FAQ Master Lehramt: Informationen für Mentor*innen

Anrechnungsstunden für Mentor*innen

Wieviele Anrechnungsstunden erhalten Mentor*innen?

Bezug: Regelungen in Schulen und Studienseminaren zur Durchführung der Praxisphase der Master-Studiengänge für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Haupt- und Realschulen | RdErl. d. MK v. 1.8.2014 – 35 – 84110/23 – VORIS 20411 – Erläuterung zum RdErl. d. MK v. 1.8.2014, Ref. 35, Aus-und Fortbildung der Lehrkräfte, Mail vom 14.01.2015

Hier: Erläuterungen zu den zu den Anrechnungsstunden der Mentor*innen und gemäß Nr. 4.5 des RdErl:

  • Die Anrechnungsstunden der Mentorinnen und Mentoren sind Wochenstunden und beziehen sich grundsätzlich auf das ganze zweite Schulhalbjahr Februar bis Juli
  • Jede Mentorin und jeder Mentor erhält 0,5 Anrechnungsstunden (AStd.) pro Fach und pro Studierender/m
  • Beispiele: Wer eine/n Studierende/n in einem Fach betreut, der erhält 0,5 AStd., wer eine/n Studierende/n in beiden Fächern betreut, der erhält in dem Halbjahr 1 AStd. Wer zwei Studierende in zwei Fächern betreut, der erhält dafür 2 AStd. und zwar jeweils durchgehend in allen Wochen des zweiten Schulhalbjahres.

Anmerkungen

  • für die Erfassung der Anrechnungsstunden der Mentorinnen und Mentoren nach Nr. 4.5 des RdErl. ist in IZN-Stabil die Schlüsselverzeichnisnummer 424 vorgesehen
  • für die Erfassung der Entlastungsstunden der Lehrbeauftragten nach Nr. 6.3 des RdErl. ist in IZN-Stabil die Schlüsselverzeichnisnummer 981 vorgesehen.

Neuerungen im Masterstudiengang Lehramt: Basislernbereich (BLB)

Studienjahr / Zielgruppe

Erstsemesterstudierende: Master Lehramt an Grundschulen

Sie studieren im ersten Semester Lehramt an Grundschulen den landesweit neu eingeführten Basislernbereich. Im Basislernbereich werden insgesamt 12 LP im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Mathematik oder Deutsch erworben. Wenn Sie Deutsch und Mathematik als Hauptfächer studieren, absolvieren Sie den Basislernbereich im Fach Sachunterricht.

Eigentlich verteilen sich die 12 LP des Basislernbereichs auf das Bachelorstudium (4 LP) und das Masterstudium (8 LP). Da Sie nun aber das Bachelorstudium nach den bisherigen Regelungen absolviert haben, müssen Sie das im Bachelor angesiedelte Modul für den Basislernbereich im Master belegen. Das bedeutet für Sie aber keine Mehrbelastung. Denn Sie haben die für das Wahlpflichtfach vorgesehenen 14 LP bereits im Bachelorstudium erworben, so dass Sie das neuerdings im Master vorgesehene Modul des Wahlpflichtfachs (4 LP) nicht mehr absolvieren müssen. Die 4 Leistungspunkte werden Ihnen aus dem Bachelor anerkannt.

Welche Kompetenzen sollen Sie im Basislernbereich erwerben?

Die Lehrveranstaltungen des Basislernbereichs werden Sie überblicksartig in das jeweilige Fach einführen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Vermittlung fachdidaktischer Kompetenzen. Im Rahmen des Praxisblocks werden Sie u. a. im Unterricht Ihres Basislernbereich-Fachs hospitieren.

Was hat sich sonst noch geändert?

