FAQ
Allgemein
Was ist der Unterschied zwischen Brückenprogramm und Q-Master?
Damit Sie den Quereinstiegsmaster Lehramt Sek. I studieren können, müssen Sie 80 Leistungspunkte in Fach 1 (45 LP) und Fach 2 (35 LP) nachweisen. Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, wird das Zertifikatsstudium im Brückenprogramm Lehramt Sek. I für das Nachholen der Leistungen angeboten.
Warum sollte ich den Quereinstiegsmaster Lehramt Sek. I studieren?
Mit dem Quereinstiegsmaster Lehramt Sekundarstufe I (5. bis 10. Klasse) können Sie auf Basis Ihres Bachelorabschlusses einen strukturierten Weg in das Lehramt einschlagen — praxisnah, flexibel und mit klarer beruflicher Perspektive. Besonders für Personen, die bereits im schulischen Umfeld tätig sind und kein lehramtsbezogenes Studium mitbringen, bietet der Studiengang eine attraktive Perspektive für die weitere berufliche Qualifizierung.
Der Q-Master schafft die Voraussetzung für den Einstieg in den Vorbereitungsdienst und ebnet damit den Weg in den Schuldienst.
Zugangsvoraussetzungen und Bewerbung Q-Programm
Welche akademischen Voraussetzungen muss ich für das Q-Programm erfüllen?
Benötigt wird ein erster berufsqualifizierender Bachelorabschluss (ohne Lehramtsbezug).
Ich habe eine Ausbildung. Kann ich das Q-Programm studieren?
Nein, eine Berufsausbildung ist nicht ausreichend. Sie benötigen einen ersten berufsqualifizierenden Bachelorabschluss (ohne Lehramtsbezug).
Wie ist die Bewerberauswahl? Wer entscheidet über die Aufnahme in das Q-Programm und nach welchen Kriterien?
Das Q-Programm ist zulassungsfrei. Entscheidend ist, ob Sie die Voraussetzungen für den Zugang erfüllen.
Voraussetzung für die Zugang ist, dass die Unterlagen form- und fristgerecht eingereicht werden. Dazu gehören:
- das Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs
- Transcript of Records
- Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis, etc.)
- Lebenslauf
- Nachweis über die Durchführung des Beratungsgespräch
- Nachweis über die künstlerische Eignung für die Fächer Kunst und Musik
Des Weiteren müssen mind. 25 LP in Fach 1 und/oder Fach 2 aus Ihrem bisherigen Studium als Zugang angerechnet werden. Eine erste Sichtung auf der Grundlage Ihres Transcript of Records und des Modulkatalogs erfolgt im verpflichtenden Beratungsgespräch. Die Unterlagen werden im Anschluss an die jeweiligen Fächer weitergeleitet.
Über die Aufnahme in das Q-Programm wird auf Grundlage Ihrer eingereichten Unterlagen entschieden.
Kann ich, wenn ich einen Masterabschluss habe, auch das Q-Programm studieren und was muss ich beachten?
Ja, auch mit einem bereits abgeschlossenen Masterstudium kann das Q-Programm für Sie interessant sein. Entscheidend ist nicht der bereits erworbene Abschluss, sondern ob Sie die fachlichen Voraussetzungen in mindestens einem gewählten Fach erfüllen.
Geprüft wird, welche fachlichen Studienleistungen im Umfang von bis zu 25 Leistungspunkten aus Ihrem bisherigen Studium anerkannt werden können. Anrechnungsfragen klären die jeweiligen Fächer. Wenn noch einzelne Leistungen fehlen, können diese gegebenenfalls über das Zertifikatsstudium im Brückenprogramm nachgeholt werden.
Wichtig ist, dass auch mit einem bereits abgeschlossenen Masterstudium die regulären Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen für das Q-Programm erfüllt sein müssen. Für den Quereinstiegsmaster Lehramt Sek. I fallen ggf. Langzeitstudiengebühren an. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung.
Wie ist es mit ausländischen Abschlüssen?
Auch mit einem im Ausland erworbenen Hochschulabschluss können Sie sich grundsätzlich für das Q-Programm bewerben. Voraussetzung ist, dass Ihr Abschluss in Deutschland als gleichwertig anerkannt werden kann und dass Sie die fachlichen Voraussetzungen in mindestens einem der gewählten Fächer erfüllen.
Ob ein ausländischer Hochschulabschluss grundsätzlich anerkannt werden kann, lässt sich häufig vorab über die Datenbank anabin (https://anabin.kmk.org/cms/public/startseite) einschätzen.
