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Schließfächer
- Wen kontaktiere ich bei Fragen?
- Kann ich Jacken und Taschen mit in die UB nehmen?
- Kann ich Bücher und Unterlagen länger in der UB einschließen?
- Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?
- Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?
- Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?
- Wo finde ich die Dauerschließfächer?
- Was darf NICHT ins Dauerschließfach?
- Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?
- Bitte BEACHTEN!
Wen kontaktiere ich bei Fragen?
- die Auskunft der UB
- per E-Mail
- per Telefon 05121 883-93020 (zwischen 10 und 18 Uhr)
- Sprechen Sie uns gerne auch persönlich an!
Kann ich Jacken und Taschen mit in die UB nehmen?
Ja, aktuell können Sie Ihre Jacken und Taschen mit in die Bibliothek nehmen. Sie können diese für die Dauer Ihres Besuches aber auch in unseren Schließfächern einschließen. Sie finden diese Schließfächer rechts neben der Ausleihe. In unserem Blog erklären wir, wie die Schließfächer funktionieren.
Kann ich Bücher und Unterlagen länger in der UB einschließen?
Die normalen Schließfächer können nur während unserer Öffnungszeiten genutzt werden.
Darüber hinaus gibt es aber noch Dauerschließfächer, die über einen längeren Zeitraum genutzt werden können.
Wer darf ein Dauerschließfach nutzen?
- Studierende der Universität Hildesheim
- ein Schließfach pro Person
Wo erhalte ich den Schlüssel zu einem Dauerschließfach?
- an der Auskunft der UB
- Der Schlüssel wird mittels Barcode auf dem Bibliothekskonto verbucht.
- Sollte einmal keins frei sein, können Dauerschließfächer an der Auskunft auch vorgemerkt werden.
Wie lange kann ich ein Dauerschließfach nutzen?
- 4 Wochen
- Eine Verlängerung ist bei Bedarf möglich, sofern es keine Vormerkung und noch freie Fächer gibt.
Wo finde ich die Dauerschließfächer?
- gegenüber der Auskunft
Was darf NICHT ins Dauerschließfach?
- Präsenzexemplare (z.B. Bücher aus Semesterapparaten, Zeitschriftenhefte und –bände)
- Lebensmittel, gesundheitsgefährdende Stoffe / Gegenstände
- nicht ordnungsgemäß entliehene Medien
Darf die UB mein Dauerschließfach räumen?
- Ja, wenn der Schlüssel nicht fristgerecht zurückgegeben wurde.
- Ja, wenn die Nutzungsbestimmungen nicht eingehalten werden.
Bitte BEACHTEN!
- Geräumte Inhalte werden als Fundsache behandelt.
- Die UB haftet NICHT für Bücher, Wertgegenstände und sonstige Materialien in den Dauerschließfächern.
- Das Schließfach darf NICHT an Dritte übertragen werden.
- Die UB ist jederzeit ohne Vorankündigung berechtigt, die Schließfächer einzusehen, um die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen zu gewährleisten und Missbrauch zu unterbinden.