Allgemeine Hochschulreife (AHR)
Berechtigung zum Studium aller Fachrichtungen an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die A. H. erwirbt man z. B. mit dem Abitur, jedoch auch i. d. R. durch den Abschluss eines ersten Hochschulstudiums (z. B. an einer Fachhochschule).
AStA - Allgemeiner Studierendenausschuss
Selbstverwaltetes Organ, das die Interessen der Studenten an Hochschulen vertritt und für dessen Finanzierung bei der Immatrikulation bzw. Rückmeldung Beiträge erhoben werden. Die Mitglieder werden jedes Jahr vom Studentenparlament gewählt.
Auditorium maximum (Audimax)
Größter Hörsaal einer Hochschule.
- Gebäudeplan der Universität Hildesheim (Wegweiser: Anfahrts- und Lagepläne)
Ausländer
Bei der Zulassung zum Studium gelten für diesen Personenkreis besondere Bedingungen. Ausländische Bewerber ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich über uni-assist:
- Uni-Assist (weitere Informationen)
Dies gilt nicht für ausländische Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung.
Auswahlverfahren
Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als die tatsächlich vorhandene Anzahl, wird oftmals ein A. durchgeführt, um sie zu vergeben. Beim A. wird dabei u. a. der größte Teil der Studienplätze nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) und ein kleinerer nach Wartezeit vergeben.
Bachelor (B.A./B.Sc./B.Eng.)
Erster akademischer, internationaler Studienabschluss an Universitäten und Fachhochschulen nach 6 Semestern.
Bachelor of Arts. Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen Studiengängen.
Bachelor of Science. Abschluss in mathematisch naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Bachelor of Engineering. Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.
- Siehe auch: Master (M.A./ M.Sc.)
BAföG
Bundesausbildungsförderungsgesetz. Umgangssprachlich auch das Stipendium, welches man nach diesem Gesetz erhalten kann.
Weitere Informationen erteilen die örtlichen Studentenwerke (siehe Studentenwerk).
- Siehe auch: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Beurlaubung
Aus wichtigen Gründen können Studierende auf Antrag vom Studium beurlaubt werden, jedoch nicht im ersten Fachsemester. Wichtige Gründe sind z. B. Krankheit, Schwangerschaft, Auslandsstudium. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fach-, wohl aber als Hochschulsemester. Man behält seinen Studienplatz, ohne Studienleistungen ablegen zu müssen. Versicherungsrechtlich ist eine beurlaubte Studierende jedoch keine Studentin, was auch negative Auswirkungen auf die Möglichkeit der übernahme von „Studenten-Jobs“ hat.
Bildungsinländer
Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen. Bei der Zulassung zum Studium sind sie Deutschen gleichgestellt.
Blockveranstaltung
Veranstaltung, die nicht regelmäßig über die Dauer eines Semesters verteilt stattfindet (jede Woche eine bestimmte Anzahl von Stunden), sondern auf einen Zeitraum von mehreren aufeinanderfolgenden Tagen/ Wochen konzentriert ist.
credit
Anrechnungspunkt. Maßeinheit für den zeitlichen Studienaufwand in modulariserten Studiengängen. Im ECTS entspricht z. B. ein credit einem sechzigstel des zeitlichen Jahresarbeitsaufwandes eines Studierenden.
credit point
Leistungspunkt. Bezeichnet die individuell erzielte Leistung einer Studierenden in modularisierten Studiengängen und errechnet sich aus der Multiplikation von credits mit den erzielten grade points (Notenpunkte).
- Siehe auch: ECTS - European Credit Transfer System
c.t.
Abkürzung für „cum tempore“ (lat.: mit Zeit). Lehrveranstaltungen, die mit dem Zusatz c.t. angekündigt werden, fangen eine Viertelstunde später an, als angegeben („akademisches Viertel“).
- Siehe auch: s.t. (sine tempore)
DAAD
Deutscher Akademischer Austauschdienst. Bietet u. a. Informationen und Programme rund um das Auslands- und Ausländerstudium an. Informationsbroschüren des DAAD sind in den International Offices zu finden.
- siehe auch: International Office
Dekanat
Fachbereichs-/ Fakultätsverwaltung.
Diplom
Bisher üblicher Studienabschluss in den Bereichen Technik, Naturwissenschaften, teilweise in den Sozialwissenschaften sowie den Bereichen der darstellenden (z. B. Musik) und gestaltenden (z. B. Design) Kunst. Das Diplom ist ein akademischer Grad, der von der jeweiligen Hochschule verliehen wird.
