Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt für die Hochschulen den Gleichstellungsauftrag fest. Es verpflichtet die Hochschulen, Maßnahmen zur Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile sowie zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung zu ergreifen.
Zur Umsetzung dieses Auftrages hat der Senat der Universität Hildesheim u. a. die Kommission für Gleichstellung (KfG) eingesetzt, die für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages dienen, erarbeitet.
Aufgaben und Betätigungsfelder der KfG
die KfG schlägt dem Senat die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin zur Wahl vor
sie nimmt Stellung zum Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
sie berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte
sie wirkt an der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplans mit
sie erstellt den Gleichstellungsplan
sie unterstützt die Integration und den Ausbau von Geschlechterforschung
sie prüft und entscheidet über Anträge an das Vorab für Gender Studies
sie prüft alle anstehenden Ausschreibungen von Professuren, um zu verhindern, dass durch einen spezifischen Stellenzuschnitt und durch die fachlichen Qualifikationsanforderungen eine Ausgrenzung von Bewerberinnen stattfindet und macht Vorschläge zur Integration von Geschlechterforschung in das Stellenprofil.
Wahl und Zusammensetzung der KfG
Die Mitglieder der KfG werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats auf Vorschlag seiner Mitgliedergruppen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt; die Studierendenvertreter werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt. Die KfG setzt sich zu gleichen Teilen aus den vier Mitgliedergruppen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (Studierende, Professorinnen/ Juniorprofessorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, MTV-Gruppe) zusammen. Von den stimmberechtigten Angehörigen der jeweiligen Mitgliedergruppen müssen mindestens 50 vom Hundert Frauen sein. Der Senat entscheidet auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten über die Größe der KfG.
Kommision für Gleichstellung
Name
Raum
Telefon
Info
Vorsitz
Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich
V 106
883-101
Hochschullehrergruppe
Mitglieder
Prof. Dr. phil. Beatrix Kreß
L 104
++49(0)5121 883-824
Prof. Dr. rer. nat. habil. Hans-Joachim Bentz
A 108 Spl.
05121-883-715
Stellvertretung
Prof. Dr. Birgit Mandel
J 308
883-623
Prof. Dr. Meike Sophia Baader
E 018
883-422
Mitarbeitergruppe
Mitglieder
Tina Pflüger
G 008
883-432
Melanie Hinz
Domäne Hs.2/004
883-681
Stellvertretung
Dr. Hella Barlage
H 009
883-435
Dr. Ulrike Bohle
G 211
++49(0)5121 883-648
Studierendengruppe
Mitglied
Melvin Salome Biesecker
Ulrike Terheyden
Stellvertretung
Franziska Schönfeld
Karo Oganesian
MTV-Gruppe
Mitglieder
Silvia Krauter
I 002
883-190
Susanne Ohlendorf
A 002 Spl
+49(0)5121-883 404
Stellvertretung
Bruno Krause
PvH 230
05121 20655-70
Karin Burg
J 005
883-601
Kontakt
Gleichstellungsbüro Raum I 002 - I 003
Telefon +49 (0) 5121 883-190
Telefax +49 (0) 5121 883-192 frauenb@uni-hildesheim.de
Postanschrift
Universität Hildesheim
Marienburger Platz 22
D-31141 Hildesheim