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Dekobild im Seitenkopf Studienbeiträge & Langzeitstudiengebühren
 

Informationen zu Studienbeiträgen & Langzeitstudiengebühren


Die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 gem. § 11 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in grundständigen Studiengängen sowie in Masterstudiengängen im Rahmen von konsekutiven Studiengängen Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester.

Die Studienbeiträge sind für jedes Semester der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester zusätzlich zum üblichen Semesterbeitrag zu erheben.

Ist dieser studienbeitragspflichtige Zeitraum (Regelstudienzeit des aktuellen Studiengangs zuzüglich vier Semester) überschritten, ist von den Studierenden für jedes Semester nach § 13 Abs. 1 S. 1 NHG eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von

  • 600 € ab dem folgenden ersten und zweiten Semester
  • 700 ab dem folgenden dritten und vierten Semester
  • 800 ab dem folgenden fünften und weiterer Semester

zu entrichten. Studienzeiten an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden angerechnet. Ein Studienguthaben gibt es nicht mehr. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer Studienguthabenverlängerung.

Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf den Internetseiten des:

 

Studienfinanzierung

Die Universität Hildesheim bietet ihren Studierenden gesammelte Informationen zur Studienfinanzierung in einer Broschüre an. Diese finden Sie auf folgender Seite:

Weiterhin bietet das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der N-Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein öffentlich-rechtliches Studiendarlehen in Höhe des Studienbeitrages an.

Nähere Informationen hierzu finden Sie aufn folgenden Seiten:

 
 

Stellenausschreibung des Immatrikulationsamtes

Das Immatrikulationsamt sucht studentische Hilfskräfte (Studentinnen und Studenten der Universität Hildesheim) zur Unterstützung der Sachbearbeiterinnen bei der Durchführung des Auswahl- und Zulassungsverfahrens für das Wintersemester 2012/2013.

Zeitraum: 01.06.2012 bis 31.10.2012
Stundenumfang: bis zu 86 Stunden monatlich

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Stellenausschreibung.

 

Immatrikulationsamt

Postanschrift:
Universität Hildesheim
Immatrikulationsamt
Marienburger Platz 22
31141 Hildesheim

Bitte geben Sie bei jeglichem Schriftwechsel Ihre Matrikel- bzw. Bewerbernummer an!

Besucheradresse:
Hindenburgplatz 20
Raum 112 (1. Etage)
31134 Hildesheim

Telefon (Infoline):
+49 (0) 51 21/ 88 33 85

Fax:
+49 (0) 51 21/ 88 33 96

E-Mail (Infoline):
studieninfo(at)uni-hildesheim.de

 

Immatrikulationsordnung

Die rechtlichen Grundlagen der Immatrikulation sind in der Immatrikulationsordnung geregelt.