Dissertation
- siehe: Promotion
Doppelstudium
Gleichzeitiges Studium von zwei Studiengängen mit unterschiedlichen Abschlussprüfungen.
ECTS - European Credit Transfer System
„European Credit Transfer System“. Das ECTS ermöglicht Studierenden die einfache Anerkennung von im In- und Ausland erbrachten Studienleistungen. Dabei werden jeder Lehrveranstaltung eines bestimmten Studienprogramms/-gangs eine bestimmte Anzahl an Punkten zugewiesen, die dann bei erfolgreichem Abschluss einer Veranstaltung angerechnet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die beteiligten Hochschulen die Voraussetzungen für die Einführung von ECTS geschaffen haben (z. B. Zuweisung von ECTS-Anrechnungspunkten für die einzelnen Lehrveranstaltungen).
Einschreibung
- siehe: Immatrikulation
ESG
Evangelische Studentengemeinde.
EST
Erstsemestertutorium in der Einführungswoche.
Exkursion
Ergänzende Veranstaltung außerhalb der Hochschule zur Veranschaulichung und Vertiefung des Lehrstoffs, je nach Studium z.B. Besichtigungen von lndustrieanlagen, Bodenformationen, archäologischen Stätten u.a. .
Fachbereich
Hochschulen gliedern sich in Fachbereiche bzw. Fakultäten (oder auch beides), die Lehre und Forschung für verschiedene, inhaltlich verwandte Studienfächer ordnen und organisieren.
- siehe auch: Fachbereiche der Universität Hildesheim
Fachbereichsrat
Nach Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Studierende, Mitarbeiter im technischen und Verwaltungsdienst) gewählte Vertretung der zum Fachbereich gehörenden Mitglieder der Hochschule. Der F. ist zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, insbesondere auf den Gebieten der Forschung und Lehre.
Fachschaft
Organisation der Studierenden eines Fachbereichs. Einmal im Jahr wird ein Fachschaftsrat gewählt.
- siehe auch: Fachschaften der Universität Hildesheim
Fachsemester
Semester, in denen ein Student in ein und demselben Studiengang immatrikuliert war. Urlaubssemester sind keine Fachsemester, werden aber als Hochschulsemester gezählt.
Fachstudienberatung
Wird von einem oder mehreren Mitgliedern des Lehrkörpers („Fachberater“) eines Faches i. d. R. einmal wöchentlich in der Vorlesungszeit angeboten. Die F. gibt Hilfen bei Fragen zur Durchführung des Fachstudiums.
Fachwechsel
Wechsel des Studiengangs oder eines Studienfaches (z. B. bei Lehramtsstudiengängen). Bei einem F. sind bei BAföG-Beziehern besondere Regelungen zu beachten, die in den Beratungsstellen nachgefragt werden sollten.
Gasthörer
Teilnehmer an einzelnen Lehrveranstaltungen i. d. R. ohne Prüfungsabsicht und -möglichkeit. G. benötigen keine Hochschulzugangsberechtigung. Der Besuch von Lehrveranstaltungen als G. ist jedoch oftmals gebührenpflichtig, falls man nicht gleichzeitig für einen anderen Studiengang immatrikuliert ist.
Gremien
Beratende oder beschlussfassende Einrichtungen der Hochschulen wie Senat, Fachbereichsrat.
Hiwi
Umgangssprachliche Abkürzung für wissenschaftliche Hilfskräfte mit Abschluss und studentische Hilfskräfte. W. H. müssen ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit Erfolg abgeschlossen haben. Sie nehmen unterstützende Aufgaben in der Forschung und Lehre mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit wahr. S. H. müssen i. d. R. drei Semester eines Studiums absolviert haben und an einer Hochschule immatrikuliert sein. Sie leisten unterstützende Tätigkeiten in Forschung, Lehre, Verwaltung und Bibliotheksdienst. Die Abkürzung kommt aus dem Sprachgebrauch der deutschen Wehrmacht des 2. Weltkriegs (insbesondere aus der Zeit des Krieges gegen die Sowjetunion) und ihre Verwendung ist daher nicht unproblematisch. Als Hiwis („Hilfswillige“) bezeichnete man damals Kollaborateure aus den besetzten Ländern, die zunächst unbewaffnete Hilfsdienste für die deutsche Besatzungsmacht leisteten, im weiteren Verlauf jedoch immer mehr in den bewaffneten Unterdrückungsapparat eingegliedert wurden bis hin zur aktiven Teilnahme an der Vernichtung der Juden und anderer missliebiger Gegner des NS-Regimes.
