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Dekobild im Seitenkopf Kommission für Gleichstellung
 

Kommission für Gleichstellung

Rechtliches

Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt für die Hochschulen den Gleichstellungsauftrag fest. Es verpflichtet die Hochschulen, Maßnahmen zur Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile sowie zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung zu ergreifen.

Zur Umsetzung dieses Auftrages hat der Senat der Universität Hildesheim u. a. die Kommission für Gleichstellung (KfG) eingesetzt, die für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages dienen, erarbeitet.

Aufgaben und Betätigungsfelder der KfG

  • die KfG schlägt dem Senat die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin zur Wahl vor
  • sie nimmt Stellung zum Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
  • sie berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte
  • sie wirkt an der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplans mit
  • sie erstellt den Gleichstellungsplan
  • sie unterstützt die Integration und den Ausbau von Geschlechterforschung
  • sie prüft und entscheidet über Anträge an das Vorab für Gender Studies
  • sie prüft alle anstehenden Ausschreibungen von Professuren, um zu verhindern, dass durch einen spezifischen Stellenzuschnitt und durch die fachlichen Qualifikationsanforderungen eine Ausgrenzung von Bewerberinnen stattfindet und macht Vorschläge zur Integration von Geschlechterforschung in das Stellenprofil.

Wahl und Zusammensetzung der KfG

Die Mitglieder der KfG werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats auf Vorschlag seiner Mitgliedergruppen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt; die Studierendenvertreter werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Die KfG setzt sich zu gleichen Teilen aus den vier Mitgliedergruppen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (Studierende, Professorinnen/ Juniorprofessorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, MTV-Gruppe) zusammen. Von den stimmberechtigten Angehörigen der jeweiligen Mitgliedergruppen müssen mindestens 50 vom Hundert Frauen sein. Der Senat entscheidet auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten über die Größe der KfG.

 
 

Kontakt

Gleichstellungsbüro
Raum I 002 - I 003
Telefon +49 (0) 5121 883-190
Telefax +49 (0) 5121 883-192
gleichstellungsbuero@uni-hildesheim.de

Postanschrift
Universität Hildesheim
Marienburger Platz 22
D-31141 Hildesheim

 
 
Letzte Änderung: 28.01.2013