Formulare
Folgende Formulare können Sie als pdf-Datei herunterladen:
- Antrag auf Fachwechsel (nur für den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang!)
- Antrag auf Umstellung der Fächerkombination (nur für den polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang!)
- Antrag auf Beurlaubung
- Antrag auf Exmatrikulation
- Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium
- Antrag auf Aufnahme/Verlängerung eines Teilzeitstudiums im Bachelorstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie
- Antrag auf Aufnahme/Verlängerung eines Teilzeitstudiums im Masterstudiengang Pädagogische Psychologie
- Prüfungsamtsbezogener Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Fachwechsel im Rahmen des Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs mit Lehramtsoption
- Antrag auf Fachwechsel (nur für den Polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang!)
Bitte beachten Sie:
Die Frist für einen Antrag auf Fachwechsel zum Wintersemester 2013/2014 endet am 15.07.2013 (Ausschlussfrist!). Danach eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung.
Ein Fachwechsel zu Deutsch oder zu Englisch ist aus kapazitären Gründen nicht möglich!
Wenn Sie ein Unterrichtsfach innerhalb des polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs wechseln wollen, füllen Sie bitte diesen Antrag aus. Ein Wechsel ist nur dann möglich, wenn in dem gewünschten Studienfach freie Kapazitäten vorhanden sind. Für einen Wechsel zum Wintersemester muss der Antrag bis spätestens zum 15.07., für einen Wechsel zum Sommersemester bis spätestens 15.01. eines Jahres beim Immatrikulationsamt gestellt werden. Dabei gilt der Eingangsstempel des Immatrikulationsamtes und nicht der Poststempel! Außerhalb der genannten Fristen eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht berechtigt, in Studienfächern, in denen Sie nicht eingeschrieben sind, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen!
Von telefonischen Anfragen oder Anfragen per E-Mail zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen. Sobald über Ihren Antrag entschieden wurde, erhalten Sie umgehend eine entsprechende Mitteilung per E-Mail.
Antrag auf Umstellung der Fächerkombination im polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
Die Bachelorarbeit im Rahmen des polyvalenten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengangs wird gemäß Prüfungsordnung im Erstfach geschrieben.
Bitte verwenden Sie dieses Formular, wenn Sie Ihre Fächerkombination für die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit umstellen wollen (wenn Sie also einen Tausch von Erst- und Zweitfach vornehmen wollen).
Bitte beachten Sie: Bitte verwenden Sie dieses Formular nicht, wenn Sie zu einem neuen Studienfach wechseln möchten. Dann ist der Vordruck „Antrag auf Fachwechsel“ zu verwenden!
Antrag auf Beurlaubung
- Antrag auf Beurlaubung für das Sommersemester 2013
Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung muss innerhalb der Rückmeldefrist schriftlich beim Immatrikulationsamt beantragt werden. Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2013 endete am 01.03.2013. Eine Beurlaubung ist somit nicht mehr möglich!
Allgemeine Informationen zur Beurlaubung:
Es ist nicht möglich, sich im Nachhinein für vorangegangene Semester beurlauben zu lassen. Studierende können auf ihren schriftlichen Antrag beurlaubt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen ist, der ein ordnungsgemäßes Studium verhindert. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Krankheit des Studierenden
- Schwangerschaft/Mutterschutz
- Ableistung eines mindestens dreimonatigen Praktikums, welches förderlich für das Studium ist
- Durchführung eines mindestens dreimonatigen Auslandsaufenthaltes, welcher förderlich für das Studium ist
Wichtig: Ein Antrag auf Beurlaubung kann nur in vollständiger Form (d. h. mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterschriften) gestellt werden. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet und an den Antragsteller zurückgesandt.
Beurlaubte Studierende zahlen lediglich den Studentenwerksbeitrag in Höhe von 59 Euro.
Beurlaubte Studierende, die Leistungen des Studentenwerks während eines gesamten Semesters wegen nachgewiesener Abwesenheit vom Studienort nicht in Anspruch nehmen, werden auf eigenen Antrag von der Beitragszahlung für das betreffende Semester befreit. Für Ihre Rückmeldung ist der Studentenwerksbeitrag zunächst zu überweisen. Ein etwaiger Antrag auf Befreiung ist direkt beim Studentenwerk Braunschweig und nicht bei der Universität Hildesheim zu stellen.
Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Studentenwerks OstNiedersachsen:
Bitte beachten Sie: Studierende sind während der Beurlaubung nicht berechtigt Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen!
Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester! Eine Beurlaubung ist nicht zulässig für das erste Fachsemester und für zurückliegende Fachsemester. Beurlaubt werden kann in der Regel für höchstens zwei aufeinander folgende Semester, insgesamt aber in der Regel für nicht länger als vier Semester.
Eine Beurlaubung kann immer nur für ein Semester beantragt werden. Für jedes weitere Semester ist ein neuer Antrag zu stellen.