Hochschulstart.de
Hochschulstart.de ist ein Online-Portal, das Hochschulen bei der Vergabe von Studienplätzen unterstützt.
Dabei werden alle Studienanfängerplätze für die Fächer Medizin, Pharmazie, Tiermedizin und Zahnmedizin an staatlichen Hochschulen über hochschultart vergeben. Ab sofort betrifft dies aber auch weitere Studiengänge, die örtlichen Zulassungsbeschränkungen unterliegen.
Weitere Informationen finden Sie online unter www.hochschulstart.de bzw. bei den jeweiligen Hochschulen.
HZB
Hochschulzugangsberechtigung. Zeugnis oder Bescheinigung, die zum Studium an einer Hochschule berechtigen: z. B. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (i. d. R. Abitur), Zeugnis der Fachhochschulreife usw.
Immatrikulation
Einschreibung in die Liste der Studierenden für einen bestimmten (Teil-) Studiengang. Für zulassungsbeschränkte Studiengänge braucht man dazu einen Zulassungsbescheid, der erst nach vorhergegangener Bewerbung erteilt werden kann. Der Immatrikulationsantrag muss fristgerecht, manchmal auch persönlich der betreffenden Hochschule ( Immatrikulationsamt, Studentensekretariat) zugeleitet werden.
I-Amt
Immatrikulationsamt. Einrichtung der Hochschule, die u. a. für das Bewerbungsverfahren, die Vergabe der Studienplätze und die Einschreibung zuständig ist.
Institut
Kleinste wissenschaftliche Organisationseinheit einer Hochschule.
International Office
Einrichtung einer Hochschule für die Belange ausländischer Studieninteressenten und Studenten sowie Deutschen, die im Ausland studieren wollen.
KHG
Katholische Hochschulgemeinde.
Kommilitone, Kommilitonin
(Aus dem Mittel-Lateinischen stammende) Bezeichnung für einen Mitstudierenden.
Konsekutiv
Ein Studiengang, der unmittelbar an einen anderen Studiengang anschließt. Üblich z. B. bei Master-Studiengängen, die den Abschluss eines Bachelorstudiengangs der gleichen Fachrichtung voraussetzen.
Als konsekutiven Master-Studiengang bezeichnet man einen Studiengang, der auf einem Bachelor-Studiengang aufbaut. Zwischen beiden Studiengängen besteht ein enger fachlicher Zusammenhang. Voraussetzung für die Studienaufnahme ist der vorherige Abschluss des Bachelor-Studiengangs (i. d. R. mit einem bestimmten Notenschnitt). Ca. 90% aller angebotenen Master-Studiengänge sind konsekutiv.
Eine konsekutiver Master-Studiengang ist nach BaFöG förderungsfähig, Studienbeiträge in Niedersachsen werden in gleicher Höhe und nach den gleichen Regeln wie bei einem Erststudium erhoben.
Kolloquium
Lehrveranstaltung in Form einer Gesprächsrunde zur Behandlung von speziellen wissenschaftlichen Problemen, oftmals zur Examensvorbereitung und mit Gastvorträgen.
Langzeitstudiengebühren
Falls keine Studienbeiträge mehr zu entrichten sind - i. d. R. nach Ablauf der Regelstudienzeit zzgl. 4 Semestern oder Trimestern - sind Langzeitstudiengebühren in Höhe von 600 € je Semester im ersten und zweiten Semester, 700 € im dritten und vierten Semester und 800 € ab dem fünften Semester zu entrichten.
Lehrbeauftragte
Personen, die das Lehrangebot ergänzende Lehrveranstaltungen durchführen. L. müssen i. d. R. den Abschluss eines wissenschaftlichen oder wissenschaftlich-künstlerischen Studiums und pädagogische Eignung nachweisen.
Lehrveranstaltung
Alle Unterrichtsveranstaltungen einer Hochschule wie z. B. Seminare, übungen, Vorlesungen, Labore.
Leistungsnachweis
Benotete oder nichtbenotete Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise können aufgrund einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung, von Referaten u. a. vergeben werden. I. d. R. müssen in jedem Studiengang mit herkömmlichen Abschlüssen ( Diplom, M.A., Staatsexamen), eine in einer Prüfungsordnung festgelegte Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zu Zwischen- und Abschlussprüfung vorgelegt werden.
