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Informationen zur Rückmeldung für das Wintersemester 2010/2011


RÜCKMELDUNG FÜR DAS WINTERSEMESTER 2010/2011

Zur Fortsetzung Ihres Studiums müssen Sie sich rechtzeitig zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt ohne einen besonderen Antrag nur durch den fristgerechten Eingang der fälligen Abgaben und Entgelte auf dem Konto der Universität Hildesheim.

Rückmeldefrist für das Wintersemester 2010/2011: 15.06.2010 - 01.08.2010

Wenn Sie sich für das Wintersemester 2010/2011 beurlauben lassen möchten, müssen Sie innerhalb der Rückmeldefrist den entsprechenden Antrag stellen:

Antrag auf Beurlaubung

Wichtig: Es werden nur vollständige Anträge, d. h. mit allen erforderlichen Nachweisen und Unterschriften, bearbeitet. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet an den Antragsteller zurückgesandt.

 

Wann?

Die Rückmeldung für das Wintersemester 2010/2011 muss in der Zeit vom 15.06.2010 bis 01.08.2010 erfolgen. Die Rückmeldefrist ist zwingend einzuhalten! Die Universität Hildesheim behält sich vor, Ihnen den durch eine verspätete Zahlung im Rahmen eines Mahnverfahrens entstehenden Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.

Der Rückmeldezeitraum wird jedes Semester durch Aushänge an verschiedenen Stellen in der Universität Hildesheim (u. a. in den Räumlichkeiten des Immatrikulationsamtes und der Prüfungsämter am Hindenburgplatz, am schwarzen Brett im Bereich des Haupteingangs am Marienburger Platz 22) publik gemacht. Des Weiteren werden die Studierenden jedes Semester auf den Internetseiten der Universität Hildesheim sowie per Rundmail über den Rückmeldezeitraum und die Modalitäten der Rückmeldung informiert.

Bitte tragen Sie in Ihrem und in unserem Interesse dafür Sorge, dass Sie sich fristgerecht rückmelden, um unnötigen Verwaltungsaufwand (Mahnverfahren) zu vermeiden.

Wie?

Durch die Überweisung des Semesterbeitrages und des Studienbeitrages.

- Langzeitstudierende zahlen den per Gebührenbescheid festgesetzten Betrag (600, 700 oder 800 Euro) und den Semesterbeitrag in Höhe von 247,23 Euro

- Promotionsstudierende zahlen lediglich den Semesterbeitrag in Höhe von 247,23 Euro

- Studierende, die parallel auch an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, melden sich bitte im Immatrikulationsamt

- Beurlaubte Studierende zahlen lediglich den Studentenwerksbeitrag: 41,- Euro

- Behinderte, die Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben (nachzuweisen durch eine Kopie des Behindertenausweises, versehen mit einer gültigen Wertmarke), zahlen: 128,50 Euro

- Studierende, die sich erneut wie im Vorsemester aufgrund der tatsächlichen Betreuung eines Kindes im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG von der Zahlung des Studienbeitrags bzw. der Langzeitstudiengebühr befreien lassen wollen, überweisen den Semesterbeitrag und übersenden dem Immatrikulationsamt innerhalb der Rückmeldefrist eine aktuelle Haushaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)

- Studierende, die sich erneut wie im Vorsemester aufgrund der Pflege eines nahen Angehörigen von der Zahlung des Studienbeitrags bzw. der Langzeitstudiengebühr befreien lassen wollen, überweisen den Semesterbeitrag und übersenden dem Immatrikulationsamt innerhalb der Rückmeldefrist eine aktuelle Bescheinigung der Pflegekasse, aus der hervorgeht, dass die Pflegetätigkeit weiterhin von Ihnen in einem Umfang von wöchentlich 90 Minuten im Tagesdurchschnitt vorgenommen wird.

