxisphase, nicht das Projektband! Auch hier können wir nur empfehlen, das Gespräch zu suchen (zunächst mit der Schulleitung, dann mit den Mentor*innen) und vor Ort zu entscheiden, was möglich ist.
Projektbörse
Projektbörse vor Ort
Die Projektbörse ist Teil der Vorbereitungen auf die Praxisphase im Masterstudiengang Lehramt (M.Ed.) und findet am Mentor*innentag statt. Studierende der jeweils letzten Kohorte präsentieren Ihre Ergebnisse aus dem Projektband (Forschendes Lernen im Master of Education) auf Stellwänden und stehen vor Ort für Gespräche, Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Vorbereitungen
- Die Studierenden übergeben die Poster gedruckt oder digital mit entsprechendem Vorlauf der Koordinierungsstelle Lehramt
- Am Tag der Projektbörse werden die Poster durch die Koordinierungsstelle an Stellwänden nach Fächern geklustert aufgehängt.
Vorlagen
Die Poster sollten im Format Din A2, DIN A3 wenn Sie mehr als 10 Poster einplanen, erstellt werden. Vorlagen zur Erstellung eines Posters finden Sie unter folgendem Link im Intranet der Universität Hildesheim: Vorlagen
Folgende Druckereien stehen Ihnen zur Drucklegung zur Verfügung:
- die Hausdruckerei der Universität Hildesheim (bis DIN A3): Hausdruckerei (Intranet) oder
- Uniprint am Marienburger Platz. Hinweis: Zeitraum von ca. 1 – 2 Werktagen zur Drucklegung einplanen!
Abrechnung
Die Abrechnung des Posterdrucks erfolgt direkt über die Koordinierungsstelle Lehramt.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf (Rücksprache erwünscht. Kostenbegrenzung): koordla(at)uni-hildesheim.de
Projektbörse Digital
Die Projektbörse ist Teil der Vorbereitungen auf die Praxisphase im Masterstudiengang Lehramt (M.Ed.) und findet am Mentor*innentag statt. Studierende der jeweils letzten Kohorte präsentieren Ihre Ergebnisse aus dem Projektband (Forschendes Lernen im Master of Education) in Videokonferenzräumen und stehen online für Gespräche, Rückfragen und Austausch zur Verfügung.
Vorbereitungen digitale Projektbörse
- Die Studierenden senden Ihre Ergebnisse (Poster) digital an die Koordinierungsstelle Lehramt
- Die Koordinierungsstelle Lehramt stellt eine Online-Plattform zur Verfügung auf der die Ergebnisse präsentiert werden.
- Studierende stehen am Tag des Mentor*innentags online zum Austausch zur Verfügung.
Neuerungen im Masterstudiengang Lehramt: Basislernbereich (BLB) / schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen
Studienjahr / Zielgruppe
Belegungsvorschriften Überblick
Informationen zu einem möglichen Ordnungswechsel
FAQ Basislernbereich (BLB)
Studienjahr / Zielgruppe
Erstsemesterstudierende: Master Lehramt an Grundschulen
Sie studieren im ersten Semester Lehramt an Grundschulen den landesweit neu eingeführten Basislernbereich. Im Basislernbereich werden insgesamt 12 LP im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Mathematik oder Deutsch erworben. Wenn Sie Deutsch und Mathematik als Hauptfächer studieren, absolvieren Sie den Basislernbereich im Fach Sachunterricht.
Eigentlich verteilen sich die 12 LP des Basislernbereichs auf das Bachelorstudium (4 LP) und das Masterstudium (8 LP). Da Sie nun aber das Bachelorstudium nach den bisherigen Regelungen absolviert haben, müssen Sie das im Bachelor angesiedelte Modul für den Basislernbereich im Master belegen. Das bedeutet für Sie aber keine Mehrbelastung. Denn Sie haben die für das Wahlpflichtfach vorgesehenen 14 LP bereits im Bachelorstudium erworben, so dass Sie das neuerdings im Master vorgesehene Modul des Wahlpflichtfachs (4 LP) nicht mehr absolvieren müssen. Die 4 Leistungspunkte werden Ihnen aus dem Bachelor anerkannt.
Welche Kompetenzen sollen Sie im Basislernbereich erwerben?
