Benutzung des Handbuchs
Zweck und Zielgruppe
Im diesem Handbuch wird das Qualitätsmanagementsystem der Stiftung Universität Hildesheim dargestellt und erläutert. Es umfasst sowohl den organisationalen Aufbau der Universität als auch die relevanten Abläufe und Zuständigkeiten für Qualitätssicherung und -entwicklung.
Dieses Handbuch richtet sich an alle Angehörigen der Universität Hildesheim. Insbesondere für neue Mitarbeiter gibt es einen ersten Überblick über den Aufbau und die Abläufe an der Universität. Und es zeigt, welche besonders qualitätsrelevanten Prozesse an der Universität etabliert worden sind, wie sie ablaufen und wo ggf. weiterführende Informationen zu finden sind.
Im Interesse der Lesbarkeit wird in allen Dokumenten des Qualitätsmanagements davon Abstand genommen weibliche Grammatikformen gesondert anzuführen. Es soll jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass in jedem Fall die Verwendung des Maskulinums hier auch die feminine Form mit einschließt.
Aufbau und Benutzung
Das Handbuch QM gliedert sich in zwei Teile: (a) die Beschreibung der Universität und ihres Qualitätsmanagements und (b) die Beschreibung der Prozesse der Universität Hildesheim.
Der erste Teil findet sich in diesem Handbuch. Zum zweiten Teil, den Prozessbeschreibungen, werden in Abschnitt Prozesse bereits die besonders qualitätsrelevanten Prozesse dargestellt. Für detailliertere Beschreibungen und Hintergrundinformationen wird auf Qualitätsinformationssystem der Universität (uniQuIS) verwiesen.
Mitgeltende Dokumente
Eine Auflistung sämtlicher interner Vorgabedokumente (Prozessabläufe, Dokumentvorlagen, Checklisten etc.) des Qualitätsmanagements findet sich im elektronischen QM-System unter http://www.uni-hildesheim.de/qm/dokumente.php.
Relevante externe Vorgabedokumente (Richtlinien, Verordnungen und Gesetze) werden im uniQuIS jedem einzelnen Prozess zugeordnet und innerhalb der Prozessbeschreibung aufgeführt.
Für das Qualitätsmanagement von Studium und Lehre sind folgende Gesetze und Verordnungen von besonderer Bedeutung:
- Niedersächsisches Hochschulgesetz
- Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen
- Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
- Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung
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