Barrierefreiheit: Service & Beratung

Barrieren behindern – nicht nur den Zugang zu Gebäuden, sondern auch den Zugang zu Wissen und Informationen, die Teilhabe an Lernprozessen und am Studien- oder Arbeitsalltag. Die Universität Hildesheim setzt die rechtlichen Vorgaben um und hat verschiedene Einrichtungen, die helfen, solche Hindernisse zu identifizieren, zu umgehen oder abzubauen.

Unter den folgenden Links finden Sie als Studierende, Lehrende oder Mitarbeiter_innen die Angebote an der Universität Hildesheim sowie weiterführende Informationen: Barrierefreiheit

Erklärung der Barrierefreiheit der Webseiten

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Die Stiftung Universität Hildesheim ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und ihre Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Gültigkeit der Erklärung

  1. www.uni-hildesheim.de und Subdomains, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Content-Management-System der Universität Hildesheim angeboten werden. Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
  2. Weitere Anwendungen und Applikationen: Da die Stiftung Universität Hildesheim auf ihren Internetseiten eine große Anzahl von Online-Diensten und elektronischen Ressourcen von Drittanbietern zur Verfügung stellt, konnte die Überprüfung der Barrierefreiheit solcher Online-Angebote noch nicht gänzlich abgeschlossen werden.

Nicht barrierefreie Inhalte

Barrierefreie Alternativen

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Feedback & Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und nicht barrierefreie Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern:

Kontakt/Ansprechpartner_in

Webmaster

E-Mail Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einschalten.

Schlichtungsstelle: Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
www.behindertenbeauftragter-niedersachsen.de
+49 511 120 4010
schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de