Informationen zu Studienbeiträgen & Langzeitstudiengebühren
Die niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verantwortung erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 gem. § 11 Abs. 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in grundständigen Studiengängen sowie in Masterstudiengängen im Rahmen von konsekutiven Studiengängen Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester.
Die Studienbeiträge sind für jedes Semester der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semester zusätzlich zum üblichen Semesterbeitrag zu erheben.
Ist dieser studienbeitragspflichtige Zeitraum (Regelstudienzeit des aktuellen Studiengangs zuzüglich vier Semester) überschritten, ist von den Studierenden für jedes Semester nach § 13 Abs. 1 S. 1 NHG eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von
- 600 € ab dem folgenden ersten und zweiten Semester
- 700 € ab dem folgenden dritten und vierten Semester
- 800 € ab dem folgenden fünften und weiterer Semester
zu entrichten. Studienzeiten an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes werden angerechnet. Ein Studienguthaben gibt es nicht mehr. Damit entfällt auch die Möglichkeit einer Studienguthabenverlängerung.
Weitere Informationen zu den Studienbeiträgen und Langzeitstudiengebühren finden Sie auf den Internetseiten des:
Studienfinanzierung
Die Universität Hildesheim bietet ihren Studierenden gesammelte Informationen zur Studienfinanzierung in einer Broschüre an. Diese finden Sie auf folgender Seite:
- Broschüre zur Studienfinanzierung (Die Broschüre befindet sich im rechten Kasten)
Weiterhin bietet das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der N-Bank und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein öffentlich-rechtliches Studiendarlehen in Höhe des Studienbeitrages an.
Nähere Informationen hierzu finden Sie aufn folgenden Seiten:
- N-Bank Niedersachsen (N-Bank Niedersachsen)
Telefon: +49 (0)511/ 30031-499
E-Mail: studenten(at)nbank.de - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderbank)




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