Die Lehrveranstaltungen des Basislernbereichs werden Sie überblicksartig in das jeweilige Fach einführen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Vermittlung fachdidaktischer Kompetenzen. Im Rahmen des Praxisblocks werden Sie u. a. im Unterricht Ihres Basislernbereich-Fachs hospitieren.
Was hat sich sonst noch geändert?
- Die Einführung des Basislernbereichs hat zu Änderungen bei den Leistungspunkten anderer Studienelemente geführt. So werden in der Praxisphase in den beiden Hauptfächern künftig nur noch jeweils 13 LP erworben. Die unterrichtsbezogenen Aktivitäten in den beiden Hauptfächern werden zugunsten der Hospitation im Basislernbereich-Fach etwas reduziert (künftig 4 LP statt – wie bisher – 5 LP) und das Portfolio, das in jedem der beiden Unterrichtsfächer anzufertigen ist, wird zugunsten des im Basislernbereich-Fach zu erstellenden Portfolios ebenfalls vom Umfang her reduziert (künftig 2 LP statt – wie bisher – 3 LP). Die Praxisphase insgesamt hat aber nach wie vor einen Umfang von 30 LP.
- Reduziert wurden auch die Umfänge des Projektbands (von bisher 15 LP auf 12 LP), des Moduls Inklusion (von bisher 6 LP auf 5 LP) und des Mastermoduls (von bisher 26 LP auf 24 LP, wobei der Umfang der Masterarbeit nach wie vor 20 LP beträgt).
Weitere Informationen
Die ausführlichen Regelungen zum Basislernbereich sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Die Bachelor-Module: „Basislernbereich im Fach Deutsch“, „Basislernbereich im Fach Mathematik“ und „Basislernbereich im Fach Sachunterricht“ sind in der „Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ für die Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge beschrieben.
Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgenden Links:
Beratung und Kontakt
Allgemeine Fragen: Basislernbereich-Fach
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Basislernbereich-Fach haben, wenden Sie sich bitte an
- Deutsch: Dr. Ulrike Behrens
- Mathematik: Prof. Dr. Barbara Schmidt-Thieme
- Sachunterricht: Prof. Dr. Katrin Hauenschild und Lena Ohnesorge
Anerkennung und Anrechung
1. Anerkennung: Formalia
Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden Ihre Ansprechpartner*innen unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen
2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis: Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
- Philosophie: PD Dr. Lars Leeten
- Politikwissenschaft: Prof. Dr. Marc Partetzke oder
- Soziologie: Prof. Dr. Holger Herma
3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen
- Basislernbereich-Fach Mathematik: Prof. Dr. Barbara Schmidt-Thieme
- Basislernbereich-Fach Deutsch: Prof. Dr. Sören Ohlhus
- Basislernbereich-Fach Sachunterricht: Prof. Dr. Katrin Hauenschild
Erstsemesterstudierende: Master Lehramt an Haupt- und Realschule
Sie beginnen ihr Studium im „Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen“ im Wintersemester 2022/2023. Das bedeutet für sie, dass sie Studienleistungen erbringen müssen, die Ihnen explizit schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen vermitteln.
Bisher gab es jeweils ein Teilmodul im Umfang von 2 LP in den beiden Fächern Pädagogik und Psychologie, in denen Sie solche Schlüsselqualifikationen für den Bereich LHR erwerben mussten. Diese Angebote sind weiterhin verpflichtend. Dazu kommt im Fach Pädagogik die Vorlesung „Digitales Lehren und Lernen in der Sekundarstufe I“ (2 LP), die ebenfalls für alle Studierenden verpflichtend ist. Darüber hinaus erwerben Sie in Ihren Unterrichtsfächern schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen. Dies geschieht im Modul „Praxisblock: Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen (LHR)“. Im Rahmen der im Praxisblock vorgesehenen Unterrichtshospitationen werden Sie (im Umfang von 1 LP pro Fach) schulstufenspezifische Fragestellungen in den Blick nehmen und Ihre Beobachtungen dazu in einem Portfolio (ebenfalls im Umfang von 1 LP pro Fach) beschreiben und reflektieren.
Was hat sich sonst noch geändert?