Bitte beachten Sie, dass fremdsprachige Zeugnisse und Leistungsnachweise in amtlich beglaubigter Übersetzung eingereicht werden müssen. Je nach Herkunftsland, Abschluss und individueller Studienbiografie können zudem weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel zu Sprachkenntnissen (Sprachniveau C1) oder zur Gleichwertigkeit des Abschlusses. Wenn Sie einen ausländischen Abschluss haben, empfiehlt sich daher eine frühzeitige Beratung.
Gibt es eine Altersgrenze für den Start in das Q-Programm?
Nein, für den Start in das Q-Programm gibt es keine allgemeine Altersgrenze. Wichtig ist, dass Sie die fachlichen und formalen Voraussetzungen erfüllen. Bitte beachten Sie aber, dass für eine mögliche spätere Verbeamtung gesonderte rechtliche Regelungen gelten können. Wenn das für Sie relevant ist, lassen Sie sich am besten frühzeitig beraten. Anlaufstelle ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB): https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb
Welche Fächerkombination ist erlaubt? Aus welchen Fächern muss ich wählen?
Im Q-Programm studieren Sie zwei Unterrichtsfächer. Fach 1 und Fach 2 müssen aus dem jeweils aktuellen Fächerspektrum des Quereinstiegs-Programms gewählt werden. Die angebotenen Fächer werden semesterweise auf der Homepage veröffentlicht: https://www.uni-hildesheim.de/quereinstiegsmaster-sek1 .
Welche Fächerkombination im Einzelfall möglich ist, hängt außerdem davon ab, welche fachlichen Vorkenntnisse Sie aus Ihrem bisherigen Studium mitbringen. Entscheidend ist, ob in mindestens einem Fach und/ oder beiden Fächern ausreichende Studienanteile im Umfang von 25 Leistungspunkten vorhanden sind. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Wie bewerbe ich mich für das Q-Programm?
Die Bewerbung für das Zertifikatsstudium im Brückenprogramm und den Q-Master erfolgt über das Bewerbungsportal der Universität Hildesheim: https://www.uni-hildesheim.de/studium/studieninteressierte/bewerbung/. Das Portal ist ab Anfang Juni für den Studienbeginn zum Wintersemester und ab Anfang Dezember für den Studienbeginn zum Sommersemester geöffnet.
Vor der Bewerbung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch notwendig. Dabei werden Ihre bisherigen Studienleistungen gesichtet, erste Fragen zur Anerkennung geklärt und organisatorische Fragen zum Studium besprochen. Bitte bringen Sie dazu Ihr Transcript of Records und den Modulkatalog Ihres abgeschlossenen Studiums mit. Nach dem Gespräch wird die Prüfung Ihrer bisherigen Leistungen in den gewählten Fächern angestoßen. Außerdem erhalten Sie einen Beratungsbogen, den Sie im Bewerbungsportal hochladen müssen.
Für die Bewerbung reichen Sie Ihre Unterlagen über das Portal ein. Dazu gehören insbesondere Nachweise zu Ihrem bisherigen Studium, die Hochschulzugangsberechtigung, ein Lebenslauf und der Beratungsbogen. Wenn Sie Kunst oder Musik wählen, müssen Sie zusätzlich die erforderliche Eignung nachweisen.
Die vollständige Bewerbung zum Wintersemester muss bis zum 1. September und für das Sommersemester bis zum 1. März vorliegen. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
Ich möchte Kunst oder Musik studieren. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Kunst oder Musik im Q-Programm studieren möchten, müssen Sie die entsprechende künstlerische oder musische Eignung nachweisen. Das gilt auch dann, wenn Sie in Ihrem bisherigen Studium bereits Leistungen in Kunst oder Musik erbracht haben. Eine Anerkennung ist ggf. möglich. Sprechen Sie uns an, wir klären gerne das weitere Vorgehen mit Ihnen!
Ich möchte Englisch studieren. Was muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass für das Fach Englisch zusätzlich ein Auslandsaufenthalt nachzuweisen ist Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!
Studienstruktur und Studienorganisation
Wie lange dauert das Studium und wie ist es aufgebaut?
Das Q-Programm umfasst zwei Unterrichtsfächer, Bildungswissenschaften, begleitete Praxisanteile und die Masterarbeit.
Wie lange das Studium aus Brückenprogramm und Q-Master dauert, hängt von Ihren individuellen Voraussetzungen ab. Entscheidend ist zum einen, welche fachlichen Vorleistungen Sie bereits mitbringen und in welchem Umfang Leistungen über das Brückenprogramm nachgeholt werden müssen. Zum anderen spielt eine Rolle, ob Sie das Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend absolvieren. Wenn Sie neben dem Studium berufstätig sind, kann sich die Studiendauer entsprechend verlängern.
Ist das eine Abkürzung ins Lehramt? Muss man dann den Bachelor mit Lehramtsoption gar nicht mehr studieren?
