Vertretung der Schwerbehinderten

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen aller an der Universität Hildesheim Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung. Wir stehen ihnen als Ansprechpartner in allen Fragen zur Verfügung, die in Zusammenhang mit der Arbeit an der Universität bei Schwerbehinderung auftreten. 

Zudem vertreten wir die Interessen dieses Personenkreises in Auswahlverfahren, bei denen sich Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (sofern sie dies angeben) bewerben.

Sie erreichen uns am besten per email unter schwerbehindertenvertretung(at)uni-hildesheim.de oder telefonisch unter 90222.

Studierende mit Beeinträchtigungen und chronischen Krankheiten finden hier eine Übersicht aller Einrichtungen an der Universität, die helfen können.

2. Stellvertreterin

Dr. Ceren Kasim-Intizamoglu

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Kontakt:

Telefon: 05121 883 12782
E-Mail Kontaktformular
Raum: BC.LN.3.11 Neubau Bühler-Campus
Sprechzeit: Vorlesungsfreiezeit: 27.2 und 12.3 10:00 - 10:30 Uhr https://meet.gwdg.de/b/cer-zdq-xsi-2e1 oder per E-Mail.

3. Stellvertreterin

Christine Krummacker

N/A

Kontakt: (Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft / Abteilung Allgemeine Erziehungswissenschaft)

Telefon: +49 5121 883 10100
Fax: +49 5121 883 10101
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.N.2.42
Sprechzeit: Do-Fr per E-Mail oder Telefon / Präsenztermine nach vorheriger Absprache
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/fb1/institute/institut-fuer-erziehungswissenschaft/allgemeine-erziehungswiss/team/sekretariat/christine-krummacker/ Homepage

Kontakt: (Schwerbehindertenvertretung - Stellvertretende Schwerbehindertenbeauftragte)

Telefon: +49 5121 883 90222
E-Mail Kontaktformular
Raum: HC.E.1.19
Homepage: https://www.uni-hildesheim.de/organe-und-gremien/vertretungen-der-mitarbeiter-innen/schwerbehindertenvertretung-1/team/ Homepage

Aufgaben der SBV

Hier eine ausführliche Beschreibung der Aufgaben jeder SBV.

Rechte schwerbehinderter Beschäftigter

Wenn Sie eine amtlich anerkannte Schwerbehinderung haben, haben Sie Anspruch auf einige besondere Rechte, die Nachteile zumindest teilweise ausgleichen sollen. Die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter sind im Wesentlichen in § 164 und folgende des SGB IX „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ beschrieben. Ein besonderer Kündigungsschutz ist in § 168 - §173 SGB IX verankert.

Eine mögliche Reduzierung der Lehrverpflichtung regelt die niedersächsische Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (LVVO) in § 7 (4).

Anträge auf Feststellung einer Schwerbehinderung

Nur wer eine amtlich festgestellte Schwerbehinderung hat, hat Anspruch auf Nachteilsausgleiche und einige besondere Rechte. Wir möchten daher Beschäftigte der Uni Hildesheim, die eine Schwerbehinderung nicht amtlich gemacht haben oder diese nicht angezeigt haben, dazu ermuntern, dies offiziell zu tun. Die Universität kann dadurch außerdem ihre Quote an Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung erhöhen, wozu sie gesetzlich angehalten ist.

Infos zum Antrag, zum Verfahren und Antragsformulare

Schwerbehindertenausweis online in Niedersachsen beantragen

Weitere Infos rund um Schwerbehinderung

Für umfangreiche Informationen rund um das Thema Schwerbehinderung und Schwerbehindertenvertretung verweisen wir auf die Seiten von KomSem, insbesondere auf die Themensammlung unter „A-Z“.

Links

Hier einige Links zu wichtigen Fragen. Wer weitere Infos sucht, könnte in der großen Sammlung der SBV der Ostfalia-Hochschule fündig werden.

Es gibt außerdem nicht nur uns, sondern auch Beauftragte auf Bundes- und Landesebene:

Behindertenbeauftragter der Bundesregierung

Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung (Niedersachsen)

Wichtigster Ansprechpartner für die Gewährung finanzieller Hilfen und die bedarfsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen ist für uns das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Integrationsamt.

Der Integrationsfachdienst (IFD) nach SGB IX ist ein professionelles Beratungsangebot in allen Fragen der beruflichen Eingliederung und Teilhabe. Auch der IFD ist Teil des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Für praktische Hilfen bei der Rückkehr in den Beruf nach langen Arbeitspausen, bedingt durch Unfälle und Erkrankungen, sind für uns die Berufsförderungswerke im Norden (NDS und Bremen) erster Ansprechpartner. Sie unterstützen einen Rehabilitationsprozess insbesondere durch Umschulungen und weitere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA).