Förderung durch die SUH

Informationen zu weiteren Förderangeboten an der Universität Hildesheim:



Graduiertenzentrum

  • Qualifizierung
    Die Universität bietet sowohl Unterstützungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im wissenschaftlichen Bereich als auch für Aufgaben jenseits von Forschung und Lehre. Auf den Seiten des Graduiertenzentrums werden diese gebündelt aufgeführt.
  • Beratung
    Das Graduiertenzentrum bietet eine Einzelberatung für Promotionsinteressierte, Promovierende und Postdocs, z. B. zur Unterstützung in Phasen der Unsicherheit oder bei Konflikten. Im Gespräch werden gemeinsam ein Erkenntnisgewinn und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Das Beratungsangebot ist offen, kostenfrei und auf die individuellen Bedürfnisse der Ratsuchenden zugeschnitten.
    Kontakt: Dr. Svea Korff (Geschäftsführerin), Tel.: 05121 883-90950, svea.korff(at)uni-hildesheim.de
  • Finanzierung
    Ob Lebenshaltung- oder Reisekosten, Druckkostenzuschuss oder die Teilnahmegebühr für den kommenden Fachkongress, für ein Promotionsprojekt werden finanzielle Ressource für unterschiedliche Zwecke benötigt. Im Graduiertenzentrum werden finanziellen Fördermöglichkeiten innerhalb und außerhalb der Universität aufgezeigt. Wissenschaftler*innen in der Qualifikationsphase können sich auch bei der Suche nach Fördermöglichkeiten von der Stabsstelle Forschungsförderung und -management unterstützten lassen. Neben allgemeinen Informationen bietet sie individuelle Beratungen z. B. zu den Angeboten der Begabtenförderungswerke.
    Kontakt Förderberatung: Markus Weißhaupt, Tel.: 05121 883-90120, markus.weisshaupt(at)uni-hildesheim.de

 

Gleichstellungsbüro

  • Promotionsabschuss-Stipendien
    Das Promotionsabschluss-Stipendium ist für Promovendinnen gedacht, die sich in der Endphase ihres Qualifikationsprojekts befinden und deren Abschluss ohne die entsprechende Förderung gefährdet wäre.
    Antragsfristen: 31.01. / 15.06.
  • Mittel für studentische Hilfskräfte zur Unterstützung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses
    Das Gleichstellungsbüro der Universität Hildesheim ist bestrebt, Frauen in ihrer wissenschaftlichen Qualifizierung gezielt zu unterstützen und stellt daher Mittel zur Finanzierung einer studentischen Hilfskraft bereit.
    Antragsfristen: 30.04. / 31.10.
  • Coaching für den weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchs
    Da die Herausforderungen junger Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase individuell sehr unterschiedlich sind, bedarf es häufig einer spezifischen auf die jeweilige Person zugeschnittenen Beratung. Vor diesem Hintergrund fördert das Gleichstellungsbüro ein Coaching für Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase.
    Antragsfristen: 31.01. / 30.04. / 31.10.
  • Tagungsmentoring
    Mit dem Tagungsmentoring sollen Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase beim Übergang von Studium in den Beruf bzw. die Wissenschaft in die scientific community eingeführt und zu einer Promotion motiviert werden.
    Antragsfristen: 31.01. / 30.04. / 15.06. / 31.10.
  • Forschungsanschubfinanzierung
    Die Forschungsanschub-Stipendien sollen Wissenschaftlerinnen in der Qualifikationsphase ermöglichen, sich ein halbes Jahr lang auf das Erarbeiten eines Forschungsantrags zu konzentrieren. Auf diese Weise können sie sich eine eigene Stelle schaffen und ihre Chancen auf eine Professur bzw. eine Führungsposition bei wissenschaftsnahen Organisationen verbessern.
    Antragsfristen: 31.01. / 15.06.
  • Proof Reading
    Mit der Maßnahme wird professionelles Korrekturlesen (proof-reading) englischsprachiger wissenschaftlicher Aufsätze finanziell gefördert. So soll zum einen die sprachliche Qualität des wissenschaftlichen Beitrags gesichert und zum anderen der Publikationsprozess insgesamt beschleunigt werden.
    Antragsfristen: 31.01. / 30.04. / 31.10.

 

Forschungskommission

  • Anschubfinanzierung für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags
    Als Mitglied der Universität Hildesheim haben Sie die Möglichkeit, für die Vorbereitung eines Drittmittelantrags eine Anschubfinanzierung bei der Forschungskommission zu beantragen. Ziel der Förderung ist es, Sie bei der Erstellung des Antrags zu unterstützen und die Summe der Drittmitteleinwerbungen unserer Universität im Bereich Forschung zu erhöhen.
    Antragsfristen: 31.03. / 30.09.

Kommission zur Vergabe leistungsbezogener Mittel im FB1

  • Die Kommission zur Vergabe leistungsbezogener Mittel im Mittelbau (kurz: AG Mittelvergabe) bietet die Möglichkeit zur Honorierung wissenschaftlicher Leistungen aus dem Mittelbau des Fachbereichs 1.
    Antragsfristen: 30.06. / 30.11.
     

Universitätsgesellschaft

  • Die Universitätsgesellschaft fördert Projekte und Leistungen der Studierenden, unterstützt Forschung und Lehre, prämiert herausragende Leistungen, verleiht den Preis der Universitätsgesellschaft und finanziert Dokumentationen und Veröffentlichungen.
    Antragsfristen: Förderanträge müssen so beim Vorstand eingegangen sein, dass sie in einer Vorstandssitzung 3 Monate vor Beginn einer Maßnahme bearbeitet werden können.