  • Die Einführung des Basislernbereichs hat zu Änderungen bei den Leistungspunkten anderer Studienelemente geführt. So werden in der Praxisphase in den beiden Hauptfächern künftig nur noch jeweils 13 LP erworben. Die unterrichtsbezogenen Aktivitäten in den beiden Hauptfächern werden zugunsten der Hospitation im Basislernbereich-Fach etwas reduziert (künftig 4 LP statt – wie bisher – 5 LP) und das Portfolio, das in jedem der beiden Unterrichtsfächer anzufertigen ist, wird zugunsten des im Basislernbereich-Fach zu erstellenden Portfolios ebenfalls vom Umfang her reduziert (künftig 2 LP statt – wie bisher – 3 LP). Die Praxisphase insgesamt hat aber nach wie vor einen Umfang von 30 LP.
  • Reduziert wurden auch die Umfänge des Projektbands (von bisher 15 LP auf 12 LP), des Moduls Inklusion (von bisher 6 LP auf 5 LP) und des Mastermoduls (von bisher 26 LP auf 24 LP, wobei der Umfang der Masterarbeit nach wie vor 20 LP beträgt).

Weitere Informationen

Die ausführlichen Regelungen zum Basislernbereich sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie unter folgendem Link:

Die Bachelor-Module: „Basislernbereich im Fach Deutsch“, „Basislernbereich im Fach Mathematik“ und „Basislernbereich im Fach Sachunterricht“ sind in der „Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ für die Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge beschrieben.

Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgenden Links:

Beratung und Kontakt

Allgemeine Fragen: Basislernbereich-Fach

Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Basislernbereich-Fach haben, wenden Sie sich bitte an

Anerkennung und Anrechung

1. Anerkennung: Formalia

Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden Ihre Ansprechpartner*innen unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen

2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis:
Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.

3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen

Erstsemesterstudierende: Master Lehramt an Haupt- und Realschule

Sie beginnen ihr Studium im „Masterstudiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen“ im Wintersemester 2022/2023. Das bedeutet für sie, dass sie Studienleistungen erbringen müssen, die Ihnen explizit schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen vermitteln.

Bisher gab es jeweils ein Teilmodul im Umfang von 2 LP in den beiden Fächern Pädagogik und Psychologie, in denen Sie solche Schlüsselqualifikationen für den Bereich LHR erwerben mussten. Diese Angebote sind weiterhin verpflichtend. Dazu kommt im Fach Pädagogik die Vorlesung „Digitales Lehren und Lernen in der Sekundarstufe I“ (2 LP), die ebenfalls für alle Studierenden verpflichtend ist. Darüber hinaus erwerben Sie in Ihren Unterrichtsfächern schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen. Dies geschieht im Modul „Praxisblock: Schulstufenspezifische Schlüsselqualifikationen (LHR)“. Im Rahmen der im Praxisblock vorgesehenen Unterrichtshospitationen werden Sie (im Umfang von 1 LP pro Fach) schulstufenspezifische Fragestellungen in den Blick nehmen und Ihre Beobachtungen dazu in einem Portfolio (ebenfalls im Umfang von 1 LP pro Fach) beschreiben und reflektieren.

Was hat sich sonst noch geändert?

  • Die Erweiterung der Angebote zum Erwerb schulstufenspezifischer Schlüsselqualifikationen hat zu Änderungen bei den Leistungspunkten anderer Studienelemente geführt. So sind die 30 LP der Praxisphase künftig auf drei Module verteilt: Modul Praxisphase im Fach A (13 LP), Modul Praxisphase im Fach B (13 LP), Modul „Praxisblock: Schulstufenspezifisches Schlüsselqualifikationen (LHR)“ (4 LP).
  • Reduziert wurden die Umfänge des Projektbands (von bisher 15 LP auf 12 LP), des Moduls Inklusion (von bisher 6 LP auf 5 LP) und des Mastermoduls (von bisher 26 LP auf 24 LP, wobei der Umfang der Masterarbeit nach wie vor 20 LP beträgt)
  • Neu im Masterstudiengang „Lehramt an Haupt- und Realschulen“ ist das Modul „Wahlpflichtfach“ (im Umfang von 4 LP). Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Universität Hildesheim absolviert und entsprechend das Wahlpflichtfach im Umfang von 14 LP abgeschlossen haben, dann werden Ihnen 4 LP davon für das Master-Modul „Wahlpflichtfach“ anerkannt. Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an einer anderen Hochschule absolviert haben, können Sie sich ebenfalls Leistungen aus dem Bachelor für das Master-Modul „Wahlpflichtfach“ anerkennen lassen. Voraussetzung dafür sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen. Wenn Sie inhaltliche Fragen zu einer solchen Anerkennung haben finden Sie die Ansprechpartner*innen im Abschnitt "Beratung und Kontakt" / "Hochschulwechsel".