- Die Erweiterung der Angebote zum Erwerb schulstufenspezifischer Schlüsselqualifikationen hat zu Änderungen bei den Leistungspunkten anderer Studienelemente geführt. So sind die 30 LP der Praxisphase künftig auf drei Module verteilt: Modul Praxisphase im Fach A (13 LP), Modul Praxisphase im Fach B (13 LP), Modul „Praxisblock: Schulstufenspezifisches Schlüsselqualifikationen (LHR)“ (4 LP).
- Reduziert wurden die Umfänge des Projektbands (von bisher 15 LP auf 12 LP), des Moduls Inklusion (von bisher 6 LP auf 5 LP) und des Mastermoduls (von bisher 26 LP auf 24 LP, wobei der Umfang der Masterarbeit nach wie vor 20 LP beträgt)
- Neu im Masterstudiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ ist das Modul „Wahlpflichtfach“ (im Umfang von 4 LP). Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Universität Hildesheim absolviert und entsprechend das Wahlpflichtfach im Umfang von 14 LP abgeschlossen haben, dann werden Ihnen 4 LP davon für das Master-Modul „Wahlpflichtfach“ anerkannt. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert haben, können Sie sich ebenfalls Leistungen aus dem Bachelor für das Master-Modul „Wahlpflichtfach“ anerkennen lassen. Voraussetzung dafür sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen. Wenn Sie inhaltliche Fragen zu einer solchen Anerkennung haben finden Sie die Ansprechpartner*innen im Abschnitt "Beratung und Kontakt" / "Hochschulwechsel".
Weitere Informationen
Die ausführlichen Regelungen zu den Schulstufenspezifischen Schlüsselqualifikationen sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie in der „Rahmenstudienordnung für die Masterstudiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen“ sowie in der Fachstudienordnung Pädagogik für die Masterstudiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“.
Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgendem Link:
Beratung und Kontakt
Anerkennung und Anrechung
1. Anerkennung: Formalia
Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden das zuständige Prüfungsamt unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen
2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis: Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
- Philosophie: PD Dr. Lars Leeten
- Politikwissenschaft: Prof. Dr. Marc Partetzke oder
- Soziologie: Prof. Dr. Holger Herma
3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen
- Fachstudienberatung (nach Fächern): Fachstudienberatung, Beratung für Anrechnungsfragen und Teilzeitstudium
Zweitsemesterstudierende: Master Lehramt an Grundschulen
Sie befinden sich im 2. Fachsemester und können ihr Masterstudium nach den bisher geltenden Regelungen, also ohne Belegung des Basislernbereichs, fortsetzen. Trotzdem möchten wir Ihnen nachfolgend kurz darlegen, was es mit dem Basislernbereich auf sich hat, denn vielleicht wollen Sie ja irgendwann einmal in ein anderes Bundesland gehen oder haben es sogar schon fest vor. Ggf. werden in einem anderen Bundesland im Grundschulbereich 3 statt 2 Fächer gefordert.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, in die neue Prüfungsordnung zu wechseln und dann gilt für Sie das Folgende:
- Im Basislernbereich werden insgesamt 12 LP im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Mathematik oder Deutsch erworben. Wenn Sie Deutsch und Mathematik als Hauptfächer studieren, absolvieren Sie den Basislernbereich im Fach Sachunterricht.
- Eigentlich verteilen sich die 12 LP des Basislernbereichs auf das Bachelorstudium (4 LP) und das Masterstudium (8 LP). Da Sie nun aber das Bachelorstudium nach den bisherigen Regelungen absolviert haben, müssen Sie das im Bachelor angesiedelte Modul für den Basislernbereich im Master belegen. Das bedeutet für Sie aber keine Mehrbelastung. Denn Sie haben die für das Wahlpflichtfach vorgesehenen 14 LP bereits im Bachelorstudium erworben, so dass Sie das neuerdings im Master vorgesehene Modul des Wahlpflichtfachs (4 LP) nicht mehr absolvieren müssen. Die 4 Leistungspunkte werden Ihnen aus dem Bachelor anerkannt.
Bachelorstudium an einer anderen Hochschule
- Lassen Sie sich im Hinblick auf Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach beraten. Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
- Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt.
- Lassen Sie sich im Hinblick auf erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen für den Basislernbereich beraten.
