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Dekobild im Seitenkopf Studienbeiträge & Langzeitstudiengebühren
 

Informationen zu Studienbeiträgen & Langzeitstudiengebühren


Die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 gem. § 11 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in grundständigen Studiengängen sowie in Masterstudiengängen im Rahmen von konsekutiven Studiengängen Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester.

Die Studienbeiträge sind für jedes Semester der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester zusätzlich zum üblichen Semesterbeitrag zu erheben.

Ist dieser studienbeitragspflichtige Zeitraum (Regelstudienzeit des aktuellen Studiengangs zuzüglich vier Semester) überschritten, ist von den Studierenden für jedes Semester nach § 13 Abs. 1 S. 1 NHG eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von

  • 600 € ab dem folgenden ersten und zweiten Semester
  • 700 ab dem folgenden dritten und vierten Semester
  • 800 ab dem folgenden fünften und weiterer Semester

zu entrichten. Studienzeiten an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden angerechnet. Ein Studienguthaben gibt es nicht mehr. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer Studienguthabenverlängerung.

Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf den Internetseiten des:

 

Studienfinanzierung

Die Universität Hildesheim bietet ihren Studierenden gesammelte Informationen zur Studienfinanzierung in einer Broschüre an. Diese finden Sie auf folgender Seite:

Weiterhin bietet das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der N-Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein öffentlich-rechtliches Studiendarlehen in Höhe des Studienbeitrages an.

Nähere Informationen hierzu finden Sie aufn folgenden Seiten:

 
 

Anmeldung zur Eignungsprüfung

Bitte lesen Sie vor Ihrer Anmeldung das Merkblatt zu der entsprechenden Eigungsprüfung durch:

- Kulturwissenschaften & ästhetische Praxis (Bachelor) - Anmeldeschluss: 1. Juni 2013

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie Ihre Anmeldung für die Eignungsprüfung Kulturwissenschaften vor dem 26.04.2013 vorgenommen haben, melden Sie sich bitte noch einmal neu an. Aufgrund eines defekten Servers sind die Anmeldedaten nicht mehr verfügbar. Wir bitten dies zu entschuldigen. Bei Rückfragen zu Ihrer Anmeldung wenden Sie sich bitte an: eignungspruefunguni-hildesheim.de

Online-Portal (Hier gelangen Sie zum Online-Portal, um sich für die Eignungsprüfung anzumelden.)

 

Immatrikulationsamt

Postanschrift:
Universität Hildesheim
Immatrikulationsamt
Marienburger Platz 22
31141 Hildesheim

Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an!

Besucheradresse:
Hindenburgplatz 20
Raum 112 (1. Etage)
31134 Hildesheim

Sprechzeiten:
dienstags und donnerstags 10:00-13:00 Uhr

Telefon (Infoline):
+49 (0) 51 21/ 88 33 85

Fax:
+49 (0) 51 21/ 88 33 96

E-Mail (Infoline):
studieninfo(at)uni-hildesheim.de

 

Wichtige Informationen zur Schließung von Studiengängen

Unsere Diplomstudiengänge

  • Kulturwissenschaften und ästhetische Praxis
  • Kreatives Schreiben und Kulturjournalismus
  • Szenische Künste
  • Internationale Fachkommunikation

sowie der Magisterstudiengang

  • Internationales Informationsmanagement

werden gemäß Zielvereinbarung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur mit Ablauf des Wintersemesters 2013/2014 (zum 31.03.2014) geschlossen.

Eine Rückmeldung für diese Studiengänge ist letztmalig für das Wintersemester 2013/2014 möglich. Danach sind eine Rückmeldung und damit das Ablegen von Studien- und Prüfungsleistungen ausgeschlossen!
Bitte berücksichtigen Sie diese Informationen bei Ihrer weiteren Studienplanung. Es wird dringend empfohlen, die (Fach-)Studienberatung intensiv zu nutzen.

 

Immatrikulationsordnung

Die rechtlichen Grundlagen der Immatrikulation sind in der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim geregelt.

 

Wichtige Informationen zur Chipkartenvalidierung

Bitte beachten Sie die Informationen des Rechenzentrums zur Chipkartenvalidierung!

 
 
Letzte Änderung: 19.06.2012