Organisation der Stiftung
Mit dem Niedersächsischen Hochschulgesetz vom 24. Juni 2002 hat das Land Niedersachsen erstmals in Deutschland seinen staatlichen Hochschulanstalten die Möglichkeit einer juristischen Verselbständigung eröffnet (§ 55). Die Universität Hildesheim hat diese Chance für mehr Autonomie und unabhängigere Gestaltungsmöglichkeit genutzt, die vor allem hilft, Standortsicherheit zu erzielen. Mit der Umwandlung in die Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts vollzieht sich auch eine Änderung in der Organisation der Hochschule. Die beiden wichtigsten Leitungsorgane der Stiftungsuniversität sind der Stiftungsrat (§ 60) und das Präsidium (§ 61).



