Teilzeitstudium an der Universität Hildesheim
Ab dem Wintersemester 2011/12 können die Studiengänge „Psychologie (mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie)“ (B.Sc.) und „Pädagogische Psychologie“ (M.Sc.) an der Universität Hildesheim phasenweise als Teilzeitstudium absolviert werden. Beide Studiengänge sind grundsätzlich Vollzeitstudiengänge, können aber partiell im Teilzeitmodus studiert werden. Interessierte Studierende müssen dies jeweils mit der Rückmeldung im Voraus für das folgende gesamte Studienjahr beantragen (Teilzeitmodus für nur ein Semester ist ausgeschlossen).
Die Option des Teilzeitstudiums ist ein Modellvorhaben im Rahmen des Projekts "audit familiengerechte hochschule".
Was bedeutet ein Teilzeitstudium?
Im Teilzeitmodus halbiert sich die Menge der Studienleistung (Workload): Pro Studienjahr dürfen maximal die Hälfte der pro Vollzeit-Semester vorgesehenen Leistungspunkte erbracht werden. Gleichzeitig halbieren sich die Studienbeiträge bzw. die Langzeitstudiengebühren, die für Semester im Teilzeitmodus zu entrichten sind. Die anderen Beiträge (für Studierendenschaft, Studentenwerk etc.) reduzieren sich nicht.
Was ist zu beachten?
Im Detail sind mehrere Aspekte bei der Studienplanung und einige rechtliche Randbedingungen zu beachten. So ist zu überlegen, welche Veranstaltungen leichter auf mehrere Semester verteilt werden können und welche sinnvollerweise in direkt aufeinander folgenden Semestern absolviert werden sollten; auch darf die Masterarbeit nicht im Teilzeitmodus verfasst werden. Daher ist vor der Beantragung eines Wechsels in den Teilzeitmodus eine Beratung bei einer/einem Studienfachberater/-in zwingend vorgeschrieben. Eine Begründung für den Wechsel in den Teilzeitmodus ist aber nicht erforderlich.
Achtung, ein Teilzeitstudium wird nicht durch BAföG gefördert!
Wo gibt es weitere Informationen?
Weitere Informationen erhalten interessierte Studierende bei der ZSB (allgemeine Informationen, Grundsätzliches) bzw. bei der Fachstudienberatung des Instituts für Psychologie (fachspezifische Beratung zur Studienplanung, erforderlicher Beratungsnachweis), Frau Bockmann und Herrn Oeberst, E-Mail.
Die rechtlichen Regelungen für das Teilzeitstudium sind in der „Ordnung zur Regelung des Teilzeitstudiums für den Bachelor-Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie sowie für den Master-Studiengang Pädagogische Psychologie der Universität Hildesheim (TZO)“ festgehalten (Download).
Die Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang „Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie“ (B.Sc.) (Download) sowie die Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Pädagogische Psychologie (M. Sc.) wurden entprechend angepasst (Download).




