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- Nutzungsordnung für das Literatur-Archiv
I. Allgemeines
4. Die Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, möglichst im voraus Ankunft und voraussichtliche Dauer des Aufenthalts sowie ihre Benutzungswünsche schriftlich mitzuteilen.
5. Mäntel, Mappen und größere Handtaschen dürfen nicht in das Literaturarchiv mitgenommen werden. Im Eingangsbereich der Universitätsbibliothek stehen Garderobenschränke zur Verfügung. Eine Haftung für die dort aufbewahrten Gegenstände kann nicht übernommen werden. Ebenso ist eine Haftung für alle mitgebrachten Wertgegenstände und für Geld im gesamten Bibliotheksbereich ausgeschlossen.
7. Das Archiv erteilt aufgrund seiner Kataloge und Bestände mündlich und schriftlich nach bestem Wissen Auskunft, soweit es seine Arbeits- und Personalsituation gestattet. |
5. Für Schäden und Verlust an Materialien, die während der Benutzung, d. h. |
III. Nachlässe und Handschriften
5.Während der Benutzung der Materialien ist nur der Gebrauch von Bleistiften erlaubt. Das Schreiben in und auf den Objekten und das Ablegen von Büchern oder sonstigen Materialien darauf ist streng untersagt. |
In diesen oder sonstigen Fällen, die nicht der Benutzungsordnung unterliegen, ist jeweils eine besondere Vereinbarung mit dem Archiv erforderlich. |