HilDok – Publikationsserver

 Keine Veröffentlichungen auf HilDok mehr möglich

Auf HilDok können keine Dokumente mehr veröffentlicht werden.

Bitte nutzen Sie zum Veröffentlichen von Dokumenten stattdessen unseren neuen Publikationsserver HilPub. Nähere Informationen finden Sie in den dort hinterlegten Hinweisen zum Veröffentlichen.

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Was ist HilDok?

HilDok ist der Publikationsserver der Universitätsbibliothek Hildesheim, er dient der elektronischen Veröffentlichung von wissenschaftlichen Arbeiten der Universität Hildesheim. HilDok wird als Dienst der Universitätsbibliothek in Kooperation mit dem Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg (BSZ) angeboten. Die Universität folgt damit Empfehlungen von Wissenschaftsrat und Hochschulrektorenkonferenz zum Aufbau eines elektronischen wissenschaftlichen Publikationssystems.

Welche Vorteile bietet elektronisches Publizieren Hildok?

Wie lange bleiben die Dokumente online verfügbar?

Es ist keine zeitliche Beschränkung der Verfügbarkeit vorgesehen. Elektronische Dissertationen und Habilitationen werden auch an den Archivserver der Deutschen Nationalbibliothek weitergeleitet und dort langzeitarchiviert.

Sind Dokumente in HilDok zitierfähig?

Veröffentlichungen in HilDok sind konventionellen Veröffentlichungen prinzipiell gleichwertig und damit auch zitierfähig. Zur dauerhaften und stabilen Adressierung erhalten alle Dokumente in HilDok einen sogenannten Persistent Identifier in Form eines Uniform Resource Name (URN), der bei der Deutschen Nationalbibliothek registriert wird.

Wer kann in HilDok veröffentlichen?

HilDok steht als Publikationsplattform grundsätzlich allen Mitgliedern der Universität Hildesheim zur Verfügung.

Was kann in HilDok veröffentlicht werden?

Wie können Dokumente eingebracht werden?

Die Veröffentlichung in HilDok bereiten Sie in vier einfachen Schritten vor, dafür benötigen Sie lediglich einen Rechner mit Internetzugang:

  1. Sie erstellen das Dokument im PDF-Format auf Ihrem Rechner.
  2. In ein Online-Formular tragen Sie zunächst einige Angaben zur Beschreibung des Dokuments ein (Titel, Verfasser, Art der Arbeit, etc.) und laden es anschließen auf den HilDok-Server hoch.
  3. Als nächstes wählen Sie ein geeignetes Lizenzmodell für Ihr Dokument aus. Damit legen Sie fest, wie Andere Ihr Dokument nutzen dürfen.
  4. Schließlich füllen Sie einen Veröffentlichungsvertrag (englischsprachiger Veröffentlichungsvertrag) aus und senden ihn an die Universitätsbibliothek. Wenn Sie Ihr Dokument unter einer Creative Commons Lizenz veröffentlichen, genügt ein entsprechender Hinweis auf die Lizenz im Dokument selbst. (z.B. "Dieses Werk ist mit der Creative-Commons-Nutzungslizenz 'Namensnennung – Nicht kommerziell – Keine Bearbeitung 4.0 International' versehen.")

Die Bibliothek überprüft die Daten und gibt anschließend das Dokument in HilDok frei.

Bei der Veröffentlichung einer Vielzahl von Dokumenten (z.B. mehrere Artikel einer Zeitschrift oder mehrere Buchkapitel) können diese auch an die Bibliothek übergeben werden, die sich dann um die Veröffentlichung aller Dokumente kümmert.

In welcher Form müssen Dokumente eingebracht werden?

Textdokumente müssen im PDF-Format vorliegen. Die PDF-Datei darf nicht verschlüsselt oder kopiergeschützt sein. Wenn möglich, wählen Sie bitte bei der Erstellung das Format PDF/A.

Auch Bilder, Ton- und Videodokumente können veröffentlicht werden, dabei müssen sie in einem der folgenden Formate vorliegen:

Bei Fragen zu den Dokumentformaten oder zur Konvertierung wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Warum muss ein Veröffentlichungsvertrag unterschrieben werden?

Damit ein eingebrachtes Dokument frei geschaltet und somit allgemein zugänglich gemacht werden kann, müssen Sie uns eine entsprechende Lizenz per Vertrag erteilen. Den Veröffentlichungsvertrag (englischsprachiger Veröffentlichungsvertrag) füllen Sie bitte in doppelter Ausfertigung aus (1 Exemplar für Sie, 1 Exemplar für die Universitätsbibliothek) und schicken ihn an:

Universität Hildesheim
Universitätsbibliothek Hildesheim
Stichwort: Hochschulschriften
Universitätsplatz 1
31141 Hildesheim

Dieses Verfahren dient der rechtlichen Absicherung beider Vertragspartner*innen, indem versichert wird, dass Urheberrechte Dritter durch das Publizieren auf HilDok nicht verletzt werden.

Wozu dient das Online-Veröffentlichungsformular?