Weitere Informationen

Die ausführlichen Regelungen zu den Schulstufenspezifischen Schlüsselqualifikationen sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie in der „Rahmenstudienordnung für die Masterstudiengänge Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen“ sowie in der Fachstudienordnung Pädagogik für die Masterstudiengänge „Lehramt an Grundschulen“ und „Lehramt an Haupt- und Realschulen“.

Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgendem Link:

Beratung und Kontakt

Anerkennung und Anrechung

1. Anerkennung: Formalia

Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden das zuständige Prüfungsamt unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen

2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis:
Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.

3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen

Zweitsemesterstudierende: Master Lehramt an Grundschulen

Sie befinden sich im 2. Fachsemester und können ihr Masterstudium nach den bisher geltenden Regelungen, also ohne Belegung des Basislernbereichs, fortsetzen. Trotzdem möchten wir Ihnen nachfolgend kurz darlegen, was es mit dem Basislernbereich auf sich hat, denn vielleicht wollen Sie ja irgendwann einmal in ein anderes Bundesland gehen oder haben es sogar schon fest vor. Ggf. werden in einem anderen Bundesland im Grundschulbereich 3 statt 2 Fächer gefordert.

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, in die neue Prüfungsordnung zu wechseln und dann gilt für Sie das Folgende:

  • Im Basislernbereich werden insgesamt 12 LP im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Mathematik oder Deutsch erworben. Wenn Sie Deutsch und Mathematik als Hauptfächer studieren, absolvieren Sie den Basislernbereich im Fach Sachunterricht.
  • Eigentlich verteilen sich die 12 LP des Basislernbereichs auf das Bachelorstudium (4 LP) und das Masterstudium (8 LP). Da Sie nun aber das Bachelorstudium nach den bisherigen Regelungen absolviert haben, müssen Sie das im Bachelor angesiedelte Modul für den Basislernbereich im Master belegen. Das bedeutet für Sie aber keine Mehrbelastung. Denn Sie haben die für das Wahlpflichtfach vorgesehenen 14 LP bereits im Bachelorstudium erworben, so dass Sie das neuerdings im Master vorgesehene Modul des Wahlpflichtfachs (4 LP) nicht mehr absolvieren müssen. Die 4 Leistungspunkte werden Ihnen aus dem Bachelor anerkannt.

Bachelorstudium an einer anderen Hochschule

  1. Lassen Sie sich im Hinblick auf Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach beraten. Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.
  2. Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt.
  3. Lassen Sie sich im Hinblick auf erbrachte Studien-/Prüfungsleistungen für den Basislernbereich beraten.

Sie finden die jeweiligen Kontaktpersonen im Abschnitt "Beratung und Kontakt".

Welche Kompetenzen sollen Sie im Basislernbereich erwerben?

  • Die Lehrveranstaltungen des Basislernbereichs werden Sie überblicksartig in das jeweilige Fach einführen. Der Schwerpunkt liegt aber auf der Vermittlung fachdidaktischer Kompetenzen. Im Rahmen des Praxisblocks werden Sie im Unterricht Ihres Basislernbereich-Fachs hospitieren und Ihre Beobachtungen in einem Portfolio beschreiben und reflektieren. Entsprechende Beobachtungsaufgaben erarbeiten Sie in einem vorbereitenden Seminar. Und schließlich werden Sie die auch bisher schon im Curriculum verankerte Lehrveranstaltung zum Erstunterricht in Ihrem Basislernbereich-Fach besuchen und hier eine Prüfung ablegen.

Was hat sich sonst noch geändert?