Das Q-Programm ist keine „Abkürzung“ ins Lehramt, sondern ein alternativer Qualifizierungsweg für Personen mit einem bereits abgeschlossenen Bachelorstudium ohne Lehramtsbezug.
Einen 2-Fächer-Bachelor mit Lehramtsoption müssen Sie in diesem Fall nicht zusätzlich vollständig nachholen. Stattdessen baut der Quereinstiegsmaster auf Ihrem bereits vorhandenen Hochschulabschluss und Ihren fachlichen Vorkenntnissen auf. Fehlende fachliche Leistungen werden über ein Zertifikatsstudium im Brückenprogramm ergänzt.
Auch im Quereinstieg erwerben Sie die für das Lehramt relevanten Studienanteile, insbesondere in zwei Unterrichtsfächern, den Bildungswissenschaften und der begleiteten Praxis.
Kann ich das berufsbegleitend studieren? In Teilzeit studieren? Ist das ein Präsenzstudium oder ein Fernstudium (auch online möglich?)?
Das Q-Programm kann grundsätzlich auch berufsbegleitend studiert werden. Ein Teilzeitstudium ist nicht möglich. Wenn Sie das Studium neben einer Berufstätigkeit absolvieren, kann sich die Studiendauer entsprechend verlängern.
Die Universität Hildesheim versteht sich als Präsenzuniversität. Das Q-Programm ist daher kein Fernstudium. Lehrveranstaltungen und weitere Studienanteile finden in der Regel in Präsenz statt. Je nach individueller Situation kann sich die notwendige Berufstätigkeit gegebenenfalls auch mit schulischen Praxisanteilen im Studium verbinden lassen. Ob und in welchem Umfang dies möglich ist, sollte im Einzelfall frühzeitig geklärt werden. Wenn Sie ein berufsbegleitendes Studium planen, sprechen Sie dies in der persönlichen Beratung zur individuellen Studienorganisation an.
Ist der Quereinstiegsmaster Lehramt Sek. I ein Weiterbildungsstudiengang? Sind mit dem Quereinstiegsmaster Kosten für mich als Student*in verbunden?
Nein. Der Quereinstiegsmaster Lehramt Sekundarstufe I ist kein Weiterbildungsstudiengang, sondern ein regulärer Masterstudiengang.
Es fallen daher keine besonderen Weiterbildungskosten an, sondern der reguläre Semesterbeitrag. Dieser umfasst das Verkehrsticket für den Regional- und landesweiten Nahverkehr, den Beitrag für das Studierendenwerk, den AStA-Beitrag, ein Kulturticket sowie den Verwaltungskostenbeitrag.
Gegebenenfalls können zusätzlich Langzeitstudiengebühren anfallen.
Für das Zertifikatsstudium fallen neben dem Semesterbeitrag keine zusätzlichen Gebühren an.
Aktuelle Informationen zur Höhe der Beiträge und Gebühren finden Sie auf den Seiten der Universität Hildesheim unter: https://www.uni-hildesheim.de/dez3/immatrikulationsamt/informationen-zur-rueckmeldung/
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Sowohl für den Quereinstiegsmaster Lehramt Sek. I als auch das Zertifikatsstudium im Brückenprogramm Lehramt Sek. I fällt ausschließlich der reguläre Semesterbeitrag an.
Der Semesterbeitrag umfasst das Verkehrsticket für den Regional- und landesweiten Nahverkehr, den Beitrag für das Studierendenwerk, den AStA-Beitrag, ein Kulturticket sowie den Verwaltungskostenbeitrag.
Gegebenenfalls können Langzeitstudiengebühren anfallen. Aktuelle Informationen zur Höhe der Beiträge und Gebühren finden Sie auf den Seiten der Universität Hildesheim unter: https://www.uni-hildesheim.de/dez3/immatrikulationsamt/informationen-zur-rueckmeldung/
Studienfinanzierung
Hinweise zur Studienfinanzierung
Für Studierende im Q-Programm kommen grundsätzlich verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung in Frage. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere BAföG, Stipendien, studentische Nebenjobs, auch in Form einer Tätigkeit an Schulen sowie weitere Förderangebote.
An der Universität Hildesheim finden Sie Informationen zu Studienfinanzierung, Beratungsangeboten und Stipendienmöglichkeiten auf den zentralen Informationsseiten der Universität. Darüber hinaus gibt es auch hochschulübergreifende Förderprogramme, zum Beispiel das Deutschlandstipendium oder Stipendien der Begabtenförderungswerke.