Von telefonischen Anfragen oder Anfragen per E-Mail zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags bitten wir abzusehen. Bei Unklarheiten setzt sich das Immatrikulationsamt mit Ihnen in Verbindung.
Antrag auf Exmatrikulation
Wenn Sie z. B. die Hochschule wechseln oder Ihr Studium abbrechen möchten, müssen Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten.
Wenn Sie Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erfolgt die Exmatrikulation durch das Immatrikulationsamt grundsätzlich automatisch zum jeweiligen Semesterende, es sei denn, Sie haben die Exmatrikulation zu einem anderen Datum beantragt. Sie können Ihre Exmatrikulation zu jedem gewünschten Datum, allerdings nicht rückwirkend, beantragen.
Wichtig: Wenn die Exmatrikulation vor oder innerhalb von drei Monaten nach Semesterbeginn für einen Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraumes (Sommersemester: bis zum 30.06., Wintersemester: bis zum 31.12. eines jeden Jahres) beantragt wird, werden der Studienbeitrag bzw. die Langzeitstudiengebühr sowie der Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von derzeit 75 € erstattet. Eine Exmatrikulation ist möglich, sofern Sie ALLE für Ihren erfolgreichen Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen (incl. Abschlussarbeit und ggf. Verteidigung) erbracht haben und lediglich noch auf die Prüfungsergebnisse bzw. das Abschlusszeugnis und die Urkunde warten. Gemäß der mit Wirkung zum 01.04.2007 in Kraft getretenen neuen Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim sind Sie nach der Exmatrikulation nicht mehr berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen. Während der Exmatrikulation erbrachte Leistungen werden weder anerkannt noch angerechnet!
Eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung wird Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Ihre Chipkarte ist spätestens bis zum beantragten Exmatrikulationsdatum persönlich im Immatrikulationsamt abzugeben. Ohne die Abgabe der Chipkarte ist eine Gebührenerstattung nicht möglich.
Zulassung zum Promotionsstudium
- Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium (deutsche Version)
- Antrag auf Zulassung zum Promotionsstudium (englische Version)
Das Niedersächsische Hochschulgesetz sieht in § 9 Abs. 2 S. 4 vor, dass sich DoktorandInnen als Promotionsstudierende einschreiben sollen. Immatrikulierte DoktorandInnen zahlen lediglich den Semesterbeitrag, nicht aber Studienbeiträge oder Langzeitstudiengebühren. Promotionsstudierende, die ein aus öffentlichen Mitteln finanziertes Stipendium erhalten, zahlen den um den Verwaltungskostenbeitrag (75 €) verminderten Semesterbeitrag.
Sie erhalten einen Studierendenausweis incl. Semesterticket (= Chipkarte). Die Zulassung zum Promotionsstudium muss mit dem entsprechenden Formular und den erforderlichen Unterlagen beim Immatrikulationsamt beantragt werden.
Informationen zur Krankenversicherung der Studierenden entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird zum Wintersemester 2011/2012 für die Studiengänge Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie (B.Sc.) und Pädagogische Psychologie (M.Sc.) die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums eingeführt.
Antragsfristen für an der Universität Hildesheim bereits eingeschriebene Studierende:
Wintersemester: 15.06. bis 01.08. eines Jahres
Antragsfristen für Erstsemester und Hochschulwechsler:
Wintersemester: 15.06. bis 31.10. eines Jahres
Diesem Antrag ist der Nachweis über eine entsprechende Beratung durch das Institut beizufügen:
Nähere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.
Teilzeitstudium im Masterstudiengang Pädagogische Psychologie
Im Rahmen eines Pilotprojekts wird zum Wintersemester 2011/2012 für die Studiengänge Psychologie mit Schwerpunkt Pädagogische Psychologie (B.Sc.) und Pädagogische Psychologie (M.Sc.) die Möglichkeit eines Teilzeitstudiums eingeführt.
Antragsfristen für an der Universität Hildesheim bereits eingeschriebene Studierende:
Wintersemester: 15.06. bis 01.08. eines Jahres
Sommersemester: 15.01. bis 01.03. eines Jahres
Antragsfristen für Hochschulwechsler:
Wintersemester: 15.06. bis 31.10. eines Jahres
Sommersemester: 15.01. bis 30.04. eines Jahres
Nach Ablauf der genannten Fristen ist eine Antragstellung nicht möglich!
Diesem Antrag ist der Nachweis über eine entsprechende Beratung durch das Institut beizufügen:
Nähere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie hier.
Prüfungsamtsbezogener Antrag auf Anrechnung bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen
Bereits erbrachte Studienleistungen können Sie ganzjährig durch das Prüfungsamt überprüfen lassen. Die Bewerbung auf Zulassung in ein höheres Fachsemester erfolgt dann innerhalb der Bewerbungsfristen über das Immatrikulationsamt!