  • Die Einführung des Basislernbereichs hat zu Änderungen bei den Leistungspunkten anderer Studienelemente geführt. So werden in der Praxisphase in den beiden Hauptfächern künftig nur noch jeweils 13 LP erworben. Die unterrichtsbezogenen Aktivitäten in den beiden Hauptfächern werden zugunsten der Hospitation im Basislernbereich-Fach etwas reduziert (künftig 4 LP statt – wie bisher – 5 LP) und das Portfolio, das in jedem der beiden Unterrichtsfächer anzufertigen ist, wird zugunsten des im Basislernbereich-Fach zu erstellenden Portfolios ebenfalls vom Umfang her reduziert (künftig 2 LP statt – wie bisher – 3 LP). Die Praxisphase insgesamt hat aber nach wie vor einen Umfang von 30 LP.
  • Reduziert wurden auch die Umfänge des Projektbands (von bisher 15 LP auf 12 LP), des Moduls Inklusion (von bisher 6 LP auf 5 LP) und des Mastermoduls (von bisher 26 LP auf 24 LP, wobei der Umfang der Masterarbeit nach wie vor 20 LP beträgt).

Weitere Informationen

Die ausführlichen Regelungen zum Basislernbereich sowie zu den beschriebenen Änderungen finden Sie unter folgendem Link:

Die Bachelor-Module: „Basislernbereich im Fach Deutsch“, „Basislernbereich im Fach Mathematik“ und „Basislernbereich im Fach Sachunterricht“ sind in der „Rahmenstudienordnung für den Professionalisierungsbereich Erziehungs- und Sozialwissenschaften“ für die Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengänge beschrieben.

Die Ordnungen werden zeitnah im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim veröffentlicht. Vorab finden Sie sie unter folgendem Link:

Beratung und Kontakt

Allgemeine Fragen: Basislernbereich-Fach

Wenn Sie noch Fragen zu Ihrem Basislernbereich-Fach haben, wenden Sie sich bitte an

Anerkennung und Anrechung

1. Anerkennung: Formalia

Zu den Formalia einer möglichen Anerkennung berät Sie gern das für Sie zuständige Prüfungsamt. Sie finden Ihre Ansprechpartner*innen unter folgendem Link: Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen

2. Anrechnungsmöglichkeiten für das Modul Wahlpflichtfach
Hinweis:
Voraussetzung für eine Anerkennung sind fachliche Nähe zu einem der Wahlpflichtfächer und eine Vergleichbarkeit der vermittelten Kompetenzen.

3. Anerkennung erbrachter Studien-/Prüfungsleistungen

Studierende ab 3. Fachsemester: Master Lehramt an Grundschulen

Sie befinden Sie sich im 3. oder in einem höheren Fachsemester. Sie können Ihr Masterstudium nach den bisher geltenden Ordnungen, also ohne Belegung des Basislernbereichs, fortsetzen. Sie haben die Praxisphase und das Projektband bereits zum großen Teil absolviert und haben vielleicht sogar schon die Masterarbeit angemeldet. Insofern bietet sich für Sie ein Wechsel in die neue Prüfungsordnung nicht an.

Wenn Sie aber die Möglichkeit eines Wechsels in ein anderes Bundesland in Erwägung ziehen oder einen solchen bereits fest vorhaben, dann eröffnen wir Ihnen die Möglichkeit, den Basislernbereich zusätzlich zu absolvieren. Denn bei einem Wechsel werden Sie ggf. den Nachweis erbringen müssen, dass Sie über Basiskompetenzen im – nicht als Hauptfach studierten – Fach Mathematik oder Deutsch verfügen bzw. im Fach Sachunterricht bei Belegung der Fächer Mathematik und Deutsch.

  • Der Basislernbereich umfasst insgesamt 12 LP.
  • 2 LP haben Sie bereits mit erfolgreicher Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Didaktik des Erstunterrichts“ im – nicht als Hauptfach gewählten – Fach Deutsch oder Mathematik erbracht, so dass Sie noch Studienleistungen im Umfang von 10 LP nachholen müssten.

Sollten Sie diese Leistungen noch erbringen wollen, dann wenden Sie sich zur Klärung der inhaltlichen Fragen an Ihre fachspezifische Ansprechpartner*in . Sie finden die Ansprechpartner*innen im Abschnitt "Beratung und Kontakt" / "Leistungen Basislernbereich". Bitte informieren Sie auch das für Sie zuständige Prüfungsamt. Dort würden die Leistungen als zusätzliche Studienleistungen erfasst und Sie würden darüber eine Bescheinigung erhalten, mit der Sie gegenüber der Kultusbehörde eines anderen Bundeslandes die erforderlichen Kompetenzen im entsprechenden Fach nachweisen können.