Master (M.A./ M.Sc./ M.Eng.)
Internationaler Studienabschluss. Der Master ist mit fachbezogenem Zusatz: z. B. M. of Science ein akademischer Grad. Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist i. d. R. der Abschluss eines vorhergehenden einschlägigen Studiums (z. B. mit Abschluss Bachelor). Von der Wertigkeit her in etwa vergleichbar mit dem Diplom.
Master of Arts. Zweiter Abschluss hauptsächlich in geistes-, kultur-, gesellschaftswissenschaftlichen und teilweise wirtschaftswissenschaftlichen und künstlerischen.
Master of Science. Zweiter Abschluss in mathematisch naturwissenschaftlichen sowie teilweise in wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen.
Master of Engineering. Zweiter Abschluss in ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen.
Magister Artium
Auslaufender Studienabschluss in geistes- und sozialwissenschaftlichen Studiengängen.
Matrikelnummer
Eine M. erhält jeder Studierende bei ihrer Immatrikulation Sie ist quasi seine hochschulische „Identifkationsnummer“.
Mensa
Vom Studentenwerk Braunschweig betriebene Kantine, die Studierenden und Mitarbeiter/-innen der Hochschule preiswertes Essen anbietet.
Modul
Ein Modul besteht aus mehreren Lehrveranstaltungen, die ein gemeinsames Teilgebiet eines Studienganges behandeln. Jeder Bestandteil eines Moduls - dazu gehören auch mündliche oder schriftliche "Modulabschlussprüfungen" - wird mit Leistungspunkten gewichtet.
n.c.
numerus clausus. Im eigentlichen Sinne die Beschränkung der Studienplatzzahl in Studiengängen, die sehr gefragt sind. Umgangssprachlich auch der Notenschnitt, der zu einem bestimmten Semester erforderlich war, um in einen Studiengang hineinzukommen, dessen Studienplätze in einem Auswahlverfahren vergeben wurden.
NHG
Niedersächsisches Hochschulgesetz.
N.N.
Diese Abkürzung („nomen nominandum“) wird z. B. im Vorlesungsverzeichnis immer dann verwendet, wenn zwar feststeht, dass eine bestimmte Lehrveranstaltung stattfindet oder eine Aufgabe (z. B. Fachstudienberatung) wahrgenommen werden soll, die ausführende Person jedoch noch nicht feststeht.
Polyvalenter Studiengang
Ein polyvalenter Studiengang bereitet durch das Angebot verschiedener Professionalisierungsbereiche auf unterschiedliche Berufsfelder oder unterschiedliche spätere Masterstudiengänge vor.
Präsidium
Das P. leitet die Hochschule. Es besteht aus mind. 2, i. d. R. jedoch mehr Mitgliedern: Präsident und hauptamtlicher Vizepräsident, ggf. weitere Vizepräsidenten.
Promotion
Verfahren zum Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit, das bei Erfolg zum Doktorgrad führt. Die P. setzt i. d. R. den Abschluss eines Hochschulstudiums mit gehobenem Prädikat (Note „gut“ und besser) voraus. Bestandteil der Promotion ist die Anfertigung einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, die neue wissenschaftliche Erkenntnisse bringen soll sowie eine mündliche Prüfung (Disputation oder Rigorosum). I. d. R. Voraussetzung für eine wissenschaftliche Laufbahn.
Propädeutikum
Dem 1. Semester eines Studiums vorgeschalteten Lehrveranstaltungen, auch Vorkurse genannt. Sie dienen der Vermittlung von Vorkenntnissen, die nicht generell Bestandteil der zur Hochschulreife führenden schulischen Vorbildung sind, die man aber für den gewählten Studiengang von Anfang an braucht, z.B. russische oder italienische Sprachkenntnisse für entsprechende philologische, Mathematikkenntnisse für ingenieurwissenschaftliche Studiengänge.
Prüfungsamt
Das P. ist zuständig für die formale Abwicklung von Prüfungen. Hier erfährt man z. B. die Modalitäten für die Anmeldung, erhält Auskünfte über die einzuhaltenden Fristen.
Prüfungsordnung
Die P. regelt die Art und den Ablauf der Prüfungen. Sie gibt Auskunft über Prüfungsabschnitte, Prüfungspflichtfächer, besondere Voraussetzungen für Prüfungsmeldungen, die Anfertigung der Abschlussarbeit usw. Aus der P. sind vor allem die für die Zwischen- und Hauptprüfung zu erbringenden Leistungsnachweise oder credits zu ersehen.