- Austauschstudierende zahlen 172,23 Euro

 

Höhe des zu überweisenden Gesamtbetrages:

Studienbeitrag in Höhe von 500,- Euro zuzüglich Semesterbeitrag. Der Semesterbeitrag für das Wintersemester 2010/2011 beträgt 247,23 Euro und setzt sich wie folgt zusammen: 

StudentInnenwerksbeitrag:

  41,00 Euro

StudentInnenschaftsbeitrag (AStA):

  12,50 Euro

Semesterticket

118,73 Euro

Verwaltungskostenbeitrag:              

  75,00 Euro

 

 

 

 

 

Es ergibt sich somit ein Gesamtbetrag für die Rückmeldung in Höhe von 747,23 Euro (500,- Euro zuzüglich 247,23 Euro).


Überweisung

Der Gesamtbetrag in Höhe von 747,23 Euro ist fristgerecht, d. h. spätestens bis zum 01.08.2010, auf das Konto der Universität Hildesheim bei der

Sparkasse Hildesheim
Konto-Nr.: 11 005 544
BLZ: 259 501 30

zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich!

Bitte geben Sie als Verwendungszweck unbedingt Ihre sechsstellige Matrikelnummer sowie Ihren Nachnamen und Vornamen und keinen sonstigen Text an.
Beispiel:  „123456 Mustermann, Max“

Wichtig: Die Reihenfolge (erst Matrikelnummer, dann Name und Vorname) muss unbedingt eingehalten werden. Nur so kann Ihre Zahlung zweifelsfrei zugeordnet werden und Ihre Rückmeldung erfolgen. Sofern Sie das Studienbeitragsdarlehen der NBank in Anspruch genommen haben, geben Sie bitte im Verwendungszweck nach Ihrem Namen das Kürzel "NB" an.

Da die Daten von eingehenden Zahlungen automatisch verarbeitet werden, können Abweichungen vom vorgeschriebenen Verwendungszweck zu erheblichen Verzögerungen führen. Bitte achten Sie daher ganz besonders darauf, dass Ihre Matrikelnummer korrekt bei der Überweisung angegeben wird, da diese das maßgebliche Kriterium bei der automatischen Verarbeitung ist. Sofern Sie die Überweisung für Ihre Rückmeldung nicht selbst vornehmen, informieren Sie bitte unbedingt die Person, die die Überweisung für Sie durchführt.


Wichtige Hinweise:

§ 19 Abs. 5 S. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) lautet wie folgt: „Wer sich nach Mahnung unter Fristsetzung und Androhung der Exmatrikulation nicht rückmeldet oder fällige Abgaben und Entgelte nach diesem Gesetz nicht zahlt, IST mit Fristablauf zum Ende des Semesters exmatrikuliert.“

Mit der Exmatrikulation verliert der Studierende seine Mitgliedschaft in der Hochschule und damit alle Rechte und Pflichten als Studierender.

Nur wer den Semesterbeitrag und den Studienbeitrag fristgerecht an die Universität Hildesheim überweist, gilt als rückgemeldet und kann somit die Gültigkeit der Chipkarte (= Semesterticket) an einer der Validierungsstationen verlängern.
Informationen zur Chipkarte finden Sie hier: http://www.uni-hildesheim.de/de/20022.htm

 

Was ist noch zu beachten:

Achten Sie unbedingt darauf, dass dem Immatrikulationsamt stets Ihre aktuelle Postanschrift bekannt ist. Änderungen Ihrer Adresse(n) nehmen Sie bitte über den „Persönlichen Web Assistenten“ (PWA) vor: https://pwa.uni-hildesheim.de/
Eine Änderung Ihrer Adressdaten per E-Mail, Telefon oder schriftlicher Mitteilung ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Studierende gem. der Immatrikulationsordnung der Universität Hildesheim nach der Exmatrikulation oder während der Beurlaubung nicht berechtigt sind, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Leistungsnachweise und Studienleistungen zu erbringen und Prüfungen abzulegen.
Es ist also nicht möglich, Prüfungen (Diplomarbeit, Bachelorarbeit, Hausarbeit, mündliche Abschlussprüfungen etc.) im exmatrikulierten oder beurlaubten Status abzulegen.




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