Ehrendoktorwürde für Prof. Dr. Rita Süssmuth
14. November 1988
In einer Feierstunde wurde die Bundesministerin Rita Süßmuth am 14. November 1988 erste Ehrendoktorin der Wissenschaftlichen Hochschule Hildesheim. Nach dem Studium der Romanistik und Geschichte an den Universitäten Münster, Tübingen und Sorbonne, Paris, und einem daran anschließenden Postgraduiertenstudium der Fächer Erziehungswissenschaft, Soziologie und Psychologie, das sie im Jahr 1964 mit der Promotion zum Dr. phil. abschloss, begann Rita Süssmuth ihre wissenschaftliche Karriere als Wissenschaftliche Rätin und Professorin für International Vergleichende Erziehungswissenschaft an der Ruhr-Universität Bochum. 1971 wechselte sie auf den Lehrstuhl für International Vergleichende Erziehungswissen-schaft an der Pädagogischen Hochschule Ruhr, die 1980 in die Universität Dortmund eingegliedert wurde. 1982 wurde Süssmuth für drei Jahre Direktorin des Forschungsinstituts "Frau und Gesellschaft" in Hannover. Vor ihrem Einstieg in die Politik war die Erziehungswissenschaftlerin in zahlreichen Funktionen in der Politikberatung tätig, so etwa als Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat für Familienfragen beim Bundesministerium für Familie, Jugend und Gesundheit (1971 bis 1985), als Mitglied der Familienberichtskommission (1977) oder als Vorsitzende der Siebten Jugendberichtskommission. Darüber hinaus war sie von 1980 bis 1985 Vizepräsidentin des Familienbundes der Deutschen Katholiken und von 1982 bis 1985 Vorsitzende der Kommission "Ehe und Familie" beim Zentralkomitee der Deutschen Katholiken.
Im September 1985 wurde Rita Süssmuth Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit. Dieses Ressort, das sie bis November 1988 innehatte, wurde 1986 um die Zuständigkeit für Frauenfragen erweitert, so dass Süssmuth für sich in Anspruch nehmen kann, erste Frauenmini-sterin auf Bundesebene gewesen zu sein. Von 1986 bis 2002 hatte sie den Vorsitz der CDU-Frauenvereinigung bzw. der Frauen-Union inne; 1987 wurde sie für elf Jahre Mitglied des CDU-Präsidiums und gleichzeitig als Abgeordnete für den Wahlkreis Göttingen in den Bundestag gewählt, dem sie von 1988 bis 1998 als Bundestagspräsidentin vorsaß und aus dem sie 2002 ausgeschieden ist. Zu den zahlreichen Ämtern, die sie in jüngster Zukunft bekleidete bzw. bekleidet, zählen der Vorsitz in der Unabhängigen Kommission "Zuwanderung" (2000/2001) sowie der Vorsitz des unabhängigen Zuwanderungsrates (seit September 2002).
In seiner Verleihungsrede hob Hochschulrektor Prof. Dr. Reinhard Göllner hob die eindeutige Wahl der Bundesministerin Prof. Dr. Rita Süßmuth hervor. Noch immer seien Frauen an Hochschulen stark unterrepräsentiert und benachteiligt. Durch die Auszeichnung einer Frau wolle man ein Zeichen setzen, das zum Abbau dieser Benachteiligungen beiträgt.
Prof. Dr. Heinz Strang würdigte in seiner Laudatio auf Frau Süßmuth die drei Wirkungsbereiche ihres bisherigen Lebens: Arbeit in Forschung und Lehre, wissenschaftliche Politikberatung und Gesellschaftspolitik als Beruf. Seit 1969 als Professorin an verschiedenen Hochschulen in Westdeutschland tätig habe sie, auch in Publikationen, das Thema Familie mit all seinen Aspekten in den Mittelpunkt ihres wissenschaftlichen Interesses gestellt. Mit dem zweiten Wirkungskreis, einer zunehmend frauenpolitisch akzentuierten wissenschaftlichen Arbeit qualifizierte Frau Süßmuth für die Leitung des neuen Forschungsinstituts "Frau und Gesellschaft" in Hannover. "Diese offensive Arbeit - frei von feministisch-überpointierender Verengung und Schrillheit - fand allenthalben Anerkennung", unterstrich der Laudator. Der dritte Wirkungskreis Frau Süßmuths gelte schließlich der Tätigkeit als Bundesministerin. Damit habe sie 1985 die Chance erhalten, eingebunden in Koalitions- und Fraktionszwänge, ihre Vorstellungen in praktische Politik umzusetzen. Geehrt werde sie, so Prof. Strang, "für ihre persönliche Haltung, ihre Übereinstimmung in Reden und Handeln, ihr engagiertes Wirken im komplizierten Spannungsfeld von Wissenschaft und Politik, ihr ständiges Bemühen um Gleichberechtigung als Zielvorgabe einer umfassenden Gesellschaftspolitik." Die Ehrenpromotion, so Prof. Strang, sei auch zu verstehen als "Inpflichtnahme, weiterhin den Vereinnahmungsgefahren des politischen Alltags erfolgreich Widerstand zu leisten."



