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Dekobild im Seitenkopf Organisation
 

Organisation der Stiftung

Mit dem Niedersächsischen Hochschulgesetz vom 24. Juni 2002 hat das Land Niedersachsen erstmals in Deutschland seinen staatlichen Hochschulanstalten die Möglichkeit einer juristischen Verselbständigung eröffnet (§ 55). Die Universität Hildesheim hat diese Chance für mehr Autonomie und unabhängigere Gestaltungsmöglichkeit genutzt, die vor allem hilft, Standortsicherheit zu erzielen. Mit der Umwandlung in die Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts vollzieht sich auch eine Änderung in der Organisation der Hochschule. Die beiden wichtigsten Leitungsorgane der Stiftungsuniversität sind der Stiftungsrat (§ 60) und das Präsidium (§ 61).

 
 

Sekretariat des Präsidiums

Dipl. Ökon. Heike Härtling
Universität Hildesheim
Marienburger Platz 22
31141 Hildesheim
Telefon: +49 (0) 5121-883-101
Telefax: +49 (0) 5121-883-109
haertlin@uni-hildesheim.de

Mitgliedschaft

Die Stiftung Universität Hildesheim ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen.

 
 
Letzte Änderung: 12.11.2010