Beratung und Kontakt

Leistungen Basislernbereich

Prüfungsamt

Prüfungsamt: Zuständigkeiten nach Studiengängen

Praxisphase und Praxisblock

Wie umfangreich sind die Beratungsbesuche im Praxisblock?

Bei den Schulbesuchen handelt es sich um Beratungsbesuche, nicht um Prüfungsbesuche! Diese müssen im Vorfeld bei der Schulleitung angezeigt und abgestimmt werden.

  • Es sind pro Fach zwei, max. 3 Besuche vorgesehen. (s. "Durch wen werden die Studierenden im Praxisblock betreut?").
  • Beratungsbesuche umfassen die Unterrichtshospitation und Nachbesprechung der Unterrichtsstunde.

Hinweis: Das schulische Langzeitpraktikum dient der Berufsfelderkundung, es ist kein vorgezogener Vorbereitungsdienst!

Bei den Schulbesuchen handelt es sich um Beratungsbesuche, nicht um Prüfungsbesuche! Diese müssen im Vorfeld bei der Schulleitung angezeigt und abgestimmt werden. Es sind pro Fach zwei, max. 3 Besuche vorgesehen. (s. "Durch wen werden die Studierenden im Praxisblock betreut?"). Beratungsbesuche umfassen die Unterrichtshospitation und Nachbesprechung der Unterrichtsstunde.

Hinweis: Das schulische Langzeitpraktikum dient der Berufsfelderkundung, es ist kein vorgezogener Vorbereitungsdienst!

Wann finden die Schultage im Praxisblock statt?

Montag, Dienstag und Mittwoch.

Wieviel Zeit verbringen die Studierenden im Praxisblock pro Woche an der Schule?

In der Regel sind es an drei Tagen (Montag bis Mittwoch) insgesamt 15 Zeitstunden. Donnerstag und Freitag sind Universitätstage. Die nicht für selbstgestalteten Unterricht (siehe auch: Wie viele Unterrichtsstunden geben die Studierenden im Praxisblock?) verbleibenden Zeitstunden sind für außerunterrichtliche Tätigkeiten vorgesehen. Die Studierenden sollen das ganze Spektrum der Arbeitsbereiche einer Lehrkraft an der Schule kennen lernen. Bei Projektwochen o.ä. kann sich auch punktuell eine längere bzw. kürzere Anwesenheitszeit der Studierenden an der Schule ergeben. Dies liegt in der Entscheidungsbefugnis der Schulleitung und ist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort.

Dazu kann Folgendes gehören:

  • Teilnahme an Gremiensitzungen und Fachkonferenzen,
  • Elternabenden,
  • Lektüre von Förderplänen und Schulprogrammen,
  • Teilnahme am Ganztagsprogramm der Schule,
  • Hospitationen und Besprechungen (Hinweis: Hospitationen können auch in fachfremdem Unterricht stattfinden, insbesondere wenn es Ihre Lerngruppe betrifft!)
  • ggf. Vor- und Nachbereitung von Stunden (Vorbereitung von Fachräumen, Mediennutzung, Absprachen mit den Mentor*innen o. ä. ),
  • Durchführung des Projektbandes.
Wie viele Unterrichtsstunden geben die Studierenden im Praxisblock?

In den ersten Wochen machen sich die Studierenden  mit den Gegebenheiten an Ihrer Praktikumsschule vertraut. Neben der Hospitation gehören dazu vor allem die Teilnahme an außerunterrichtlichen Aktivitäten (s. Was wird von den Studierenden außerhalb des Unterrichts erwartet?) und das Vertrautwerden mit den Lerngruppen, in denen  sie  möglichst kontinuierlich während des Praktikums verbleiben.