Welche Form der Finanzierung für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, zum Beispiel von Ihrem bisherigen Bildungsweg, Ihrem Alter, Ihrem Einkommen oder Ihrer Berufstätigkeit. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier:
Studienfinanzierung an der Universität Hildesheim: https://www.uni-hildesheim.de/studium/studieninteressierte/studienfinanzierung/
Informationen zu BAföG (Studierendenwerk OstNiedersachsen): https://stw-on.de/hildesheim/bafög
Lehrbefähigung und Berufsperspektiven
An welchen Schulen kann ich nach dem erfolgreichen Studienabschluss eingesetzt werden und unterrichten?
Das Q-Programm qualifiziert für das Lehramt an Sekundarstufe I. Mit dem erfolgreichen Studienabschluss erwerben Sie somit die Voraussetzungen für das Unterrichten in den Klassen 5 bis 10 an Haupt- und Realschulen, Gesamtschulen und Oberschulen. Wo Sie später konkret eingesetzt werden können, richtet sich nach den geltenden schul- und laufbahnrechtlichen Regelungen. Wenn Sie dazu Fragen haben, empfiehlt sich eine individuelle Beratung. Anlaufstelle ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB): https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb
Kann ich mit dem Quereinstiegsmaster Sek.I und anschließendem Vorbereitungsdienst (um-gangssprachlich oft als „Referendariat“ bezeichnet) später an einem Gymnasium oder an einer Grundschule als vollwertige Lehrkraft unterrichten?
Der Quereinstiegsmaster Lehramt Sekundarstufe I qualifiziert für das Lehramt an Haupt- und Realschulen. Auch der anschließende Vorbereitungsdienst bezieht sich auf dieses Lehramt. Damit können Sie zum jetzigen Zeitpunkt an Gesamtschulen, Oberschulen, Haupt- und Realschulen eingesetzt werden.
Wenn Sie Lehrkraft an einer Grundschule oder an einem Gymnasium werden möchten, benötigen Sie einen darauf ausgerichteten Lehramtsstudiengang mit dem entsprechenden Vorbereitungsdienst. Welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen, richtet sich nach den jeweils geltenden schul- und laufbahnrechtlichen Regelungen.
Muss ich den Vorbereitungsdienst (umgangssprachlich oft als „Referendariat“ bezeichnet) trotzdem machen, auch wenn ich den Quereinstiegsmaster Sek. I studiere?
Ja. Der Quereinstiegsmaster Lehramt Sekundarstufe I ersetzt den Vorbereitungsdienst nicht. Wenn Sie später als voll ausgebildete Lehrkraft im Schuldienst arbeiten möchten (Stichwort: Verbeamtung), gehört der Vorbereitungsdienst in der Regel weiterhin zur Lehramtsausbildung dazu.
Der Quereinstiegsmaster ist also ein universitärer Studienabschluss und ein wichtiger Schritt auf dem Weg ins Lehramt. Die anschließende praktische Ausbildung im Vorbereitungsdienst bleibt davon unberührt.
Verbeamtung und rechtliche Hinweise
Kann ich mit dem Quereinstiegsmaster Sek. I und dem Vorbereitungsdienst (umgangssprachlich oft als „Referendariat“ bezeichnet) dann verbeamtet werden?
Ja, wenn Sie den Quereinstiegsmaster Lehramt Sekundarstufe I erfolgreich abschließen und anschließend den Vorbereitungsdienst absolvieren, ist in der Regel auch eine spätere Verbeamtung möglich. Wichtig ist, dass der Quereinstiegsmaster und der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Haupt- und Realschulen qualifizieren. Für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und später in den Beamtenstatus gelten darüber hinaus die jeweils maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen. Wenn Sie sich dazu näher informieren möchten, finden Sie hier weiterführende Hinweise:
Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und Verbeamtung: https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisation/in-schule-arbeiten/lehrkraft-werden/vorbereitungsdienst
Gibt es eine Altersgrenze für die Verbeamtung?
Für das Studium im Q-Programm gibt es keine Altersgrenze. Wenn Sie später eine Verbeamtung anstreben, gelten jedoch die beamten- und laufbahnrechtlichen Regelungen des Landes Niedersachsen.
Ob eine Verbeamtung im Einzelfall möglich ist, richtet sich nach den jeweils aktuellen Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst und in ein Beamtenverhältnis. Dabei können auch Ausnahmeregelungen relevant sein. Wenn die Verbeamtung für Sie ein wichtiges Thema ist, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig zu informieren und die geltende Rechtslage zu prüfen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
§ 18 NBG – Einstellung, Höchstalter:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/5fdf23ef-5162-3730-b322-81b682ec1350
§ 16 NLVO – Höchstalter für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/c3a825a3-e0b6-30c8-80ed-9c15ea753c72
Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung. Eine wichtige Anlaufstelle ist das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB): https://bildungsportal-niedersachsen.de/ueber-uns/rlsb
Dort können Sie sich zu den Voraussetzungen für den Vorbereitungsdienst und zu schulbezogenen Einstellungsfragen informieren.