Sie finden die jeweiligen Kontaktpersonen im Abschnitt "Beratung und Kontakt".
Welche Kompetenzen sollen Sie im Basislernbereich erwerben?
- Die Lehrveranstaltungen des Basislernbereichs werden Sie überblicksartig in das jeweilige Fach einführen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Vermittlung fachdidaktischer Kompetenzen. Im Rahmen des Praxisblocks werden Sie im Unterricht Ihres Basislernbereich-Fachs hospitieren und Ihre Beobachtungen in einem Portfolio beschreiben und reflektieren. Entsprechende Beobachtungsaufgaben erarbeiten Sie in einem vorbereitenden Seminar. Und schließlich werden Sie die auch bisher schon im Curriculum verankerte Lehrveranstaltung zum Erstunterricht in Ihrem Basislernbereich-Fach besuchen und hier eine Prüfung ablegen.
Was hat sich sonst noch geändert?
- Die Einführung des Basislernbereichs hat zu Änderungen bei den Leistungspunkten anderer Studienelemente geführt. So werden in der Praxisphase in den beiden Hauptfächern künftig nur noch jeweils 13 LP erworben. Die unterrichtsbezogenen Aktivitäten in den beiden Hauptfächern werden zugunsten der Hospitation im Basislernbereich-Fach etwas reduziert (künftig 4 LP statt – wie bisher – 5 LP) und das Portfolio, das in jedem der beiden Unterrichtsfächer anzufertigen ist, wird zugunsten des im Basislernbereich-Fach zu erstellenden Portfolios ebenfalls vom Umfang her reduziert (künftig 2 LP statt – wie bisher – 3 LP). Die Praxisphase insgesamt hat aber nach wie vor einen Umfang von 30 LP.
- Reduziert wurden auch die Umfänge des Projektbands (von bisher 15 LP auf 12 LP), des Moduls Inklusion (von bisher 6 LP auf 5 LP) und des Mastermoduls (von bisher 26 LP auf 24 LP, wobei der Umfang der Masterarbeit nach wie vor 20 LP beträgt).
Weitere Informationen
Die ausführlichen Regelungen zum Basislernbereich sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie unter folgendem Link:
Die Bachelor-Module: „Basislernbereich im Fach Deutsch“, „Basislernbereich im Fach Mathematik“ und „Basislernbereich im Fach Sachunterricht“ sind in der „Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ für die Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge beschrieben.
Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgendem Link:
Beratung und Kontakt
Allgemeine Fragen: Basislernbereich-Fach
Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Basislernbereich-Fach haben, wenden Sie sich bitte an
- Deutsch: Dr. Ulrike Behrens
- Mathematik: Prof. Dr. Barbara Schmidt-Thieme
- Sachunterricht: Prof. Dr. Katrin Hauenschild und Lena Ohnesorge
Anerkennung und Anrechung
1. Anerkennung: Formalia
Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden Ihre Ansprechpartner*innen unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen
2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis: Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
- Philosophie: PD Dr. Lars Leeten
- Politikwissenschaft: Prof. Dr. Marc Partetzke oder
- Soziologie: Prof. Dr. Holger Herma
3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen
- Basislernbereich-Fach Mathematik: Prof. Dr. Barbara Schmidt-Thieme
- Basislernbereich-Fach Deutsch: Prof. Dr. Sören Ohlhus
- Basislernbereich-Fach Sachunterricht: Prof. Dr. Katrin Hauenschild
Studierende ab 3. Fachsemester: Master Lehramt an Grundschulen
Sie befinden Sie sich im 3. oder in einem höheren Fachsemester. Sie können Ihr Masterstudium nach den bisher geltenden Ordnungen, also ohne Belegung des Basislernbereichs, fortsetzen. Sie haben die Praxisphase und das Projektband bereits zum großen Teil absolviert und haben vielleicht sogar schon die Masterarbeit angemeldet. Insofern bietet sich für Sie ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung nicht an.
Wenn Sie aber die Möglichkeit eines Wechsels in ein anderes Bundesland in Erwägung ziehen oder einen solchen bereits fest vorhaben, dann eröffnen wir Ihnen die Möglichkeit, den Basislernbereich zusätzlich zu absolvieren. Denn bei einem Wechsel werden Sie ggf. den Nachweis erbringen müssen, dass Sie über Basiskompetenzen im – nicht als Hauptfach studierten – Fach Mathematik oder Deutsch verfügen bzw. im Fach Sachunterricht bei Belegung der Fächer Mathematik und Deutsch.