Die Studierenden  führen ab der dritten Praktikumswoche zunächst teilweise selbstgestalteten Unterricht (Sequenzen von Unterrichtsstunden) durch, im weiteren Verlauf des Praktikums dann vollständig selbstgestalteten Unterricht. Sie unterrichten dabei möglichst eine Unterrichtsstunde pro Woche in jedem ihrer Fächer. Sie werden dabei zum einen durch die/den Mentor_in betreut, zum anderen durch das Lehrendentandem, das auch die Unterrichtsbesuche vornimmt. Einmal während des Praxisblocks sollten die Studierenden  in jedem Fach eine längere Unterrichtseinheit selbstständig durchführen; während des gesamten Praktikums sollten sie in jedem Fach 15 Unterrichtsstunden selbstgestaltet unterrichten.

Mit der Novellierung der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr) müssen die Studierenden des Grundschullehramts, die nach der RStO 2022 studieren, Kompetenzen in einem weiteren Fach (Basislernbereich) nachweisen. Aus diesem Grund werden die Studierenden an Grundschulen während ihres Praktikums im Rahmen des Basislernbereichs in einem weiteren Fach hospitieren. In diesem wird jedoch kein selbstgestalteter Unterricht gefordert. Dementsprechend ist für die Hospitation im Umfang von 30 Stunden keine Betreuung seitens der Schule und kein Unterrichtsbesuch vorgesehen.
Der Basislernbereich muss je nach Fachkombination der Studierenden in dem Fach Deutsch, Mathematik oder Sachunterricht absolviert werden. Studierende, die noch nach einer für sie gültigen älteren RStO studieren, fallen aus dieser Regelung raus. In der Übergangszeit ist es also möglich, dass Studierende in der Praxisphase und dem Projektband unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen.

Dürfen Studierende Vertretungsunterricht erteilen?

Studierende dürfen keinen Vertretungsunterricht durchführen! Sie dürfen auch nicht für Aufsicht eingesetzt werden. Dies gilt auch im Rahmen von Klassenfahrten, Schulausflügen und vergleichbaren Veranstaltungen.

Was wird von den Studierenden außerhalb des Unterrichts erwartet?
Durch wen werden die Studierenden im Praxisblock betreut?

Hier ist zu unterscheiden zwischen:

  • Betreuung an der Schule: Die direkte Betreuung erfolgt in jedem Fach durch die Mentor*innen.

  • Beratungsbesuche: Regelmäßige Beratungsbesuche erfolgen:
    • einmal durch das Lehrendentandem (dieses besteht aus der/dem Lehrbeauftragten für den Praxisphase, der/dem LiP, sowie der/dem Fachdidaktiker*in der Universität)
    • ein zweites Mal durch die/den LiP und
    • zudem ist ein weiterer Besuch der Fachdidaktikerin/des Fachdidaktikers möglich. Hinweis: dieser kann aber durch eine Beratung an der Universität ersetzt werden.
Gelten die Schulferien auch für Studierende?

Die Schulferien gelten für die LiPs, die/den Mentor*innen und für Studierende!

Sofern die Studierenden nicht bei Schulveranstaltungen mit eingeplant sind, sind sie in dieser Zeit nicht an der Schule! Sofern in dieser Zeit Lehrveranstaltungen an der Universität stattfinden, werden diese besucht.

Bewertung von Praxisphase und Praxisblock

Für Studierende nach der RStO 2018/2021

Für die Praxisphase werden insgesamt 30 LP vergeben. Davon entfallen:

  • 10 LP auf die Seminare (je 3 LP auf die beiden Vorbereitungsseminare, je 1 LP auf die beiden Begleitseminare und je 1 LP auf die beiden Nachbereitungsseminare)
  • 20 LP auf den Praxisblock.

Für die Verteilung der 20 LP auf den Praxisblock hat die FaStuL in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 2014 folgende Empfehlung ausgesprochen:

  • Für die Anwesenheit im Praxisblock werden 10 LP vergeben.
  • pro Fach werden im Praxisblock jeweils 5 Punkte vergeben.

Davon werden jeweils 2 LP für die Studienleistung (z. B. Hospitations- oder Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsbögen, theoretische Reflexionen, Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden - s. auch Modulbeschreibung in der RahmenStO) und 3 LP für die Prüfungsleistung angesetzt. Die Prüfungsleistung wird in einem der beiden Fächer als Auswertungs- und im anderen Fach als Planungsdidaktik erbracht.

