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Dekobild im Seitenkopf Stiftungsrat
 

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat besteht aus sieben Mitgliedern, nämlich aus fünf externen Mitgliedern, einer Vertreterin oder einem Vertreter des Senats der Hochschule sowie einer Vertreterin oder eines Vertreters des Fachministeriums. Außer der Beratung der Hochschule, den Beschlüssen über Angelegenheiten der Stiftung von grundsätzlicher Bedeutung und der Überwachung der Tätigkeiten des Präsidiums hat der Stiftungsrat folgende Aufgaben:

  1. Ernennung oder Bestellung und Entlassung der Mitglieder des Präsidiums der Hochschule
  2. Entscheidung über Veränderungen und Belastungen des Grundstockvermögens sowie die Aufnahme von Krediten
  3. Zustimmung zum Wirtschaftsplan
  4. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Präsidiums
  5. Feststellung des Jahresabschlusses sowie Entlastung des Präsidiums der Stiftung
  6. Zustimmung zur Gründung von Unternehmen oder zur Beteiligung an Unternehmen durch die Stiftung
  7. Rechtsaufsicht über die Hochschule
  8. Beschluss von Änderungen der Stiftungssatzung sowie Erlass, Änderung und Aufhebung anderer Satzungen der Stiftung.
 

Mitglieder des Stiftungsrates

Prof. Dr. Jürgen Stark
Dr. Rainer Hermeling
Prof. Dr. Yasemin Karakaşoğlu
Prof. Dr. Daniel Fallon
Prof. Dr. Gerhart von Graevenitz
Prof. Dr. Horst Kierdorf
Ministerialdirigent Carsten Mühlenmeier

 
 

Stark wechselt zur Europäischen Zentralbank

Prof. Dr. Jürgen Stark (links) wurde von den europäischen Finanzministern für das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB) vorgeschlagen. Seit dem 1. Juni ist Stark offiziell in das Direktorium eingetreten. Der ehemalige Vizepräsident der Deutschen Bundesbank übernimmt in der neuen Position die Ressorts Volkswirtschaft und Informationssysteme. Prof. Dr. Stark ist Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung Universität Hildesheim seit ihrer Gründung 2003. Uni-Präsident Prof. Dr. Friedrich freut sich, dass Prof. Dr. Stark sein Engagement für die Stiftung Universität Hildesheim ungeachtet seines Amtswechsels fortführen wird.