Das Online-Veröffentlichungsformular dient der Beschreibung Ihrer Veröffentlichung (sog. Metadaten) zur späteren Recherche nach Ihrem Dokument in Datenbanken. Grundlage für formale Beschreibung der eingereichten Publikationen ist das sogenannte Dublin Core-Format. Bei der inhaltlichen Beschreibung orientieren Sie sich an Klassifikationen (z.B. Dewey-Dezimalklassifikation) sowie frei wählbaren Schlagwörtern. Je sorgfältiger Sie passende Begriffe zu Ihrem Dokument ermitteln, desto präziser können später die Recherchen sein. Ausfüllhilfen zu den einzelnen Feldern des Online-Veröffentlichungsformulars finden Sie in den Erläuterungen zu den einzelnen Eingabefeldern. Auf Wunsch übernimmt die Universitätsbibliothek diesen Schritt.
 

Können Dokumente in HilDok geändert oder gelöscht werden?

Eine Möglichkeit, Dokumente nachträglich zu ändern, ist nicht vorgesehen. Dies garantiert die Authentizität der Dokumente, damit sie gedruckten Publikationen gegenüber vergleichbar sind. Wünschen die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen eine Korrektur, so muss das geänderte Dokument vollständig neu eingebracht werden. Dies entspricht einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.

Welche urheberrechtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?

Für im Internet veröffentlichte Arbeiten gelten selbstverständlich dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie auch für gedruckte Veröffentlichungen. Fremde Inhalte innerhalb einer Arbeit dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Urheberin bzw. des jeweiligen Urhebers bzw. Verlages oder im Rahmen eines Zitats verwendet werden. Im Veröffentlichungsvertrag (englischsprachiger Veröffentlichungsvertrag) bestätigen Sie gegenüber der Universitätsbibliothek, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen neben den Urheberrechten ggf. auch weitere Rechte wie z.B. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Patentrechte.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Broschüre zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft erstellt. Diese bietet einen Überblick über alle wichtigen Begriffe und fasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen übersichtlich und verständlich zusammen. Sie ist über diesen Link online abrufbar.

Können Dokumente aus HilDok auch an einer anderen Stelle veröffentlicht werden?

Die Autor*innen als geistige Schöpfer der Dokumente besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte. Wenn ein Dokument zuerst in HilDok veröffentlicht wird, so tritt die Autorin bzw. der Autor ein nicht-ausschließliches Verwertungsrecht an die Universitätsbibliothek ab, d.h. sie oder er kann das Dokument beliebig an anderer Stelle (z.B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monographie) veröffentlichen.

Wenn Dokumente in HilDok eingebracht werden sollen, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, dann hängt diese Möglichkeit von den Vereinbarungen ab, die die Autorin bzw. der Autor mit der veröffentlichenden Stelle (i.d.R. einem Verlag) getroffen hat. Zahlreiche Verlage erlauben die elektronische Parallelpublikation, sofern es sich um einen universitären Non-Profit-Server (wie HilDok) handelt. Die Detailregelungen in einem Veröffentlichungs- oder Autor*innenvertrag sind letztlich Verhandlungssache. Einen ersten, unverbindlichen Anhaltspunkt, wie Verlage mit der Zweitveröffentlichung von Open Access-Dokumenten umgehen, liefert die SHERPA/RoMEO-Liste.

Wo kann nach HilDok-Publikationen recherchiert werden?

Die Publikationen in HilDok sind in verschiedenen Katalogen und Datenbanken recherchierbar:

Können Dokumente kopiert und von anderen widerrechtlich benutzt werden?

Durch die Wahl eines geeigneten Lizenzvertrages für Ihr Dokument bestimmen Sie selbst, wie Andere Ihr Dokument benutzen dürfen. Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Urheberin bzw. des Urhebers gestattet. Jede Benutzerin und jeder Benutzer der Dokumente ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Wie sollen elektronische Publikationen zitiert werden?

In Anlehnung an ISO 690-2 sollen elektronische Publikationen folgendermaßen zitiert werden:

Langemeier, Glenn:
Virtuelle Mitglieder in virtuellen Teams : Modellierung, Umsetzung und Evaluation eines analytischen Verfahrens innerhalb einer CSCL-Umgebung [online]
Hildesheim Univ., Diss., 2008 [zitiert 12. Februar 2010]
<http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:gbv:hil2-opus-104>

Zur dauerhaften Adressierung der Publikation zitieren Sie bitte die URN (Uniform Ressource Name) als Teil der URL <http://nbn-resolving.de/<urn> wie im obigen Beispiel dargestellt. Hat ein Dokument keine URN, zitieren Sie bitte die URL der Publikation:

Zeger, Gabriele ; Trebin, Hans-Rainer ; Carstanjen, Heinz Dieter ; Plachke, Dieter:
Quasicrystalline d-AlCuCo identified as random tiling by ion channeling combined with particle induced X-ray emission [online]
Phys. Rev. Lett. 82 (1999) pp. 5273-5276 [zitiert 15. Mai 2000]
<http://opus.bsz-bw.de/ubhi/volltexte/2011/4/>

Als Datum ist der letzte Aufruf der Quelle durch die Zitierende und den Zitierenden zu verstehen.

 

Kontakt

Müller, Mario

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