- Der Basislernbereich umfasst insgesamt 12 LP.
- 2 LP haben Sie bereits mit erfolgreicher Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Didaktik des Erstunterrichts“ im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Deutsch oder Mathematik erbracht, so dass Sie noch Studienleistungen im Umfang von 10 LP nachholen müssten.
Sollten Sie diese Leistungen noch erbringen wollen, dann wenden Sie sich zur Klärung der inhaltlichen Fragen an Ihre fachspezifische Ansprechpartner*in . Sie finden die Ansprechpartner*innen im Abschnitt "Beratung und Kontakt" / "Leistungen Basislernbereich". Bitte informieren Sie auch das für Sie zuständige Prüfungsamt. Dort würden die Leistungen als zusätzliche Studienleistungen erfasst und Sie würden darüber eine Bescheinigung erhalten, mit der Sie gegenüber der Kultusbehörde eines anderen Bundeslandes die erforderlichen Kompetenzen im entsprechenden Fach nachweisen können.
Beratung und Kontakt
Leistungen Basislernbereich
- Deutsch: Dr. Ulrike Behrens
- Mathematik: Prof. Dr. Barbara Schmidt-Thieme
- Sachunterricht: Prof. Dr. Katrin Hauenschild und Lena Ohnesorge
Prüfungsamt
Belegungsvorschriften Überblick
Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang: Lehramt an Grundschulen | Basislernbereich (BLB)
Basislernbereich (BLB)
- 4 LP
- zu erbringen im 5. / 6. Semester
| Belegungsvorschriften | Lehrveranstaltungen (1 Modul) |
|---|---|
| Wer nicht Mathematik studiert: BLB Mathematik | 2 Vorlesungen, 4 SWS, nur Studienleistungen |
| Wer nicht Deutsch studiert: BLB Deutsch | Vorlesung, 2 SWS, nur Studienleistungen |
| Wer Deutsch und Mathematik studiert: BLB Sachunterricht | Vorlesung, 2 SWS und Übung, Studienleistungen |
Polyvalenter Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang: Lehramt an Haupt- und Realschulen | Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen
Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen
- 4 LP
- zu erbringen im 5. / 6. Semester
| Belegungsvorschriften | Studienleistungen |
|---|---|
| Es sind nur Studienleistungen zu erbringen. Hinweis: welche Variante in Frage kommt, entscheidet das jeweilige Fach! Dies kann geschehen durch:
|
Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen | Basislernbereich (BLB)
Basislernbereich (BLB)
- 8 LP
- Belegungsvorschriften wie im Bachelor
Studienelemente im Master | Umfang | Zu belegen im |
|---|---|---|
Praxisblock: Vorbereitung für den Praxisblock im Basislernbereich | 2 SWS / 2 LP | WiSe (1. oder 2. Semester) |
Didaktik des Erstunterrichts im Basislernbereich | 2 SWS / 2 LP | BLB Deutsch / BLB Mathematik:
BLB Sachunterricht:
|
Praxisblock: Hospitation im Unterrichtsfach des Basislernbereichs | 30 Unterrichtsstunden / 1 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
Praxisblock: Portfolio | Studienleistung im Umfang von 90 Stunden (Selbststudium) / 3 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen | Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen
Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen
Studienelemente im Master* | Umfang | Zu belegen im |
|---|---|---|
0507 - Vorlesung: Digitales Lehren und Lernen (angesiedelt im Fach Pädagogik) | 2 SWS / 2 LP (Mi 18 – 20, Anbieterin: Prof. Dr. Johanna Fleckenstein) | WiSe (1. oder 2. Semester) |
Praxisblock: Hospitation in jedem Unterrichtsfach mit Fokus auf eine schulstufenspezifische Fragestellung | Pro Fach: 30 Unterrichtsstunden / 1 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
Praxisblock: Portfolio | Pro Fach: Studienleistung im Umfang von 30 Stunden (Selbststudium) / 1 LP | SoSe (2. oder 3. Semester) |
* Hier werden nur die Studienelemente (im Umfang von 6 LP) aufgeführt, die zum WiSe 2022/23 neu eingeführt werden. Hinzu kommen noch die bisher schon bestehenden schulstufenspezifischen Lehrveranstaltungen im Fach Pädagogik und Psychologie (jeweils 2 LP).