Quereinstieg
Einstieg in einen bisher nicht studierten Studiengang in ein höheres Semester aufgrund anerkannter Leistungen aus dem bisherigen für den neuen Studiengang.
Regelstudienzeit
In den Prüfungsordnungen angegebene Zeitspanne, in der das Studium absolviert werden soll. Die Regelstudienzeit entspricht jedoch bisher kaum der tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeit. Die meisten Studiengänge beanspruchen in der Praxis aus unterschiedlichen Gründen eine höhere Semesterzahl als die in der R. festgelegte.
Rückmeldung
Am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters müssen Studierende ihre Absicht, im nächsten Semester weiterstudieren zu wollen, förmlich erklären und den vorgeschriebenen Semesterbeitrag bezahlen. Wer die Rückmeldung versäumt, kann exmatrikuliert werden, d.h. seine Hochschul-Mitgliedschaft verlieren.
Schein
- siehe: Leistungsnachweis
Semester
Semester Lat.: „Zeitraum von sechs Monaten“; Bezeichnung für das akademische Studienhalbjahr. Das Studienjahr ("akademisches Jahr") wird üblicherweise in ein Wintersemester (WiSe) und ein Sommersemester (SoSe) aufgeteilt. Das Semester umfasst die Vorlesungs- und die vorlesungsfreie Zeit.
Semesterbeitrag
Jeder Studierende muss bei der Immatrikulation oder der Rückmeldungeinen von Hochschule zu Hochschule variierenden Betrag z. B. für Belange der Studierenden, der Aufgaben der Studentenwerke (Sozialbeitrag) u. ä. einzahlen. Oftmals ist in dem Semesterbeitrag auch ein Semesterticket enthalten.
Semesterferien (Vorlesungsfreie Zeit)
Vorlesungsfreie Zeiten zwischen den Vorlesungszeiten der Semester. Es handelt sich dabei aber keineswegs um „Ferien“, da in dieser Zeit oftmals Prüfungen und Praktika zu absolvieren sowie Nach- und Vorbereitungen von Lehrveranstaltungen zu bewältigen sind.
Semesterticket
An vielen Hochschulen eingeführtes, preisgünstiges Ticket, das in Verbindung mit dem Studentenausweis jeweils für ein Semester zur Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigt.
SWS
Semesterwochenstunden. Anzahl der Stunden, die über ein Semester hin in jeder Semesterwoche auf Lehrveranstaltungen in nicht modularisierten Studiengängen entfallen. Der Umfang der Lehrveranstaltungen und der Umfang des gesamten Studiums wird dort in SWS angegeben. Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltungen und für das Selbststudium sind darin nicht enthalten.
Seminar
1. Lehrveranstaltung unter der Leitung von einer oder mehreren Dozenten, zu der Studenten durch eigene Arbeiten (z. B. Referate) beitragen müssen.
2. Bezeichnung einer universitären Organisationseinheit (z. B. Historisches Seminar).
s.t.
Abkürzung für „sine tempore“ (lat. ohne Zeit). Lehrveranstaltungen, deren Beginn mit diesem Zusatz angekündigt wird, fangen pünktlich zur angegebenen Uhrzeit an. Wer hier mit dem „akademischen Viertel“ rechnet, kommt zu spät.
- siehe auch: c.t. (cum tempore)
SoSe
Sommersemester
Studentenwerk
Einrichtung für die soziale Betreuung und Förderung der Studenten einer Hochschule oder Hochschulregion. U.a. folgende Einrichtungen befinden sich in der Regie des Studentenwerks: Mensa, Wohnheime, Bafög-Amt, Zimmer- und Wohnungsvermittlung, teilweise auch Psychotherapeutische Beratungsstellen, Sozialberatung.
Örtliches Studentenwerk finden: www.studentenwerke.de
Studienberatung
- siehe: ZSB
Studiengang
Durch eine Studien- und eine Prüfungsordnung geregeltes Studium eines oder mehrerer Studienfächer, das zu einem bestimmten, berufsqualifizierenden Abschluss führt, z.B. Bachelor, Diplom oder Magister. Studiengänge sind „grundständig«, wenn sie nicht - wie Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge - bereits einen Hochschulabschluss voraussetzen.