Für Studierende nach der RStO 2022

Für die Praxisphase werden insgesamt 30 LP vergeben. Davon entfallen in den beiden Unterrichtsfächern:

  • 10 LP auf die Seminare (je 3 LP auf die beiden Vorbereitungsseminare, je 1 LP auf die beiden Begleitseminare und je 1 LP auf die beiden Nachbereitungsseminare)
  • 16 LP auf den Praxisblock.
  • Beim Stufenbezug GS entfallen 4 LP im Praxisblock auf den Basislernbereich.
  • Beim Stufenbezug HRS werden 4 LP im Praxisblock in den beiden Unterrichtsfächern erworben.

Für die 20 LP im Praxisblock gilt folgendes:

  • Für die Anwesenheit im Praxisblock in den beiden Unterrichtsfächern werden  insgesamt 9 LP vergeben.
  • Pro Unterrichtsfach werden im Praxisblock jeweils 4 LP für Studien- und Prüfungsleistungen vergeben.

Davon werden jeweils 2 LP für die Studienleistung (z. B. Hospitations- oder Gesprächsprotokolle, Fallanalysen, Auswertungsbögen, theoretische Reflexionen, Stundenverlaufspläne der selbst gestalteten Unterrichtsstunden - s. auch Modulbeschreibung in der RStO) und 2 LP für die Prüfungsleistung angesetzt. Die Prüfungsleistung wird in einem der beiden Fächer als Auswertungs- und im anderen Fach als Planungsdidaktik erbracht.

  • Für den Stufenbezug GS bzw. HRS sind weitere 4 LP im Praxisblock vorgesehen.

Projektband

Was ist das Projektband?

Das Projektband verläuft parallel zur Praxisphase und besteht neben dem eigentlichen Projekt aus ebenfalls einer Vorbereitungs-, einer Begleit- und einer Nachbereitungsveranstaltung.

Mit dem Projektband wird das forschende Lernen in die Lehramtsausbildung implementiert. Das Projektband ist parallel zur Praxisphase geschaltet, die studentischen Forschungsprojekte werden während des schulischen Langzeitpraktikums durchgeführt. Es müssen datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet und das Einvernehmen mit der Schulleitung muss hergestellt werden. Die Studierenden müssen ihr Vorhaben deshalb zur Genehmigung der Schulleitung der Praktikumsschule vorstellen.

Stichwort: »kleines Verfahren«

Es besteht jedoch keine Genehmigungspflicht im Sinne des Runderlasses des Niedersächsischen Kultusministeriums "Umfragen und Erhebungen".

Mit Bezug auf diesen Erlass wird zur Klarstellung mitgeteilt, dass bei sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen wie z. B. im Rahmen der niedersächsischen Lehrer*innenausbildung einschließlich der berufsbegleitenden Qualifizierung keine Genehmigungspflicht im Sinne von Nr. 1.1 des Runderlasses besteht. Diese sonstigen schulinternen Umfragen und Erhebungen erfolgen im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter.

Das bedeutet:

Die Koordinierungsstelle Lehramt ist den Schulen auf dem Dienstweg als offizieller Ansprechpartner benannt worden und gibt solche Schreiben auf dem Dienstweg weiter an die Schulleitungen. Zum »kleinen Verfahren« im Rahmen des Projektbandes zählen Unterrichtsentwürfe, Praktikumsberichte, Bachelor- und Masterarbeiten sowie Portfolios. Für alle anderen universitären Forschungsprojekte gilt diese Ausnahmeregelung nicht: Forschungsarbeiten wie wissenschaftliche Dissertationen o.ä. sind davon nicht gedeckt, hier greift der Erlass "Umfragen und Erhebungen" vom 1. Januar 2014.

Den Erlass finden Sie auf unserer Seite "Dokumente und Formulare der Lehrer*innenausbildung" in der Rubrik "Nds. Kultusministerium": Dokumente und Formulare der Lehrer*innenausbildung

Bildnachweis: KHI (CeLeB) / Universität Hildesheim