Informationen zur Rückmeldung für das Wintersemester 2013/2014
Zur Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie sich rechtzeitig rückmelden. Die Rückmeldung erfolgt ohne einen besonderen Antrag nur durch den fristgerechten Eingang der fälligen Abgaben und Entgelte auf dem Konto der Universität Hildesheim.
Rückmeldefrist für das Wintersemester 2013/2014:
15. Juni 2013 bis 01. August 2013
Wenn Sie sich für das Wintersemester 2013/2014 beurlauben lassen möchten, müssen Sie innerhalb der Rückmeldefrist den entsprechenden Antrag beim Immatrikulationsamt stellen. Informationen zur Beurlaubung sowie den entsprechenden Antrag finden Sie hier.
Wichtig: Es werden nur vollständige Anträge, d. h. mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterschriften, bearbeitet. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet an den Antragsteller zurückgesandt.
Fristen
Die Rückmeldung für das Wintersemester 2013/2014 muss in der Zeit vom 15.06.2013 bis 01.08.2013 erfolgen. Die Rückmeldefrist ist zwingend einzuhalten! Die Universität Hildesheim behält sich vor, Ihnen den durch eine verspätete Zahlung im Rahmen eines Mahnverfahrens entstehenden Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.
Der Rückmeldezeitraum wird jedes Semester durch Aushänge an verschiedenen Stellen in der Universität Hildesheim (u. a. in den Räumlichkeiten des Immatrikulationsamtes und der Prüfungsämter am Hindenburgplatz 20, am schwarzen Brett im Bereich des Haupteingangs am Marienburger Platz 22) publik gemacht. Des Weiteren werden die Studierenden jedes Semester auf den Internetseiten der Universität Hildesheim sowie per Rundmail über den Rückmeldezeitraum und die Modalitäten der Rückmeldung informiert.
Bitte tragen Sie in Ihrem und in unserem Interesse dafür Sorge, dass Sie sich fristgerecht rückmelden, um unnötigen Verwaltungsaufwand (Mahnverfahren) zu vermeiden.
Wie?
Durch die Überweisung des Semesterbeitrages und des Studienbeitrages (= insgesamt 789,36 €).
- Langzeitstudierende zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Langzeitstudiengebühr (600 €, 700 € oder 800 €) und den Semesterbeitrag in Höhe von 289,36 €
- Studierende der Weiterbildungsstudiengänge zahlen die per Gebührenbescheid festgesetzte Studiengebühr und den Semesterbeitrag
- Promotionsstudierende zahlen lediglich den Semesterbeitrag in Höhe von 289,36 €
- Studierende, die parallel auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, melden sich bitte im Immatrikulationsamt
- Beurlaubte Studierende zahlen lediglich den Studentenwerksbeitrag in Höhe von 59 €
- Behinderte, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben (nachzuweisen durch eine Kopie des Behindertenausweises, versehen mit einer gültigen Wertmarke), zahlen 146,50 €
- Studierende, die sich erneut wie im Vorsemester aufgrund der tatsächlichen Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG von der Zahlung des Studienbeitrags bzw. der Langzeitstudiengebühr befreien lassen wollen, überweisen den Semesterbeitrag und übersenden dem Immatrikulationsamt innerhalb der Rückmeldefrist eine aktuelle Haushaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Studierende, die sich erneut wie im Vorsemester aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen von der Zahlung des Studienbeitrags bzw. der Langzeitstudiengebühr befreien lassen wollen, überweisen den Semesterbeitrag und übersenden dem Immatrikulationsamt innerhalb der Rückmeldefrist eine aktuelle Bescheinigung der Pflegekasse, aus der hervorgeht, dass die Pflegetätigkeit weiterhin von Ihnen in einem Umfang von wöchentlich 90 Minuten im Tagesdurchschnitt vorgenommen wird.
- Austauschstudierende zahlen 214,36 €
Höhe des zu überweisenden Gesamtbetrages:
Studienbeitrag in Höhe von 500 € zuzüglich Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2013/2014 beträgt 289,36 € und setzt sich wie folgt zusammen:
StudentInnenwerksbeitrag: | 59,00 € |
StudentInnenschaftsbeitrag (AStA): | 12,50 € |
Semesterticket: | 142,86 € |
Verwaltungskostenbeitrag: | 75,00 € |
Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag für die Rückmeldung in Höhe von 789,36 € (500 € zuzüglich 289,36 €).
Überweisung (Kontodaten)
Der Gesamtbetrag in Höhe von 789,36 Euro ist fristgerecht, d. h. spätestens bis zum 01.08.2013, auf das Konto der Universität Hildesheim zu überweisen:
Sparkasse Hildesheim
Konto-Nr.: 11 005 544
Bankleitzahl: 259 501 30
Wichtiger Hinweis: Ratenzahlungen sind nicht möglich!
Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie Ihren Nachnamen und Vornamen und keinen sonstigen Text an.
Beispiel: „123456 Mustermann, Max“
Wichtig: Die Reihenfolge (erst Matrikelnummer, dann Name und Vorname) muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kann Ihre Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden und Ihre Rückmeldung erfolgen.
Sollten Sie das Studiendarlehen der N-Bank beantragt haben, überweisen Sie bitte nur den Semesterbeitrag in Höhe von 289,36 Euro und geben Sie bitte zusätzlich nach Ihrem Namen das Kürzel "NB" als Verwendungszweck an.
Da die Daten von eingehenden Zahlungen automatisch verarbeitet werden, können Abweichungen vom vorgeschriebenen Verwendungszweck zu erheblichen Verzögerungen führen. Bitte achten Sie daher ganz besonders darauf, dass Ihre Matrikelnummer korrekt bei der Überweisung angegeben wird, da diese das maßgebliche Kriterium bei der automatischen Verarbeitung ist. Sofern Sie die Überweisung für Ihre Rückmeldung nicht selbst vornehmen, informieren Sie bitte unbedingt die Person, die die Überweisung für Sie durchführt.
Wichtige Hinweise
§ 19 Abs. 6 S. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) lautet wie folgt:
„Wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht rückmeldet oder fällige Abgaben und Entgelte nach diesem Gesetz nicht zahlt, IST mit Fristablauf zum Ende des Semesters exmatrikuliert.“
Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten als Studierender.
Nur wer den Semesterbeitrag und den Studienbeitrag fristgerecht an die Universität Hildesheim überweist, gilt als rückgemeldet und kann somit die Gültigkeit der Chipkarte (= Semesterticket) an einer der Validierungsstationen verlängern.
Weitere Informationen bekommen Sie hier:
Was ist noch zu beachten?
Achten Sie bitte unbedingt darauf, dass dem Immatrikulationsamt stets Ihre aktuelle Postanschrift bekannt ist. Änderungen Ihrer Adresse(n) nehmen Sie bitte über den „Persönlichen Web Assistenten“ (PWA) vor.
Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich!
Bitte beachten Sie weiterhin:
Studierende sind gem. der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim nach der Exmatrikulation oder während der Beurlaubung nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Es ist also nicht möglich, Prüfungen (Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Hausarbeit, mündliche Abschlussprüfungen etc.) im exmatrikulierten oder beurlaubten Status abzulegen!




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