Angebote für die Zielgruppen:
 Alumni 
 

Kommission für Gleichstellung


Das Niedersächsische Hochschulgesetz schreibt für die Hochschulen den Gleichstellungsauftrag fest. Es verpflichtet die Hochschulen, Maßnahmen zur Beseitigung der im Hochschulwesen für Frauen bestehenden Nachteile sowie zur Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung zu ergreifen.

Zur Umsetzung dieses Auftrages hat der Senat der Universität Hildesheim u. a. die Kommission für Gleichstellung (KfG) eingesetzt, die für die Hochschulleitung und den Senat Vorschläge für Maßnahmen, die der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages dienen, erarbeitet.


Aufgaben und Betätigungsfelder der KfG

  • die KfG schlägt dem Senat die Gleichstellungsbeauftragte und deren Stellvertreterin zur Wahl vor
  • sie nimmt Stellung zum Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten
  • sie berät und unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte
  • sie wirkt an der Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung des Frauenförderplans mit
  • sie erstellt den Gleichstellungsplan
  • sie unterstützt die Integration und den Ausbau von Geschlechterforschung
  • sie prüft und entscheidet über Anträge an das Vorab für Gender Studies
  • sie prüft alle anstehenden Ausschreibungen von Professuren, um zu verhindern, dass durch einen spezifischen Stellenzuschnitt und durch die fachlichen Qualifikationsanforderungen eine Ausgrenzung von Bewerberinnen stattfindet und macht Vorschläge zur Integration von Geschlechterforschung in das Stellenprofil.

Wahl und Zusammensetzung der KfG

Die Mitglieder der KfG werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Senats auf Vorschlag seiner Mitgliedergruppen für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt; die Studierendenvertreter werden für eine Amtszeit von einem Jahr gewählt.
Die KfG setzt sich zu gleichen Teilen aus den vier Mitgliedergruppen nach dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (Studierende, Professorinnen/ Juniorprofessorinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, MTV-Gruppe) zusammen. Von den stimmberechtigten Angehörigen der jeweiligen Mitgliedergruppen müssen mindestens 50 vom Hundert Frauen sein. Der Senat entscheidet auf Vorschlag der Gleichstellungsbeauftragten über die Größe der KfG.


Kommision für Gleichstellung


  Name Raum Telefon Info

Vorsitz

 
Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich 
V 106 
883-101 
Homepage von Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich 
E-Mail an Prof. Dr. Wolfgang-Uwe Friedrich

Hochschullehrergruppe

Mitglieder
Prof. Dr. phil. Beatrix Kreß 
L 104 
++49(0)5121 883-824 
Homepage von Prof. Dr. phil. Beatrix Kreß 
eMailProf. Dr. phil. Beatrix Kreß
Prof. Dr. rer. nat. habil. Hans-Joachim Bentz 
A 108 Spl. 
05121-883-715 
Homepage von Prof. Dr. rer. nat. habil. Hans-Joachim Bentz 
eMailProf. Dr. rer. nat. habil. Hans-Joachim Bentz
Stellvertretung
Prof. Dr. Birgit Mandel 
J 308 
883-623 
Homepage von Prof. Dr. Birgit Mandel 
eMailProf. Dr. Birgit Mandel
Prof. Dr. Meike Sophia Baader 
E 018 
883-422 
Homepage von Prof. Dr. Meike Sophia Baader 
eMailProf. Dr. Meike Sophia Baader

Mitarbeitergruppe

Mitglieder
Tina Pflüger 
G 008 
883-432 
 
eMail Tina Pflüger
Melanie Hinz 
Domäne Hs.2/004 
883-681 
Homepage von  Melanie Hinz 
eMail Melanie Hinz
Stellvertretung
Dr. Hella Barlage 
H 009 
883-435 
Homepage von Dr. Hella Barlage 
eMailDr. Hella Barlage
Dr. Ulrike Bohle 
G 211 
++49(0)5121 883-648 
Homepage von Dr. Ulrike Bohle 
eMailDr. Ulrike Bohle

Studierendengruppe

Mitglied

Melvin Salome Biesecker

Ulrike Terheyden

Stellvertretung

Franziska Schönfeld

Karo Oganesian

MTV-Gruppe

Mitglieder
Silvia Krauter 
I 002 
883-190 
 
eMail Silvia Krauter
Susanne Ohlendorf 
A 002 Spl 
+49(0)5121-883 404 
 
eMail Susanne Ohlendorf
Stellvertretung
Bruno Krause 
PvH 230 
05121 20655-70 
 
eMail Bruno Krause
Karin Burg 
J 005 
883-601 
 
eMail Karin Burg



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