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Dekobild im Seitenkopf Bewerbung & Zulassung
 

Sie wollen sich um einen Studienplatz bewerben? Unser Video zeigt Ihnen, wie es funktioniert!

 

Wie komme ich an der Uni Hildesheim einen Studienplatz?

  • Die meisten unserer Studiengänge sind zulassungsbeschränkt, das heißt Sie müssen sich um einen Studienplatz bewerben.
  • Einige Studiengänge hingegen sind zulassungsfrei.
    Für zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ohne vorherige Bewerbung einfach einschreiben, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Das heißt, Sie müssen das Abitur oder einen anderen gleichwertig anerkannten Abschluss besitzen (siehe auch "Studieren ohne Abitur").

Welche Studiengänge zulassungsbeschränkt und welche zulassungsfrei sind, können Sie den einzelnen Studiengangsdarstellungen entnehmen. 

 

 

Wie funktioniert das mit der Eignungsprüfung?

Für die Studiengänge in den Kulturwissenschaften sowie für einige Studienfächer ist das Ablegen einer Eignungsprüfung Teil der Bewerbung im einen Studienplatz.
Für die Anmeldung zur Eignungsprüfung gelten jeweils bestimmte Fristen.

Dies betrifft folgende Studiengänge/-fächer:

Bachelor:

Master:

 

Aufgepasst! Termine & Fristen

Für die Bewerbung, die Eignungsprüfungen und die Einschreibung gelten jeweils bestimmte Fristen, die Sie unbedingt beachten sollten.

Bewerbung für einen Studienplatz in den Bachelor-Studiengängen
Eine Bewerbung für die zulassungsbeschränkten Bachelor-Studiengänge ist jeweils nur zum Wintersemester möglich. In der Regel beginnt die Bewerbungsfrist Anfang Juni und endet am 15. Juli (Ausschlussfrist).

Bewerbung für einen Studienplatz in den Master-Studiengängen
Eine Bewerbung für die zulassungsbeschränkten Master-Studiengänge ist je nach Studiengang zum Sommer- und/oder Wintersemester möglich. In der Regel endet die Bewerbungsfrist Ende August (zum Wintersemester) bzw. Ende Februar Sommersemester).

Anmeldung zur Eignungsprüfung
Um an den Eignungsprüfungen, das heißt an der Bewerbung für o.g. Studiengänge teilzunehmen, müssen Sie sich zwingend für die Teilnahme an der Eignungsprüfung bewerben.

Bachelor-Studiengänge

  • Kulturwissenschaften & ästhetische Praxis:
    01. Juni eines Jahres (Ausschlussfrist)

  • Szenische Künste sowie Kreatives Schreiben & Kulturjournalismus:
    15. April eines Jahres (Ausschlussfrist)

  • Anmeldefrist zum Eignungstest im Fach Kunst:
    15. April eines Jahres (Ausschlussfrist)

  • Anmeldefrist zum Eignungstest im Fach Musik:
    15. April eines Jahres (Ausschlussfrist)

  • Anmeldefrist zum Eignungstest im Fach Sport:
    15. Mai eines Jahres (Ausschlussfrist)

  • Anmeldefrist zum Eignungstest in der definierten Studienvariante Sport, Gesundheit & Leistung:
    15. Mai eines Jahres (Ausschlussfrist)

Masterstudiengänge

  • Kulturvermittlung
  • Inszenierung der Künste und der Medien
  • Literarisches Schreiben:

    2. Mai eines Jahres (Ausschlussfrist) 

Einschreibung
Für die zulassungsfreien Studiengänge können Sie sich ohne vorherige Bewerbung direkt einschreiben (sog. Immatrikulation). Die Einschreibefristen enden zumeist kurz vor Beginn des jeweiligen Semesters, d.h. Ende September für das kommende Wintersemester bzw. Ende März für das kommende Sommersemester .

 
 

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Letzte Änderung: 13.03.2013