Studiengebühren/ Studienbeiträge
Die Studienbeiträge betragen in Niedersachsen für ein Erststudium und konsekutive Master-Studiengänge 500 € je Semester. Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung sind unter gewissen Umständen möglich.
Studienordnung
Die Studienordnung spezifiziert die Prüfungsordnung. Aus ihr sind die genaue Fächerverteilung und die Stundenaufteilung ersichtlich.
Studienplatztausch
Wer wegen einer Zulassungsbeschränkung an einem anderen als dem gewünschten Hochschulort einen Studienplatz bekommen hat, kann tauschen. Er braucht dafür seinen Studienbescheid, einen Tauschpartner und die Zustimmung der beiden Hochschulen. Antragsformulare gibt es im Studentenkretariat der Hochschule. Tauschpartner findet man in Inseraten lokaler und überregionaler Zeitungen und über das Internet (z.B. Stichwort „Studienplatztausch“).
Tutor/-in
I. d. R. Studierender höheren Semesters, der studentische Arbeitsgruppen fachlicher oder sozialer Art (z. B. in der Orientierungsphase oder in Einführungsveranstaltungen) betreut.
Tutorium
Lehrveranstaltungen begleitende kleine Übungskurse, die von studentischen Tutoren geleitet werden. Der Begriff wird auch für studentisch betreute Einführungsveranstaltungen verwendet.
Übung
Lehrveranstaltung, die meist zur Vertiefung des Stoffes einer Vorlesung dient.
Urlaubssemester
- siehe: Beurlaubung
Verwaltungskostenbeitrag
I. d. R. hat jeder Studierende an den staatlichen Hochschulen in Niedersachsen einen V. in Höhe von 75 EUR je Semester oder von 50 EUR je Trimester zu entrichten.
Vorkurs
- siehe: Propädeutikum
Vorlesung
Lehrveranstaltung in Form eines Vortrags.
Vorlesungsverzeichnis
Enthält das gesamte Lehrveranstaltungsangebot der Hochschule im jeweils anstehenden Semester und ist i. d. R. im örtlichen Buchhandel erhältlich. Darüber hinaus sind im V. auch die Lehrenden sowie weitere nützliche Informationen aufgeführt. Das V. enthält jedoch nur die Auflistung der einzelnen Lehrveranstaltungen. Nähere Beschreibungen und weitere Hinweise wie Literaturangaben finden sich in den kommentierten V. der einzelnen Fächer oder Fachbereiche.
- siehe auch: Vorlesungsverzeichnis (LSF)
Wahlpflichtfach
Pflichtfach, das aus einem festgelegten Katalog von Fächern ausgewählt wird. Gewählt wird das bestimmte Fach; eine Wahl zu treffen, ist Pflicht.
Wartezeit
Zeit zwischen Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und beabsichtigtem Studienbeginn in Semestern, aber ohne die Zeiten, in denen bereits - an einer deutschen Hochschule - studiert wurde. Die W. hat Bedeutung bei der Vergabe von Studienplätzen im Auswahlverfahren.
ZSB
Zentrale Studienberatung. Beratungseinrichtung an den Hochschulen oder für Hochschulregionen für Studieninteressenten und Studenten und alle anderen, die sich für ein Studium interessieren. Die Beratungsstellen informieren über Studiengänge, beraten z. B. bei der Studienwahl und studienbedingten Schwierigkeiten.
Zentrale Studienberatung der Universität Hildesheim
Zulassungsbeschränkung/ Zulassungsbeschränkt
Auswahlverfahren. Bei Studiengängen, in denen die Nachfrage nach Studienplätzen in der Vergangenheit immer höher war als die tatsächlich vorhandene Anzahl, wird oftmals ein A. durchgeführt, um sie zu vergeben. Beim A. wird dabei u. a. der größte Teil der Studienplätze nach den Kriterien Leistung (Notendurchschnitt der Hochschulzugangsberechtigung) und ein kleinerer nach Wartezeit vergeben.
Verteilungsverfahren. Eine besondere Form der Zulassungsbeschränkung. Beim V. wird jedem Bewerber ein Studienplatz garantiert, jedoch nach Sozialkriterien auf die einzelnen beteiligten Hochschulen verteilt, so dass die Bewerber nicht immer auch an die gewünschte Hochschule kommen.
ZVS
- siehe: Hochschulstart
Zweiter Bildungsweg
Z-Prüfung
- siehe: Immaturenprüfung.



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