FAQ Basislernbereich (BLB)
Was wird von Studierenden, die weder Mathematik, noch Deutsch als Hauptfach studieren, im Basislernbereich (BLB) studiert?
Studierende mit Studienziel Lehramt an Grundschulen (LG), aber abweichender Fächerkombination, z. B. Englisch und Sachunterricht, können wählen, ob sie den BLB im Fach Deutsch oder im Fach Mathematik belegen wollen. Das Teilmodul „Didaktik des Erstunterrichts im Hauptfach“ absolvieren sie in dem Fach, das sie nicht als BLB gewählt haben.
Müssen Studierende, die aktuell im letzten Bachelorsemester sind, im Master 12 LP erwerben, also das BLB-Modul des Bachelor nachholen?
Ja. Alle Studierende, die das Masterstudium „Lehramt an Grundschulen“ aufnehmen, müssen am Ende ihres Masterstudiums 12 Leistungspunkte im BLB nachweisen, unabhängig davon, nach welcher Prüfungsordnung der Bachelor abgeschlossen wurde. Sofern das BLB-Modul des Bachelor nicht noch nicht absolviert wurde, was aktuell bei allen Studierende, die ihr Bachelorstudium an der Universität Hildesheim abgeschlossen haben oder jetzt abschließen, der Fall ist, dann müssen die 4 LP während des Masters nachgeholt werden. Da in diesem Fall das Wahlpflichtfach in vollem Umfang (14 LP) bereits im Bachelor studiert wurde, werden die neuerdings im Masterstudium angesiedelten 4 LP für das Wahlpflichtfach aus dem Bachelorstudium angerechnet. Insofern entsteht durch das Nachholen des BLB-Moduls kein zusätzlicher Arbeitsaufwand.
Dürfen Studierende, die jetzt im 3. oder 4. Mastersemester sind (LG), das Bundesland nicht wechseln?
Sie dürfen das Bundesland wechseln, müssen aber in der Regel Auflagen erfüllen Das gilt insbesondere für den Fall, dass der Vorbereitungsdienst im anderen Bundesland absolviert werden soll. Bitte erfragen Sie hier alle Auflagen bei der aufnehmenden Stelle! (I. d. R. Kultusministerium des anderen Bundeslandes/oberste Schulbehörde).
Können Studierende, die nach der alten, bis zum 30.09.2022 geltenden Ordnung studieren, die Regelungen zum BLB ignorieren?
Ja, Sie können nach der für Sie am 30. September 2022 geltenden Ordnung Ihr Studium beenden, sofern sie dies in der in den Übergangsbestimmungen vorgesehenen Frist tun. Wenn Sie jetzt im Bachelor sind, werden Sie das Masterstudium allerdings nach den neuen Regelungen absolvieren müssen. Im Masterstudiengang Lehramt an Grundschulen (LG) heißt das, dass Sie die gesamten 12 LP für den BLB erwerben müssen. Für Lehramt an Haupt- und Realschulen (LHR) muss nichts nachgeholt werden.
Müssen Studierende mit Studienziel LHR, das Bachelormodul „Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen“ (4 LP) im Master nachholen, wenn sie es im Bachelor nicht absolviert haben?
Nein. Für LHR gilt, dass Sie zwar den Master nach den neuen Regelungen studieren müssen, sofern Sie Ihr Masterstudium zum Wintersemester 2022/2023 (oder später) aufgenommen haben. Sie müssen das Bachelormodul aber nicht nachholen.
Wenn man sein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen hat, aber bereits im Master studiert, gelten dann die neuen Regelungen?
Für das Masterstudium, ja. Auch wenn Sie sich erneut in den Master einschreiben mussten, weil Sie das Bachelorstudium während des ersten Mastersemesters nicht abschließen konnten. Denn Sie müssen sich ja erneut bewerben und einschreiben und nicht nur rückmelden.
Bildnachweis: Clemens Heidrich / Universität Hildesheim